Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/001/2026

Bauvoranfrage Leuchtenberger Kirchweg 71, 71a, 71b, 71c, 71d und 71e – Neubau von 6 Einfamilienhäusern

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Leuchtenberger Kirchweg 71 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 7Dokumente 4. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5083/02 und des B-Plan-Entwurfes 05/003. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauG B beurteilt. Das Vorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen und darüber nach Art der Nutzung zulässig sein. Ferner muss sich das Vorhaben nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV5/001/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Bauplanungsrecht · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Planungskonzept · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Lageplan II · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Sitzung · TOP 5

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV5/001/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Leuchtenberger Kirchweg 71, 71a, 71b, 71c, 71d und 71e - Neubau von 6 Einfamilienhäusern Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 27.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5083/02 und des B-Plan-Entwurfes 05/003. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauG B beurteilt. Das Vorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen und darüber nach Art der Nutzung zulässig sein. Ferner muss sich das Vorhaben nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Auf dem Grundstück sollen 6 II-geschossige Wohnhäuser in offener Bauweise errichtet werden. Die Attikahöhe soll dabei in etwa 7 m betragen. Ebenso ist die Errichtung von Einzel- oder Doppelgaragen geplant. Das Grundstück liegt mit einer Länge von etwa 82 m am Leuchtenberger Kirchweg und ist etwa 190 m tief bis zum Lohauser Deich. Aufgrund der Grundstücksfläche von über 1000 m² sowie der Hinterlandbebauung fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Die Umgebungsbebauung entspricht einem reinen Wohngebiet wird als Reines Wohngebiet (WR) beurteilt. Die geplante Wohnnutzung ist daher zulässig. Die Fluchtlinie ist hier als Baugrenze zu werten. Diese wird durch die Gebäude nicht überschritten. Die Bebauungstiefe beträgt 148 m. Für das oben Referenzgebäude Leuchtenberger Kirchweg 73a beträgt diese 156 m. Die geplanten Grundflächen der Gebäude entsprechen 125 m² bis 378 m ² . Dies entspricht einer GRZ von etwa 0,12 bis 0,21. Auf dem Grundstück unter der Adresse Leuchtenberger Kirchweg 73a ist eine Fläche von 555 m² bebaut. In der Umgebung sind ebenfalls II-geschossige Wohnhäuser in offener Bauweise vorhanden. Die Attikahöhe des Gebäudes unter der Adresse Leuchtenberger Kirchweg 73a beträgt 7,47 m. Das Bauvorhaben entspricht den Planungszielen des Aufstellungsbeschlusses. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und ist nach Art der Nutzung zulässig. Die Verwaltung hat daher gegen die Genehmigung der Bauvoranfrage keine Bedenken. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben muss ein satzungsgeschützter Baum gefällt werden. Die Erteilung der Fällgenehmigung ist Teil des weiteren Genehmigungsverfahrens. Die erforderlichen Stellplätze werden in den Garagen nachgewiesen. Anlagen: Katasterplan Luftbild Lageplan Lageplan II Bauplanungsrecht Planungskonzept
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573119.pdf Published Time: Tue, 13 Jan 2026 08:33:28 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00573123.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573123.pdf Published Time: Tue, 13 Jan 2026 08:36:04 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/001/2026