Bauantrag Auf der Hofreith 3, 5, 7 – Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Doppelhaushälfte
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Auf der Hofreith 3 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug10Dokumente5. Januar 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Absatz 2 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung ents pricht einem r einen Wohngebiet (WR) Hiernach muss das Bauvorhaben nach Art der Nutzung zulässig sein und sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die Wohnnutzung ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig. Als Referenzobjekt wird das Gebäude Unterdorfstraße 63 herangezogen. Dieses ist ebenfalls zweigeschossig und in offener Bauweise errichtet.
Die Traufhöhe beträgt dort 6,77 m, die Firsthöhe ist mit 10,41 m geringfügig höher als das Bauvorhaben. Die Grundfläche des Referenzobjekts beträgt 122 m², die Bautiefe ca. 29 m.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Dokumenttexte
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BV5/005/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Auf der Hofreith 3, 5, 7 - Errichtung eines Einfamilienhauses und einer
Doppelhaushälfte
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 27.01.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die
planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Absatz 2
BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung ents pricht einem r einen Wohngebiet
(WR) Hiernach muss das Bauvorhaben nach Art der Nutzung zulässig sein und sich
nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die
Erschließung muss gesichert sein.
Auf dem Vorhabengrundstück ist die Errichtung eines Einfamilienhauses unter der
Hausnummer 3 sowie einer Doppelhaushälfte unter den Hausnummern 5 und 7
vorgesehen.
Die Neubauten sind jeweils zweigeschossig und in offener Bauweise geplant. Die
geplante Traufhöhe beider Neubauten beträgt ca. 6,37 m, die Firsthöhe ca. 10,40 m.
Die Grundfläche beträgt für das Doppelhaus insgesamt 120 m² und für das
Einfamilienhaus 100 m². Die Bautiefe beläuft sich auf 24 m. Für das Bauvorhaben
sind 3 eigenständige Bauanträge eingereicht worden. Die Teilung des Flurstückes
401 ist noch nicht vollzogen, sodass die Grundstücksfläche momentan mehr als 1000
m² aufweist.
Seite 2
Durch die geplante Zuwegung zur Hausnummer 3 entfällt, in Abstimmung mit dem
Amt für Verkehrsmanagement, ein öffentlicher Stellplatz.
Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung der
Bauanträge in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die Wohnnutzung ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig.
Als Referenzobjekt wird das Gebäude Unterdorfstraße 63 herangezogen. Dieses ist
ebenfalls zweigeschossig und in offener Bauweise errichtet.
Die Traufhöhe beträgt dort 6,77 m, die Firsthöhe ist mit 10,41 m geringfügig höher
als das Bauvorhaben. Die Grundfläche des Referenzobjekts beträgt 122 m², die
Bautiefe ca. 29 m.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien fügt sich das Bauvorhaben nach
der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren
Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Seitens der Verwaltung bestehen daher gegen die Genehmigung des Bauantrags
keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Die insgesamt 4 erforderlichen Stellplätze werden auf den Baugrundstücken
nachgewiesen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Lageplan II
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Visualisierung
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Title: (GeoMedia® SmartClient)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572831.pdf
Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:40:42 GMT
Number of Pages: 1
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Title: (GeoMedia® SmartClient)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572832.pdf
Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:41:09 GMT
Number of Pages: 1
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Title: 00572833.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572833.pdf
Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:41:33 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
63
U=1,1 Kr=4,0 U=2,1 Kr=8,0 U=1,7 Kr=8,0
# 401 403 298 216 622 623 598 638 621
## 810 12 61 59 59 a
U=1,1 Kr=6,0 U=0,8 Kr=6,0 Gehweg
> 5.22
OKF= 36.10m ü. NHN OK Attika= 38.65m ü. NHN
## ca. 393m²
Whs II W
Die Abstandsfläche H1 beträgt, aufgrund der Gebäudeklasse 2, 3m. H1 H1 H1 H1 H1 H1
OKFF= 35.30m ü. NHN OKFF= 35.30m ü. NHN
FH= 45.51m ü. NHN FH= 45.51m ü. NHN TH= 41.47m ü. NHN TH= 41.47m ü. NHN TH= 41.47m ü. NHN TH= 41.47m ü. NHN OK Attika= 37.95m ü. NHN gepl. Gelände= 35.00m ü. NHN gepl. Gelände= 35.20m ü. NHN gepl. Gelände= 35.50m ü. NHN OKFF= 35.10m ü. NHN gepl. Gelände= 35.00m ü. NHN gepl. Gelände= 35.20m ü. NHN gepl. Gelände= 35.20m ü. NHN
Abstell-raum
> TH Gaube= 43.58m ü. NHN TH Gaube= 43.58m ü. NHN FH Gaube= 44.14m ü. NHN TH Gaube= 43.58m ü. NHN FH Gaube= 44.14m ü. NHN TH Gaube= 43.58m ü. NHN
8.27 25.98 8.28 26.69 ca. 224m² ca. 218m²
separater Bauantrag
WGS 84 N: 51° 18.385800' E: 6° 45.573420'
> TH=41.46 m ü.NHN
KD 36.06 KS 33.00 KD 36.09 KS 31.77 KD 35.53 KS 32.87 KD 35.58 KS 31.49 KD 34.80 KS 32.70 KD 34.86 KS 31.20 34.9 35.0 35.0 35.1 35.2 35.1 35.6 35.6 35.4 35.2 35.1 35.1 34.9 35.2 35.2 35.4 35.6 35.5 35.7 35.9 36.0 35.8 36.7 36.7 36.5 36.6 35.8 36.26 36.28 36.21 36.21 36.25 36.10 36.06 36.14 36.13 36.16 36.03 36.00 36.02 35.78 35.70 35.65 35.78 35.92 36.22 35.53 35.74 35.64 35.74 35.66 35.43 35.37 35.31 35.05 35.13 35.45 35.52 35.36 35.21 35.01 35.18 34.95 34.87 34.76 34.74 34.66 34.73 34.83 34.87 34.77 34.88 35.01 TH=42.08 m ü.NHN TH=41.25 m ü.NHN TH=42.44 TH=41.66 m ü.NHN TH=41.73 m ü.NHN TH=41.62 m ü.NHN OKT 35.73m ü.NHN 35.53 FH=45.10 m ü.NHN FH=44.17 m ü.NHN FH=44.73 m ü.NHN OKT 36.85m ü.NHN OKT 41.54m ü.NHN
> #3,01
> #3,00 3.01
6,00 2,95 2,95 6,00 Dachterrasse
Df. 0,02 Df. 0,02 2,89
> 5
> 2.36 5,25
> 5
> 3.04 -3.12-2,35
> 5
> 0.50 0.50
2.36
> 5.00
St. 2.50 St. 5.00 Zuwegung Müll Müll Terrasse Terrasse
> 3.04 11.54
5,25
> 5
> 11.54
5,25
> 5
3.01
> Zuwegung
Df 0,03m
Gaube Gaube Gaube Gaube
2.50
Df. 0,05
Grünfläche Grünfläche Grünfläche
## Höhenanschluß:
Bolzen Nr. Höhe Kontrollbolzen Nr. Höhe m ü. NHN m ü. NHN
## Verschiedenes Dachform Maße und Zahlen
Beispiel:
# Z e i c h e n e r k l ä r u n g
# ALLGEMEIN BAURECHT
Kartierungsnachweiß für Grenzpunkte Kanaldeckel Gully Oberirdischer Hydrant Unterirdischer Hydrant Laterne Schaltkasten Mast Schacht Telefonschacht Laub-/Nadelbaum Parkplatz Denkmal Ampel Haltestelle Gasschieber Wasserschieber Mauer mit Angabe der Stärke
0.24
Hecke Zaun Begrenzung des Baugrundstückes
Baugebiete gemäß Baunutzungsverordnung
Kreisgrenze
MK WS WR WA MD MI GE
Gemeindegrenze
GI SW SO
offene Bauweise nur Einzelhäuser zulässig nur Doppelhäuser zulässig nur Hausgruppen zulässig nur Einzel und Doppel-häuser zulässig geschloßene Bauweise
Anzahl der Vollgeschoße
Höchstgrenze z.B. zwingend
## III III
Grundflächenzahl Geschoßflächenzahl Baumassenzahl
## GRZ GFZ BMZ
Wohnbauflächen
Spielplatz Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Straßenbegrenzungslinie Baulinie Baugrenze Nutzungsartgrenze B-Plangrenze
## Grundstücksentwässerung
vorh. Schmutzwasserleitung vorh. Regenwasserleitung vorh. Mischwasserleitung gepl. Schmutzwasserleitung gepl. Regenwasserleitung gepl. Mischwasserleitung
Vorhandene bauliche Anlagen Geplante bauliche Anlagen Zu beseitigende bauliche Anlagen Unterirdische bauliche Anlagen (Tiefgarage) Erdgeschoß-Fußbodenhöhe Oberkante Fußboden Oberkante Trittstufe Traufhöhe Firsthöhe EFH OKF OKT TH FH Abstandfläche gemäß § 6 BauO NRW
Lage des Baukörpers im Baugrundstück
Baulast Kanalhöhen: Deckel Einlauf,Sohle KD KE,KS
In Klammern gesetzte Angaben wurden den städtischen Bestandskarten entnommen.
Beispiel: (KD 26.50) (KS 24.12)
Satteldach Walmdach Zeltdach Pultdach
graphisch ermittelte Maße
z.B. [ 10.20 ]
rechnerisch ermittelte Maße
z.B. ( 10.20 )
Höhen
23.45 z.B.
Vorhandene öffentliche Verkehrsfläche Geplante öffentliche Verkehrsfläche
Flächen für Versorgungsanlagen ( Elektrizität ) Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Gewässern. Umgrenzung der Flächen bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Natur-gewalten erforderlich sind.
Böschung geplante Nutzungsgrenze
og
EDHED
## Bauweisen
Fläche für den Gemeinbedarf Ein- und Ausfahrt Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt Kleinsiedlungsgebiet reines Wohngebiet
Die Höhen beziehen sich auf NHN (GPS-Höhen)
Baum U=Umfang KR= Krone D = maßstäblich /Stellplätze St Gemeinsch. Stellplätze GSt Garagen Ga Gemeinsch. Garagen GGa allgemeines Wohngebiet Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder der Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Immissionsschutzrechts Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, daß das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist. Sofern der Plan nicht innerhalb eines halben Jahres nach Fertigstellung verwendet wird ist eine Überprüfung insbesondere der Höhenangaben erforderlich. Bei der Verwendung von Kanaldeckeln als Bezugspunkt für die höhenmä-ßige Festlegung von Gebäuden sind diese unbedingt vorher zu überprüfen. Dorfgebiet Gewerbegebiet Kerngebiet Mischgebiet
W
Wochenendhausgebiet Industriegebiet Flurgrenze Gemarkungsgrenze Sondergebiet Flurstücksgrenze Gebäudeumringslinie Nutzungsgrenze, Bordkante oberirdische Stromleitung unterirdische Wasserleitung geplante Teilung
# P- 6.50 -
Lageplan II als Text anzeigen
Title: 00572834.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572834.pdf
Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:42:01 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Auf der Hofreith
> 63
> OK Gaube= 44.56m ü. NHN
Zeder U=1,1 Krø=4,0 Zeder U=2,1 Krø=8,0 U=1,7 Krø=8,0 437 401 403 473 474 475 471 298 216 622 623 598 618 619 620 470 638 621 477 472
810 14 16 18 12 61 59 59 a
U=1,1 Krø=6,0 U=0,8 Krø=6,0 Gehweg
> 5.22 25.98
> 3.36
22.95
> 13.07 3.69 3.67
Die Abstandsfläche H1 beträgt, aufgrund der Gebäudeklasse 1, 3m.
> 3.68 23.39
OK Attika= 41.91m ü. NHN OKFF= 35.95m ü. NHN TH= 41.83m ü. NHN gepl. Gelände= 35.80m ü. NHN gepl. Gelände= 35.80m ü. NHN gepl. Gelände= 35.80m ü. NHN gepl. Gelände= 35.40m ü. NHN gepl. Gelände= 35.50m ü. NHN FH= 46.16m ü. NHN
Ga I F OKT= 36.05m ü. NHN
H1 H1 H1 H1 H1
ca. 393m²
Whs II S
> TH= 41.83m ü. NHN
F
> OK Attika= 38.65m ü. NHN
> OK Geländer= 42.57m ü. NHN OK Attika= 41.91m ü. NHN OK Gaube= 44.56m ü. NHN OK Gaube= 44.56m ü. NHN OK Gaube= 44.56m ü. NHN
OKF= 35.95m ü. NHN
RV RV
Übergabe-schacht Übergabe-schacht
WGS 84 N: 51° 18.385800' E: 6° 45.573420'
> TH=41.46 m ü.NHN
KD 36.06 KS 33.00 KD 36.09 KS 31.77 KD 35.53 KS 32.87 KD 35.58 KS 31.49 KD 34.80 KS 32.70 KD 34.86 KS 31.20 34.9 35.0 35.0 35.1 35.2 35.1 35.6 35.6 35.4 35.2 35.1 35.1 34.9 35.2 35.2 35.4 35.6 35.5 35.7 35.9 36.0 35.8 36.7 36.7 36.5 36.6 35.8 36.39 36.31 36.36 36.26 36.28 36.21 36.26 36.31 36.21 36.25 36.10 36.06 36.14 36.13 36.16 36.03 36.00 36.02 35.78 35.70 35.65 35.78 35.92 36.22 35.53 35.74 35.64 35.74 35.66 35.43 35.37 35.31 35.05 35.13 35.45 35.52 35.36 35.21 35.01 35.18 34.95 34.87 34.76 34.74 34.66 34.73 34.83 34.87 34.77 34.88 35.01 TH=42.08 m ü.NHN TH=41.25 m ü.NHN TH=42.44 m ü.NHN TH=41.66 m ü.NHN TH=41.73 m ü.NHN TH=41.62 m ü.NHN OKT 35.73m ü.NHN 35.53 FH=45.10 m ü.NHN FH=44.17 m ü.NHN FH=44.53 m ü.NHN FH=44.73 m ü.NHN OKT 36.85m ü.NHN OKT 41.54m ü.NHN
> #3,00
Lichtgraben
> 3.01 0,63 6,05 4,30 1,13 5.64
2,29
> 5
> -3,53 -
> 5
> 9,37
> 5
> 1,53
> 5
> 4,74 0,95
> 5
> 0.73
> #1,23
> 2.21 -2.46-0.47 0.38 1.07 2.31
> 6.71
> 3.70
2.50 5.00 6.30 6.30 3.70 St. 1 St. 2
Terrasse Kies
Dachterrasse
Kies
> 4.95 0.60
> 3.00 Zufahrt 3,00m
Höhenanschluß:
Bolzen Nr. Höhe Kontrollbolzen Nr. Höhe m ü. NHN m ü. NHN
Verschiedenes Dachform Maße und Zahlen
Beispiel:
# Z e i c h e n e r k l ä r u n g
## ALLGEMEIN BAURECHT
Kartierungsnachweiß für Grenzpunkte Kanaldeckel Gully Oberirdischer Hydrant Unterirdischer Hydrant Laterne Schaltkasten Mast Schacht Telefonschacht Laub-/Nadelbaum Parkplatz Denkmal Ampel Haltestelle Gasschieber Wasserschieber Mauer mit Angabe der Stärke
0.24
Hecke Zaun Begrenzung des Baugrundstückes
Baugebiete gemäß Baunutzungsverordnung
Kreisgrenze
MK WS WR WA MD MI GE
Gemeindegrenze
GI SW SO
offene Bauweise nur Einzelhäuser zulässig nur Doppelhäuser zulässig nur Hausgruppen zulässig nur Einzel und Doppel-häuser zulässig geschloßene Bauweise
Anzahl der Vollgeschoße
Höchstgrenze z.B. zwingend
III III
Grundflächenzahl Geschoßflächenzahl Baumassenzahl
GRZ GFZ BMZ
Wohnbauflächen
Spielplatz Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Straßenbegrenzungslinie Baulinie Baugrenze Nutzungsartgrenze B-Plangrenze
Grundstücksentwässerung
vorh. Schmutzwasserleitung vorh. Regenwasserleitung vorh. Mischwasserleitung gepl. Schmutzwasserleitung gepl. Regenwasserleitung gepl. Mischwasserleitung
Vorhandene bauliche Anlagen Geplante bauliche Anlagen Zu beseitigende bauliche Anlagen Unterirdische bauliche Anlagen (Tiefgarage) Erdgeschoß-Fußbodenhöhe Oberkante Fußboden Oberkante Trittstufe Traufhöhe Firsthöhe EFH OKF OKT TH FH Abstandfläche gemäß § 6 BauO NRW
Lage des Baukörpers im Baugrundstück
Baulast Kanalhöhen: Deckel Einlauf,Sohle KD KE,KS
In Klammern gesetzte Angaben wurden den städtischen Bestandskarten entnommen.
Beispiel: (KD 26.50) (KS 24.12)
Satteldach Walmdach Zeltdach Pultdach
graphisch ermittelte Maße
z.B. [ 10.20 ]
rechnerisch ermittelte Maße
z.B. ( 10.20 )
Höhen
23.45 z.B.
Vorhandene öffentliche Verkehrsfläche Geplante öffentliche Verkehrsfläche
Flächen für Versorgungsanlagen ( Elektrizität ) Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Gewässern. Umgrenzung der Flächen bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Natur-gewalten erforderlich sind.
Böschung geplante Nutzungsgrenze
og
EDHED
Bauweisen
Fläche für den Gemeinbedarf Ein- und Ausfahrt Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt Kleinsiedlungsgebiet reines Wohngebiet
Die Höhen beziehen sich auf NHN (GPS-Höhen)
Baum U=Umfang KR= Krone D = maßstäblich /Stellplätze St Gemeinsch. Stellplätze GSt Garagen Ga Gemeinsch. Garagen GGa allgemeines Wohngebiet Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder der Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Immissionsschutzrechts Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, daß das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist. Sofern der Plan nicht innerhalb eines halben Jahres nach Fertigstellung verwendet wird ist eine Überprüfung insbesondere der Höhenangaben erforderlich. Bei der Verwendung von Kanaldeckeln als Bezugspunkt für die höhenmä-ßige Festlegung von Gebäuden sind diese unbedingt vorher zu überprüfen. Dorfgebiet Gewerbegebiet Kerngebiet Mischgebiet
W
Wochenendhausgebiet Industriegebiet Flurgrenze Gemarkungsgrenze Sondergebiet Flurstücksgrenze Gebäudeumringslinie Nutzungsgrenze, Bordkante oberirdische Stromleitung unterirdische Wasserleitung geplante Teilung
## P- 6.50 -
10 401 663 Udo Korreng Stadtgemeinde Düsseldorf M.Wannassi 17.12.2024 M.Wannassi 18.06.2025 M.Wannassi 07.08.2025 M.Wannassi 08.09.2025 M.Wannassi 23.09.2025 627 902 94
# Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
# Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
## Maßstab 1 : 250 Baugenehmigungsbehörde: Stadt Düsseldorf Gesch.B.Nr.: 21235-24 Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses Bauherr: Creativ Eigenheim GmbH Gemeinde: Düsseldorf Gemarkung: Kalkum
aus Flur-stück Fläche ha a m²
Grundbuch
Blatt Eigentümer
Bearbeitungs-vermerke bauliche Nutzung (m²) bzw (m ) Grundflächen-Geschoßflächen-Baumassenzahl zulässige zulässig beanspruchte beansprucht geplant vorhanden bzw verbleibend
## Art und Maß der baulichen Nutzung ( Berechnung n. § 2 Abs. 5 BauPrüf.VO auf Beiblatt )
Bebauungsplan exstiert nicht. Stellplatzsatzung vom 28.08.2019
Baugebiet Anzahl der zulässigen Vollgeschosse Fläche des Flurstücks + Zuschlag n § 21a Abs 2 BauNVO - Fläche vor der Straßenbegrenzungslinie - Teilflächen des Flurstücks, die nicht im Bauland liegen ( § 19 Abs 3 BauNVO )
m² m² m² m² m² Fläche des Baugrundstückes Grundfläche Geschoßfläche Baumasse
Den Inhalt des Lageplanes habe ich zur Kenntnis genommen. Mit dem Bau-vorhaben bin ich einverstanden. Für die Übereinstimmung von Pro-jekteintragung und Bauzeichnung.
Bauherr: Creativ Eigenheim GmbH Unter den Ulmen 50-52 47137 Duisburg
, den
Architekt: Dipl.-Ing. Heinz Jürgen Falk Düsseldorfer Straße 170 47447 Moers
( Unterschrift ) ( Stempel, Unterschrift )
Der Lageplan wurde auf Grund amtlicher Unterlagen und einer eigenen örtlichen Aufnahme vom 05.12.2024 hergestellt. Die Richtigkeit der Eintragung des geltenden Planungsrechts wird gewährleistet. Der Projekteintragung lagen Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 vom 19.09.2025 zugrunde.
Moers, den 19.12.2025 Öffentl.best.Verm.Ing.
(Siegel)
## Flur: 2
> +
-
Dipl.-Ing. Gerhard Müller Dipl.-Ing. Martin Keuter
(Öffentlich best. Vermessungsingenieure) Haagstraße 28/30 47441 Moers Telefon 02841/9174-0 Telefax 02841/9174-30 E-Mail: [email protected]
3
Ansichten I als Text anzeigen
Title: 00572835.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572835.pdf
Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:42:30 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Nr. 3
Ansicht Süd -West
Nr. 3
Ansicht Nord -Ost
Ansichten Auf der Hofreith 3 - EFH
Ansichten II als Text anzeigen
Title: 00572836.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572836.pdf
Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:43:09 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Nr. 3
Ansicht Süd -Ost - Straße
Nr. 3
Ansicht Nord West
Ansichten Auf der Hofreith 3 - EFH
Ansichten III als Text anzeigen
Title: 00572837.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572837.pdf
Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:43:46 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Nr. 5 Nr. 7
Ansicht Nord Ansicht Ost
Nr. 5
Ansichten Auf der Hofreith 5,7 - DHH
Ansichten IV als Text anzeigen
Title: 00572838.pdf
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Published Time: Fri, 09 Jan 2026 16:44:14 GMT
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Ansicht Süd - Straße
Nr. 7 Nr. 5 Nr. 7
Ansicht West
Ansichten Auf der Hofreith 5,7 - DHH
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Perspektive Nr. 5,7 DHH Perspektiven Nr. 3 EFH
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