Anfrage Aktenzeichen AWM/028/2026

Ratsfrau Kraljic fragt nach Hörbarrierefreiheit in Wohnungsbauprojekten

Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsfrau Kraljic: Umsetzung der Hörbarrierefreiheit in Wohnungsbauprojekten des städtischen Wohnungsbaus

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 17. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Ratsfrau Kraljic stellte am 17. Juni 2026 eine Anfrage zur Umsetzung der Hörbarrierefreiheit in städtischen Wohnungsbauprojekten. Die Anfrage wird im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung am 29. Juni 2026 behandelt.

Einordnung

Die Anfrage von Ratsfrau Kraljic betrifft die Umsetzung von Hörbarrierefreiheit in städtischen Wohnungsbauprojekten. Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird die Anfrage am 29. Juni 2026 um 15:00 Uhr besprechen. Die Sitzung findet im Rahmen der regulären Ausschusssitzungen statt.

Hintergrund

Hörbarrierefreiheit ist ein wichtiges Thema für die Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen. Die Stadt Düsseldorf hat sich zum Ziel gesetzt, Barrieren im Wohnungsbau abzubauen und die Lebensqualität für alle Bürger zu verbessern.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Diskussion im Ausschuss könnte Auswirkungen auf zukünftige Wohnungsbauprojekte haben. Eine positive Entscheidung könnte die Lebensqualität für Menschen mit Hörbehinderungen erhöhen.

Nächste Schritte

Der Ausschuss wird am 29. Juni 2026 über die Anfrage beraten. Ergebnisse der Sitzung werden anschließend veröffentlicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von Ratsfrau Kraljic zur Hörbarrierefreiheit
  • Sitzung im Ausschuss für Wohnungswesen am 29. Juni 2026
  • Ziel: Verbesserung der Inklusion im Wohnungsbau

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Beschluss & Empfehlung

  • > Anfrage der Ratsfrau Kraljic: Umsetzung der Hörbarrierefreiheit in
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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590276.pdf Published Time: 2026-06-17T13:03:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: AWM/028/2026 > Xöffentlich nicht öffentlich > Düsseldorf, 17.06.2026 ## An den Vorsitzenden des Ausschusses für ## Wohnungswesen und Modernisierung ## Herrn ## Dr. Frank Schulz Betrifft: > Anfrage der Ratsfrau Kraljic: Umsetzung der Hörbarrierefreiheit in > Wohnungsbauprojekten des städtischen Wohnungsbaus Sehr geehrter Herr Dr. Schulz, Barrierefreiheit im Wohnungsbau wird in Düsseldorf bislang vor allem mit Blick auf die Bewegungsfähigkeit behandelt, also auf stufenlose Zugänge, Aufzüge und rollstuhlgerechte Grundrisse. Die Belange von Menschen mit eingeschränktem Hörverm ögen finden in der öffentlichen Darstellung des städtischen Wohnungsbaus hingegen weniger Erwähnung. Dabei betrifft eine eingeschränkte H örfähigkeit einen erheblichen und mit dem demografischen Wandel wachsenden Teil der Bev ölkerung, insbesondere ältere Menschen. Für diese Personengruppe sind im Wohnumfeld andere Maßnahmen entscheidend als fü r mobilit ätseingeschränkte Menschen, etwa eine sichtbare oder spürbare Signalisierung von Türklingel und Rauchwarnmeldern oder H öranlagen in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft, in welchem Umfang die Hörbarrierefreiheit im städtischen Wohnungsbau, insbesondere bei der SWD, bereits berücksichtigt wird. 1. In welchem Umfang werden bei Neubau- und Modernisierungsvorhaben des st ädtischen Wohnungsbaus Maßnahmen zur H örbarrierefreiheit vorgesehen, etwa sichtbar signalisierende Türklingel- und Gegensprechanlagen oder Rauchwarnmelder mit zusätzlicher sichtbarer oder spürbarer Warnung? 2. Liegen der Verwaltung Angaben dazu vor, in wie vielen Wohnungen des städtischen Bestands solche Maßnahmen heute bereits vorhanden sind? 3. Wird der Behindertenrat der Stadt Düsseldorf bei Planungen, die die Seite 2 Hörbarrierefreiheit betreffen, frühzeitig beteiligt? Mit freundlichen Grüßen, Für die Richtigkeit: Andrea Kraljic Thomas Krabbe Ratsfrau AfD Fraktion

KI-gestützt aufbereitet am 19. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWM/028/2026