Beschlussvorlage Aktenzeichen AGS/064/2026

Düsseldorf plant erneute Trägerbeauftragung für Tagesaufenthalt‑Modul an der Eisenstraße

Amtlicher Titel: Aufhebung des Beschlusses AGS/051/2026 und erneute Beauftragung des Trägers für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" am Standort Eisenstraße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 14. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird am 8. September 2026 über die Aufhebung des bisherigen Beschlusses AGS/051/2026 und die erneute Beauftragung des Trägers für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt“ am Standort Eisenstraße 49 entscheiden. Der Vorschlag sieht vor, das SKFM Düsseldorf e.V. als Träger zu benennen. Das Modul soll ein rund‑um‑die‑Uhr niedrigschwelliges Hilfe‑ und Versorgungszentrum für Menschen in prekären Lebenslagen schaffen. Ziel ist, den öffentlichen Raum zu entlasten und den Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten zu erleichtern.

Warum wichtig

Bürger:innen erhalten ein 24‑Stunden‑Anlaufstelle für psychosoziale, medizinische und psychiatrische Hilfe, was die Versorgungslücke in prekären Lebenslagen schließt und die Belastung des öffentlichen Raums reduziert.

Die Details

  • Standort: Eisenstraße 49
  • Modul: Tagesaufenthalt (erstes Betriebsmodul)
  • Träger: SKFM Düsseldorf e.V. (nach fachlicher Bewertung)
  • Ziel: rund‑um‑die‑Uhr niedrigschwellige Hilfe für Menschen in prekären Lebenslagen
  • Entscheidungstermin: 8. September 2026 im Ausschuss für Gesundheit und Soziales
  • Vorheriger Beschluss: AGS/051/2026 wird aufgehoben

Einordnung

Die Entscheidung betrifft die Einrichtung eines neuen Sozial‑ und Gesundheitsangebots an einem konkreten Standort in Düsseldorf und hat direkte Auswirkungen auf Menschen mit Sucht‑ und Wohnungslosheitsproblemen sowie auf die umliegende Nachbarschaft.

Hintergrund

Eine Niedrigschwellige Ausweich‑ und Versorgungsfläche (NAV) ist ein rund‑um‑die‑Uhr zugängliches Zentrum, das psychosoziale, medizinische und psychiatrische Leistungen anbietet und damit Menschen in akuten sozialen Notlagen schnell Hilfe bietet.

Nächste Schritte

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales berät am 8. September 2026 und gibt dann über die erneute Trägerbeauftragung und die Aufhebung des alten Beschlusses Auskunft.

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Beschluss & Empfehlung

  • 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hebt den in seiner Sitzung am 30.06.2026 zu
  • 2. Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Ziffer 1 beschließt der Ausschuss für Gesundheit
  • für die weitere Umsetzung erforderlichen Beschlussvorlagen vorzubereiten.
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AGS/064/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufhebung des Beschlusses AGS/051/2026 und erneute Beauftragung des Trägers für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" am Standort Eisenstraße Fachbereich: 09/0 - Dezernat für Kultur, Integration und Gesundheit Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ausschuss für Gesundheit und 08.09.2026Entscheidung Soziales Beschlussdarstellung: 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hebt den in seiner Sitzung am 30.06.2026 zu der Vorlage AGS/051/2026 gefassten Beschluss zur Übertragung der Trägerschaft für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" im Rahmen der geplanten Niedrigschwelligen Ausweich- und Versorgungsfläche mit psychosozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten (NAV) am Standort Eisenstraße auf den SKFM Düsseldorf e. V. auf. 2. Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Ziffer 1 beschließt der Ausschuss für Gesundheit und Soziales, die Trägerschaft für das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" im Rahmen der geplanten NAV am Standort Eisenstraße auf den SKFM Düsseldorf e. V. zu übertragen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem SKFM Düsseldorf e. V. die konkrete Ausgestaltung, Umsetzung und Finanzierung des Angebotes weiter abzustimmen und die für die weitere Umsetzung erforderlichen Beschlussvorlagen vorzubereiten. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat mit der Vorlage AGS/013/2026 den Zwischenstand sowie die Konzeption zur Liegenschaft Eisenstraße 49 zur Kenntnis genommen. Der Standort ist Bestandteil des stadtverträglichen Hilfenetzwerks und soll schrittweise zu einem zentralen Baustein der niedrigschwelligen Hilfestruktur für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten weiterentwickelt werden. Mit der NAV (Niedrigschwellige Ausweich- und Versorgungsfläche mit psychosozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten) Eisenstraße wird ein niedrigschwelliges Hilfe- und Versorgungszentrum etabliert. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kooperation mit Trägern aus der Sucht- und Wohnungslosenhilfe. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Zusammenhang mit der Umsetzung des stadtverträglichen Hilfenetzwerks beschlossen, den Standort Eisenstraße für den schrittweisen Aufbau eines niedrigschwelligen Hilfe- und Versorgungsangebotes vorzusehen. Das erste Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" bildet dabei einen eigenständigen ersten Baustein der geplanten Standortentwicklung. Für die Umsetzung des ersten Betriebsmoduls „Tagesaufenthalt" lagen ursprünglich zwei Trägerkonzepte vor. Auf Grundlage dieser Konzepte hatte der Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 30.06.2026 die Übertragung der Trägerschaft auf den SKFM Düsseldorf e. V. beschlossen. Im Nachgang zur Beschlussfassung wurden Bedenken hinsichtlich der den Ausschussmitgliedern vor der Entscheidung zur Verfügung stehenden Informationsgrundlage geltend gemacht. Um eine erneute Beschlussfassung auf vollständiger Informationsgrundlage zu ermöglichen, soll der Beschluss vom 30.06.2026 zunächst aufgehoben und die Entscheidung über die Trägerschaft anschließend erneut getroffen werden. Das ursprünglich ebenfalls vorliegende Konzept von Flingern mobil e. V. wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Eine Auswahlentscheidung zwischen mehreren Trägerkonzepten ist daher nicht mehr zu treffen. Gegenstand der erneuten Beschlussfassung ist ausschließlich die Übertragung der Trägerschaft auf den SKFM Düsseldorf e. V. Das Konzept des SKFM Düsseldorf e. V. wird den Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Soziales als Anlage zu dieser Vorlage zur Verfügung gestellt und bildet die fachliche Grundlage für die erneute Beschlussfassung. Das Konzept des SKFM Düsseldorf e. V. sieht einen niedrigschwelligen Tages- und Nachtaufenthalt mit Grundversorgung, gesundheitsbezogenen und psychosozialen Hilfen, Tagesruhebetten sowie einem strukturierten Umfeld- und Sicherheitsmanagement vor. Die konkrete Ausgestaltung ist im weiteren Abstimmungs- und Umsetzungsprozess zwischen dem Träger und der Verwaltung zu konkretisieren. Anlagen: Konzept SKFM_NAV Eisenstr. 49 Seite 2
Konzept SKFM_NAV Eisenstr. 49 als Text anzeigen
NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung Kurzkonzept für ein Kontaktcafé der Suchthilfe mit Tagesruhebetten Inhalt Inhalt 1 Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen 3 1 Fachliche Leitlinien 4 1.1 Zürcher Modell 4 1.2 Frankfurter Modell 4 1.3 Schlussfolgerung für Düsseldorf 5 1.4 Düsseldorfer Ausgangslage 5 2 Zielgruppe & Ziele 5 3 Angebotsstruktur des NAV 6 3.1 Grundversorgung 6 3.2 Gesundheitsbezogene Hilfen 7 3.3 Psychosoziale Hilfen 7 3.4 Partizipative Angebote 7 3.5 Tagesruhebetten 7 3.5.1 Tagesruhebetten: fachliche Ausgestaltung 8 3.6 Öffnung und Belegung 8 3.7 Umfeld- und Beschwerdemanagement 9 4 Sicherheitsdienst: Rolle, Umfang und Grenzen 9 4.1 Zugang, Einlasssteuerung und Hausordnung 9 NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Inhalt 2/14 5 Ausstattung 10 5.1 Personalausstattung 10 5.2 Räumliche Anforderungen 11 6 Gewaltschutz, Krisenmanagement und Dokumentation 12 7 Kooperationen 13 8 Qualitätsmanagement und Kennzahlen 14 Fazit 14 NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen 3/14 Dieses Konzept orientiert sich an den vom Auftrag vorgegebenen Rahmenbedingungen des Moduls Tagesaufenthalt der NAV Eisenstraße. Dort werden ein 365-Tage-Angebot, Grundversorgung, medizinische und psychosoziale Hilfen, Schadensminderung, partizipative Angebote, Vermittlung in weiterführende Hilfen, die Einbeziehung des Sicherheitsdienstes in die Zugangssteuerung, ein Gewaltschutzkonzept, Beschwerdemanagement, Qualitätsmanagement und Kooperationen ausdrücklich benannt. Gleichzeitig ist klargestellt, dass die benannten Räume dauerhaft für den Tagesaufenthalt genutzt werden sollen, der Zugang über das rechte Hoftor erfolgen soll und in diesen Räumlichkeiten kein Drogenkonsumraum vorgesehen ist. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Guttempler sind unserer Einschätzung nach hierzu ausdrücklich nicht geeignet. Es fehlt an ausreichenden Sanitäreinrichtungen (Duschen, Waschräume, ausreichend WCs), separaten Büros und ruhiger Räume für Tagesruhebetten, uvm. Präferiert wird in dem vorliegenden Konzept der Bereich im Erdgeschoss zwischen den beiden Höfen, mit Anbindung an den vorderen Eingang und zu beiden Seiteneingängen bzw. Höfen. Der ehemalige Bereich der Guttempler könnte jedoch als Rückzugsort für Tagesruhebetten und ähnliches eingebunden werden. Das vorliegende Konzept umfasst einen 24/7-Betrieb. Inhaltlich wird der Tagesaufenthalt daher als "Tages- und Nachtaufenthalt" verstanden: tagsüber mit klassischer niedrigschwelliger Aufenthalts-, Beratungs- und Versorgungsfunktion sowie zusätzlich mit Tagesruhebetten und ruhigem Schutzraumcharakter. Eine kommunal verträgliche Betriebsstruktur bedeutet hier nicht Minimalbesetzung, sondern eine gute, sichere und fachlich tragfähige Personalausstattung, die auf Krisen- und Versorgungsspitzen vorbereitet ist, ohne unnötige Parallelstrukturen aufzubauen. Dieses Konzept muss jedoch als vorläufig und offen für Veränderungen in der personellen Besetzungen verstanden werden, um sich auf unvorhersehbare Belastungsspitzen oder ruhigeren Zeiten anzupassen. Dieses Konzept versteht sich ausdrücklich als ein Bestandteil eines Gesamtkonzeptes der Eisenstraße 49. Es ist zwingend darauf angewiesen, dass die hier nicht näherbeschriebenen Module des Gesamtkonzeptes (z.B. Sicherheitsdienst, Streetwork, pflegerisch-medizinische als auch psychiatrische Angebote, Wohnmöglichkeiten, Frauenschutzbereich sowie ein Drogenkonsumraum und weitere angekündigte Module) realisiert werden. Ein Verzicht auf diese Angebote bedarf einer Anpassung des hier vorliegenden Konzeptes, um diese Hilfen nachträglich zu ergänzen. Sie werden in der hier vorliegenden Form ausgenommen, sind jedoch elementarer Bestandteil des Gelingens dieses Standortes als Ganzes. NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen 1 Fachliche Leitlinien 4/14 1.1 Zürcher Modell Das Zürcher Modell steht für eine pragmatische Vier-Säulen-Politik aus Prävention, Therapie, Schadensminderung und Regulierung/Vollzug. Fachlich zentral ist dabei, dass Schadensminderung nicht als Restkategorie verstanden wird, sondern als eigenständige, gesundheitsbezogene und sozialintegrative Aufgabe. Die Zürcher Kontakt- und Anlaufstellen verbinden Überlebenshilfe, Beratung, Hygiene, Verpflegung, Aufenthaltsmöglichkeit und medizinische Erstversorgung mit einer entlastenden Funktion für den öffentlichen Raum. Für die NAV besonders anschlussfähig sind vier Zürcher Elemente: erstens der Schutzraumcharakter mit niedrigschwelligem Zugang; zweitens die Verbindung von sozialer Arbeit, Pflege/medizinischer Präsenz und Zugangskontrolle; drittens die klare Vermittlungsfunktion; viertens die Akzeptanz von Mikrohandel und Konsum. Ebenso relevant ist die Zürcher Praxis einer professionellen Empfangs- und Zutrittskontrolle, die Störungen im Umfeld vorbeugen soll, ohne den Charakter des Hilfesystems in einen polizeilichen Zugang zu verwandeln. Sollte die Vierte Säule (Akzeptanz von Mikrohandel oder Konsum) nicht zum Start ermöglicht werden können, so wird es als wichtig empfunden dieses Ziel weiter gesamtstädtisch zu verfolgen und eine möglichst ähnliche Vorgehensweise wie in Zürich herbeizuführen. Sie ist als ein sehr wichtiger Faktor im Gelingen des Gesamtkonzeptes zu verstehen. 1.2 Frankfurter Modell Der Frankfurter Weg ist ebenfalls akzeptanzorientiert, stadtteilbezogen und auf ein verträgliches Miteinander im öffentlichen Raum gerichtet. Frankfurt arbeitet seit langem mit Konsumräumen, Kontaktcafés, Tagesaufenthalten, Notschlafplätzen, Tagesruhebetten, medizinischen Ambulanzen, Substitution und aufsuchender Arbeit. Im aktuellen Weiterentwicklungspapier wird ausdrücklich hervorgehoben, dass bei Crack und polyvalentem Konsum sehr niedrigschwellige, leicht zugängliche Hilfen notwendig sind. Für die NAV sind vier Frankfurter Erkenntnisse besonders wichtig: erstens verändert Crack die Szene in Richtung hoher Dynamik, geringer Frustrationstoleranz und unmittelbarer Bedürfnisbefriedigung; zweitens reicht reine Ordnungspolitik nicht aus; drittens brauchen schwer belastete Menschen niederschwellige Orte, an denen Essen, Hygiene, Ruhe, medizinische Einschätzung und psychosoziale Stabilisierung unmittelbar verfügbar sind; viertens können Tagesruhebetten und NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen Übernachtungsangebote eine Brücke aus dem Straßenmilieu in weiterführende 5/14 Hilfen schlagen. 1.3 Schlussfolgerung für Düsseldorf Für Düsseldorf folgt daraus: Die NAV sollte kein bloßer Aufenthaltsraum sein, sondern ein klar strukturiertes Schutz-, Versorgungs- und Vermittlungsmodul. Ihr Mehrwert liegt nicht in der Konkurrenz zu bestehenden Angeboten, sondern in der Ergänzung: 24/7 erreichbar, krisenfest, deeskalierend, gesundheitsorientiert und eng mit Streetwork, Drogenhilfe, medizinischer Versorgung, Sozialpsychiatrie, Notunterbringung und weiterführenden Hilfen vernetzt. 1.4 Düsseldorfer Ausgangslage Die verfügbaren Daten sprechen für einen hohen Handlungsdruck. In der NRW- Studie zu offenen Drogenszenen 2024 ist Crack in Düsseldorf im Städtevergleich besonders stark verbreitet; die 24-Stunden-Prävalenz liegt dort bei 60,8 Prozent. Zugleich konsumieren 70,6 Prozent der Befragten draußen, während der Drogenkonsumraum nur von 29,4 Prozent genutzt wird. Wir haben in Düsseldorf nur einen Konsumraum, zugleich zeigt die Studie den deutlichen Bedarf, dass gerade bei Crack bereits kurze Wege eine erhebliche Nutzungsbarriere darstellen können. Die Lebenslagen sind hoch prekär: In der Düsseldorfer Teilstichprobe haben nur 30,4 Prozent eine eigene Wohnung, 22,1 Prozent übernachten in Notschlafstellen und 19,6 Prozent draußen. Zugleich zeigt die Studie erhöhte Anteile ohne reguläre Einkünfte, in Obdachlosigkeit und ohne Krankenversicherung. Gleichzeitig verfügt Düsseldorf bereits über wichtige Bausteine, etwa Streetwork, einen Drogenkonsumraum, eine drogentherapeutische Ambulanz, Kontaktladenstrukturen und die humanitäre medizinische Versorgung. 2 Zielgruppe & Ziele Primäre Zielgruppe sind volljährige Menschen mit substanzbezogenen Abhängigkeitserkrankungen, insbesondere aus der offenen Drogenszene sowie Menschen mit Crack-, Kokain-, Opiat- und polyvalentem Konsum. Besonders berücksichtigt werden Menschen in Obdach- oder Wohnungslosigkeit, Personen mit erheblichen körperlichen oder psychischen Belastungen, Menschen ohne gesicherte Krankenversicherung, Personen mit Flucht- oder Migrationserfahrung sowie Menschen, die bestehende Regelangebote aus Scham, NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen Überforderung, Angst, Desorganisation oder fehlender Tagesstruktur nicht oder 6/14 nicht verlässlich nutzen. Menschen die nicht dem Konsumentenkreis zuzuordnen sind, sollten kurz- bis mittelfristig in andere Angebote überführt und weitervermittelt werden. Nicht Ziel dieses Moduls ist eine stationäre Behandlung oder dauerhafte Unterbringung. Die NAV bleibt ein niedrigschwelliger Aufenthalts- und Versorgungsort mit Brückenfunktion. Ziele des Angebots • unmittelbare Überlebenshilfe und existenzielle Grundversorgung sichern • Gesundheitsrisiken, Gewalt, Überdosierungen, Infektionen und Verwahrlosung reduzieren • einen konsumnahen Schutz- und Regenerationsort bereitstellen • Belastungen des öffentlichen Raums verringern, ohne Menschen zu verdrängen • Beziehungsarbeit, passgenaue Vermittlungen und Motivation zur Annahme weiterführender Hilfen stärken • nächtliche Krisen abfedern und Menschen die bislang zwischen Straße, Krankenhaus und Polizei zirkulieren, einen bedarfsgerechten Ort bieten • Beschwerden aus dem Umfeld professionell bearbeiten und die Einrichtung als verlässlichen Ansprechpartner etablieren 3 Angebotsstruktur des NAV 3.1 Grundversorgung • Aufenthaltsmöglichkeit mit Sitzplätzen, Wärme/Kühlung, Trinkwasser und Heißgetränken • mindestens zwei einfache Mahlzeiten pro Tag sowie Zwischenmahlzeiten • Duschmöglichkeiten, Waschmaschinen-/Trocknernutzung in Slots, Wäschepakete, Hygieneartikel • Kleiderausgabe und saisonale Notausstattung NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen 3.2 Gesundheitsbezogene Hilfen 7/14 • Safer-Use-Beratung, Vitalzeichenkontrolle bei Bedarf • Ruhestühle und Beobachtungsmöglichkeit im Aufenthaltsbereich • Anbindung an DTA, SPDI, humanitäre Sprechstunde, Rettungsdienst, Krankenhäuser • Infektionsschutz, Safer-Sex-Material • Aufklärung zu Überdosierungsrisiken und Naloxon-Vermittlung soweit lokal verfügbar 3.3 Psychosoziale Hilfen • Kurzberatung, Krisenintervention, Erstklärung der Leistungsberechtigung und -sicherung sowie hinwirken auf einen Krankenversicherungsschutz • Unterstützung bei Ausweisdokumenten, Leistungszugängen, Krankenversicherung, Schuldensituation, Postadresse, Wohnperspektive • verbindliche Fallsteuerung für Menschen mit hohem Hilfebedarf • Netzwerkgespräche mit Hilfesystem • Fallkonferenzen 3.4 Partizipative Angebote • freies WLAN, Handy-Ladeplätze (ausreichend Steckdosen), Internetzugang, • Peer-nahe Mitwirkungsmöglichkeiten, z. B. Küchendienste, leichte Umfeldpflege, Wäschedienst für Ruhebetten und Kleidung in der AGH • Peer-nahe Beteiligungsformate wie z.B. Hausforen • Peer-naher Austausch mit Genesungsbegleitern und Ex-Ins • kurze Erste-Hilfe- und Selbstschutzformate (Naloxon-Trainings) 3.5 Tagesruhebetten • separate ruhige Zone mit Regenerationsbetten für Ausruhen, Stabilisierung und Krisenabfederung • kein Ersatz für Krankenhaus, Entgiftung oder stationäre Pflege NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen • Nutzung zeitlich befristet, mittelfristig Weiterleitung an Notschlafstellen 8/14 • engmaschige Beobachtung, Videoüberwachung für frühzeitige Intervention bei Eskalationen, standardisierte Aufnahme- und Ausschlusskriterien • denkbar wären hierfür die ehemaligen Räumlichkeiten der Guttempler 3.5.1 Tagesruhebetten: fachliche Ausgestaltung Empfohlen wird eine kleine, aber verlässlich betreibbare Einheit von 2x 4 Tagesruhebetten. Diese Größe ist groß genug, um tatsächlich zu entlasten, bleibt aber mit kommunal verträglichem Personalansatz beherrschbar. Die Betten sind kein Konsumort; sie dienen Schlaf, Ruhe, Rückzug, Beobachtung und Stabilisierung. Aufnahmefähig sind Personen, die akut erschöpft, desorganisiert, unterkühlt, entkräftet, psychisch überreizt sind oder nach exzessiven Konsumphasen nicht mehr sicher im öffentlichen Raum verbleiben können, ohne unmittelbar klinikpflichtig zu sein. Ausschlussgründe sind insbesondere vital bedrohliche Zustände, hochgradige Intoxikation ohne Erweckbarkeit, akute schwere Fremd- oder Eigengefährdung, nicht beherrschbare psychotische Krisen, Brandgefährdung sowie infektiöse oder pflegerische Situationen, die das Setting überfordern. Jede Nutzung wird mit kurzem Assessment, Dokumentation, Bettvergabe, Beobachtungsintervallen und verbindlicher Dauer des Aufenthalts verbunden. 3.6 Öffnung und Belegung Das Angebot ist 24/7 geöffnet. Tagsüber steht der offene Aufenthalt im Vordergrund, nachts der Schutz- und Regenerationscharakter. Zur Vermeidung von Überfüllung sollte mit einer steuerbaren gleichzeitigen Aufenthaltskapazität von max. rund 35 bis 40 Personen im offenen Bereich geplant werden. Diese Zahl ist sozialarbeiterisch und sicherheitspraktisch gut handhabbar und bleibt deutlich unter der in den Rahmenhinweisen erwähnten Schwelle. Die tatsächliche Obergrenze muss im Betriebskonzept mit Brandschutz, Fluchtwegen, Möblierung und Raumzuschnitt abgestimmt werden. Fachlich sinnvoll ist eine flexible Steuerung über Belegungsampel statt starre Vollbelegung. NAV - Niedrigschwelliger Aufenthalt und Versorgung | Arbeitsgrundlage und Planungsprämissen 3.7 Umfeld- und Beschwerdemanagement 9/14 Für die Akzeptanz des Standorts ist entscheidend, dass das Umfeldmanagement nicht nachgelagert, sondern Teil des Kernbetriebs ist. Empfohlen werden: eine feste Ansprechperson für Anwohnende und Schule, eine regelmäßige Sprechstunde für Anwohner und Gewerbetreibende, geregelte Erreichbarkeiten, dokumentierte Bearbeitungsfristen, ein Beschwerdeprotokoll, regelmäßige Umfeldbegehungen, sichtbare Umfeldpflege sowie ein quartalsweiser Auswertungsbericht. Beschwerden werden in vier Stufen bearbeitet: 1. Annahme und Dokumentation, 2. kurzfristige Rückmeldung, 3. Prüfung mit interner Fallklärung, 4. Information über Maßnahme bzw. Grenzen der Einflussnahme. Wiederkehrende Beschwerden fließen in Lageanalysen und Anpassungen des Betriebs ein. 4 Sicherheitsdienst: Rolle, Umfang und Grenzen Der Sicherheitsdienst ist als deeskalationsorientierter Ordnungs- und Schutzdienst

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/064/2026