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Title: 00545373.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00545373.pdf
Published Time: Tue, 28 Oct 2025 11:05:47 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
KUA/016/2025
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Atelierförder - und Bewirtschaftungskonzept
Fachbereich :
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 26.06.2025 Entscheidung
Kulturausschuss 27.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt das beigefügte
Atelierförder - und Bewirtschaftungskonzept zur Sicherung und Gewinnung von
Atelierräumen sowie zur transparenten Verteilung der Raumressourcen unter
Beachtung des Bestandschutzes .
Beschlusslage:
Gremium Datum Vorlagennummer
mit Titel
Beschlussart
Kulturausschuss 26.11.2020 KUA/075/2020
Gesamtkonzeption
für die
Atelierförderung in
Düsseldorf
Informationsvorlage
Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist nicht nur Kunst - und Kulturstadt, sondern auch
Heimat für rund 2.000 professionelle bildende Künstler*innen. Daher besteht ein Seite 2
hoher Bedarf an geeigneten und bezahlbaren Atelierräumen. Die Bereitstellung
solcher künstlerischen Arbeitsräume z ählt zu den Aufgaben der
Künstler*innenförderung des Kulturamtes. Um die Förderstruktur an aktuelle
Entwicklungen anzupassen, wurde das Atelierförder - und Bewirtschaftungskonzept
erstellt. Es verfolgt vor allem das Ziel, bestehende Räume zu sichern und wei tere
Atelierflächen zu gewinnen.
2. Ausgangslage:
Die Atelierförderung des Kulturamtes vermietet und vermittelt aktuell 350 Ateliers
und Lagerräume an Düsseldorfer Künstler*innen. An der Kunstakademie Düsseldorf
schließen jährlich rund 60 Absolvent*innen ihr Studium ab. Aufgrund der guten
kulturellen Infrastruktur bleibt die Landeshauptstadt Düsseldorf auch nach Abschluss
des Studiums ein attraktiver Arbeits - und Lebensort für die jungen Künstler*innen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf möch te außerdem die gut ausgebildeten
Künstler*innen halten und hier ihre Potenziale fördern. Bisher kann die Verwaltung
jedoch den Atelierbedarf der jungen Absolvent*innen kaum decken, hinzu kommt die
Preisentwicklung am Immobilienmarkt, die es Künstler*innen zunehmend erschwert,
Flächen zu bezahlbaren Mieten zu finden. Daher erfordert es verschiedene
Instrumente und Maßnahmen, um die Arbeitssituation der bildenden Künstler*innen
zu verbessern und den Auftrag zur Schaffung von weiteren Atelierflächen
umzusetze n. Das bisherige Verfahren zur Fassung von Anmietungsbeschlüssen, bei
Neuanschaffung von Atelierräumen bleibt von diesem Konzept unberührt.
3. Geplante Maßnahmen:
Die geplanten Maßnahmen werden im angehängten Konzept vorgestellt.
4. Finanzielle Auswirkungen
☒ Ja ☐ Nein
Anmietungen von Objekten erfolgen nach gesonderter Beschlussfassung im Produkt
Kulturamt 2528101 und Konto 54220000 (Aufwendungen für Mieten und Pachten).
Mieteinnahmen werden im Produkt Kulturamt 2528101 und Konto 44110000
(Ert räge aus Mieten und Pachten) verbucht.
Zur Vergabe von Atelierumbaukostenzuschüssen stehen jährlich Mittel in Höhe von
derzeit 50.530 EUR im Produkt Kulturamt und Konto 53180000 (Zuwendungen für
laufende Zwecke an übrige Bereiche) zur Verfügung.
Anlagen :
Atelierförder - und Bewirtschaftungskonzept
Atelierförder- und Bewirtschaftungskonzept als Text anzeigen
Title: 00556813.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00556813.pdf
Published Time: Tue, 10 Jun 2025 11:05:17 GMT
Number of Pages: 6
Markdown Content:
1
Atelier förder - und B ewirtschaftungskonzept
Inhaltsverzeichnis
1. Aktueller Sachstand
2. Atelier -Bedarfsanalyse
3. Ziele der Qualifizierung und Gewinnung von Atelierräumen
3.1. Hohe künstlerische Qualität der bildenden Kunst in Düsseldorf
sichern
3.2. Nachwuchsförderung und Bindung Düsseldorfer Künstler*innen
an Düsseldorf
3.3. Transparente Verteilung der Raumressourcen unter Beachtung
des Bestandsschutzes
4. Maßnahmen
4.1. Befristung von städtischen Arbeitsateliers
4.2. Gewinnung von Ateliers 2
1. Aktueller Sachstand
Die Landeshauptstadt Düsseldorf als Kunst - und Kulturstadt ist zugleich auch
Künstler *innen stadt. Schätzungsweise 2.000 professionelle bildende Künstler *innen
leben und arbeiten hier. Infolgedessen ist der Bedarf und die Nachfrage nach
geeignetem und bezahlbarem Atelierraum sehr groß. Die Förderung von
Atelierräumen ist eine zentrale Aufgabe der Künstler *innen förderung des
Kulturamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Um die bestehende Förderstruktur
den gesellschaftlichen und urbanen Veränderungen anzupassen und entsprechend
weiterzuentwickeln, hat das Kulturamt das vorliegende Teilk onzept zur Qualifizierung
und Gewinnung vo n Ateliers erarbeitet. Dabei wird auf der „Gesamtkonzeption für
die Atelierförderung in Düsseldorf“ aufgebaut (KUA/075/2020).
Die Atelierförderung des Kulturamtes umfasst die Vermietung und Vermittlung von
derzeit 350 Ateliers und Lager räumen an Düsseldor fer Künstler *innen, von denen
einige Ateliers als Gemeinschaftsatelier genutzt werden. Von diesen Ateliers befinden
sich :
70 im Eigentum der Stadt Düsseldorf,
79 Ateliers im Eigentum der Städtischen Wohnungsgesel lschaft Düsseldorf
(SWD) und
114 Ateliers im Eigentum externer Eigentümer, bei denen die Belegung durch
das Kulturamt erfolgt oder es als An kermieter fungiert .
Zusätzlich vermietet das Kulturamt noch 87 Lagerräume an Künstler *innen.
Die Finanzierung der Atelierförderung erfolgt aus de m Budget des Kulturamtes.
Kriterien für die Vergabe von Künstler *innen ateliers sind eine professionelle
künstlerische Tätigkeit, der Besitz der Künstler *innen karte und die Dringlichkeit des
Atelierbedarfs. Bisher wurden bei der Atelierförderung folgende I nstrumente
eingesetzt:
Erhebung eines geringen Mietzinses
unbefristete Vermietung von Ateliers
Subventionierung des Mietzinses für die extern angemieteten Ateliers
Vergabe von Zuschüssen für Atelierumbauten
Ziel der Gesamtkonzeption für die Atelierförderung in Düsseldorf ist die Sicherung,
Qualifizierung und Neuschaffung von Ateliers für Düsseldorfer Künstler *innen , um
damit ihr Arbeits umfeld zu verbessern und ihre Bindung an die Kunst - und
Kultur stadt Düsseldorf zu stärken.
An der 1773 gegr ündeten staatlichen Kunstakademie Düsseldorf schließen jedes Jahr
schließen ca. 60 Künstler *innen ihr Studium ab. Aufgrund der guten
kulturellen Infrastruktur kann Düsseldorf daher auch nach Abschluss ihres Studiums
weiterhin ein Lebens - und Arbeitsmittelpunkt sein . Deshalb möchte das Kulturamt
die Bedarfe insbesondere von jungen Akademieabsolvent *innen aufgreifen, ihre
Potentiale fördern und den Aspekt Nachwuchsförderung in das Atelierförder - und
Bewirtschaftungskonzept integrier en.
In diesem Zusammenhang soll Atelierraum dauerhaft und weitgehend losgelöst von
der Entwicklung des Immobilienmarkts für die künstlerische Produktion zur
Verfügung stehen. Dabei gilt es zukünftig, die Atelierförderung so zu gestalten, dass
sie den Anfor derungen und Bedarfen der Künstler *innen weitgehend entspri cht.
Hierfür sollen die bisher genutzten Instrumente der Förderung weiterentwickelt und
um weitere Bausteine ergänzt werden. Die Anzahl der aktuell vom Kulturamt 3
vermieteten und vermittelten Atelie rs soll erhalten und stetig in den kommenden
Jahren um weitere Ateliers für Künstler *innen bzw. Künstler *innen gruppen
aufgestockt werden. Ein politischer Auftrag zur Schaffung von 50 neuen Ateliers wird
derzeit von der Kulturverwaltung bearbeitet. 2024 wurden 14 neue Arbeitsa teliers an
der Kölner Straße 164 geschaffen . Im Folgejahr hat das Kulturamt eine Atelierfläche
mit 600 qm an der Karlstraße 14 angemietet. Als Ankermieter wird das Kulturamt die
Atelierfläche an mindestens acht Düsseldorfer Künstler *innen weiter vermieten .
2. Atelier -Bedarfsanalyse
Der Düsseldorfer Rat der Künste, das Landesbüro für Bildende Kunst NRW und der
Zweck e. V. haben zu Beginn des Monats März 2021 eine Bedarfsanalyse für Ateliers
(siehe Anlage 1) durchgeführt. Insgesamt na hmen 342 Akteur*innen der Kunstszene
an der anonymen Umfrage teil. Die Mehrheit von ihnen ist im Bereich Malerei (40 %)
tätig, gefolgt von Bildhauerei (21 %), Fotografie (14 %) und anderen Sparten (25
%). Eine Auswahl der Umfrageergebnisse verdeutlicht die Präferenzen der
Künstler*innen in Bezug auf Ateliers:
Einzelnutzung vs. Gemeinschaftsnutzung
Einzelnutzung Gemeinschaftsnutzung Gemeinschaftsnutzung
/gleiche Sparte
63 % 25 % 12 %
Ateliergröße
30 – 50 qm 50 – 80 qm 20 – 30 qm
29 % 28 % 20 %
Atelier -Deckenhöhe
3,50 m 3 m 2,80
34 % 34 % 28 %
Atelier -Raumbreite
5 m 3 m über 6 m
65 % 24 % 11 %
Laufzeit von Ateliermietverträge
mindestens 3 Jahre mindestens 5 Jahre mindestens 10 Jahre
34 % 29 % 20 %
Ateliermiete / Monat
300 – 349 EUR 200 – 249 EUR 250 – 299 EUR
16 % 15 % 13 %
3. Ziele de r Qualifizierung und Gewinnung von Atelierräumen
3.1. Hohe künstlerische Qualität der bilden den Kunst in Düsseldorf sichern
Die Sicherung der künstlerischen Qualität in der bildenden Kunstszene von
Düsseldorf erfordert gezielte Maßnahmen im Zusammenhang mit Ateliers. Daher ist
es ist besonders wichtig , Künstler *innen angemessene und erschwingliche
Arbeitsräume bereitzustellen, um ihnen ihre kreative Arbeit uneingeschränkt zu
ermöglichen. Dabei sind k ostengedämpfte Atelierräume essenziell . Atelierräume sind
nicht nur als Werkraum wichtig , sondern auch als kreativer und geistiger
Rückzugsort . Die Qualifizierung und Gewinnung trägt ni cht nur zur individuellen 4
Entwicklung der Künstler *innen bei, sondern auch zur Vielfalt und Qualität der
Kunstszene in Düsseldorf.
3.2. Nachwuchsförderung und Bindung Düsseldor fer Künstler *innen an
Düsseldorf
Die Nachwuchsförderung und die Bindung auch etablierter Künstler *innen an die
Landeshauptstadt Düsseldorf sind entscheidende Aspekte, um die künstlerische
Szene der Stadt nachhaltig zu stärk en. In Bezug auf Ateliers lässt sich durch gezielte
Maßnahmen der kreative Nachwuc hs unt erstützen, um ein en Wegzug aus de r
Landeshauptstadt Düsseld orf zu vermeiden . Durch eine ganzheitliche Strategie, die
gezielt die Nachwuchsförderung aber auch die Bindung etablierter Düsseldorfer
Künstler *innen in den Fokus nimmt, kann die Stadt ihre künstlerische Vielfalt
be wahren und gleichzeitig eine lebendige und inspirierende Kunstszene
aufrechterhalten.
3.3. Transparente Verteilung der Raumressourcen unter Beachtung des
Bestandsschutzes
Die bereits existierende n Ateliermietverträge unterliegen dem Bestandsschutz, sie
sin d von den zu erarbeitenden Atelierförderk riterien für eine transparente Verteilung
der Raumressourcen ausgenommen . Durch weiterentwickelte Atelierförderk riterien
sollen sowohl die Landeshauptstadt Düsseldorf als Vermieter als auch die zukünftigen
Mieter *innen eine klare Grundlag e für ihre Positionen erhalten.
4. Maßnahmen
4.1. Befristung von städtischen Arbeitsa teliers
Zukünftig soll ein Teil (ca. 40 %) der städtischen Ateliers bei Neuvermietung
befristet werden. Die Mietverträge werden für fünf Jahre mit der Option auf
Verlängerung um weitere fünf Jahre ausgestellt. Eine weitere Verlängerung des
Mietverhältnis ses ist im begründeten Einzelfall unter Beteiligung des Atelierbeirates
möglich . Die Miete kann nach d er zweiten Verlängerung auf die ortsübliche
Marktmiete angepa ss t werden.
Die Einführung von fünfjährigen Mietverträgen für städtische Ateliers markiert einen
innovativen Schritt in der Förderung der kreativen Szene. Diese Maßnahme
beinhaltet die Möglichkeit einer Verlängerung nach einer positiven Evaluierung.
Durch diese z eitlich begrenzten Mietverträge wird eine dynamische Nutzung der
Ressourcen ermöglicht, wodurch Flexibilität und Anpassungsfähigkeit in der
künstlerischen Gemeinschaft gefördert werden.
Die Festlegung auf eine Fünfjahresfrist schafft einen ausgewogenen Zeitrahmen, der
einerseits eine gewisse Planungssicherheit für Künstler *innen bietet und andererseits
die Flexibilität für ständige Weiterentwicklung und Veränderung unterstützt. Diese
zeitlich begrenzten Mietverträge ermöglichen es sowohl den Künstler *innen als auch
der Verwaltung , regelmäßige Überprüfungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass
die Atelierräume effizient genutzt werden.
Die Verlängerungsoption nach einer positiven Evaluierung unterstreicht den
wertschätzenden Ans atz, langfristige Partnerschaften zwischen Künstler*inne n und
der Stadt zu fördern. Die Evaluierung beinhaltet die Abfrage eines aktuellen
Lebenslaufs mit folgenden Angaben : eine Übersicht aller Ausstellungen sowie, soweit
vorhanden, eine Auflistung von Stipendien, Auszeich nungen oder
Auslandsresidenzen. Die Evaluierung k ann dadurch auch eine Gelegenheit bieten,
Erfolge zu würdigen, Herausforderungen zu identifizieren und sicherzustellen, dass 5
die Arbeitsateliers weiterhin den Bedürfnissen der kreativen G emeinschaft
entsprechen.
4.2. Gewinnung von Ateliers
Die Landeshauptstadt Düsseldorf greift für die Gewinnung von Ateliers auf
verschiedene Instrumente (neue Nutzung städtischer Immobilien , Mischnutzungen,
kulturelle Nutzung im Neubau und Stadtentwicklungsprojekte) zurück, die hier im
Folgenden beschrieben werden:
Das Portfolio der Landeshauptstadt Düsseldorf wird nach ähnlich geeigneten
Bestandsgebäuden, wie dem o. g. Objekt an der Kölner Straße 164, durchsucht. Die
städtische Immobilie wurde an einen Künstler*innenverein übergeben, um in
Eigenregie ein Atelierhaus zu betreiben. Vorbild da für war das Atelierhaus am
Höherweg. Dort wird das Haus seit mehr als dreißig Jahren selbstständig durch den
Künstler *innenverein Ateliers Höherweg e. V . bewirtschaftet. Auf diese Weise können
städtische Immobilien einer neuen Nutzung zugeführt und eine langfristige
kostengünstige Vermietung sowie eine dauerhafte Sicherung von Atelierflächen
gewährleistet werden.
Eine weitere, noch recht neue Maßnahme z ur Gewinnung von Atelierflächen ist die
Prüfung von Mischnutzungen. Etwa b ei neuen Unterkünften für Geflüchtete werden
auch Atelierflächen mitgedacht und konzipiert. Nicht alle Räume können dort von
Geflüchteten genu tzt werden, da hierfür strenge Vorschriften gelten. Infolgedessen
können leerstehende Räume nach Prüfung als Atelierflächen genutzt werden. Zudem
ergeben sich durch diese Mischnutzungen Synergien zwischen den Bewohner *innen
und den Künstler *innen. Aktuell plant die Verwaltung ein Objekt auf der Werftstraße 25 zur
# Unterbringung von Geflüchteten herzurichten und gleichzeitig sieben neue Atelierräume zu
# schaffen. Nach derzeitigen Stand sind diese Räume ab Mai 2026 fertiggestellt .
Weiterhin werden Ateliers bei Neubaut en geprüft. Sowohl bei städtischen , als auch
bei Neubauprojekten des freien Marktes wirkt die Stadt auf die Berücksichtigung von
Flächen für kulturelle Nutzungen hin. Dabei werden standortbezogene
Ausbaustandards im Einzelfall hinsichtlich ihrer Angemessen heit für Ateliernutzung
bewertet. Das bedeutet, dass für jeden Neubau die jeweiligen Ausbaustandards (z.
B. Materialqualität, technische Ausstattung, Schallschutz) geprüft werden, um
möglichst kostengünstige Atelierflächen zu realisieren. Aufgrund der aktu ellen
Marktlage mit Preisen teils über 20 EUR pro Quadratmeter sind Neubauprojekte
momentan ein nachrangiges Instrument zur Erschließung neuer Atelierflächen.
Da die Mieten in diesem Preisrahmen von vielen Künstler *innen nicht gezahlt werden
können, müsst e hier voraussichtlich eine erhebliche Förderung durch die
Landeshauptstadt Düsseldorf stattfinden. Wie bereits an einigen Standorten
praktiziert, könnte die Stadt als Ankermieter in fungieren und die Flächen für einen
geringeren Mietzins unter vermieten. Dazu müssten Mittel im Kulturetat bereit ge stell t
werden , um das Delta zwischen dem Hauptmietverhältnis und den
Untermietverhältnissen zu schließen . Weiterhin müssten auch personelle Ressourcen
geschaffen werden, um den erhöhten Aufwand im kaufmännischen un d technischen
Gebäudemanagement zu decken.
Durch die neue Zu ordnung von KomKuK zum Dezernat für Kultur und Migration
entstehen auch hier neue Synergien. Zudem lassen sich mit den jüngsten Initiativen
der Landeshauptstadt Düsseldorf , w ie zum Beispiel Krea tivRaum D, neue
Erkenntnisse in Bereichen wie Leerstandsnutzung, Raumerschließ ung, temporären
Nutzungen, Genehmigungsverfahren und der Erschließung neuer Atelierflächen
ableiten. Potenziale werden durch die dezernatsweite Abstimmung sowie durch die
künftig in den verschiedenen Quartieren der Landeshauptstadt Düsseldorf 6
eingesetzten Kulturbotschafter*innen effektiver identifiziert. Zukünftig werden mit
der Neustrukturierung nicht nur Abläufe optimiert , sondern auch die kulturelle
Vielfalt in Düsseldorf nachh altig gefördert .