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APS/071/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Garather Zentrum - Beschluss
Potentialfläche Frankfurter Straße
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 10 24.06.2025 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
25.06.2025 Entscheidung
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Sitzung des APS am 25.06.2025 Vorlage Nr. APS/071/2025
Ansiedlung eines Beschluss Potenzialfläche
Lebensmittelvollsortimenters Frankfurter Straße
im Garather Zentrum
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Vorlage Nr. APS/071/2025
Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters
im Garather Zentrum
Vorantreiben der Entwicklung des Standortes Frankfurter Straße
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur städtebaulichen Entwicklung der Potenzialfläche an
der Frankfurter Straße (Flurstück 862, Flur 8, Gemarkung 053109
Urdenbach) für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters -
angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
städtebaulichen Entwicklung der Potenzialfläche an der Frankfurter
Straße (Teilfläche aus Flurstück 862, Flur 8, Gemarkung 053109
Urdenbach) für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters zu.
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Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat mit Beschluss vom
24.08.2022 (APS/050/2022) die Verwaltung beauftragt, auf Basis der
„Gutachterlichen Stellungnahme zu den Perspektiven der Nahversorgung im
Stadtbezirk 10" (Stand: April. 2022) geeignete Flächen für die Ansiedlung eines
Lebensvollsortimenters in Garath zu suchen.
Gemäß des Rahmenplan Einzelhandel (2016) verfügt der Stadtbezirk 10 über zwei
zentrale Versorgungsbereiche: das große Stadtteilzentrum Garath Mitte und das
kleine Stadtteilzentrum Hellerhof. Das große Stadtteilzentrum Garath Mitte ist
weitestgehend als Fußgängerzone gestaltet. Es befindet sich im Süden Düsseldorfs,
entlang der Fritz-Erler-Straße und Kurt-Schumacher-Straße und schließt unmittelbar
an den S-Bahnhof Garath an. Die Nahversorgung wird dort aktuell durch mehrere
Lebensmitteldiscounter, einen Drogeriemarkt sowie ergänzend durch kleinteilige
Versorgungsangebote abgedeckt. Das kleine Stadtteilzentrum Hellerhof befindet sich
westlich der Bahntrasse Düsseldorf/Köln und schließt unmittelbar an den S-
Bahnhaltepunkt „Hellerhof" an. Derzeit ist das Stadtteilzentrum Hellerhof durch einen
Lebensmitteldiscounter und ergänzende Angebote (z.B. kleinteilige
Versorgungsangebote und Dienstleister) sowie eine Park-and-Ride-Anlage (P&R)
geprägt. Bis vor Kurzem war an diesem Standort noch ein Bio-Supermarkt ansässig.
Das nahversorgungsrelevante Kaufkraftpotenzial in Garath (ca. 19.000
Einwohner*innen) ist aufgrund der deutlich größeren Einwohnerzahl des Stadtteils
höher als in Hellerhof (ca. 6.000 Einwohner*innen). Darüber hinaus ist das große
Stadtteilzentrum Garath gemäß Rahmenplan Einzelhandel und der dort festgelegten
städtischen Hierarchie zentraler Versorgungsbereiche mit der Einstufung als C-
Zentrum über dem kleineren Stadtteilzentrum Hellerhof mit der Einstufung als D-
Zentrum eingeordnet. Mit seiner Größe und Verkaufsflächenausstattung soll das C-
Zentrum einen Versorgungsauftrag für den gesamten Stadtbezirk 10 erfüllen. Daher
wird die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters mit einer
angemessenen Betriebsgröße in Garath verfolgt, um die qualitative Angebotsvielfalt
des Zentrums zu erweitern. Dabei sind weitere Flächenbedarfe, wie zum Beispiel
Lagerflächen und Arbeitsflächen für die Frischtheke, ebenfalls zu beachten.
Ziel ist es außerdem, eine maximale Einzelhandelsentwicklung in Hellerhof zu
ermöglichen, ohne dadurch negative städtebauliche Auswirkungen im Garather
Zentrum oder benachbarten Zentren zu verursachen. Es wird angestrebt, eine
maßstäbliche Nahversorgung an beiden Standorten zu realisieren. Dabei soll
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einerseits die langfristige Versorgungsfunktion und Leistungsfähigkeit in Garath
gesichert und andererseits Entwicklungsperspektiven für Hellerhof geschaffen
werden. Für den Stadtteil Hellerhof wurde ein Workshop-Verfahren zur
städtebaulichen Weiterentwicklung des Zentrums durchgeführt (APS/106/2024). Eine
vorgezogene oder mindestens zeitgleiche Einzelhandelsentwicklung in Garath vor
Hellerhof wird als Voraussetzung für eine städtebaulich verträgliche
Einzelhandelsentwicklung betrachtet, um Kaufkraftabflüsse und negative
Auswirkungen auf das Garather Zentrum zu vermeiden.
Auf dieser Grundlage wurden gemäß oben genannten APS -Beschlusses potenzielle
Flächen im Stadtteilzentrum Garath Mitte auf ihre Eignung für die Ansiedlung eines
Lebensmittelvollsortimenters mit dem zuvor genannten Flächenbedarf geprüft.
Grundsätzliche Prüfkriterien waren: Städtebau, Einzelhandel und bautechnische
Realisierbarkeit
Basierend auf diesen Kriterien wurden geeignete Standorte identifiziert und
ungeeignete Standorte verworfen (siehe Anlage 01). Insgesamt wurden zehn Flächen
untersucht, von denen acht nach einer ersten Phase ausgeschlossen wurden, da sie
den Anforderungen der Prüfkriterien nicht gerecht wurden.
Die im Rahmen der Analyse verbliebenen zwei Flächen wurden insbesondere im
Hinblick auf ihre verfügbaren Flächengrößen vertiefend untersucht. Hierbei handelt
es sich um eine Fläche nördlich der Fritz-Erler-Straße zwischen der Bahntrasse und
der Autobahn sowie um eine Fläche westlich der Frankfurter Straße und nördlich des
Kulturhaus Süd/Freizeitstätte Garath. Beide Flächen werden derzeit als Parkplätze
genutzt.
Standort Fritz-Erler-Straße:
Die Potenzialfläche befindet sich an der Fritz-Erler-Straße nördlich der Hausnummer
30, im Bereich zwischen der Bahntrasse und der Autobahn A 59. Positiv
hervorzuheben ist, dass ein Teil der Fläche innerhalb des zentralen
Versorgungsbereichs von Garath liegt und unmittelbar an die Fußgängerzone grenzt.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich die Umsetzung insbesondere aufgrund der
erforderlichen baulichen Höhe einer Einzelhandelsimmobilie (Anforderung ca. 5 Meter
inkl. weiterer technischer Anforderungen; z.B. Ver- und Entsorgungsschächte) sowie
der erhöhten Anforderungen an die Erschließung - insbesondere im Hinblick auf die
Zufahrtsmöglichkeiten für Lieferfahrzeuge und die begrenzte Durchfahrtshöhe der
A59-Brücke - jedoch als eine Herausforderung dar. Die Fläche ist derzeit teilweise
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mit einem eingeschossigen Bestandsgebäude bebaut und umfasst ca. 1.800m
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, was
die Realisierbarkeit eines Vollsortimenters in der beabsichtigten Größe erschwert.
Weiterhin bestehen komplexe Eigentumsverhältnisse, da neben städtischen Flächen
auch private Eigentümer betroffen sind.
Standort Frankfurter Straße:
Die Potenzialfläche befindet sich an der Frankfurter Straße und liegt aktuell
außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs von Garath, grenzt jedoch unmittelbar
an das Kulturhaus Süd/Freizeitstätte Garath an. Die Fläche befindet sich vollständig
im städtischen Eigentum, umfasst ca. 5.100m
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und bietet somit geeignete
Voraussetzungen für die Realisierung eines großflächigen
Lebensmittelvollsortimenters.
Die Fläche ist sowohl für die Fußgänger als auch für den motorisierten
Individualverkehr (MIV) verkehrsgünstig gelegen, was eine hohe Erreichbarkeit und
attraktive Standortbedingungen gewährleistet. Die fußläufige Wegeverbindung von
der Fußgängerzone aus ist in ihrer Gestaltung derzeit jedoch wenig attraktiv und
bedarf einer Qualifizierung. Die fußläufige Nähe zum Kulturhaus Süd/Freizeitstätte
Garath sowie zum Nikolaus-Groß-Platz schafft synergetische Potenziale für eine gute
Vernetzung und Integration in die bestehende Infrastruktur. Ferner würde die
Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters an diesem Standort zur Stärkung der
Versorgung des Siedlungsraumes östlich des Infrastrukturbandes von Garath
beitragen.
Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen wird verwaltungsseitig die Fläche
an der Frankfurter Straße als bevorzugter Standort für die Ansiedlung eines
großflächigen Lebensmittelvollsortimenters in Garath empfohlen.
Weiteres Vorgehen:
Um die Entwicklung dieser städtischen Fläche weiter voranzutreiben, wird
vorgeschlagen, diese als finalen Standort für die Ansiedlung eines großflächigen
Lebensmittelvollsortimenters in Garath festzulegen. Aktuell wird die Fläche als
Parkplatz mit etwa 110 Stellplätzen genutzt. Darüber hinaus erfüllt sie wichtige
Erschließungsfunktionen für das nördlich gelegene Kraftwerk, die südlich
angrenzende Kulturhaus Süd/Freizeitstätte Garath sowie weitere Angebote (z.B.
Einzelhandel, Gastronomie etc.) am Nikolaus-Groß-Platz. Diese
Erschließungsfunktionen und erforderliche Parkplatzflächen sind im weiteren
Planungsprozess zu berücksichtigen und zu sichern. Als nächster Schritt ist ein
Aufstellungsbeschluss vorgesehen, in dem die Ziele der Verbesserung des
Nahversorgungsangebotes über eine Angebotsergänzung durch einen
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Lebensmittelvollsortimenter formuliert werden sollen. Mit diesem Vorgehen soll
Planungssicherheit geschaffen werden, um die Nahversorgung im Quartier zu sichern
und die städtebauliche Entwicklung zielgerichtet voranzubringen. Der
Aufstellungsbeschluss soll den politischen Gremien in einer der nächsten Sitzungen
zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Um eine Realisierung zu gewährleisten muss
anschließend ein Verfahren zur Auswahl eines Investors vorbereitet werden, um
einen Partner für die weiteren Schritte zu gewinnen.
Anlagen:
1. Übersicht untersuchter Standorte
2. Liegenschaftskarte Potenzialfläche Frankfurter Straße
1. Übersicht untersuchter Standorte als Text anzeigen
StadtplanungsamtStadtplanungsamt1
Übersicht untersuchter Standorte Garath
Zentraler Versorgungsbereich Garath-Mitte
Verworfene Standorte
Standort: Fritz-Erler-Str.
Standort: Frankfurter Str.
Vorhandene Discounter
(kein Vollsortimenter vorhanden)
Bahntrasse
Autobahn (A59)
S-Bahn Haltestelle
Fußgängerzone:
Lauflage(Ebene 0)
Lauflage(Ebene -1)
nlage A01
2. Liegenschaftskarte Potenzialfläche Frankfurter Straße als Text anzeigen
862
Legende:
Potenzialfläche „Frankfurter Straße"
Fußgängerzone
Qualifizierung Fußläufige Anbindung
an Fußgängerzone
Freizeitstätte Garath/Kulturhaus Süd
ca. 5100 qm
Maßstab 1: 1000
erstellt am: 07.03.2025
Potenzialfläche „Frankfurter Straße"
Anlage 02