Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung 1 entscheidet am 22. Mai 2026 über den Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Büros in eine Praxis in der Königsallee 64. Der Antrag trägt die Referenznummer BV1/114/2026.
Einordnung
Der Bauantrag zur Nutzungsänderung betrifft die Königsallee 64. Der Antrag liegt der Bezirksvertretung 1 vor. Die Entscheidung findet am 22. Mai 2026 um 14:00 Uhr statt.
Hintergrund
Die Umwandlung von Büroflächen in Praxen ist in Düsseldorf ein aktuelles Thema. Dies könnte die Verfügbarkeit von Praxisräumen in der Innenstadt erhöhen.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Entscheidung der Bezirksvertretung 1 könnte Auswirkungen auf die Nutzung von Büroflächen in der Umgebung haben. Eine Genehmigung könnte weitere ähnliche Anträge nach sich ziehen.
Nächste Schritte
Die Bezirksvertretung 1 trifft am 22. Mai 2026 eine Entscheidung über den Antrag.
Die wichtigsten Punkte
- Bauantrag zur Nutzungsänderung in der Königsallee 64
- Entscheidung am 22. Mai 2026 um 14:00 Uhr
- Referenznummer: BV1/114/2026
- Bezirksvertretung 1 ist das entscheidende Gremium
- Zwei relevante Dokumente zum Antrag vorhanden
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Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586791.pdf
Published Time: 2026-05-18T11:25:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV1/114/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Königsallee 64 - Nutzungsänderung Büro in Praxis
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 22.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung eines Stellplatzes.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Königsallee 64 liegt im Geltungsbereich des einfachen
Bebauungsplans Nr. 5576/78. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30
Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt. Auf der gesamten Königsallee
gilt eine Denkmalbereichssatzung.
Geplant ist die Nutzungsänderung ohne statisch relevante Eingriffe von einem Büro in eine
Praxis für ästhetische und orthopädische Behandlungen. im 5. Oberschoss des Gebäudes
Für die Nutzungsänderung sind 5 Stellplätze notwendig. 4 davon sind bereits im Bestand
nachgewiesen, weshalb die Ablösung lediglich eines Stellplatzes im Anwohnerparkbereich
notwendig ist. Die Gebäudekubatur verändert sich nicht.
Aufgrund der Lage des Stellplatzes in einer Zone für Anwohnerparken fällt die Zustimmung
zur Ablösung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Der Nachweis des Stellplatzes auf dem Grundstück selbst ist nicht möglich.
Aufgrund der geringen Anzahl von nur einem Stellplatz und der guten Anbindung an den
öffentlichen Personennahverkehr hat die Verwaltung gegen die Ablösung des Stellplatzes
keine Bedenken. Seite 2
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Grundriss 5. Obergeschoss
Schnitt A-A
Ostansicht
Westansicht
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: B-Plan 5576-078
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586798.pdf
Published Time: Mon, 11 May 2026 11:02:01 GMT
Number of Pages: 80
Markdown Content:
Ostansicht als Text anzeigen
Title: Ostansicht
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586801.pdf
Published Time: Mon, 11 May 2026 11:03:21 GMT
Number of Pages: 1
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Bereich Umnutzung
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Title: Westansicht
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586802.pdf
Published Time: Mon, 11 May 2026 11:03:37 GMT
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Bereich Umnutzung
Bereich Umnutzung
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