Bauvoranfrage, Hoferhofstraße 54 – Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Garagen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hoferhofstraße 54 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug5Dokumente13. Januar 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5482/07. Dieser setzt lediglich eine Baufluchtlinie fest, die einer heutigen Baulinie entspricht. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs.2 BauGB. Hiernach muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Die Art der Nutzung muss zulässig sein. Darüber hinaus muss es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
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Dokumenttexte
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BV6/014/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Hoferhofstraße 54 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 3
Garagen
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 04.02.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5482/07.
Dieser setzt lediglich eine Baufluchtlinie fest, die einer heutigen Baulinie entspricht.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 3 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs.2 BauGB. Hiernach muss das Vorhaben den Festsetzungen
des Bebauungsplans entsprechen. Die Art der Nutzung muss zulässig sein. Darüber
hinaus muss es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen.
Die Umgebungsbebauung entspricht einem reinen Wohngebiet.
Geplant ist die Neuerrichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Vollgeschossen und
einem Staffelgeschoss als Zweifamilienhaus in offener Bauweise. Das Gebäude soll
straßenbegleitend errichtet werden. Es hält die Baufluchtlinie ein. Im rückwärtigen
Grundstücksbereich sollen drei Garagen und 2 Außenstellplätze errichtet werden. Der
Neubau soll zum Teil unterkellert werden.
Die Höhe der nördlich gelegenen Doppelhaushälfte wird übernommen. Sie beträgt
9,75 m.
Seite 2
Ab der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinie gemessen ist eine Bebauungstiefe
von 15,25 m geplant.
Insgesamt hat das Vorhaben eine Grundfläche von 170 m².
Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung der
Bauvoranfrage in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die Wohnnutzung ist zulässig.
In der Umgebung ist die offene Bauweise vorhanden.
Die Höhe von 13,77 m des Gebäudes auf dem angrenzenden südlich gelegenen
Grundstück Hoferhofstraße 56 wird deutlich unterschritten.
Die Bebauungstiefe entspricht mit 15,25 m der des Nachbargebäudes.
Die Grundfläche des Referenzgebäudes von 233 m³ wird unterschritten.
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in die
maßgebliche Umgebungsbebauung ein. Die gesunden Wohnverhältnisse bleiben
gewahrt.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Bauvoranfrage keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze sollen im rückwärtigen Bereich nachgewiesen werden.
Der konkrete Nachweis ist Teil des weiteren Genehmigungsverfahrens.
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Fluchtlinienplan
Lageplan
Katasterauszug als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573923.pdf
Published Time: Tue, 20 Jan 2026 07:52:50 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Luftbild als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573924.pdf
Published Time: Tue, 20 Jan 2026 07:57:50 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Fluchtlinienplan als Text anzeigen
Fluchtlinienplan 5482/07
Vermerke
Lfd.
Nr.
Beschreibung gezeichnet Farbe festgestellt
1a Angefertigt
Düsseldorf, den 20. August 1920
Vereid. Landmesser
20.08.1920
1b Gegenwärtiger Plan hat in der Zeit vom 16. Januar bis einschließlich 13. Februar 1921 auf dem
Rathause, Zimmer B 165, zu jedermanns Einsicht offen gelegen und wird, da Einwendungen
nicht erhoben worden sind, hiermit gemäß § 8 des Fluchtlinien-Gesetzes vom 2. Juli 1875
förmlich festgestellt.
Düsseldorf, den 18. Februar 1921
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
rot 18.02.1921
2a Die Fluchtlinie Unterrather Strasse in blauer Farbe geändert nach der Verfügung vom
Düsseldorf, den 20. Juni 1922
Vermessungsamt:
I.V.
20.06.1922 blau
2b V3083.
Gegenwärtiger Plan hat in der Zeit vom 2. bis 30. Juli 1922 auf dem Rathause, Zimmer B 165,
zu jedermanns Einsicht offen gelegen und wird, da Einwendungen nicht erhoben worden sind,
hiermit bezüglich der vom Vermessungsamt am 20.6 .1922 mit blauer Farbe bewirkten
Aenderung gemäß § 8 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 förmlich festgestellt.
Düsseldorf, den 7. August 1922
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
blau 07.08.1922
Hierzu ein Längenschnitt Nr. XIII 205 mit den festgestellten Höhen.
Bemerkung
Die Entwässerung erfolgt oberirdisch.
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Title: bv-01 - Lageplan _ Straßen-Ansicht - Maßstab 1_200
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573926.pdf
Published Time: Tue, 20 Jan 2026 07:58:34 GMT
Number of Pages: 1
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