Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/061/2024

Bauantrag Wacholderweg 1 – Erweiterung einer Doppelhaushälfte in Anlehnung an den bisherigen Bestand mit Teilabbruch des bisherigen Bestandes bis auf das UG/ Unterkellerung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wacholderweg 1 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 5Dokumente 14. Mai 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich des Überschreitens der Grund- und der Geschossfläche und die Ausnahme für den Stellplatz, den Fahrradabstellplatz sowie den Mülltonnenstandort vor der Baugrenze im zu begrünenden Vorgarten.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück Wacholderweg 1 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 5281/41 von 1979. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 30 Absatz 1 BauGB. Der Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus. Die überbaubaren Flächen werden sowohl durch Baugrenzen als auch Größenbeschränkungen festgelegt. Dabei sind die Größen sowohl durch Grundflächen als auch eine maximale GRZ und GFZ begrenzt. Die Grundfläche darf bis zu 150 m², die Geschossfläche bis zu 200 m² betragen. Die festgesetzte GRZ beträgt 0,4, die GFZ 0,5. Stellplätze sowie Nebenanlagen können gem. der textlichen Festsetzung Nr. 1 in Einzelfällen ausnahmsweise außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. Mai 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/061/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Wacholderweg 1 - Erweiterung einer Doppelhaushälfte in Anlehnung an den bisherigen Bestand mit Teilabbruch des bisherigen Bestandes bis auf das UG/ Unterkellerung Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 25.06.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich des Überschreitens der Grund- und der Geschossfläche und die Ausnahme für den Stellplatz, den Fahrradabstellplatz sowie den Mülltonnenstandort vor der Baugrenze im zu begrünenden Vorgarten. Sachdarstellung: Das Grundstück Wacholderweg 1 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 5281/41 von 1979. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 30 Absatz 1 BauGB. Der Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus. Die überbaubaren Flächen werden sowohl durch Baugrenzen als auch Größenbeschränkungen festgelegt. Dabei sind die Größen sowohl durch Grundflächen als auch eine maximale GRZ und GFZ begrenzt. Die Grundfläche darf bis zu 150 m², die Geschossfläche bis zu 200 m² betragen. Die festgesetzte GRZ beträgt 0,4, die GFZ 0,5. Stellplätze sowie Nebenanlagen können gem. der textlichen Festsetzung Nr. 1 in Einzelfällen ausnahmsweise außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Auf dem Grundstück befinden sich zurzeit zwei Wohngebäude. Dabei ist die straßenseitige Doppelhaushälfte baufällig und soll deshalb bis auf den Keller abgerissen und durch einen eingeschossigen Neubau ersetzt werden. Seite 2 Die festgesetzte Grundfläche wird dabei um 54 m², die festgesetzte Geschossfläche um 49 m² überschritten. Der notwendige Stellplatz sowie der Fahrradabstellplatz und der Mülltonnenstandort sollen zusammengefasst neben der vorh andenen Zuwegung im Vorgarten errichtet werden. Begründung Die Verwaltung hat gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen sowie die Zulassung der Ausnahme keine Bedenken. Die geplante Bebauung entspricht im Wesentlichen dem Bestand. Die bestehen de Doppelhaushälfte überschreitet derzeit rückwärtig die Baugrenze. Der Neubau soll nun ausschließlich in der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Trotz der Überschreitungen der zulässigen Grund- und Geschossfläche werden die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ mit 0,16 sowie die GFZ mit 0,23 deutlich unterschritten. Auch der derzeitige Bestand überschreitet bereits die zulässigen Obergrenzen der Grundfläche sowie der Geschossfläche. Zudem sind deutlich höhere Überschreitungen auf den umliegenden Grundstücken, wie z.B. Wacholderweg 10, vorhanden. Die teilweise Überbauung der festgesetzten Vorgartenfläche und der festgesetzten Baugrenzen durch den Stellplatz, den Fahrradabstellplatz sowie den Mülltonnenstandort kann in diesem Einzelfall zugelassen werden. Der derzeit neben der Garage vorhandene Stellplatz wird ebenso wie die davorliegende Zufahrt in Teilen entsiegelt und begrünt. Ebenso bleibt der 7 m tiefe Vorgarten mit Ausnahme der Zuwegung und Zufahrt hinsichtlich der Begrünung unangetastet. Zudem werden mehrere Vorgärten in der Straße, wie z.B. Wacholderweg 3, 5/5a und 7, ebenfalls als Abstellplatz genutzt und sind deutlich höher versiegelt. Nachrichtlich Der erforderliche Stellplatz wird nachgewiesen. Durch das Bauvorhaben sollen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Anlagen: Luftbild Katasterplan Bebauungsplan Ansicht
Luftbild als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00523051.pdf Published Time: Fri, 07 Jun 2024 09:30:15 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00523052.pdf Published Time: Fri, 07 Jun 2024 09:30:31 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 5281-041-00-11.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00523054.pdf Published Time: Fri, 07 Jun 2024 09:30:49 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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BAUVORHABEN: Wacholderweg 1 40468 Düsseldorf Errichtung einer Doppelhaushälfte in Anlehnung an den bisherigen Bestand mit Teilabbruch des Bestandes bis auf das Unterkellerung OKFFB UG -2,02 33,74 NN 7,20 65 5 2,25 1,13 5 88 5 2,27 5 Kriechkeller Bestand OKFFB EG 0,00 35,76 NN OK Straße 35,16 OKFFB OG 2,95 38,71 NN SmD Gaube 5,87 41,63 NN OK First 7,04 42,80 NN OKFFB UG -2,02 33,74 NN 13,00 5 5 3,20 Eingang OKFFB EG 0,00 35,76 NN OK First 7,04 42,80 NN OKFFB OG 2,95 38,71 NN OKFFB UG -2,02 33,74 NN 7,20 7,20 Kriechkeller Bestand OKFFB EG 0,00 35,76 NN OK First 7,04 42,80 NN OKFFB OG 2,95 38,71 NN OK Attika 3,45 39,21 NN Ansicht Ost Ansicht Süd Ansicht West

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/061/2024