Antrag Die Linke Aktenzeichen AWM/035/2026

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE "Aufklärungskampagne gegen „freiwillige“ Mieterhöhungen"

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 21. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Begründung“

Vermehrt kommt es zu Fällen, in denen Wohnungsunternehmen schriftlich an Mieter*innen herantreten und dazu drängen, einer Mieterhöhung „freiwillig" zuzustimmen. Den Mieter*innen wird hierbei eine Situation suggeriert, in welcher sie eine reguläre Mieterhöhung vermeiden. Dabei werden Bagatellreparaturen oder kleine Aufwertungen als zusätzlicher Anreiz angeboten.i Für den Fall einer Ablehnung wurde dabei teilweise eine deutlich höhere Mieterhöhung von mehr als 20 Prozent in Aussicht gestellt.ii Der Mieterverein Düsseldorf warnte in einer Pressemitteilung am 23.03.2026 eindringlich vor dieser „Masche"iii, da die in Aussicht gestellten Erhöhungen rechtlich oft gar nicht zulässig sind. Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB gilt in Düsseldorf eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Bei einer freiwilligen Zustimmung durch Mieter*innen gibt es keine Kappungsgrenze; diese gilt nur bei einseitigen Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · AWM/035/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.1

    Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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AWM/035/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 21.07.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung Dr. Frank Schulz Antrag der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 07.09.2026 Betrifft: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE "Aufklärungskampagne gegen „freiwillige„ Mieterhöhungen" Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 7. September 2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Antrag: Das Wohnungsamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Task Force Wohnraumschutz eine Aufklärungskampagne zu sogenannten „freiwilligen" Mieterhöhungen - einer von Vermieter*innen genutzten Vorgehensweise, durch die geltende rechtliche Beschränkungen für Mieterhöhungen umgangen werden können - durchzuführen. Insbesondere in Stadtvierteln, in denen Vermieter*innen bereits auf „freiwillige" Mieterhöhungen drängen, soll die Kampagne vor einer leichtfertigen Zustimmung zu solchen Mieterhöhungen warnen und auf unabhängige Prüfwerkzeuge zur Mieterhöhung sowie auf die bestehenden mietrechtlichen Beratungsangebote (städtisch und unabhängig) hinweisen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßig aus dem Budget für Geschäftsaufwendungen (Produkt 3135120, Konto 54310000) bereitgestellt. Begründung: Vermehrt kommt es zu Fällen, in denen Wohnungsunternehmen schriftlich an Mieter*innen herantreten und dazu drängen, einer Mieterhöhung „freiwillig" zuzustimmen. Den Mieter*innen wird hierbei eine Situation suggeriert, in welcher sie eine reguläre Mieterhöhung vermeiden. Dabei werden Bagatellreparaturen oder kleine Aufwertungen als zusätzlicher Anreiz angeboten.i Für den Fall einer Ablehnung wurde dabei teilweise eine deutlich höhere Mieterhöhung von mehr als 20 Prozent in Aussicht gestellt.ii Der Mieterverein Düsseldorf warnte in einer Pressemitteilung am 23.03.2026 eindringlich vor dieser „Masche"iii, da die in Aussicht gestellten Erhöhungen rechtlich oft gar nicht zulässig sind. Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB gilt in Düsseldorf eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Bei einer freiwilligen Zustimmung durch Mieter*innen gibt es keine Kappungsgrenze; diese gilt nur bei einseitigen Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB. Durch die von der LEG bereits angewandte Vorgehensweiseiv besteht die Gefahr, dass solche freiwilligen Vereinbarungen zu substanziellen und dauerhaften Erhöhungen der Bestandsmieten führen. Sollten weitere Wohnungsunternehmen oder Privatvermieter*innen das Verhalten der LEG nachahmen, könnte dies die Mietpreisentwicklung in Düsseldorf weiter verschärfen. Eine solche Vereinbarung kann dazu führen, dass für Mieter*innen Schutzmechanismen nicht greifen, die bei einem einseitigen Mieterhöhungsverlangen gelten würden. Aus diesen Gründen sollte das Wohnungsamt Mieter*innen vor dem Eingehen auf Angebote von „freiwilligen" Mieterhöhungen im Rahmen einer Öffentlichkeitskampagne vor der Zustimmung zu solchen Angeboten warnen und auf Informations- und Beratungsangebote, beispielsweise des Mietervereins Düsseldorf, hinweisen. Mit freundlichen Grüßen Julia Marmulla Ben KlarWolfgang Below F.d.R. Sönke Voigt i https://www.berliner-mieterverein.de/ ii https://www.mietrecht.org/mieterhoehung/einvernehmliche-mieterhoehung/ iii https://www.mieterverein-duesseldorf.de/presse/warnung-vor-freiwilligen-mieterhoehungen-der-leg iv Westpol - WDR (26.04.2026). ARD Mediathek. Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWM/035/2026