Anfrage Aktenzeichen BV5/033/2025

Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrende auf der Einbrunger Straße 3.0

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Einbrunger Straße 3 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 12. Februar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

(Anfrage Herr Dorprigter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 11. Februar 2025) In meiner Anfrage vom 15.06.2021 (BV5/129/2021) habe ich auf Gefahren - punkte hingewiesen, die aufgrund der Freigabe des Gehweges für Radfahrende in Richtung Gerichtsschreiber Weg vorhanden sind (Vielzahl von unüber - sichtlichen Einfahrten, halb auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge, dem Kinder- garten, das Therapiehaus, zwei Bushaltestellen und an einigen Tagen auf dem Weg abgestellte Müllcontainer, siehe Anfrage). Den von mir in der Anfrage skizzierten Vorschlag, einen Schutzstreifen anzulegen, wurde wegen der zu geringen Fahrbahnbreite abgelehnt, hingegen die Einrichtung einer Fahrrad - straße für möglich erachtet. Um Konflikte im Seitenraum auszuschließen, schlug die Verwaltung vor (siehe Antwort auf eine Zusatzfrage, BV5/021/2022), die Beschilderung Gehweg/ Radfahren frei (Vz 239, Vz 1022-10) zu entfernen. Und weiter „Nach heutigem Planungsstandard würde man auf der Einbrunger Straße den Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn führen. Die dafür notwendige Grundvoraus - setzung der Tempo 30 Beschilderung ist bereits vorhanden." In der Sitzung am 25.10.2022 hat die BV diesen Vorschlag aufgegriffen und einstimmig beschlossen, ihn umzusetzen (Antrag BV5/198/2022). In der Informationsvorlage BV5/098/2024 vom 27.08.2024 teilte nun die Verwaltung mit, dass nach erneuter Prüfung der Vorschlag doch nicht umgesetzt werden soll, da die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn bei Breiten zwischen 6 und 7 Metern und eine Kraftfahrzeugverkehrsstärke über 400 Kraftfahrzeuge pro Stunde problematisch sei. Zudem sei die Markierung eines Schutzstreifens aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich. Folgt man der Argumentation der Verwaltung, müsste der gesamte Radverkehr auf dem Gehweg erfolgen. Statt der derzeitigen Beschilderung (Gehweg, Radfahren frei) müsste das Schild Geh - und Radweg (Verkehrszeichen 240) aufgestellt werden. Mein Fragen: 1. Welche Alternativen sieht die Verwaltung für den Radverkehr, wenn die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn proble - matisch ist?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Februar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/033/2025 Fraktion Bündnis90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.02.2025 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 25. Februar 2025 Betrifft: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrende auf der Einbrunger Straße 3.0 (Anfrage Herr Dorprigter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 11. Februar 2025) In meiner Anfrage vom 15.06.2021 (BV5/129/2021) habe ich auf Gefahren - punkte hingewiesen, die aufgrund der Freigabe des Gehweges für Radfahrende in Richtung Gerichtsschreiber Weg vorhanden sind (Vielzahl von unüber - sichtlichen Einfahrten, halb auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge, dem Kinder- garten, das Therapiehaus, zwei Bushaltestellen und an einigen Tagen auf dem Weg abgestellte Müllcontainer, siehe Anfrage). Den von mir in der Anfrage skizzierten Vorschlag, einen Schutzstreifen anzulegen, wurde wegen der zu geringen Fahrbahnbreite abgelehnt, hingegen die Einrichtung einer Fahrrad - straße für möglich erachtet. Um Konflikte im Seitenraum auszuschließen, schlug die Verwaltung vor (siehe Antwort auf eine Zusatzfrage, BV5/021/2022), die Beschilderung Gehweg/ Radfahren frei (Vz 239, Vz 1022-10) zu entfernen. Und weiter „Nach heutigem Planungsstandard würde man auf der Einbrunger Straße den Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn führen. Die dafür notwendige Grundvoraus - setzung der Tempo 30 Beschilderung ist bereits vorhanden." In der Sitzung am 25.10.2022 hat die BV diesen Vorschlag aufgegriffen und einstimmig beschlossen, ihn umzusetzen (Antrag BV5/198/2022). In der Informationsvorlage BV5/098/2024 vom 27.08.2024 teilte nun die Verwaltung mit, dass nach erneuter Prüfung der Vorschlag doch nicht umgesetzt werden soll, da die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn bei Breiten zwischen 6 und 7 Metern und eine Kraftfahrzeugverkehrsstärke über 400 Kraftfahrzeuge pro Stunde problematisch sei. Zudem sei die Markierung eines Schutzstreifens aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich. Folgt man der Argumentation der Verwaltung, müsste der gesamte Radverkehr auf dem Gehweg erfolgen. Statt der derzeitigen Beschilderung (Gehweg, Radfahren frei) müsste das Schild Geh - und Radweg (Verkehrszeichen 240) aufgestellt werden. Mein Fragen: 1. Welche Alternativen sieht die Verwaltung für den Radverkehr, wenn die Seite 2 Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn proble - matisch ist? 2. Welche Konsequenzen hätte die Umwidmung de r Straße in eine Fahrrad- straße, die die Verwaltung für möglich erachtet? 3. Wie können die Gefahrenpunkte (siehe oben) reduziert werden, wenn wegen des von der Verwaltung gesehenen problematischen Mischverkehrs der Radverkehr ganz auf den Gehweg verlagert ( Vz 240) bzw. die derzeitige Regelung beibehalten wird? gez. Ulrich Dorprigter

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/033/2025