Antrag AfD Aktenzeichen RAT/250/2026

AfD beantragt zentrale Koordinierungsstelle für Rückkehrmanagement

Amtlicher Titel: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für konsequentes Rückkehr- und Aufenthaltsmanagement / Remigration

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 22. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die AfD-Ratsfraktion hat am 22. April 2026 einen Antrag zur Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Rückkehr- und Aufenthaltsmanagement gestellt. Der Rat entscheidet darüber am 7. Mai 2026 um 14:00 Uhr.

Einordnung

Die AfD-Ratsfraktion hat am 22. April 2026 den Antrag mit der Referenz RAT/250/2026 eingereicht. Der Antrag fordert die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für ein konsequentes Rückkehr- und Aufenthaltsmanagement. Der Rat wird am 7. Mai 2026 um 14:00 Uhr darüber entscheiden.

Hintergrund

Der Antrag zielt darauf ab, die Rückkehr von Personen ohne Aufenthaltsrecht zu organisieren und zu koordinieren. Dies könnte die Verwaltung von Rückführungen und Aufenthaltsgenehmigungen betreffen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung des Rates könnte Auswirkungen auf die lokale Integrationspolitik und die Verwaltung von Migranten haben. Eine zentrale Stelle könnte die Effizienz in der Rückkehrarbeit erhöhen.

Nächste Schritte

Der Rat wird am 7. Mai 2026 über den Antrag entscheiden. Bürger können die Sitzung besuchen.

Die wichtigsten Punkte

  • Antrag der AfD-Ratsfraktion vom 22. April 2026
  • Zentrale Koordinierungsstelle für Rückkehrmanagement gefordert
  • Rat entscheidet am 7. Mai 2026 um 14:00 Uhr
  • Referenznummer: RAT/250/2026
  • Antrag steht zur Diskussion im Rat

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • mit vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die Verbesserung der Abstimmung mit
  • > behördenübergreifender Abstimmung. Durch die Bündelung der Zuständigkeiten in Seite 2
  • Ratssitzung am 07.05.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584621.pdf Published Time: 2026-04-22T20:09:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/250/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 22.04.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller # Betrifft: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für konsequentes Rückkehr- und Aufenthaltsmanagement / Remigration Antrag: 1. Die Stadtverwaltung richtet innerhalb der zuständigen Ausländerbehörde eine zentrale Koordinierungsstelle für Rückkehr- und Aufenthaltsmanagement ein. 2. Die Koordinierungsstelle wird beauftragt, im Rahmen der geltenden Rechtslage Maßnahmen zur Beschleunigung aufenthaltsrechtlicher Verfahren, zur Reduzierung der Zahl ausreisepflichtiger Personen sowie zum Abbau bestehender Vollzugsdefizite umzusetzen und zu koordinieren. 3. Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehören insbesondere: die verwaltungsinterne Bündelung und Koordinierung von Verfahren im Zusammenhang mit vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die Verbesserung der Abstimmung mit anderen beteiligten Behörden, die Identifizierung und der Abbau bestehender Vollzugshindernisse, die Förderung und Begleitung freiwilliger Ausreisen, die Unterstützung der konsequenten Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten. Begründung: > In der Landeshauptstadt Düsseldorf leben derzeit rund 1.600 ausreisepflichtige > Personen mit Duldungsstatus. Diese Zahl verdeutlicht den erheblichen > Handlungsbedarf im Bereich des Rückkehr- und Aufenthaltsmanagements. > Die konsequente Durchsetzung des geltenden Aufenthaltsrechts ist eine wesentliche > Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates und die Akzeptanz > rechtsstaatlicher Entscheidungen. Gleichzeitig bestehen organisatorische > Herausforderungen, insbesondere bei Verfahrensdauer, Fallkoordination und > behördenübergreifender Abstimmung. Durch die Bündelung der Zuständigkeiten in Seite 2 einer zentralen Koordinierungsstelle können Verfahren effizienter gesteuert, bestehende Vollzugsdefizite gezielter abgebaut und vorhandene rechtliche Möglichkeiten im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten konsequenter genutzt werden. Zugleich wird durch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem zuständigen Fachausschuss die notwendige Transparenz über die Entwicklung der Fallzahlen und den Stand der Maßnahmen geschaffen. Die Maßnahme erfolgt ausdrücklich im Rahmen der geltenden Rechtslage und der kommunalen Zuständigkeiten. Die personellen und finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung darzustellen. Quartalsweise Berichterstattung erfolgt an den zuständigen Fachausschuss. Vor diesem Hintergrund bitte ich o.g. Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 07.05.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen. Mit freundlichen Grüßen Für die Richtigkeit: Andre Maniera Thomas Krabbe Ratsherr

KI-gestützt aufbereitet am 29. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/250/2026