Beschlussvorlage Aktenzeichen BV4/133/2025

Bauantrag, Am Heerdter Hof 17 – Neubau Wohngebäude mit 35 Wohneinheiten

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Heerdter Hof 17 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 11Dokumente 28. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung sowie die Befreiungen für das Überschreiten der Baulinie und die Bebauung im rückwärtigen Bereich.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Am Heerdter Hof 17 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5077/34 aus dem J ahr 1954, welcher straßenseitig eine 5 m tiefe, begrünte Vorgartenzone und - daran anschließend - eine Baulinie festsetzt. Zudem ist im rückwärtigen Grundstücksbereich eine ca. 5 m tiefe Zone mit der Beschreibung „unbebaut lassen" vorhanden. Somit erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV4/133/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Am Heerdter Hof 17 - Neubau Wohngebäude mit 35 Wohneinheiten Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 12.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung sowie die Befreiungen für das Überschreiten der Baulinie und die Bebauung im rückwärtigen Bereich. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Am Heerdter Hof 17 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5077/34 aus dem J ahr 1954, welcher straßenseitig eine 5 m tiefe, begrünte Vorgartenzone und - daran anschließend - eine Baulinie festsetzt. Zudem ist im rückwärtigen Grundstücksbereich eine ca. 5 m tiefe Zone mit der Beschreibung „unbebaut lassen" vorhanden. Somit erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB. Das geplante Vorhaben umfasst die Errichtung eines fünfgeschossigen Wohngebäudes mit 35 öffentlich geförderten Wohneinheiten. Das oberste Geschoss springt teilweise zurück und rückwärtig sind abgerückte Laubengänge geplant. Zur Straße und nach Osten sollen vom 1. bis zum 4. Obergeschoss Balkone gebaut werden. Die bestehende Hofbebauung soll vollständig abgerissen und auf dem dadurch entstehenden Innenhof Stellplätze, Feuerwehraufstellflächen sowie ein Kinderspielplatz angelegt werden. Des Weiteren sind eine extensive Dachbegrünung, Photovoltaik und teilweise Fassadenbegrünung Teil der Planung. Aufgrund des Baumvolumens von mehr als 7000 m² und der Grundstücksgröße von mehr als 1000 m² fällt die Entscheidung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Die geplante Nutzung als Wohnhaus ist zulässig. Die maximale Gebäudehöhe von 15,60 m fügt sich in die Gebäudehöhen der Nachbarschaft ein. So finden sich bei den Nachbargebäuden der Hausnummern 1, 11, 13 und 15 Gebäudehöhen zwischen 15,37 m und 19,50 m. Die Grundstücksfläche die überbaut werden soll hält ebenfalls den Rahmen der näheren Umgebung ein. Von der geschlossenen Bauweise wird abgewichen, da die Fenster u nd der Eingang in der Giebelwand von Hausnummer 15 eine Schließung nicht zulassen. Zwischen dem Neubau und dem Nachbargebäude wird der geringste baurechtlich zulässige Abstand geplant, sodass sich das Gebäude dennoch in die vorhandene Bauweise integriert. Eine Befreiung von der Baulinie ist erforderlich, da straßenseitig die Baulinie durch die Terrassen und Balkone überschritten und aufgrund der Bauweise mit Grenzabstand minimal von der Baulinie abgewichen wird. Ähnliche Überschreitungen sind im Verlauf der Straße Am Heerdter Hof bereits mehrfach zu finden. Auch eine Befreiung hinsichtlich einer Bebauung im rückwärtigen Bereich ist vertretbar, da die Fläche bereits im Bestand versiegelt ist und zukünftig für Stellplätze und die Errichtung einer Wärmepumpe genutzt werden soll. Vor diesem Hintergrund sind die festgestellten Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung sowie der erforderlichen Befreiungen. Nachrichtlich: Vom Bauvorhaben sind keine satzungsgeschützten Bäume betroffen. Die erforderlichen Kfz- und Fahrradstellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird die Pflanzung eines Großbaums und versickerungsfähiges Pflaster als Kompensation für die eingeschränkte Grundstücksbegrünung abgestimmt. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Bebauungsplan Grundriss_Erdgeschoss Schnitt Ansicht_Nord-Süd Ansicht_Ost-West Abwicklung_Straße Außenanlagen
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00566673.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566673.pdf Published Time: Tue, 28 Oct 2025 10:43:09 GMT Number of Pages: 8 Markdown Content:
Grundriss_Erdgeschoss als Text anzeigen
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Ansicht_Nord-Süd als Text anzeigen
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Ansicht_Ost-West als Text anzeigen
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Abwicklung_Straße als Text anzeigen
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Außenanlagen als Text anzeigen
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/133/2025