Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung 5 entscheidet am 26. Mai 2026 über den Bauantrag zur dauerhaften Aufstellung von Lagercontainern an der Niederrheinstraße 165. Der Antrag trägt die Referenznummer BV5/069/2026.
Einordnung
Die Bezirksvertretung 5 behandelt am 26. Mai 2026 um 17:00 Uhr den Bauantrag zur dauerhaften Aufstellung von Lagercontainern an der Niederrheinstraße 165. Der Antrag trägt die Referenznummer BV5/069/2026. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen einer Sitzung der Bezirksvertretung 5.
Hintergrund
Der Bauantrag zielt darauf ab, Lagercontainer dauerhaft aufzustellen. Details zu den Containerstandorten und deren Nutzung sind im Antrag enthalten. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Nachbarschaft haben.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Entscheidung der Bezirksvertretung 5 könnte die Nutzung des Grundstücks an der Niederrheinstraße 165 beeinflussen. Eine Genehmigung würde die dauerhafte Aufstellung der Container ermöglichen.
Nächste Schritte
Nach der Entscheidung am 26. Mai 2026 wird das Ergebnis der Sitzung veröffentlicht. Bei weiteren Fragen können Bürger die Bezirksvertretung kontaktieren.
Die wichtigsten Punkte
- Bauantrag zur Aufstellung von Lagercontainern
- Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 26. Mai 2026
- Referenznummer des Antrags: BV5/069/2026
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Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586913.pdf
Published Time: 2026-05-12T15:06:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/069/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Niederrheinstraße 165 – Dauerhafte Aufstellung von Lagercontainern
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 26.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen und stimmt der Erteilung der
Baugenehmigung zu.
Es sind Befreiungen von den Festsetzungen des Fluchtlinienplans Nr. 5182/008 vom
28.12.1951 erforderlich.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Niederrheinstraße 165 befindet sich im Geltungsbereich des
einfachen Bebauungsplans Nr. 5282/020, der den Ausschluss zentrenrelevanter
Einzelhandelsbetriebe beinhaltet. Darüber hinaus liegt es im Geltungsbereich des
Fluchtlinienplans Nr. 5182/008, der öffentlichen Verkehrsflächen, private Vorgartenflächen
und Baufluchtlinien festsetzt.
Das Bauvorhaben wird nach § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt, wonach ein Bauvorhaben zulässig
ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren
Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die
nähere Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet (GE).
Auf dem bisher ungenutzten Grundstück sollen auf zwei Etagen jeweils 187 Container mit
einer Höhe von je 2,5 m (insgesamt 374 Container mit einer Gesamthöhe von 5,36 m)
errichtet werden.
Die Lagercontainer sollen sowohl für Privat- als auch für Betriebs- und Unternehmenskunden
im Selbstbedienungssystem ohne feste Mitarbeiter genutzt werden. Die täglichen Seite 2
Betriebszeiten sind von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr festgelegt.
Im Nordwesten des Grundstücks dient ein Container als Technik- und WC-Fläche.
Das Grundstück wird mit einem 2 m hohen Zaun eingezäunt und zur Ein- und Ausfahrt
werden zwei Schiebetore eingebaut. Die Restflächen werden vollständig asphaltiert.
Die Lagereinheiten stehen ausschließlich für nicht-gefährliche und nicht-
genehmigungspflichtige Gegenstände zur Verfügung.
Befreiungen sind erforderlich von den Festsetzungen des Fluchtlinienplans Nr. 5182/008
hinsichtlich der öffentlichen Verkehrsflächen, den privaten Vorgartenflächen und der
Baufluchtlinien.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² und des Bauvolumens von über 7000 m³
fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen sowie des Bauantrags in die
Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
> Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der
> Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung ein.
> Die beabsichtigte Nutzung ist als Aufstellfläche für Container auf dem
> Gewerbegrundstück zulässig. Auch hinsichtlich der Gebäudekubatur fügt sich das
> Vorhaben in die vorhandene Gebäudestruktur ein. Die umliegende Bebauung besteht
> aus großflächigen Gewerbehallen. Die geplante Gebäudehöhe von 5,36 m
> unterschreitet die Gebäudehöhe der benachbarten Betriebe.
Die Erschließung ist über die Niederrheinstraße gesichert. Die Vorgaben zur Festsetzung
> der Fluglärmzone werden eingehalten. Es sind keine Befr eiungen vom
> Bebauungsplan Nr. 52 82/020 erforderlich.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Die 30 notwendigen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Stadtplan
Bebauungsplan
Fluchtlinienplan
Lageplan I
Lageplan II
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 5282-020-Bebauungsplan_jnwi.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586921.pdf
Published Time: Tue, 12 May 2026 13:34:42 GMT
Number of Pages: 1
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Fluchtlinienplan als Text anzeigen
Title: 5182-008-Fluichtlinienplan_x5xk.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586922.pdf
Published Time: Tue, 12 May 2026 13:34:54 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Stadtplan als Text anzeigen
Title: 00586926.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586926.pdf
Published Time: Tue, 12 May 2026 13:36:18 GMT
Number of Pages: 1
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