Anfrage Aktenzeichen BV7/116/2026

Sachstand zur Dauer der Nutzung der Zentraldeponie Hubbelrath - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Nolten (CDU-Fraktion) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Heinrich-Könn-Straße 36a · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Besteht die Absicht durch Ankauf umliegender Grundstücke die Nutzungsdauer durch neue Abschnitte zu verlängern?
  2. Welche Deponiehöhe darf maximal erreicht und nicht überschritten werden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Zentraldeponie Hubbelrath GmbH will Sorge tragen, dass nach Abschluss der Ablagerungsphase die Umweltauswirkungen auf die Landschaft minimiert werden. Ziel ist die Schaffung eines Naherholungsgebiets. Zu den Aktivitäten in diesem Zusammenhang gehören z. B. die Begrenzung der Deponieerhöhung auf ein der Umgebung angepasstes Maß und die ästhetisch-visuelle Einbindung des Deponiekörpers in die vorhandene Landschaftsstruktur (https://zentraldeponie- hubbelrath.de/renaturierung). Auf der Internetseite ADDISweb des Landesumweltamtes https://www.addis.nrw.de/spring/jahresdaten/jrvol?execution=e1s1 wird von einem voraussichtlichem Ablagerungsende zum 31.05.2037 berichtet. Die Deponiehöhe soll im Abschnitt 3 in der laufenden Stilllegungsphase 162,78 m betragen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV7/116/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 22.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

6.8 Anlage 1 zu Vorlage BV7/116/2026 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.05.2026 Sachstand zur Dauer der Nutzung der Zentraldeponie Hubbelrath Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Nolten (CDU-Fraktion) Frage 1: Besteht die Absicht durch Ankauf umliegender Grundstücke die Nutzungsdauer durch neue Abschnitte zu verlängern?

Antwort:

Zwar befinden sich einige der umliegenden Grundstücke auf Düsseldorfer Stadtgebiet im Eigentum der ZDH GmbH, diese Flächen werden jedoch als Ausgleichsflächen genutzt. Eine Erweiterung der Deponie ist nicht angedacht.

Frage 2:

Welche Deponiehöhe darf maximal erreicht und nicht überschritten werden?

Antwort:

Maximalhöhe sind die genannten 162,78 m über NN.

Frage 3:

Wann werden erste Teile des begrünten Naherholungsgebietes auf der Zentraldeponie für die Öffentlichkeit zugänglich sein?

Antwort:

Rekultivierte Deponieabschnitte werden der Öffentlichkeit voraussichtlich erst nach Entlass aus der abfallrechtlich vorgegebenen Nachsorge zugänglich sein. Eine konkrete Zeitangabe ist derzeit nicht möglich.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · BV7/116/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Die Quellen haben sich seit der letzten Einordnung geändert. Bis zur erneuten Prüfung werden die amtlichen Inhalte ohne die bisherige Zusammenfassung angezeigt.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.8

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/116/2026