Anfrage Aktenzeichen BV7/117/2026

Standort der Bücherei Gerresheim - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Heinrich-Könn-Straße 36a · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Ist mit der Bauantragsstellung und dem Entwurf eines Mietvertrages für das geplante Objekt an der Ecke Torfbruch-/Dreherstr. eine Entscheidung über den neuen Standort der Stadtteilbücherei Gerresheim verbunden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die BV 7 hat in Ihrer Sitzung vom 27.01 einstimmig für die Heyestraße 99 als neuen Standort der Stadtteilbücherei Gerresheim votiert. Mit dem Beschluss hat die BV 7 auch darum gebeten in die weitere Planung eingebunden zu werden. Gemäß Beschlusskontrolle des Rates sind jedoch Gespräche und Verhandlungen mit dem Investor des Grundstucks an der Ecke Torfbruch-/Dreherstr. geführt worden, ohne das die BV 7 bisher darüber informiert wurde. Zitat aus der Beschlusskontrolle des Rates aus der Sitzung vom 7.5.2026: „Auf Basis des geschlossenen Letter of Intent befindet sich der Projektentwickler derzeit in der Ausarbeitung eines Mietvertrages, der in den Gremienlauf eingebracht werden kann."

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV7/117/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 22.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

6.9 Anlage 1 zu Vorlage BV7/117/2026 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.05.2026 Standort der Bücherei Gerresheim Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frage 1: Ist mit der Bauantragsstellung und dem Entwurf eines Mietvertrages für das geplante Objekt an der Ecke Torfbruch-/Dreherstraße eine Entscheidung über den neuen Standort der Stadt-teilbücherei Gerresheim verbunden?

Antwort:

Eine abschließende Abstimmung darüber, ob die Leistungsphase 3 unter vollständiger Berücksichtigung eines Kulturzentrums beziehungsweise einer Stadtteilbücherei abgeschlossen ist, hat bislang nicht stattgefunden. Der Projektentwickler wurde durch die Verwaltung aufgefordert, die vollständigen Unterlagen vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass dies kurzfristig erfolgen wird. Das Verhandeln sowie die Erstellung eines Entwurfs eines Mietvertrages stellt im Vorfeld einer Bauantragsstellung eine übliche Vorgehensweise dar. Würden entsprechende Vertragsver-handlungen erst nach Bauantragsstellung aufgenommen, wäre eine zeitgerechte Vorbereitung eines politischen Gremienlaufs in der Regel nicht möglich.

Frage 2:

Wenn ja, wie wurde das einstimmige Votum der BV 7 für den Standort Heyestraße berücksichtigt?

Antwort:

Dem Votum der Bezirksvertretung 7 wird insofern Rechnung getragen, als die Verwaltung weiterhin mit beiden Projektentwicklern Gespräche und Verhandlungen führt. Die Verwaltung verfolgt trotz des eindeutigen Votums der Bezirksvertretung für einen Standort weiterhin zwei Projekte parallel, um eine belastbare Entscheidungsgrundlage auf Basis konkreter Rahmen-bedingungen, Kostenstrukturen und Umsetzungsperspektiven zu schaffen. Die weitere Betrachtung beider projektierten Standorte erzeugt einen sachgerechten Wettbewerbs- und Vergleichseffekt, der sich wirtschaftlich durch höhere Kostentransparenz, bessere Verhand-lungspositionen sowie die Möglichkeit einer insgesamt effizienteren und wirtschaftlicheren Lösung bemerkbar machen kann. Mit dem Projektentwickler des Standortes Heyestraße 99 befindet sich die Verwaltung weiter-hin im Austausch. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat sich die Sachlage jedoch nicht verändert. Der Projektentwickler befindet sich nach wie vor in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. Belastbare Unterlagen liegen der Verwaltung derzeit weiterhin nicht vor.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · BV7/117/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Die Quellen haben sich seit der letzten Einordnung geändert. Bis zur erneuten Prüfung werden die amtlichen Inhalte ohne die bisherige Zusammenfassung angezeigt.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.9

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/117/2026