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AGS/064/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Aufhebung des Beschlusses AGS/051/2026 und erneute Beauftragung des Trägers für das
erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" am Standort Eisenstraße
Fachbereich:
09/0 - Dezernat für Kultur, Integration und Gesundheit
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ausschuss für Gesundheit und
08.09.2026Entscheidung
Soziales
Beschlussdarstellung:
1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hebt den in seiner Sitzung am 30.06.2026 zu
der Vorlage AGS/051/2026 gefassten Beschluss zur Übertragung der Trägerschaft für das
erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" im Rahmen der geplanten Niedrigschwelligen
Ausweich- und Versorgungsfläche mit psychosozialen, medizinischen und psychiatrischen
Angeboten (NAV) am Standort Eisenstraße auf den SKFM Düsseldorf e. V. auf.
2. Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Ziffer 1 beschließt der Ausschuss für Gesundheit
und Soziales, die Trägerschaft für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" im Rahmen
der geplanten NAV am Standort Eisenstraße auf den SKFM Düsseldorf e. V. zu
übertragen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem SKFM Düsseldorf e. V. die konkrete
Ausgestaltung, Umsetzung und Finanzierung des Angebotes weiter abzustimmen und die
für die weitere Umsetzung erforderlichen Beschlussvorlagen vorzubereiten.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat mit der Vorlage AGS/013/2026 den
Zwischenstand sowie die Konzeption zur Liegenschaft Eisenstraße 49 zur Kenntnis
genommen.
Der Standort ist Bestandteil des stadtverträglichen Hilfenetzwerks und soll schrittweise zu
einem zentralen Baustein der niedrigschwelligen Hilfestruktur für Menschen mit besonderen
sozialen Schwierigkeiten weiterentwickelt werden.
Mit der NAV (Niedrigschwellige Ausweich- und Versorgungsfläche mit psychosozialen,
medizinischen und psychiatrischen Angeboten) Eisenstraße wird ein niedrigschwelliges
Hilfe- und Versorgungszentrum etabliert. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag der
Landeshauptstadt Düsseldorf in Kooperation mit Trägern aus der Sucht- und
Wohnungslosenhilfe.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Zusammenhang mit der Umsetzung des
stadtverträglichen Hilfenetzwerks beschlossen, den Standort Eisenstraße für den
schrittweisen Aufbau eines niedrigschwelligen Hilfe- und Versorgungsangebotes
vorzusehen. Das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" bildet dabei einen eigenständigen
ersten Baustein der geplanten Standortentwicklung.
Für die Umsetzung des ersten Betriebsmoduls „Tagesaufenthalt" lagen ursprünglich zwei
Trägerkonzepte vor. Auf Grundlage dieser Konzepte hatte der Ausschuss für Gesundheit
und Soziales am 30.06.2026 die Übertragung der Trägerschaft auf den SKFM Düsseldorf e.
V. beschlossen.
Im Nachgang zur Beschlussfassung wurden Bedenken hinsichtlich der den
Ausschussmitgliedern vor der Entscheidung zur Verfügung stehenden Informationsgrundlage
geltend gemacht. Um eine erneute Beschlussfassung auf vollständiger
Informationsgrundlage zu ermöglichen, soll der Beschluss vom 30.06.2026 zunächst
aufgehoben und die Entscheidung über die Trägerschaft anschließend erneut getroffen
werden.
Das ursprünglich ebenfalls vorliegende Konzept von Flingern mobil e. V. wurde
zwischenzeitlich zurückgezogen. Eine Auswahlentscheidung zwischen mehreren
Trägerkonzepten ist daher nicht mehr zu treffen. Gegenstand der erneuten
Beschlussfassung ist ausschließlich die Übertragung der Trägerschaft auf den SKFM
Düsseldorf e. V.
Das Konzept des SKFM Düsseldorf e. V. wird den Mitgliedern des Ausschusses für
Gesundheit und Soziales als Anlage zu dieser Vorlage zur Verfügung gestellt und bildet die
fachliche Grundlage für die erneute Beschlussfassung.
Das Konzept des SKFM Düsseldorf e. V. sieht einen niedrigschwelligen Tages- und
Nachtaufenthalt mit Grundversorgung, gesundheitsbezogenen und psychosozialen Hilfen,
Tagesruhebetten sowie einem strukturierten Umfeld- und Sicherheitsmanagement vor. Die
konkrete Ausgestaltung ist im weiteren Abstimmungs- und Umsetzungsprozess zwischen
dem Träger und der Verwaltung zu konkretisieren.
Anlagen:
Konzept SKFM_NAV Eisenstr. 49
Seite 2
Konzept SKFM_NAV Eisenstr. 49 als Text anzeigen
NAV - Niedrigschwelliger
Aufenthalt und Versorgung
Kurzkonzept für ein Kontaktcafé der
Suchthilfe mit Tagesruhebetten
Inhalt
Inhalt 1
Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen 3
1 Fachliche Leitlinien 4
1.1 Zürcher Modell 4
1.2 Frankfurter Modell 4
1.3 Schlussfolgerung für Düsseldorf 5
1.4 Düsseldorfer Ausgangslage 5
2 Zielgruppe & Ziele 5
3 Angebotsstruktur des NAV 6
3.1 Grundversorgung 6
3.2 Gesundheitsbezogene Hilfen 7
3.3 Psychosoziale Hilfen 7
3.4 Partizipative Angebote 7
3.5 Tagesruhebetten 7
3.5.1 Tagesruhebetten: fachliche Ausgestaltung 8
3.6 Öffnung und Belegung 8
3.7 Umfeld- und Beschwerdemanagement 9
4 Sicherheitsdienst: Rolle, Umfang und Grenzen 9
4.1 Zugang, Einlasssteuerung und Hausordnung 9
NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Inhalt
2/14
5 Ausstattung 10
5.1 Personalausstattung 10
5.2 Räumliche Anforderungen 11
6 Gewaltschutz, Krisenmanagement und Dokumentation 12
7 Kooperationen 13
8 Qualitätsmanagement und Kennzahlen 14
Fazit 14
NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen
Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen 3/14
Dieses Konzept orientiert sich an den vom Auftrag vorgegebenen
Rahmenbedingungen des Moduls Tagesaufenthalt der NAV Eisenstraße. Dort werden
ein 365-Tage-Angebot, Grundversorgung, medizinische und psychosoziale Hilfen,
Schadensminderung, partizipative Angebote, Vermittlung in weiterführende Hilfen,
die Einbeziehung des Sicherheitsdienstes in die Zugangssteuerung, ein
Gewaltschutzkonzept, Beschwerdemanagement, Qualitätsmanagement und
Kooperationen ausdrücklich benannt. Gleichzeitig ist klargestellt, dass die benannten
Räume dauerhaft für den Tagesaufenthalt genutzt werden sollen, der Zugang über
das rechte Hoftor erfolgen soll und in diesen Räumlichkeiten kein
Drogenkonsumraum vorgesehen ist.
Die Räumlichkeiten der ehemaligen Guttempler sind unserer Einschätzung nach
hierzu ausdrücklich nicht geeignet. Es fehlt an ausreichenden Sanitäreinrichtungen
(Duschen, Waschräume, ausreichend WCs), separaten Büros und ruhiger Räume für
Tagesruhebetten, uvm. Präferiert wird in dem vorliegenden Konzept der Bereich im
Erdgeschoss zwischen den beiden Höfen, mit Anbindung an den vorderen Eingang
und zu beiden Seiteneingängen bzw. Höfen. Der ehemalige Bereich der Guttempler
könnte jedoch als Rückzugsort für Tagesruhebetten und ähnliches eingebunden
werden.
Das vorliegende Konzept umfasst einen 24/7-Betrieb. Inhaltlich wird der
Tagesaufenthalt daher als "Tages- und Nachtaufenthalt" verstanden: tagsüber mit
klassischer niedrigschwelliger Aufenthalts-, Beratungs- und Versorgungsfunktion
sowie zusätzlich mit Tagesruhebetten und ruhigem Schutzraumcharakter. Eine
kommunal verträgliche Betriebsstruktur bedeutet hier nicht Minimalbesetzung,
sondern eine gute, sichere und fachlich tragfähige Personalausstattung, die auf
Krisen- und Versorgungsspitzen vorbereitet ist, ohne unnötige Parallelstrukturen
aufzubauen.
Dieses Konzept muss jedoch als vorläufig und offen für Veränderungen in der
personellen Besetzungen verstanden werden, um sich auf unvorhersehbare
Belastungsspitzen oder ruhigeren Zeiten anzupassen.
Dieses Konzept versteht sich ausdrücklich als ein Bestandteil eines Gesamtkonzeptes
der Eisenstraße 49. Es ist zwingend darauf angewiesen, dass die hier nicht
näherbeschriebenen Module des Gesamtkonzeptes (z.B. Sicherheitsdienst,
Streetwork, pflegerisch-medizinische als auch psychiatrische Angebote,
Wohnmöglichkeiten, Frauenschutzbereich sowie ein Drogenkonsumraum und
weitere angekündigte Module) realisiert werden.
Ein Verzicht auf diese Angebote bedarf einer Anpassung des hier vorliegenden
Konzeptes, um diese Hilfen nachträglich zu ergänzen. Sie werden in der hier
vorliegenden Form ausgenommen, sind jedoch elementarer Bestandteil des
Gelingens dieses Standortes als Ganzes.
NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen
1 Fachliche Leitlinien 4/14
1.1 Zürcher Modell
Das Zürcher Modell steht für eine pragmatische Vier-Säulen-Politik aus Prävention,
Therapie, Schadensminderung und Regulierung/Vollzug. Fachlich zentral ist dabei,
dass Schadensminderung nicht als Restkategorie verstanden wird, sondern als
eigenständige, gesundheitsbezogene und sozialintegrative Aufgabe. Die Zürcher
Kontakt- und Anlaufstellen verbinden Überlebenshilfe, Beratung, Hygiene,
Verpflegung, Aufenthaltsmöglichkeit und medizinische Erstversorgung mit einer
entlastenden Funktion für den öffentlichen Raum.
Für die NAV besonders anschlussfähig sind vier Zürcher Elemente: erstens der
Schutzraumcharakter mit niedrigschwelligem Zugang; zweitens die Verbindung von
sozialer Arbeit, Pflege/medizinischer Präsenz und Zugangskontrolle; drittens die
klare Vermittlungsfunktion; viertens die Akzeptanz von Mikrohandel und Konsum.
Ebenso relevant ist die Zürcher Praxis einer professionellen Empfangs- und
Zutrittskontrolle, die Störungen im Umfeld vorbeugen soll, ohne den Charakter des
Hilfesystems in einen polizeilichen Zugang zu verwandeln.
Sollte die Vierte Säule (Akzeptanz von Mikrohandel oder Konsum) nicht zum Start
ermöglicht werden können, so wird es als wichtig empfunden dieses Ziel weiter
gesamtstädtisch zu verfolgen und eine möglichst ähnliche Vorgehensweise wie in
Zürich herbeizuführen. Sie ist als ein sehr wichtiger Faktor im Gelingen des
Gesamtkonzeptes zu verstehen.
1.2 Frankfurter Modell
Der Frankfurter Weg ist ebenfalls akzeptanzorientiert, stadtteilbezogen und auf ein
verträgliches Miteinander im öffentlichen Raum gerichtet. Frankfurt arbeitet seit
langem mit Konsumräumen, Kontaktcafés, Tagesaufenthalten, Notschlafplätzen,
Tagesruhebetten, medizinischen Ambulanzen, Substitution und aufsuchender Arbeit.
Im aktuellen Weiterentwicklungspapier wird ausdrücklich hervorgehoben, dass bei
Crack und polyvalentem Konsum sehr niedrigschwellige, leicht zugängliche Hilfen
notwendig sind.
Für die NAV sind vier Frankfurter Erkenntnisse besonders wichtig: erstens verändert
Crack die Szene in Richtung hoher Dynamik, geringer Frustrationstoleranz und
unmittelbarer Bedürfnisbefriedigung; zweitens reicht reine Ordnungspolitik nicht
aus; drittens brauchen schwer belastete Menschen niederschwellige Orte, an denen
Essen, Hygiene, Ruhe, medizinische Einschätzung und psychosoziale Stabilisierung
unmittelbar verfügbar sind; viertens können Tagesruhebetten und
NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen
Übernachtungsangebote eine Brücke aus dem Straßenmilieu in weiterführende 5/14
Hilfen schlagen.
1.3 Schlussfolgerung für Düsseldorf
Für Düsseldorf folgt daraus: Die NAV sollte kein bloßer Aufenthaltsraum sein,
sondern ein klar strukturiertes Schutz-, Versorgungs- und Vermittlungsmodul. Ihr
Mehrwert liegt nicht in der Konkurrenz zu bestehenden Angeboten, sondern in der
Ergänzung: 24/7 erreichbar, krisenfest, deeskalierend, gesundheitsorientiert und eng
mit Streetwork, Drogenhilfe, medizinischer Versorgung, Sozialpsychiatrie,
Notunterbringung und weiterführenden Hilfen vernetzt.
1.4 Düsseldorfer Ausgangslage
Die verfügbaren Daten sprechen für einen hohen Handlungsdruck. In der NRW-
Studie zu offenen Drogenszenen 2024 ist Crack in Düsseldorf im Städtevergleich
besonders stark verbreitet; die 24-Stunden-Prävalenz liegt dort bei 60,8 Prozent.
Zugleich konsumieren 70,6 Prozent der Befragten draußen, während der
Drogenkonsumraum nur von 29,4 Prozent genutzt wird. Wir haben in Düsseldorf nur
einen Konsumraum, zugleich zeigt die Studie den deutlichen Bedarf, dass gerade bei
Crack bereits kurze Wege eine erhebliche Nutzungsbarriere darstellen können.
Die Lebenslagen sind hoch prekär: In der Düsseldorfer Teilstichprobe haben nur 30,4
Prozent eine eigene Wohnung, 22,1 Prozent übernachten in Notschlafstellen und
19,6 Prozent draußen. Zugleich zeigt die Studie erhöhte Anteile ohne reguläre
Einkünfte, in Obdachlosigkeit und ohne Krankenversicherung. Gleichzeitig verfügt
Düsseldorf bereits über wichtige Bausteine, etwa Streetwork, einen
Drogenkonsumraum, eine drogentherapeutische Ambulanz, Kontaktladenstrukturen
und die humanitäre medizinische Versorgung.
2 Zielgruppe & Ziele
Primäre Zielgruppe sind volljährige Menschen mit substanzbezogenen
Abhängigkeitserkrankungen, insbesondere aus der offenen Drogenszene sowie
Menschen mit Crack-, Kokain-, Opiat- und polyvalentem Konsum.
Besonders berücksichtigt werden Menschen in Obdach- oder Wohnungslosigkeit,
Personen mit erheblichen körperlichen oder psychischen Belastungen, Menschen
ohne gesicherte Krankenversicherung, Personen mit Flucht- oder
Migrationserfahrung sowie Menschen, die bestehende Regelangebote aus Scham,
NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen
Überforderung, Angst, Desorganisation oder fehlender Tagesstruktur nicht oder 6/14
nicht verlässlich nutzen.
Menschen die nicht dem Konsumentenkreis zuzuordnen sind, sollten kurz- bis
mittelfristig in andere Angebote überführt und weitervermittelt werden.
Nicht Ziel dieses Moduls ist eine stationäre Behandlung oder dauerhafte
Unterbringung. Die NAV bleibt ein niedrigschwelliger Aufenthalts- und
Versorgungsort mit Brückenfunktion.
Ziele des Angebots
• unmittelbare Überlebenshilfe und existenzielle Grundversorgung sichern
• Gesundheitsrisiken, Gewalt, Überdosierungen, Infektionen und
Verwahrlosung reduzieren
• einen konsumnahen Schutz- und Regenerationsort bereitstellen
• Belastungen des öffentlichen Raums verringern, ohne Menschen zu
verdrängen
• Beziehungsarbeit, passgenaue Vermittlungen und Motivation zur Annahme
weiterführender Hilfen stärken
• nächtliche Krisen abfedern und Menschen die bislang zwischen Straße,
Krankenhaus und Polizei zirkulieren, einen bedarfsgerechten Ort bieten
• Beschwerden aus dem Umfeld professionell bearbeiten und die Einrichtung
als verlässlichen Ansprechpartner etablieren
3 Angebotsstruktur des NAV
3.1 Grundversorgung
• Aufenthaltsmöglichkeit mit Sitzplätzen, Wärme/Kühlung, Trinkwasser und
Heißgetränken
• mindestens zwei einfache Mahlzeiten pro Tag sowie Zwischenmahlzeiten
• Duschmöglichkeiten, Waschmaschinen-/Trocknernutzung in Slots,
Wäschepakete, Hygieneartikel
• Kleiderausgabe und saisonale Notausstattung
NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen
3.2 Gesundheitsbezogene Hilfen 7/14
• Safer-Use-Beratung, Vitalzeichenkontrolle bei Bedarf
• Ruhestühle und Beobachtungsmöglichkeit im Aufenthaltsbereich
• Anbindung an DTA, SPDI, humanitäre Sprechstunde, Rettungsdienst,
Krankenhäuser
• Infektionsschutz, Safer-Sex-Material
• Aufklärung zu Überdosierungsrisiken und Naloxon-Vermittlung soweit lokal
verfügbar
3.3 Psychosoziale Hilfen
• Kurzberatung, Krisenintervention, Erstklärung der Leistungsberechtigung
und -sicherung sowie hinwirken auf einen Krankenversicherungsschutz
• Unterstützung bei Ausweisdokumenten, Leistungszugängen,
Krankenversicherung, Schuldensituation, Postadresse, Wohnperspektive
• verbindliche Fallsteuerung für Menschen mit hohem Hilfebedarf
• Netzwerkgespräche mit Hilfesystem
• Fallkonferenzen
3.4 Partizipative Angebote
• freies WLAN, Handy-Ladeplätze (ausreichend Steckdosen), Internetzugang,
• Peer-nahe Mitwirkungsmöglichkeiten, z. B. Küchendienste, leichte
Umfeldpflege, Wäschedienst für Ruhebetten und Kleidung in der AGH
• Peer-nahe Beteiligungsformate wie z.B. Hausforen
• Peer-naher Austausch mit Genesungsbegleitern und Ex-Ins
• kurze Erste-Hilfe- und Selbstschutzformate (Naloxon-Trainings)
3.5 Tagesruhebetten
• separate ruhige Zone mit Regenerationsbetten für Ausruhen, Stabilisierung
und Krisenabfederung
• kein Ersatz für Krankenhaus, Entgiftung oder stationäre Pflege
NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen
• Nutzung zeitlich befristet, mittelfristig Weiterleitung an Notschlafstellen 8/14
• engmaschige Beobachtung, Videoüberwachung für frühzeitige Intervention
bei Eskalationen, standardisierte Aufnahme- und Ausschlusskriterien
• denkbar wären hierfür die ehemaligen Räumlichkeiten der Guttempler
3.5.1 Tagesruhebetten: fachliche Ausgestaltung
Empfohlen wird eine kleine, aber verlässlich betreibbare Einheit von 2x 4
Tagesruhebetten. Diese Größe ist groß genug, um tatsächlich zu entlasten, bleibt
aber mit kommunal verträglichem Personalansatz beherrschbar. Die Betten sind kein
Konsumort; sie dienen Schlaf, Ruhe, Rückzug, Beobachtung und Stabilisierung.
Aufnahmefähig sind Personen, die akut erschöpft, desorganisiert, unterkühlt,
entkräftet, psychisch überreizt sind oder nach exzessiven Konsumphasen nicht mehr
sicher im öffentlichen Raum verbleiben können, ohne unmittelbar klinikpflichtig zu
sein.
Ausschlussgründe sind insbesondere vital bedrohliche Zustände, hochgradige
Intoxikation ohne Erweckbarkeit, akute schwere Fremd- oder Eigengefährdung, nicht
beherrschbare psychotische Krisen, Brandgefährdung sowie infektiöse oder
pflegerische Situationen, die das Setting überfordern.
Jede Nutzung wird mit kurzem Assessment, Dokumentation, Bettvergabe,
Beobachtungsintervallen und verbindlicher Dauer des Aufenthalts verbunden.
3.6 Öffnung und Belegung
Das Angebot ist 24/7 geöffnet. Tagsüber steht der offene Aufenthalt im Vordergrund,
nachts der Schutz- und Regenerationscharakter. Zur Vermeidung von Überfüllung
sollte mit einer steuerbaren gleichzeitigen Aufenthaltskapazität von max. rund 35 bis
40 Personen im offenen Bereich geplant werden. Diese Zahl ist sozialarbeiterisch
und sicherheitspraktisch gut handhabbar und bleibt deutlich unter der in den
Rahmenhinweisen erwähnten Schwelle.
Die tatsächliche Obergrenze muss im Betriebskonzept mit Brandschutz,
Fluchtwegen, Möblierung und Raumzuschnitt abgestimmt werden. Fachlich sinnvoll
ist eine flexible Steuerung über Belegungsampel statt starre Vollbelegung.
NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen
3.7 Umfeld- und Beschwerdemanagement 9/14
Für die Akzeptanz des Standorts ist entscheidend, dass das Umfeldmanagement
nicht nachgelagert, sondern Teil des Kernbetriebs ist. Empfohlen werden: eine feste
Ansprechperson für Anwohnende und Schule, eine regelmäßige Sprechstunde für
Anwohner und Gewerbetreibende, geregelte Erreichbarkeiten, dokumentierte
Bearbeitungsfristen, ein Beschwerdeprotokoll, regelmäßige Umfeldbegehungen,
sichtbare Umfeldpflege sowie ein quartalsweiser Auswertungsbericht.
Beschwerden werden in vier Stufen bearbeitet: 1. Annahme und Dokumentation, 2.
kurzfristige Rückmeldung, 3. Prüfung mit interner Fallklärung, 4. Information über
Maßnahme bzw. Grenzen der Einflussnahme. Wiederkehrende Beschwerden fließen
in Lageanalysen und Anpassungen des Betriebs ein.
4 Sicherheitsdienst: Rolle, Umfang und
Grenzen
Der Sicherheitsdienst ist als deeskalationsorientierter Ordnungs- und Schutzdienst
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.