Bauantrag Dörpfeldstraße 3a, 3b, 3c - Neubau von 3 Einfamilienhäusern und einer Tiefgarage -
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Dörpfeldstraße 3a · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug7Dokumente7. Januar 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Absatz 2 BauGB. Der für den vorderen Bereich gültige Fluchtlinienplan Nr. 6077/02 ist hier nicht relevant. Er gibt für die Dörpfeldstraße lediglich die Straßenbegrenzungslinien wieder.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die Wohnnutzung ist in dem WA zulässig. Das Gebäude fügt sich ein, da vergleichbare Bebauung auf den unmittelbaren Nachbargrundstücken bereits vorhanden ist. Die Gebäude an der Straße weisen bis zu IV Geschossen mit einer Höhe bis zu 16,75 m auf.
Rückwärtig befinden sich bereits II-geschossige Baukörper mit Höhen von 9,94 m, die die geplanten Höhen ebenso leicht übersteigt wie auch die überbaute Fläche, die dort 937 m² beträgt.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
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BV7/003/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Dörpfeldstraße 3a, 3b, 3c
- Neubau von 3 Einfamilienhäusern und einer Tiefgarage -
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 27.01.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die
Umgebungsbebauung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Die
bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Absatz 2 BauGB. Der
für den vorderen Bereich gültige Fluchtlinienplan Nr. 6077/02 ist hier nicht relevant.
Er gibt für die Dörpfeldstraße lediglich die Straßenbegrenzungslinien wieder.
Das Vorhaben muss nach Art der Nutzung zulässig sein. Darüber hinaus muss es sich
nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die
Erschließung muss gesichert ist. sein.
Geplant ist die Errichtung von 3 Reihenhäusern in offener Bauweise im rückwärtigen
Grundstücksbereich der Dörpfeldstraße 3 und 5 mit einer gemeinsamen Tiefgarage
unter den Reihenhäusern. Das bestehende Mehrfamilienhaus an der Straße wird in
diesem Zug saniert und die Freianlagen neu geordnet.
Das Vorhaben ist mit zwei Vollgeschossen und einem Sattelgeschoss geplant. Die
Firsthöhe des Flachdachs beträgt 9,88 m². Die Grundfläche der 3 Reihenhäuser
beträgt insgesamt 264 m².
Seite 2
Die Bautiefe beträgt gemessen ab der Dörpfeldstraße 33 m.
Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² und der Bebauung im
Hintergelände fällt die Genehmigung des Bauantrags in die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung.
Begründung:
Die Wohnnutzung ist in dem WA zulässig.
Das Gebäude fügt sich ein, da vergleichbare Bebauung auf den unmittelbaren
Nachbargrundstücken bereits vorhanden ist. Die Gebäude an der Straße weisen bis
zu IV Geschossen mit einer Höhe bis zu 16,75 m auf.
Rückwärtig befinden sich bereits II-geschossige Baukörper mit Höhen von 9,94 m,
die die geplanten Höhen ebenso leicht übersteigt wie auch die überbaute Fläche, die
dort 937 m² beträgt.
Die vorhandenen Garagen für das Mehrfamilienhaus werden zurückgebaut, die
notwendigen Stellplätze werden in der neuen Tiefgarage nachgewiesen. Oberhalb der
Tiefgarage werden auf einer mind. 80cm starken Substratschicht Rasen- und
Pflanzflächen sowie der Kinderspielbereich inkl. Sandfläche hergestellt, der neue
Gartenbereich wird dreiseitig mit Hecken eingefriedet. Zusätzlich werden als
Kompensation für die Versiegelung der Flächen im Innenhof und zur Minderung einer
dadurch bedingten Überhitzung die Dachflächen der Reihenhäuser begrünt.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Baugenehmigung keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen 5 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Hiervon
befinden sich 2 auf dem Vorhabengrundstück, 3 befinden sich auf dem angrenzenden
Grundstück unter der Adresse Manthenstraße 8. Hierfür sollen Ersatzpflanzungen in
Abstimmung mit dem Gartenamt vorgenommen werden.
Anlagen:
Katasteerauszug
Luftbild
Lageplan
Freianlagenplan
Schnitt
Ansichten
Katasteerauszug als Text anzeigen
Title: 01 Flurkarte_bnqi.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572563.pdf
Published Time: Wed, 07 Jan 2026 08:54:47 GMT
Number of Pages: 1
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Luftbild als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572564.pdf
Published Time: Wed, 07 Jan 2026 08:55:17 GMT
Number of Pages: 1
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Lageplan als Text anzeigen
Title: 00572565.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572565.pdf
Published Time: Wed, 07 Jan 2026 08:55:51 GMT
Number of Pages: 1
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Freianlagenplan als Text anzeigen
Title: 00572566.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572566.pdf
Published Time: Wed, 07 Jan 2026 08:56:23 GMT
Number of Pages: 1
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Ansicht von Süden Ansicht von Westen
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Photovoltaik-Module
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