BÜNDNIS 90/GRÜNE fragt nach Eigentümer und Rechtsgrundlage privater Stellplätze an Uhlandstraße
Amtlicher Titel: Private Stellplätze auf der Uhlandstraße neben der Haltestelle der Linie 708 - Anfrage von Herrn Herrmann
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Das Wichtigste
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Bezirksbürgermeister um Auskunft gebeten, wem die beiden privat genutzten Stellplätze an der Uhlandstraße neben der Haltestelle der Linie 708 gehören und auf welcher Rechtsgrundlage sie eingerichtet wurden. Außerdem wird gefragt, ob die Nutzung befristet ist und welche Auflagen gelten. Die Fraktion kritisiert, dass die Fahrzeuge über den Gehweg angefahren werden und dadurch Fußgänger, insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Kinder, gefährdet werden.
Klärung, ob die privaten Stellplätze zulässig sind, kann dazu führen, dass sie entfernt oder umgestaltet werden, wodurch die Sicherheit von Fußgängern und wartenden Fahrgästen verbessert wird.
Die Details
- Ort: Uhlandstraße neben Haltestelle Linie 708
- Stellplätze: zwei privat gekennzeichnete Parkflächen
- Problem: Anfahrt über den Gehweg ohne Bordsteinabsenkung, Konflikte mit Fußgängern
- Fragen der Fraktion: Eigentumsverhältnisse, rechtliche Grundlage, Befristung, Auflagen, Bewertung der Fußverkehrssituation
- Betroffene: Fahrgäste, ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinder
Einordnung
Die Anfrage betrifft die Nutzung öffentlichen Straßenraums für private Parkflächen und die Sicherheit von Fußverkehr und ÖPNV‑Nutzern an einer stark frequentierten Haltestelle. Sie kann zu Änderungen im Straßenraum führen, wenn die rechtliche Grundlage nicht ausreichend ist.
Hintergrund
Öffentliche Straßenflächen stehen grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Private Nutzung, etwa als Parkplatz, bedarf einer klaren rechtlichen Grundlage und darf die Sicherheit von Fußgängern oder die Erreichbarkeit von ÖPNV‑Haltestellen nicht beeinträchtigen.
Nächste Schritte
Der Bezirksbürgermeister soll die gestellten Fragen beantworten; die Bezirksvertretung 2 wird das Ergebnis in ihrer Sitzung am 15.09.2026 zur Kenntnis nehmen.
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 2
KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/240/2026