Beschlussvorlage Aktenzeichen KUA/016/2025

Atelierförder- und Bewirtschaftungskonzept

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

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2Dokumente 9. Juli 2024veröffentlicht

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  • Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt das beigefügte

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00545373.pdf Published Time: Tue, 28 Oct 2025 11:05:47 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: KUA/016/2025 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Atelierförder - und Bewirtschaftungskonzept Fachbereich :

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Title: 00545373.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00545373.pdf Published Time: Tue, 28 Oct 2025 11:05:47 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: KUA/016/2025 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Atelierförder - und Bewirtschaftungskonzept Fachbereich : 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 26.06.2025 Entscheidung Kulturausschuss 27.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt das beigefügte Atelierförder - und Bewirtschaftungskonzept zur Sicherung und Gewinnung von Atelierräumen sowie zur transparenten Verteilung der Raumressourcen unter Beachtung des Bestandschutzes . Beschlusslage: Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart Kulturausschuss 26.11.2020 KUA/075/2020 Gesamtkonzeption für die Atelierförderung in Düsseldorf Informationsvorlage Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist nicht nur Kunst - und Kulturstadt, sondern auch Heimat für rund 2.000 professionelle bildende Künstler*innen. Daher besteht ein Seite 2 hoher Bedarf an geeigneten und bezahlbaren Atelierräumen. Die Bereitstellung solcher künstlerischen Arbeitsräume z ählt zu den Aufgaben der Künstler*innenförderung des Kulturamtes. Um die Förderstruktur an aktuelle Entwicklungen anzupassen, wurde das Atelierförder - und Bewirtschaftungskonzept erstellt. Es verfolgt vor allem das Ziel, bestehende Räume zu sichern und wei tere Atelierflächen zu gewinnen. 2. Ausgangslage: Die Atelierförderung des Kulturamtes vermietet und vermittelt aktuell 350 Ateliers und Lagerräume an Düsseldorfer Künstler*innen. An der Kunstakademie Düsseldorf schließen jährlich rund 60 Absolvent*innen ihr Studium ab. Aufgrund der guten kulturellen Infrastruktur bleibt die Landeshauptstadt Düsseldorf auch nach Abschluss des Studiums ein attraktiver Arbeits - und Lebensort für die jungen Künstler*innen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf möch te außerdem die gut ausgebildeten Künstler*innen halten und hier ihre Potenziale fördern. Bisher kann die Verwaltung jedoch den Atelierbedarf der jungen Absolvent*innen kaum decken, hinzu kommt die Preisentwicklung am Immobilienmarkt, die es Künstler*innen zunehmend erschwert, Flächen zu bezahlbaren Mieten zu finden. Daher erfordert es verschiedene Instrumente und Maßnahmen, um die Arbeitssituation der bildenden Künstler*innen zu verbessern und den Auftrag zur Schaffung von weiteren Atelierflächen umzusetze n. Das bisherige Verfahren zur Fassung von Anmietungsbeschlüssen, bei Neuanschaffung von Atelierräumen bleibt von diesem Konzept unberührt. 3. Geplante Maßnahmen: Die geplanten Maßnahmen werden im angehängten Konzept vorgestellt. 4. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein Anmietungen von Objekten erfolgen nach gesonderter Beschlussfassung im Produkt Kulturamt 2528101 und Konto 54220000 (Aufwendungen für Mieten und Pachten). Mieteinnahmen werden im Produkt Kulturamt 2528101 und Konto 44110000 (Ert räge aus Mieten und Pachten) verbucht. Zur Vergabe von Atelierumbaukostenzuschüssen stehen jährlich Mittel in Höhe von derzeit 50.530 EUR im Produkt Kulturamt und Konto 53180000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an übrige Bereiche) zur Verfügung. Anlagen : Atelierförder - und Bewirtschaftungskonzept
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Title: 00556813.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00556813.pdf Published Time: Tue, 10 Jun 2025 11:05:17 GMT Number of Pages: 6 Markdown Content: 1 Atelier förder - und B ewirtschaftungskonzept Inhaltsverzeichnis 1. Aktueller Sachstand 2. Atelier -Bedarfsanalyse 3. Ziele der Qualifizierung und Gewinnung von Atelierräumen 3.1. Hohe künstlerische Qualität der bildenden Kunst in Düsseldorf sichern 3.2. Nachwuchsförderung und Bindung Düsseldorfer Künstler*innen an Düsseldorf 3.3. Transparente Verteilung der Raumressourcen unter Beachtung des Bestandsschutzes 4. Maßnahmen 4.1. Befristung von städtischen Arbeitsateliers 4.2. Gewinnung von Ateliers 2 1. Aktueller Sachstand Die Landeshauptstadt Düsseldorf als Kunst - und Kulturstadt ist zugleich auch Künstler *innen stadt. Schätzungsweise 2.000 professionelle bildende Künstler *innen leben und arbeiten hier. Infolgedessen ist der Bedarf und die Nachfrage nach geeignetem und bezahlbarem Atelierraum sehr groß. Die Förderung von Atelierräumen ist eine zentrale Aufgabe der Künstler *innen förderung des Kulturamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Um die bestehende Förderstruktur den gesellschaftlichen und urbanen Veränderungen anzupassen und entsprechend weiterzuentwickeln, hat das Kulturamt das vorliegende Teilk onzept zur Qualifizierung und Gewinnung vo n Ateliers erarbeitet. Dabei wird auf der „Gesamtkonzeption für die Atelierförderung in Düsseldorf“ aufgebaut (KUA/075/2020). Die Atelierförderung des Kulturamtes umfasst die Vermietung und Vermittlung von derzeit 350 Ateliers und Lager räumen an Düsseldor fer Künstler *innen, von denen einige Ateliers als Gemeinschaftsatelier genutzt werden. Von diesen Ateliers befinden sich :  70 im Eigentum der Stadt Düsseldorf,  79 Ateliers im Eigentum der Städtischen Wohnungsgesel lschaft Düsseldorf (SWD) und  114 Ateliers im Eigentum externer Eigentümer, bei denen die Belegung durch das Kulturamt erfolgt oder es als An kermieter fungiert .  Zusätzlich vermietet das Kulturamt noch 87 Lagerräume an Künstler *innen. Die Finanzierung der Atelierförderung erfolgt aus de m Budget des Kulturamtes. Kriterien für die Vergabe von Künstler *innen ateliers sind eine professionelle künstlerische Tätigkeit, der Besitz der Künstler *innen karte und die Dringlichkeit des Atelierbedarfs. Bisher wurden bei der Atelierförderung folgende I nstrumente eingesetzt:  Erhebung eines geringen Mietzinses  unbefristete Vermietung von Ateliers  Subventionierung des Mietzinses für die extern angemieteten Ateliers  Vergabe von Zuschüssen für Atelierumbauten Ziel der Gesamtkonzeption für die Atelierförderung in Düsseldorf ist die Sicherung, Qualifizierung und Neuschaffung von Ateliers für Düsseldorfer Künstler *innen , um damit ihr Arbeits umfeld zu verbessern und ihre Bindung an die Kunst - und Kultur stadt Düsseldorf zu stärken. An der 1773 gegr ündeten staatlichen Kunstakademie Düsseldorf schließen jedes Jahr schließen ca. 60 Künstler *innen ihr Studium ab. Aufgrund der guten kulturellen Infrastruktur kann Düsseldorf daher auch nach Abschluss ihres Studiums weiterhin ein Lebens - und Arbeitsmittelpunkt sein . Deshalb möchte das Kulturamt die Bedarfe insbesondere von jungen Akademieabsolvent *innen aufgreifen, ihre Potentiale fördern und den Aspekt Nachwuchsförderung in das Atelierförder - und Bewirtschaftungskonzept integrier en. In diesem Zusammenhang soll Atelierraum dauerhaft und weitgehend losgelöst von der Entwicklung des Immobilienmarkts für die künstlerische Produktion zur Verfügung stehen. Dabei gilt es zukünftig, die Atelierförderung so zu gestalten, dass sie den Anfor derungen und Bedarfen der Künstler *innen weitgehend entspri cht. Hierfür sollen die bisher genutzten Instrumente der Förderung weiterentwickelt und um weitere Bausteine ergänzt werden. Die Anzahl der aktuell vom Kulturamt 3 vermieteten und vermittelten Atelie rs soll erhalten und stetig in den kommenden Jahren um weitere Ateliers für Künstler *innen bzw. Künstler *innen gruppen aufgestockt werden. Ein politischer Auftrag zur Schaffung von 50 neuen Ateliers wird derzeit von der Kulturverwaltung bearbeitet. 2024 wurden 14 neue Arbeitsa teliers an der Kölner Straße 164 geschaffen . Im Folgejahr hat das Kulturamt eine Atelierfläche mit 600 qm an der Karlstraße 14 angemietet. Als Ankermieter wird das Kulturamt die Atelierfläche an mindestens acht Düsseldorfer Künstler *innen weiter vermieten . 2. Atelier -Bedarfsanalyse Der Düsseldorfer Rat der Künste, das Landesbüro für Bildende Kunst NRW und der Zweck e. V. haben zu Beginn des Monats März 2021 eine Bedarfsanalyse für Ateliers (siehe Anlage 1) durchgeführt. Insgesamt na hmen 342 Akteur*innen der Kunstszene an der anonymen Umfrage teil. Die Mehrheit von ihnen ist im Bereich Malerei (40 %) tätig, gefolgt von Bildhauerei (21 %), Fotografie (14 %) und anderen Sparten (25 %). Eine Auswahl der Umfrageergebnisse verdeutlicht die Präferenzen der Künstler*innen in Bezug auf Ateliers: Einzelnutzung vs. Gemeinschaftsnutzung Einzelnutzung Gemeinschaftsnutzung Gemeinschaftsnutzung /gleiche Sparte 63 % 25 % 12 % Ateliergröße 30 – 50 qm 50 – 80 qm 20 – 30 qm 29 % 28 % 20 % Atelier -Deckenhöhe 3,50 m 3 m 2,80 34 % 34 % 28 % Atelier -Raumbreite 5 m 3 m über 6 m 65 % 24 % 11 % Laufzeit von Ateliermietverträge mindestens 3 Jahre mindestens 5 Jahre mindestens 10 Jahre 34 % 29 % 20 % Ateliermiete / Monat 300 – 349 EUR 200 – 249 EUR 250 – 299 EUR 16 % 15 % 13 % 3. Ziele de r Qualifizierung und Gewinnung von Atelierräumen 3.1. Hohe künstlerische Qualität der bilden den Kunst in Düsseldorf sichern Die Sicherung der künstlerischen Qualität in der bildenden Kunstszene von Düsseldorf erfordert gezielte Maßnahmen im Zusammenhang mit Ateliers. Daher ist es ist besonders wichtig , Künstler *innen angemessene und erschwingliche Arbeitsräume bereitzustellen, um ihnen ihre kreative Arbeit uneingeschränkt zu ermöglichen. Dabei sind k ostengedämpfte Atelierräume essenziell . Atelierräume sind nicht nur als Werkraum wichtig , sondern auch als kreativer und geistiger Rückzugsort . Die Qualifizierung und Gewinnung trägt ni cht nur zur individuellen 4 Entwicklung der Künstler *innen bei, sondern auch zur Vielfalt und Qualität der Kunstszene in Düsseldorf. 3.2. Nachwuchsförderung und Bindung Düsseldor fer Künstler *innen an Düsseldorf Die Nachwuchsförderung und die Bindung auch etablierter Künstler *innen an die Landeshauptstadt Düsseldorf sind entscheidende Aspekte, um die künstlerische Szene der Stadt nachhaltig zu stärk en. In Bezug auf Ateliers lässt sich durch gezielte Maßnahmen der kreative Nachwuc hs unt erstützen, um ein en Wegzug aus de r Landeshauptstadt Düsseld orf zu vermeiden . Durch eine ganzheitliche Strategie, die gezielt die Nachwuchsförderung aber auch die Bindung etablierter Düsseldorfer Künstler *innen in den Fokus nimmt, kann die Stadt ihre künstlerische Vielfalt be wahren und gleichzeitig eine lebendige und inspirierende Kunstszene aufrechterhalten. 3.3. Transparente Verteilung der Raumressourcen unter Beachtung des Bestandsschutzes Die bereits existierende n Ateliermietverträge unterliegen dem Bestandsschutz, sie sin d von den zu erarbeitenden Atelierförderk riterien für eine transparente Verteilung der Raumressourcen ausgenommen . Durch weiterentwickelte Atelierförderk riterien sollen sowohl die Landeshauptstadt Düsseldorf als Vermieter als auch die zukünftigen Mieter *innen eine klare Grundlag e für ihre Positionen erhalten. 4. Maßnahmen 4.1. Befristung von städtischen Arbeitsa teliers Zukünftig soll ein Teil (ca. 40 %) der städtischen Ateliers bei Neuvermietung befristet werden. Die Mietverträge werden für fünf Jahre mit der Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre ausgestellt. Eine weitere Verlängerung des Mietverhältnis ses ist im begründeten Einzelfall unter Beteiligung des Atelierbeirates möglich . Die Miete kann nach d er zweiten Verlängerung auf die ortsübliche Marktmiete angepa ss t werden. Die Einführung von fünfjährigen Mietverträgen für städtische Ateliers markiert einen innovativen Schritt in der Förderung der kreativen Szene. Diese Maßnahme beinhaltet die Möglichkeit einer Verlängerung nach einer positiven Evaluierung. Durch diese z eitlich begrenzten Mietverträge wird eine dynamische Nutzung der Ressourcen ermöglicht, wodurch Flexibilität und Anpassungsfähigkeit in der künstlerischen Gemeinschaft gefördert werden. Die Festlegung auf eine Fünfjahresfrist schafft einen ausgewogenen Zeitrahmen, der einerseits eine gewisse Planungssicherheit für Künstler *innen bietet und andererseits die Flexibilität für ständige Weiterentwicklung und Veränderung unterstützt. Diese zeitlich begrenzten Mietverträge ermöglichen es sowohl den Künstler *innen als auch der Verwaltung , regelmäßige Überprüfungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Atelierräume effizient genutzt werden. Die Verlängerungsoption nach einer positiven Evaluierung unterstreicht den wertschätzenden Ans atz, langfristige Partnerschaften zwischen Künstler*inne n und der Stadt zu fördern. Die Evaluierung beinhaltet die Abfrage eines aktuellen Lebenslaufs mit folgenden Angaben : eine Übersicht aller Ausstellungen sowie, soweit vorhanden, eine Auflistung von Stipendien, Auszeich nungen oder Auslandsresidenzen. Die Evaluierung k ann dadurch auch eine Gelegenheit bieten, Erfolge zu würdigen, Herausforderungen zu identifizieren und sicherzustellen, dass 5 die Arbeitsateliers weiterhin den Bedürfnissen der kreativen G emeinschaft entsprechen. 4.2. Gewinnung von Ateliers Die Landeshauptstadt Düsseldorf greift für die Gewinnung von Ateliers auf verschiedene Instrumente (neue Nutzung städtischer Immobilien , Mischnutzungen, kulturelle Nutzung im Neubau und Stadtentwicklungsprojekte) zurück, die hier im Folgenden beschrieben werden: Das Portfolio der Landeshauptstadt Düsseldorf wird nach ähnlich geeigneten Bestandsgebäuden, wie dem o. g. Objekt an der Kölner Straße 164, durchsucht. Die städtische Immobilie wurde an einen Künstler*innenverein übergeben, um in Eigenregie ein Atelierhaus zu betreiben. Vorbild da für war das Atelierhaus am Höherweg. Dort wird das Haus seit mehr als dreißig Jahren selbstständig durch den Künstler *innenverein Ateliers Höherweg e. V . bewirtschaftet. Auf diese Weise können städtische Immobilien einer neuen Nutzung zugeführt und eine langfristige kostengünstige Vermietung sowie eine dauerhafte Sicherung von Atelierflächen gewährleistet werden. Eine weitere, noch recht neue Maßnahme z ur Gewinnung von Atelierflächen ist die Prüfung von Mischnutzungen. Etwa b ei neuen Unterkünften für Geflüchtete werden auch Atelierflächen mitgedacht und konzipiert. Nicht alle Räume können dort von Geflüchteten genu tzt werden, da hierfür strenge Vorschriften gelten. Infolgedessen können leerstehende Räume nach Prüfung als Atelierflächen genutzt werden. Zudem ergeben sich durch diese Mischnutzungen Synergien zwischen den Bewohner *innen und den Künstler *innen. Aktuell plant die Verwaltung ein Objekt auf der Werftstraße 25 zur # Unterbringung von Geflüchteten herzurichten und gleichzeitig sieben neue Atelierräume zu # schaffen. Nach derzeitigen Stand sind diese Räume ab Mai 2026 fertiggestellt . Weiterhin werden Ateliers bei Neubaut en geprüft. Sowohl bei städtischen , als auch bei Neubauprojekten des freien Marktes wirkt die Stadt auf die Berücksichtigung von Flächen für kulturelle Nutzungen hin. Dabei werden standortbezogene Ausbaustandards im Einzelfall hinsichtlich ihrer Angemessen heit für Ateliernutzung bewertet. Das bedeutet, dass für jeden Neubau die jeweiligen Ausbaustandards (z. B. Materialqualität, technische Ausstattung, Schallschutz) geprüft werden, um möglichst kostengünstige Atelierflächen zu realisieren. Aufgrund der aktu ellen Marktlage mit Preisen teils über 20 EUR pro Quadratmeter sind Neubauprojekte momentan ein nachrangiges Instrument zur Erschließung neuer Atelierflächen. Da die Mieten in diesem Preisrahmen von vielen Künstler *innen nicht gezahlt werden können, müsst e hier voraussichtlich eine erhebliche Förderung durch die Landeshauptstadt Düsseldorf stattfinden. Wie bereits an einigen Standorten praktiziert, könnte die Stadt als Ankermieter in fungieren und die Flächen für einen geringeren Mietzins unter vermieten. Dazu müssten Mittel im Kulturetat bereit ge stell t werden , um das Delta zwischen dem Hauptmietverhältnis und den Untermietverhältnissen zu schließen . Weiterhin müssten auch personelle Ressourcen geschaffen werden, um den erhöhten Aufwand im kaufmännischen un d technischen Gebäudemanagement zu decken. Durch die neue Zu ordnung von KomKuK zum Dezernat für Kultur und Migration entstehen auch hier neue Synergien. Zudem lassen sich mit den jüngsten Initiativen der Landeshauptstadt Düsseldorf , w ie zum Beispiel Krea tivRaum D, neue Erkenntnisse in Bereichen wie Leerstandsnutzung, Raumerschließ ung, temporären Nutzungen, Genehmigungsverfahren und der Erschließung neuer Atelierflächen ableiten. Potenziale werden durch die dezernatsweite Abstimmung sowie durch die künftig in den verschiedenen Quartieren der Landeshauptstadt Düsseldorf 6 eingesetzten Kulturbotschafter*innen effektiver identifiziert. Zukünftig werden mit der Neustrukturierung nicht nur Abläufe optimiert , sondern auch die kulturelle Vielfalt in Düsseldorf nachh altig gefördert .

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/016/2025