Antrag Die Linke Aktenzeichen OVA/050/2026

Antrag Ratsfraktion Die Linke: Dernbuschweg: Prüfung einer Erneuerung als Rad- und Fußweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 2. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie der Wunsch der Bürger*innen umgesetzt werden kann, den Dernbuschweg nur als Rad- und Fußweg zu erneuern.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Der Dernbuschweg ist Bestandteil des Bezirksradnetzes und stellt eine wesentliche Verkehrsverbindung für den Radverkehr dar; für den motorisierten Individualverkehr besitzt er laut Verwaltung selbst nur untergeordnete Bedeutung. Die Verwaltung hat zudem bereits mitgeteilt, dass im Zuge des Wiederaufbaus die Schaffung einer Fuß- und Radwegeverbindung, mit einem möglichst geringfügigen Eingriff in den Baumbestand, ausdrücklich als Ziel verfolgt werden kann. 1 2 Die Anwohner*innen haben nachvollziehbar den Wunsch geäußert, den Weg nicht erneut als uneingeschränkte Kfz-Trasse, sondern als sichere, klima- und naturschonende Fuß- und Radverbindung zu erneuern. Angesichts der hohen Bedeutung des Baumbestandes und der landschaftlichen Einbindung muss eine solche Variante ernsthaft geprüft werden. Im Düsseldorfer Umweltmagazin Grünstift von Oktober ´23 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Ausbau als Durchfahrtsstraße einen massiven Eingriff in Baumbestand und Bodenform bedeuten würde und dass die landschaftsprägende Geländestufe erhalten bleiben soll. 3 Auch der Bund der Steuerzahler betont am 07.11.2024 in seiner Dokumentation zu Straßenausbaubeiträgen, dass bei dieser Straßenbaumaßnahmen die wirtschaftliche Notwendigkeit eines geplanten Umfangs zu prüfen und ein einfacher Standard zu wählen sei; außerdem sollen Bürger*innen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Diese Argumentation spricht dafür, eine schlichtere und kostengünstigere Lösung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs zu untersuchen. 4 Der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf schützt für den Bereich „ Gerresheimer Höhen " ausdrücklich die landschaftsprägende Geländestufe mit den darauf stockenden Waldflächen; außerdem stellt er für den Raum „ Pillebach mit Feuchtbiotop am Dernbusch " klar, dass der Landschaftsraum mit Quellsumpf, Verlandungsflächen, Tal- und Hangwiesen, Hangwaldbereichen und Feuchtgebiet erhalten bleiben soll. Für den Schutz und die Entwicklung dieser Landschaftsbereiche sind Eingriffe nur unter strengen Maßgaben zu rechtfertigen. 5 Vor diesem Hintergrund ist es geboten, vorrangig die Variante zu prüfen, die den Wunsch der Bürgerschaft, den Schutz von Natur und Landschaft sowie die Ziele einer zeitgemäßen Verkehrswende am besten miteinander verbindet.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Dernbuschweg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · OVA/050/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.2

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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OVA/050/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 02.04.2026 An den Vorsitzenden des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Herrn Andreas Auler Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 15. April 2026 Betrifft: Antrag Ratsfraktion Die Linke: Dernbuschweg: Prüfung einer Erneuerung als Rad- und Fußweg Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie der Wunsch der Bürger*innen umgesetzt werden kann, den Dernbuschweg nur als Rad- und Fußweg zu erneuern. Begründung: Der Dernbuschweg ist Bestandteil des Bezirksradnetzes und stellt eine wesentliche Verkehrsverbindung für den Radverkehr dar; für den motorisierten Individualverkehr besitzt er laut Verwaltung selbst nur untergeordnete Bedeutung. Die Verwaltung hat zudem bereits mitgeteilt, dass im Zuge des Wiederaufbaus die Schaffung einer Fuß- und Radwegeverbindung, mit einem möglichst geringfügigen Eingriff in den Baumbestand, ausdrücklich als Ziel verfolgt werden kann. 1 2 Die Anwohner*innen haben nachvollziehbar den Wunsch geäußert, den Weg nicht erneut als uneingeschränkte Kfz-Trasse, sondern als sichere, klima- und naturschonende Fuß- und Radverbindung zu erneuern. Angesichts der hohen Bedeutung des Baumbestandes und der landschaftlichen Einbindung muss eine solche Variante ernsthaft geprüft werden. Im Düsseldorfer Umweltmagazin Grünstift von Oktober ´23 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Ausbau als Durchfahrtsstraße einen massiven Eingriff in Baumbestand und Bodenform bedeuten würde und dass die landschaftsprägende Geländestufe erhalten bleiben soll. 3 Auch der Bund der Steuerzahler betont am 07.11.2024 in seiner Dokumentation zu Straßenausbaubeiträgen, dass bei dieser Straßenbaumaßnahmen die wirtschaftliche Seite 2 Notwendigkeit eines geplanten Umfangs zu prüfen und ein einfacher Standard zu wählen sei; außerdem sollen Bürger*innen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Diese Argumentation spricht dafür, eine schlichtere und kostengünstigere Lösung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs zu untersuchen. 4 Der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf schützt für den Bereich „ Gerresheimer Höhen " ausdrücklich die landschaftsprägende Geländestufe mit den darauf stockenden Waldflächen; außerdem stellt er für den Raum „ Pillebach mit Feuchtbiotop am Dernbusch " klar, dass der Landschaftsraum mit Quellsumpf, Verlandungsflächen, Tal- und Hangwiesen, Hangwaldbereichen und Feuchtgebiet erhalten bleiben soll. Für den Schutz und die Entwicklung dieser Landschaftsbereiche sind Eingriffe nur unter strengen Maßgaben zu rechtfertigen. 5 Vor diesem Hintergrund ist es geboten, vorrangig die Variante zu prüfen, die den Wunsch der Bürgerschaft, den Schutz von Natur und Landschaft sowie die Ziele einer zeitgemäßen Verkehrswende am besten miteinander verbindet. Mit freundlichen Grüßen Thomas Eberhard-Köster Sigrid Lehmann Birgit Götz f.d.R . Michael Friebe 1 Verwaltungsvorlage Dernbuschweg , „ Vorlage eines schriftlichen Sachstandsbericht zur Instandsetzung Dernbuschweg " , BV 7, 24.02.2026, BV7/029/2026 2 Präsentation „ Informationsgespräch der Bauherren Bergische Landstraße " , Amt für Verkehrsmanagement, 20.01.2026.3 3 Grünstift Ausgabe 108, Seite 10, Ruhe im Wald? Oder wird der Dernbuschweg eine Durchfahrtsstraße? 4 https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/anlieger-von-dernbuschweg-in-duesseldorf-veraergert/ 5 Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf, textliche Darstellungen und Festsetzungen, Entwicklungsziel 10119 und 10127

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/050/2026