Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 35 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug10Dokumente16. Dezember 2025veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Absatz 2 BauGB. Die Eigenart der näh eren Umgebung entspricht einem r einen Wohngebiet (WR). Das neu geplante Gebäude muss daher nach Art der Nutzung zulässig sein und sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Das Wohnhaus ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig. In der näheren Umgebung sind sowohl I- als auch II-geschossige Bauten in offener Bauweise vorhanden.
Als Referenzgebäude wird das Wohnhaus Edmund-Bertrams-Straße 41 herangezogen, das eine Traufhöhe von 6,60 m sowie eine Firsthöhe von 9,74 m aufweist. Die Grundfläche dieses Gebäudes beträgt 245 m².
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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BV5/004/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Edmund-Bertrams-Straße 35 - Neubau Einfamilienhaus
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 27.01.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die
planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Absatz 2
BauGB. Die Eigenart der näh eren Umgebung entspricht einem r einen Wohngebiet
(WR). Das neu geplante Gebäude muss daher nach Art der Nutzung zulässig sein
und sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,
die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses in
offener Bauweise mit einer Traufhöhe von 5,40 m und einer Firsthöhe von 9,55 m
geplant. Die Grundfläche des Gebäudes beläuft sich auf 167 m². Die im Bestand
vorhandene Doppelgarage sowie die vorhandene Einfriedung in Form einer Mauer an
der östlichen sowie südlichen Grundstücksgrenze sollen erhalten bleiben.
Das Grundstück ist im Bestand bereits mit einem Einfamilienhaus mit ähnlicher
Grundfläche bebaut. Dieses Gebäude soll im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens
rückgebaut werden.
Das Grundstück befindet sich gegenüberliegend der Baudenkmäler unter den
Adressen Edmund-Bertrams-Straße 22 und An der Alten Mühle 1. Aus diesem Grund
ist die Bezirksvertretung für die Genehmigung des Bauantrags zuständig.
Seite 2
Begründung:
Das Wohnhaus ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig.
In der näheren Umgebung sind sowohl I- als auch II-geschossige Bauten in offener
Bauweise vorhanden.
Als Referenzgebäude wird das Wohnhaus Edmund-Bertrams-Straße 41
herangezogen, das eine Traufhöhe von 6,60 m sowie eine Firsthöhe von 9,74 m
aufweist. Die Grundfläche dieses Gebäudes beträgt 245 m².
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien fügt sich das Bauvorhaben nach
der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren
Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Kubatur des weiß
verputzten Neubaukörpers und seine von der Straße zurückliegende Lage, lässt keine
Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der gegenüberliegenden Gartengrundstücke
und Baudenkmäler erwarten.
Die in der Nähe befindlichen Baudenkmäler werden durch das Bauvorhaben nicht
beeinträchtigt.
Seitens der Verwaltung bestehen daher gegen die Genehmigung des Bauantrags
keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen 2 PKW Stellplätze werden in der bestehenden Doppelgarage
nachgewiesen.
Für die Durchführung des Bauvorhabens ist die Fällung von fünf
satzungsgeschützten Bäumen erforderlich. Die erforderlichen Ersatzpflanzungen
werden gemäß Baumschutzsatzung in Abstimmung mit dem Gartenamt auf dem
Baugrundstück.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Ansicht West
Ansicht Nord
Ansicht Ost
Ansicht Süd
Schnitt
Straßenabwicklung Referenz
Katasterauszug als Text anzeigen
Title: (GeoMedia® SmartClient)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572844.pdf
Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:56:33 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Luftbild als Text anzeigen
Title: (GeoMedia® SmartClient)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572845.pdf
Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:56:52 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Ansicht West als Text anzeigen
Ansicht West
Bestandsmauer
OK Terrasse+-0.00m= 36.40müNHN
OK Gelände vorh.
-0.10m= 36.30müNHN
OK Gelände vorh.
+0.27m= 36.67müNHN
OK Gelände vorh.
+0.29m= 36.69müNHN
OK Gelände vorh.
-0.16m= 36.24müNHN
OK Gelände vorh.
-0.12m= 36.28müNHN
OK Gelände vorh.
-0.56m= 35.84müNHN
OK G
-0.14m= 36.26müNHN
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
BESTAND
OK First+9.55m= 45.95müNHN
OK WH+4.15m= 40.55müNHNOK Gaube+6.65m= 43.05müNHN
OK Vordach+3.50m= 39.90müNHN
DN 45°
4.29 5.4
9.69
6.79 2.9
9.69
4.29 5.4
3.64
PROJEKT
494
40489 DüsseldorfBAUHERRPHASE
HOAI
BAUANTRAGPLANANSICHT WESTPLAN
1:100
DATUM
11.07.2025
NEUBAU EFH40489
Düsseldorf
UNTERSCHRIFT
BAUHERR
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
Jannis DickelEdmund- Bertrams- Str. 35Zeppenheimerstraße 65a
Ansicht Nord als Text anzeigen
Ansicht Nord
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
OK G-0.14m= 36.26müNHN
OK EG+-0.00m= 36.40müNHN
OK Gelände vorh.
-0.14m= 36.26müNHN
OK Gelände vorh.
+0.20m= 36.60müNHN
OK Gelände vorh.
+0.27m= 36.67müNHN
OK Gelände vorh.
-0.25m= 36.15müNHN
OK G-0.14m= 36.26müNHN
GA - BESTAND
OK First+9.55m= 45.95müNHNOK Gaube
OK WH+4.15m= 40.55müNHN
OK Mauer
+1.86m= 38.26müNHN
+6.65m= 43.05müNHN
OK Vordach+3.50m= 39.90müNHN
6.79 2.9
9.69
4.29 5.4
3.64
4.29 5.4
9.69
2
PROJEKT
494
40489 DüsseldorfBAUHERRPHASE
HOAI
BAUANTRAGPLANANSICHT NORDPLAN
1:100
DATUM
11.07.2025
NEUBAU EFH40489
Düsseldorf
UNTERSCHRIFT
BAUHERR
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
Jannis DickelEdmund- Bertrams- Str. 35Zeppenheimerstraße 65a
Ansicht Ost als Text anzeigen
Ansicht Ost
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
OK Gelände vorh.
-0.44m= 35.96müNHN
OK Geländevorh.
-0.34m= 36.06müNHN
OK Gelände vorh.
-0.33m= 36.07müNHN
OK Gelände vorh.
-0.25m= 36.15müNHN
OK Gelände vorh.-0.34m= 36.06müNHN
OK Terrasse+-0.00m= 36.40müNHN
OK Terrasse-0.14m= 36.26müNHN
BESTAND
OK First+9.55m= 45.95müNHN
OK WH
+4.15m= 40.55müNHN
OK Gaube+6.65m= 43.05müNHN
OK Vordach+3.50m= 39.90müNHN
DN 45°
4.29 5.4
9.69
6.79
9.69
4.29 5.4
3.64
2.9
PROJEKT
494
40489 DüsseldorfBAUHERRPHASE
HOAI
BAUANTRAGPLANANSICHT OSTPLAN
1:100
DATUM
11.07.2025
NEUBAU EFH40489
Düsseldorf
UNTERSCHRIFT
BAUHERR
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
Jannis DickelEdmund- Bertrams- Str. 35Zeppenheimerstraße 65a
Ansicht Süd als Text anzeigen
Ansicht Süd
OK Terrasse+-0.00m= 36.40müNHN
OK G-0.14m= 36.26müNHN
OK Geländer vorh.
-0.14m= 36.26müNHN
OK Geländer vorh.
+0.21m= 36.61müNHN
OK Geländer vorh.
-0.49m= 35.91müNHN
Bestandsmauer GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
OK First
+9.55m= 45.95müNHN
OK Gaube
+6.65m= 43.05müNHN
OK WH
+4.15m= 40.55müNHN
OK Dach+3.50m= 39.90müNHN
OK Terrasse
-0.14m= 36.26müNHN
OK Mauer+1.86m= 38.26müNHN
6.64
9.69
4.29 5.4
3.64
3.05
4.29 5.4
9.69
2
PROJEKT
494
40489 DüsseldorfBAUHERRPHASE
HOAI
BAUANTRAGPLANANSICHT SUEDPLAN
1:100
DATUM
11.07.2025
NEUBAU EFH40489
Düsseldorf
UNTERSCHRIFT
BAUHERR
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
Jannis DickelEdmund- Bertrams- Str. 35Zeppenheimerstraße 65a
Schnitt als Text anzeigen
OK EG+-0.00m= 36.40müNHN
OK First+9.55m= 45.95müNHN
OK WH+4.15m= 40.55müNHN
Bestandsmauer
OK Terrasse+-0.00m= 36.40müNHN
OK Gelände vorh.
-0.10m= 36.30müNHN
OK Gelände vorh.
-0.16m= 36.24müNHN
OK Gelände vorh.
-0.56m= 35.84müNHN
OK G
-0.14m= 36.26müNHN
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
BESTAND
OK Gelände vorh.
-0.27m= 36.13müNHN
ABSTELL 2
EINGANG
fh - feuerhemmend
KIND 1
KIND 2
BAD 2
OK Gaube
OK UG-2.90m= 33.50müNHN
OK OG+3.45m= 39.85müNHN
SCHNITT AA
+6.65m= 43.05müNHN
2m Linie
2m Linie
1m Linie
1m Linie
OK Dach+3.50m= 39.90müNHN
DN 45°
WOHNEN
TECHNIK
fh
4.29 5.4
0.4
3.452.9
0.8
9.69
6.79 2.9
9.69
4.29 5.4
3.64
0.4 6.1
2.5 0.43.05 0.42.75
PROJEKT
494
40489 DüsseldorfBAUHERRPHASE
HOAI
BAUANTRAGPLANSCHNITT AAPLAN
1:100
DATUM
11.07.2025
NEUBAU EFH40489
Düsseldorf
UNTERSCHRIFT
BAUHERR
UNTERSCHRIFT
ARCHITEKT
Jannis DickelEdmund- Bertrams- Str. 35Zeppenheimerstraße 65a
Straßenabwicklung Referenz als Text anzeigen
Title: 00572852.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572852.pdf
Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:59:42 GMT
Number of Pages: 1
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Referenzobjekt Planung
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