Bauvoranfrage Mercedesstraße 2 - Errichtung eines Wohnhochhauses - Phönix-Tower (ehemals Upper Nord Tower)
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
9Dokumente21. Oktober 2025veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung stimmt der Erteilung des Vorbescheids einschließlich der Befreiungen zum Entfall der Dachterrasse und der Gastronomie zugunsten einer Skylounge sowie der Änder ung von Boarding-Haus in Wohnen zu.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02/008 in Verbindung mit dem dazugehörigen Vorhaben - und Erschließungsplan von 2016.
Im Jahr 2017 wurde die Baugenehmigung f ür die Errichtung des Wohnhochhauses „Upper Nord Tower" erteilt. Mit dem Bau der Untergeschosse wurde begonnen. Die Baustelle ruhte ab 2019 länger als ein Jahr. Die Baugenehmigung aus 2017 ist daher erloschen. Für das Vorhaben liegt keine gültige Baugenehmigung vor. Derzeit werden auf dem Baugrundstück Baumaßnahmen zur Sicherung der Baugrube durchgeführt, die bis Ende des Jahres voraussichtlich abgeschlossen sein werden.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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APS/130/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Mercedesstraße 2 - Errichtung eines Wohnhochhauses - Phönix-Tower
(ehemals Upper Nord Tower)
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 02.12.2025 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
28.01.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung stimmt der Erteilung des
Vorbescheids einschließlich der Befreiungen zum Entfall der Dachterrasse und der
Gastronomie zugunsten einer Skylounge sowie der Änder ung von Boarding-Haus in
Wohnen zu.
Sachdarstellung:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
02/008 in Verbindung mit dem dazugehörigen Vorhaben - und Erschließungsplan von
2016.
Im Jahr 2017 wurde die Baugenehmigung f ür die Errichtung des Wohnhochhauses
„Upper Nord Tower" erteilt. Mit dem Bau der Untergeschosse wurde begonnen. Die
Baustelle ruhte ab 2019 länger als ein Jahr. Die Baugenehmigung aus 2017 ist daher
erloschen. Für das Vorhaben liegt keine gültige Baugenehmigung vor.
Derzeit werden auf dem Baugrundstück Baumaßnahmen zur Sicherung der Baugrube
durchgeführt, die bis Ende des Jahres voraussichtlich abgeschlossen sein werden.
Nach einem Eigentümerwechsel soll nun das geplante Hochhaus in seiner Kubatur
unverändert errichten werden. Hinsichtlich der ursprünglichen Planung haben sich
Änderungen ergeben, die Befreiungen vom Vorhaben - und Erschließungsplan
Seite 2
erforderlich machen.
In der ursprünglichen Planung war für das oberste (35.) Geschoss ein öffentlicher
Gastronomiebetrieb mit Dachterrasse „Skybar" und eine Dachterrasse vorgesehen.
Auf der ursprünglich als Bar geplanten Fläche sollen nun zwei Wohnungen errichtet
werden. Als Ersatz für die Bar ist die Errichtung eines Aufenthaltsraums „Skylounge"
im 35. Obergeschoss angedacht, der sich mittig im Gebäude mit Aussicht nach Süd -
Ost als offener Raum mit einer Galerieebene über das 35. und 36. Oberschoss
erstrecken soll und im 35. Obergeschoss über einen Balkon als Austritt ins Freie
verfügt.
Die „Skylounge" soll den Bewohnern des Hauses als Aufenthaltsraums zur Verfügung
stehen und nur über ein eingeschränktes Angebot mit Automaten für Getränke und
Snacks verfügen.
An den Wochenenden (Freitag und Samstag) soll die „Skylounge" auch für die
Öffentlichkeit für jeweils 3 Stunden kostenlos frei zugänglich sein.
Zur Realisierung dieser Änderungen - Wegfalls der Skybar und Entfall der
Dachterrasse - sind Befreiungen vom Vorhaben- und Erschließungsplan erforderlich.
Im Wohnhochhaus ist gemäß des Vorhaben - und Erschließungsplans von 2016 im
2. und 3. Obergeschoss die Nutzung „Boarding-Haus" festgesetzt.
Gemäß Prüfung des neuen Eigentümers sind die geplanten Boarding -Apartments
nicht marktgängig, da sie weder von der Größe noch von der Anbindung an das Hotel
und den Eingangsbereich in ein Betreiberkonzept passen. Daher soll die Boarding-
Haus-Nutzung entfallen und zugunsten von 26 zusätzlichen Wohneinheiten.
Zur Realisierung dieser Änderung - Änderung der Nutzung Boarding-Haus zu Wohnen
- ist eine Befreiung vom Vorhaben- und Erschließungsplan erforderlich.
Des Weiteren wurde im Durchführungsvertrag - aufgrund des durch das Vorhaben
entstehenden Bedarfs - die Herstellung und Finanzierung einer dauerhaften Kita in
einem nahegelegenen Plangebiet festgeschrieben. Da jedoch diese Fläche ncht mehr
zur Verfügung steht, sieht die aktuelle Planung vor, eine 2-zügige Kita im
Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des Phönix-Towers zu integrieren. Die benötigte
Freifläche wird an der Süd-Westseite des Gebäudes hergestellt.
Zur Realisierung dieser Änderung - Errichtung von Flächen für eine Kita im 1. OG -
ist eine Befreiung vom Vorhaben- und Erschließungsplan erforderlich.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat am 24.09.2025 hat im Zuge
des Eigentümerwechsels die Projektanpassungen bereits zur Kenntnis genommen
und dem Rat der Stadt eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen, die am
09.10.2025 vom Rat beschlossen wurde.
Die Erteilung eines Bauvorbescheides mit der Zustimmung zu den Befreiungen kann
nach erfolgtem Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag
erfolgen.
Begründung:
Den Befreiungen kann zugestimmt werden, da die Festsetzungen über die Art und
das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubare Grundstücksfläche nicht
wiederspricht und die Erschließung gesichert ist.
Das ursprüngliche städtebaulich-architektonische Konzept, dass durch den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Verbindung mit dem Vorhaben - und
Erschließungsplan festgelegt wurde, bleibt im Wesentlichen erhalten. Auf dem
südöstlichen Teil des Grundstücks soll weiterhin ein 120 m hohes scheibenförmiges
Seite 3
Hochhaus parallel zur Münsterstraße errichtet werden, das gemeinsam mit dem
ARAG-Haus einen neuen, markanten nördlichen Stadteingang ausbildet. Ein
fünfgeschossiges Gebäude neben dem 36 -geschossigen Hochhaus dient der
Blockrandschließung.
Das Nutzungskonzept bleibt in seinen Grundzügen - Wohnhochhaus mit ergänzenden
Angeboten - ebenfalls erhalten. Durch die geplante Nutzungsänderung von
Boarding-Haus zu Wohnen sollen nun 434 (zuvor 399) Wohneinheiten entstehen.
Von diesen 35 zusätzlichen Wohneinheiten werden 7 Wohneinheiten
mietpreisgedämpft angeboten. Somit stehen zukünftig 89 Wohneinheiten
mietpreisgedämpft im Gebäude zur Verfügung
Das Planungsziel, das Obergeschoss des Gebäudes der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen, wird durch die mögliche Begehung der „Skylounge" durch externe Besucher
weiterhin sichergestellt.
Anlagen:
Katasterplan
Luftbild
Bebauungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan
Grundriss Skybar Alt - Neu
Grundriss 35. + 36. OG
Schnitt gemäß VEP
Ansicht
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