Anfrage Aktenzeichen BV2/240/2026

BÜNDNIS 90/GRÜNE fragt nach Eigentümer und Rechtsgrundlage privater Stellplätze an Uhlandstraße

Amtlicher Titel: Private Stellplätze auf der Uhlandstraße neben der Haltestelle der Linie 708 - Anfrage von Herrn Herrmann

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Uhlandstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 2. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Bezirksbürgermeister um Auskunft gebeten, wem die beiden privat genutzten Stellplätze an der Uhlandstraße neben der Haltestelle der Linie 708 gehören und auf welcher Rechtsgrundlage sie eingerichtet wurden. Außerdem wird gefragt, ob die Nutzung befristet ist und welche Auflagen gelten. Die Fraktion kritisiert, dass die Fahrzeuge über den Gehweg angefahren werden und dadurch Fußgänger, insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Kinder, gefährdet werden.

Warum wichtig

Klärung, ob die privaten Stellplätze zulässig sind, kann dazu führen, dass sie entfernt oder umgestaltet werden, wodurch die Sicherheit von Fußgängern und wartenden Fahrgästen verbessert wird.

Die Details

  • Ort: Uhlandstraße neben Haltestelle Linie 708
  • Stellplätze: zwei privat gekennzeichnete Parkflächen
  • Problem: Anfahrt über den Gehweg ohne Bordsteinabsenkung, Konflikte mit Fußgängern
  • Fragen der Fraktion: Eigentumsverhältnisse, rechtliche Grundlage, Befristung, Auflagen, Bewertung der Fußverkehrssituation
  • Betroffene: Fahrgäste, ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinder

Einordnung

Die Anfrage betrifft die Nutzung öffentlichen Straßenraums für private Parkflächen und die Sicherheit von Fußverkehr und ÖPNV‑Nutzern an einer stark frequentierten Haltestelle. Sie kann zu Änderungen im Straßenraum führen, wenn die rechtliche Grundlage nicht ausreichend ist.

Hintergrund

Öffentliche Straßenflächen stehen grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Private Nutzung, etwa als Parkplatz, bedarf einer klaren rechtlichen Grundlage und darf die Sicherheit von Fußgängern oder die Erreichbarkeit von ÖPNV‑Haltestellen nicht beeinträchtigen.

Nächste Schritte

Der Bezirksbürgermeister soll die gestellten Fragen beantworten; die Bezirksvertretung 2 wird das Ergebnis in ihrer Sitzung am 15.09.2026 zur Kenntnis nehmen.

Themen

+4 weitere Themen
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
BV2/240/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 01.09.2026 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Private Stellplätze auf der Uhlandstraße neben der Haltestelle der Linie 708 - Anfrage von Herrn Herrmann 1. In wessen Eigentum steht die Fläche, auf der auf der Uhlandstraße unmittelbar neben der Haltestelle der Linie 708 zwei privat genutzte Stellplätze eingerichtet wurden, und handelt es sich dabei um gewidmete öffentliche Verkehrsfläche? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden diese Stellplätze eingerichtet, wann ist dies erfolgt und ist die Erlaubnis befristet oder mit Auflagen versehen? 3. Wie bewertet die Verwaltung die Situation für den Fußverkehr an dieser Stelle, da die Stellplätze über den Gehweg angefahren werden, ohne dass sie baulich als Überfahrt erkennbar sind, und welche Möglichkeiten sieht sie, die Situation zu entschärfen? Sachdarstellung: Auf der Uhlandstraße befinden sich unmittelbar neben der Haltestelle der Linie 708 zwei Stellplätze, die ausschließlich privat genutzt werden bzw. mit Hilfe von ausgedruckten Hinweisschildern als „Privatparkplätze" ausgewiesen sind. Angefahren werden sie über den Gehweg, ohne dass dieser Bereich als Überfahrt erkennbar ist: Es fehlt sowohl eine Absenkung des Bordsteins als auch eine Pflasterung, die sich vom übrigen Gehweg abhebt. Aus der Nachbarschaft wird berichtet, dass es beim An- und Abfahren regelmäßig zu Konflikten mit Fußgehenden kommt. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Stellplätze direkt an die Haltestelle angrenzen, in deren Bereich sich naturgemäß wartende Fahrgäste aufhalten - darunter auch ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Kinder, die ein herannahendes Fahrzeug auf dem Gehweg nicht erwarten. Möglicherweise ist hier öffentlicher Raum dauerhaft für private Stellflächen in Anspruch genommen worden. Flächen des öffentlichen Straßenraums stehen grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung; ihre private Nutzung bedarf einer nachvollziehbaren rechtlichen Grundlage und darf insbesondere die Sicherheit des Fußverkehrs und die Erreichbarkeit einer ÖPNV-Haltestelle nicht beeinträchtigen. gez.Bernhard Herrmann Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/240/2026