Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 5
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
26.05.2026 · Bezirksvertretung 5
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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Bezirksvertretung 5 · Sitzung vom 26.05.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 30.06.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Eine Bebauung auf dem Grundstück wurde der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung vom 27.04.2021 unter der Vorlagenummer BV5/046/2021 vorgestellt und positiv beschieden. Geplant war zum damaligen Zeitpunkt die Errichtung eines II-geschossigen Einfamilienhauses mit Flachdach und Garage. Die daraufhin erteilte Baugenehmigung wurde nicht ausgeschöpft.
Die Wohnnutzung durch ein Einfamilienhaus ist zulässig. In der Umgebung ist ein- und zweigeschossige Bebauung in offener Bauweise vorhanden. Die Höhen des geplanten Gebäudes unterschreiten die des Doppelhauses unter den Adressen Am Mühlenkamp 1 und Am Mühlenacker 20. Für das Doppelhaus liegt die Traufhöhe bei 6,07 m und die Firsthöhe bei 10,30 m.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Das Vorhabengrundstück Am Kleianskreuz 35 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (WR).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Als die Wahlkämpfer der einzelnen Parteien im Januar 2025 in Stockum vor der Ladenzeile standen, konnten alle die aufgerissenen Bürgersteige sehen, die beidseits ab der Stockumer Kirchstraße nördlich ca. 1 km weit in Arbeit waren, um bessere Fahrradwege zu gestalten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/026/2026 Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 10. Februar 2026 hier: Erhebliche Störung des Verkehrs des Düsseldorfer Nordens durch mangelhafte Koordinierung von Baustellen Frage 1: Wieso wird bei jeder Baustelle nicht erst der Bürgersteig auf einer Seite fertig gemacht, bevor man auf der zweiten Seite dann auch den Bürgersteig aufreißt? Antwort: Die Arbeiten an der Radleitroute wurden von der Verwaltung in Auftrag gegeben. Von der Genehmigungsbehörde wurden die Arbeiten gemäß Antrag genehmigt. Warum das beauftragte Unternehmen die Arbeiten nicht wechselseitig vornimmt, wurde seitens der Behörde nicht hinterfragt. Aufgrund der städtischen Beauftragung muss davon ausgegangen werden, dass die Arbeiten gemäß Ausschreibung ausgeführt werden. Ob der Verkehr durch wechselseitige Arbeiten tatsächlich weniger eingeschränkt würde, ist fraglich. Zeitgleiche Arbeiten auf beiden Seiten verkürzen die Bauzeit, bei größeren verkehrlichen Einschränkungen. Bei wechselseitigen Arbeiten wären die verkehrlichen Einschränkungen zwar geringer, jedoch würde sich die Bauzeit insgesamt verlängern. Die eine Variante erzeugt also räumlich umfassendere Einschränkungen, die andere Variante erzeugt zeitlich längere Einschränkungen. Frage 2: Wann werden die beiden genannten Baustellen und unterschiedlich angefangenen Baustellen beide fertig sein? Antwort: Die Baumaßnahmen entlang der Niederrheinstraße werden voraussichtlich Mitte Mai beendet sein. Für den Abschluss der Baumaßnahmen entlang der Kaiserswerther Straße werden noch zirka 6-8 Wochen benötigt, da es hier zu Verzögerungen aufgrund einer größeren Parallelmaßnahme der Telekom kommt. Frage 3: Wieso existieren keine Schilder an den Baustellen, die angeben, warum gearbeitet wird und wie lange die Baustelle voraussichtlich bestehen bleibt? Antwort: In den g rundsätzlichen Auflagen und Bedingungen der verkehrsrechtlichen Genehmigung ist zur Auflage gemacht, dass auf der Baustelle sichtbar ein Baustellenschild mit Angaben zur Bauherrschaft sowie erreichbaren Ansprechpersonen aufzustellen ist. Weiter ist in den besonderen Auflagen und Bedingungen zur Auflage gemacht, dass an der Baustelle ein wetterfestes Informationsschild anzubringen ist, aus dem die ausführende Firma, der Grund und die Dauer der Maßnahmen, sowie der Name und die Telefonnummer der mit der Bauleitung betrauten Person hervorgehen. Sofern diese Schilder nicht vorhanden sind, stellt dies eine Nichteinhaltung von Genehmigungsauflagen dar. Dies würde eine Ordnungswidrigkeit nach Straßenverkehrsordnung darstellen, die durch die Ordnungsbehörde geahndet werden könnte. Die Nichteinhaltung hätte jedoch nicht die Versagung oder den Widerruf der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Folge. Das für den betroffenen Stadtteil zuständige Team von Sachbearbeitenden wird über die mangelnde Baustellenbeschilderung informiert und wird die Genehmigungsnehmerin zur Einhaltung der Auflagen und Bedingungen der verkehrsrechtlichen Anordnung auffordern.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann werden die Arbeiten wieder aufgenommen und tatsächlich abgeschlossen?
2. Wie kann oder konnte die Kampfmittelproblematik gelöst werden?
3. Ist der Aufbau des Krans so zulässig?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/064/2026 Anfrage Herr Schmidt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 11. Mai 2026 hier: Neubau Brücke Annostraße in Kaiserswerth Frage 1: Wann werden die Arbeiten wieder aufgenommen und tatsächlich abgeschlossen? Antwort: Die Arbeiten werden nach Freigabe des Kampfmittelräumkonzeptes durch die Bezirksregierung Düsseldorf umgehend wieder aufgenommen. Die Wiederaufnahme der Arbeiten wird für Juli 2026 prognostiziert. Die Fertigstellung wird entsprechend für September 2026 erwartet. Frage 2: Wie kann oder konnte die Kampfmittelproblematik gelöst werden? Antwort: Um eine Gefährdung für die Baufachleute und Anlieger*innen auszuschließen, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf ein Kampfmittelräumkonzept erstellen lassen, das derzeit von den beteiligten Fachleuten und Behörden geprüft wird. Sobald die Freigabe zur Umsetzung vorliegt, werden die Arbeiten umgehend wieder aufgenommen. Frage 3: Ist der Aufbau des Krans so zulässig? Antwort: Der Sachverhalt wurde geprüft. Der Kranausleger kollidiert nicht mit dem Baum .
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(PFB) von 2008 im Rahmen des Neubaus der B8n, der Danziger Straße.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/065/2026 Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 12. Mai 2026 hier: Der Rückb au de r alten B8 ist eine Steuerverschwendung und be lastet die Mobilität der Bürger im Düsseldorfer Norden Frage 1: Wie viel kostet der Rückbau der alten B8? Antwort: Die geschätzten Kosten liegen bei circa 1,2 Millio nen Euro (netto). Frage 2: Wie sollen die Geschäfte an der alten B8 wie zum Beispiel das Apfelparadies und der Gartenbau Hilger überleben, wenn die Autofahrer nicht mehr die Geschäfte ohne Probleme erreichen können? Antwort: Alle Geschäfte sind weiterhin gut zu erreichen. Es ist weiterhin möglich und zulässig eine mit "Anlieger frei" beschilderte Straße zu befahren, um ein dort ansässiges Geschäft zu besuchen. Das Aufsuchen von Gewerben, Dienstleistern oder Praxen zählt rechtlich als begründetes Anliegen. Frage 3: Wie kann man der Bevölkerung des Düsseldorfer Nordens erklären, dass ein Krankenwagen, der einen Patienten in die neurochirurgische Klinik im Duisburger Süden bringen soll, jetzt circa 10 Minuten spät er durch den Umweg auf der B8n ankommt und sich damit die Prognose eine r schnellen Therapie extremst verschlechtert ? Antwort: Die Rettungswagen be ziehungsweise Einsatzkräfte sind, seitdem es die zusätzliche Schnell- straße B8n gibt, flächendeckend schneller unterwegs und versorgen so Großteile der Bevöl- kerung in höherem Maße. Des Weiteren steht es den Rettungsfahrzeugen frei, weiterhin wie jetzt zu fahren um damit genauso schnell an Ort und Stelle des Einsatzes zu sein. Rettungskräfte (Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen) dürfen Straßen mit dem Zusatzschild „Anlieger frei" jederzeit und uneingeschränkt befahren. Für Einsatzfahrzeuge ist dieses Schild rechtlich kein Hindernis, da sie im Einsatz von sämtlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit sind.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Vorhabengrundstück Unteracker 8 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der Nutzung zulässig und die Erschließung gesichert ist. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR).
Die Wohnnutzung durch ein Einfamilienhaus ist zulässig. In der Umgebungsbebauung ist I-II geschossige Bebauung in offener Bauweise vorhanden. Die geplante Traufhöhe von 3,97 m unterschreitet die Traufhöhe des Gebäudes Unteracker 2 um 0,68 m Die geplante Firsthöhe von 9,20 m unterschreitet die Firsthöhen der Baukörper auf den Grundstücken Unteracker 1 mit 10,00 m sowie Unteracker 5 mit 9,37 m und 7 mit 9,88 m.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung und der Ausnahmen. Eine Befreiung ist erforderlich für das Überschreiten der festgesetzten GFZ. Ausnahmen sind erforderlich für das Überschreiten der überbaubaren Fläche.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne Nr. 5281/39 und Nr. 5282/15. Die Bebauungspläne setzen unter anderem durch Baugrenzen eine überbaubare Fläche sowie eine maximal überbaute Fläche im Sinne einer GFZ von 200 m² fest.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind hinsichtlich der Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch die Wohngebäude erforderlich.
Das Vorhabengrundstück Bockumer Straße 138, 140 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5088/033. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen und stimmt der Erteilung der Baugenehmigung zu. Es sind Befreiungen von den Festsetzungen des Fluchtlinienplans Nr. 5182/008 vom 28.12.1951 erforderlich.
Das Vorhabengrundstück Niederrheinstraße 165 befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5282/020, der den Ausschluss zentrenrelevanter Einzelhandelsbetriebe beinhaltet. Darüber hinaus liegt es im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5182/008, der öffentlichen Verkehrsflächen, private Vorgartenflächen und Baufluchtlinien festsetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
(Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 10. März 2026) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Stieber, die Rheinbahn hat uns in der Sitzung der BV 5 im Februar 2026 darüber informiert, dass die neu gebaute U 81 Strecke Ende Juni nunmehr endlich in Betrieb gehen soll.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um 1. Instandsetzung der Unterflurstation für Papier an der Kreuzung Angermunder Straße/ Bahnhofstraße. 2. Entfernung des überirdischen Papiercontainers Sollte die o.g. Maßnahme nicht umsetzbar sein, wird um alternative Maßnahmen gebeten.
In Angermund ist seit einigen Wochen mitten im Ortskern wieder ein alter beuliger Papiercontainer aufgestellt. Dies beeinträchtigt das Ortsbild Angermunds. Der vorhandene Unterflurpapiercontainer ist mit einer Mülltüte verklebt. Offensichtlich ist er defekt und kann nicht mehr genutzt werden. Dies ist keine Lösung von Dauer.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, weitere Piktogramme zur gegenseitigen Rücksichtnahme von Fahrradfahrern und Fußgängern an der Unterführung in Kaiserswerth anzubringen, um hier die Sicherheit vor allem für Fußgänger zu erhöhen.
Die im Zentrum von Kaiserswerth liegende Unterführung, die die beiden, von den Straßenbahnschienen abgetrennten Bereiche verbindet, wird sehr viel von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt. Die parallel zu den Schienen verlaufenden abschüssigen Wege ebenso wie die Unterführung selbst sind stark frequentiert. Dabei fahren die Fahrradfahrer die abschüssigen Wege oft sehr schnell hinunter, auch um den Schwung für den danach folgenden leichten Anstieg zu nutzen. Fußgänger, die im Park spazieren gehen und Richtung Unterführung laufen, werden dadurch oft erschreckt und gefährdet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Einsatzlage im Zusammenhang mit Feuerwerk in den Silvesternächten 2024/25 und 2025/26 im Stadtbezirk 5, Vorlage BV5/024/2026 BV-Sitzung vom 28. April 2026 In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: Liegt dem „Beantwortendem“ ein Gesprächsprotokoll der Bürgersprechstunde des OSD vom 8. Oktober 2025 vor und wenn nein, an wen können sich die Anwohnenden wenden, wenn die Ergebnisse der Bürgersprechstunden nicht weitergegeben werden?
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.