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BV5/061/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Wacholderweg 1 - Erweiterung einer Doppelhaushälfte in Anlehnung an
den bisherigen Bestand mit Teilabbruch des bisherigen Bestandes bis auf das UG/
Unterkellerung
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 25.06.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich des
Überschreitens der Grund- und der Geschossfläche und die Ausnahme für den
Stellplatz, den Fahrradabstellplatz sowie den Mülltonnenstandort vor der Baugrenze
im zu begrünenden Vorgarten.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Wacholderweg 1 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans 5281/41 von 1979. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt
somit nach § 30 Absatz 1 BauGB.
Der Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus.
Die überbaubaren Flächen werden sowohl durch Baugrenzen als auch
Größenbeschränkungen festgelegt. Dabei sind die Größen sowohl durch Grundflächen
als auch eine maximale GRZ und GFZ begrenzt. Die Grundfläche darf bis zu 150 m²,
die Geschossfläche bis zu 200 m² betragen. Die festgesetzte GRZ beträgt 0,4, die
GFZ 0,5.
Stellplätze sowie Nebenanlagen können gem. der textlichen Festsetzung Nr. 1 in
Einzelfällen ausnahmsweise außerhalb der festgesetzten überbaubaren
Grundstücksflächen errichtet werden.
Auf dem Grundstück befinden sich zurzeit zwei Wohngebäude. Dabei ist die
straßenseitige Doppelhaushälfte baufällig und soll deshalb bis auf den Keller
abgerissen und durch einen eingeschossigen Neubau ersetzt werden.
Seite 2
Die festgesetzte Grundfläche wird dabei um 54 m², die festgesetzte Geschossfläche
um 49 m² überschritten.
Der notwendige Stellplatz sowie der Fahrradabstellplatz und der Mülltonnenstandort
sollen zusammengefasst neben der vorh andenen Zuwegung im Vorgarten errichtet
werden.
Begründung
Die Verwaltung hat gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen sowie die
Zulassung der Ausnahme keine Bedenken.
Die geplante Bebauung entspricht im Wesentlichen dem Bestand. Die bestehen de
Doppelhaushälfte überschreitet derzeit rückwärtig die Baugrenze. Der Neubau soll
nun ausschließlich in der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche errichtet
werden.
Trotz der Überschreitungen der zulässigen Grund- und Geschossfläche werden die im
Bebauungsplan festgesetzte GRZ mit 0,16 sowie die GFZ mit 0,23 deutlich
unterschritten.
Auch der derzeitige Bestand überschreitet bereits die zulässigen Obergrenzen der
Grundfläche sowie der Geschossfläche. Zudem sind deutlich höhere
Überschreitungen auf den umliegenden Grundstücken, wie z.B. Wacholderweg 10,
vorhanden.
Die teilweise Überbauung der festgesetzten Vorgartenfläche und der festgesetzten
Baugrenzen durch den Stellplatz, den Fahrradabstellplatz sowie den
Mülltonnenstandort kann in diesem Einzelfall zugelassen werden.
Der derzeit neben der Garage vorhandene Stellplatz wird ebenso wie die
davorliegende Zufahrt in Teilen entsiegelt und begrünt.
Ebenso bleibt der 7 m tiefe Vorgarten mit Ausnahme der Zuwegung und Zufahrt
hinsichtlich der Begrünung unangetastet. Zudem werden mehrere Vorgärten in der
Straße, wie z.B. Wacholderweg 3, 5/5a und 7, ebenfalls als Abstellplatz genutzt und
sind deutlich höher versiegelt.
Nachrichtlich
Der erforderliche Stellplatz wird nachgewiesen. Durch das Bauvorhaben sollen keine
satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Anlagen:
Luftbild
Katasterplan
Bebauungsplan
Ansicht
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Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00523051.pdf
Published Time: Fri, 07 Jun 2024 09:30:15 GMT
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Title: GeoMedia® SmartClient
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Published Time: Fri, 07 Jun 2024 09:30:31 GMT
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Title: 5281-041-00-11.pdf
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Published Time: Fri, 07 Jun 2024 09:30:49 GMT
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BAUVORHABEN:
Wacholderweg 1
40468 Düsseldorf
Errichtung einer Doppelhaushälfte in
Anlehnung an den bisherigen Bestand
mit Teilabbruch des Bestandes bis auf
das Unterkellerung
OKFFB UG -2,02
33,74 NN
7,20
65
5
2,25 1,13
5
88
5
2,27
5
Kriechkeller Bestand
OKFFB EG 0,00
35,76 NN
OK Straße 35,16
OKFFB OG 2,95
38,71 NN
SmD Gaube 5,87
41,63 NN
OK First 7,04
42,80 NN
OKFFB UG -2,02
33,74 NN
13,00
5
5
3,20
Eingang
OKFFB EG 0,00
35,76 NN
OK First 7,04
42,80 NN
OKFFB OG 2,95
38,71 NN
OKFFB UG -2,02
33,74 NN
7,20
7,20
Kriechkeller Bestand
OKFFB EG 0,00
35,76 NN
OK First 7,04
42,80 NN
OKFFB OG 2,95
38,71 NN
OK Attika 3,45
39,21 NN
Ansicht Ost
Ansicht Süd
Ansicht West