Beschlussvorlage Aktenzeichen BV9/176/2023

Bauvoranfrage, Schloßparkstraße 3 - Neubau eines Wohngebäudes

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schloßparkstraße 3 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 10Dokumente 5. September 2023veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Beseitigung des Gebäudes innerhalb einer Erhaltungssatzung und für den Neubau die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan sowie die Erteilung der Baugenehmigung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück Schloßparkstraße 3 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 6070/015, welcher eine straßenseitige Fluchtlinie festsetzt, die heute als Baulinie zu werten ist. Die weitere planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB, wonach sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung der Schloßparkstraße einfügen muss.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. September 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00495544.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00495544.pdf Published Time: Mon, 11 Sep 2023 13:16:41 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: BV9/176/2023 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage, Schloßparkstraße 3 - Neubau eines Wohngebäudes Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 22.09.2023 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Beseitigung des Gebäudes innerhalb einer Erhaltungssatzung und für den Neubau die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan sowie die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Grundstück Schloßparkstraße 3 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 6070/015, welcher eine straßenseitige Fluchtlinie festsetzt, die heute als Baulinie zu werten ist. Die weitere planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB, wonach sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung der Schloßparkstraße einfügen muss. Darüber hinaus liegt das Grundstück im Bereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 9 Teilgebiet 3. Demnach sind Gebäude, welche die Eigenart ihres Gebiete s aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt prägen, zu erhalten. Die Satzung schützt nach ihrem Wortlaut die Bebauung aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts (1900 -1920) mit den zu dieser Zeit auftretenden unterschiedlichen Stilrichtungen. Die Bebauung erfolgte geschlossen in relativ kurzer Zeit und stellte ein in sich typisches Beispiel für das rapide Wachstum des Ortsteils Benrath um die Jahrhundertwende dar. Das hier zu beseitigende Gebäude ist aus den 1960er -Jahren. Seite 2 Das vorhandene Bürogebäude soll beseiti gt und durch ein Wohngebäude mit vier Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss ersetzt werden. Der geplante Neubau wird in Anlehnung an die Bestandskubatur insgesamt 16 m hoch und umfasst eine Bebauungstiefe von 17,9 m inklusive der Balkone. Die Einfahrt z ur Tiefgarage erfolgt wie auch im bisherigen Bestand nördlich am Gebäude. Sowohl straßenseitig als auch rückwärtig sind Balkone geplant. Das Staffelgeschoss erhält zudem eine Dachterrasse. Die Balkone überschreiten die straßenseitige Baulinie um 0,45 m. D ie Lichtschächte der Tiefgarage überschreiten diese ebenfalls geringfügig. Begründung: Das Bestandsgebäude wurde in den 1960er - Jahren errichtet und gehört somit nicht zu den ortsbildprägenden Gebäuden aus den 1900 – 1920er Jahren. Es besitzt darüber h inaus keine der Eigenschaften, welche nach der Erhaltungssatzung schützenswert sind. Es ist auch nicht von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung. Daher bestehen gegen die Beseitigung des Gebäudes keine Bedenken. Der geplante Neubau liegt im Gel tungsbereich eines Fluchtlinienplanes, welcher die straßenseitige Baulinie festsetzt. Darüber hinaus erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Hiernach muss sich der Neubau in die nähere Umgebung einfügen. Das Gebäude fügt sich mit einer Bebauungstiefe von 17,9 m in die nähere Umgebung ein, welche Bautiefen von bis zu 18,2 m aufweist (Schloßparkstraße 11, 13, 17, 18). Die Höhe des Neubaus (geplant mit 16,00 m) fügt sich ebenfalls in Bezug auf die umliegenden Gebäudehöhen ein. Diese w eisen u.a. für das Gebäude Schloßparkstraße / Ecke Benrodestraße 17,00 m und für die Schloßparkstraße 1 (benachbartes Gebäude) 18,00 m auf. Darüber hinaus beträgt die Gebäudehöhe der Schloßparkstraße 22 (auf der gegenüberliegenden Straßenseite) ebenfalls 1 6,00 m. In der näheren Umgebung ist sowohl die offene als auch die geschlossene Bauweise zu finden. Der Neubau wird unter Berücksichtigung des benachbarten Denkmals in offener Bauweise ausgeführt und fügt sich somit in die Bauweise des Gebietes ein. Zu sammenfassend fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Überschreitung der Baulinie durch die Balkone und bodengleiche Lichtschächte für die Tiefgarage ist geringfügig und stellt gegenüber der Bestandssi tuation eine Reduzierung der Baulinienüberschreitung dar. Sowohl die Balkone als auch die Lichtschächte treten städtebaulich nicht in Erscheinung. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Beseitigung des Gebäudes und die erforderlichen Befreiungen und Erteilung der Baugenehmigung für den Neubau. Nachrichtlich: Von dem Bauvorhaben sind keine satzungsgeschützten Bäume. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück innerhalb der Tiefgarage nachgewiesen. Seite 3 Anlagen: Luftbild Katasterauszug Fluchtlinienplan Lageplan Lageplan Beseitigung Grundriss EG Dachaufsicht Schnitt A Ansicht Ost
Fluchtlinienplan als Text anzeigen
Title: 6070-015-00-1.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496232.pdf Published Time: Mon, 04 Sep 2023 11:36:40 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: # Fluchtlinienplan 6070/15 # Vermerke Lfd. Nr. Beschreibung gezeichnet Farbe festgestellt Angefertigt Düsseldorf , im Juli 1907 Der vereidete Landmesser: Juli 1907 Paraphiert zum Gemeinderatsbeschlusse vom heutigen Tage. Benrath, 28. April 1908 Der Bürgermeister : Der Gemeinderat: 28.04.1908 Auf Grund des § 8 des Straßen - und Baufluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 wird der vorliegende Bebauungsplan für eine Verbindungsstraße zwischen Schloßallee und Gartenstraße von mir hiermit förmlich festgestellt. Benrath, den 19. November 1908. Der Gemeindevorstand: Bürgermeister . 19.11.1908 Bemerkung: Die blau eingeklammert geschriebenen Zahlen sind die laufenden Nummern des zugehörigen Vermessungs -Registers. Hierzu gehört der Längenschnitt Nr. 6070/14
Dachaufsicht als Text anzeigen
Title: RKW_2_AR_GR_DA_00_001 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496234.pdf Published Time: 2023-08-01T13:47:08.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: G # Schloßparkstraße # III # II > 736 > 471 480 470 738 # II II II II III > 737 739 > 483 # III 11 > 91 # III 3 > Benrather Schloßallee > 468 # IV+STG VK Tiefgarage VK Tiefgarage VK Tiefgarage Eingang +41.60 ü. NHN +41.60 ü. NHN +41.80 ü. NHN +16.00 OK Attika +57.72 ü. NHN +13.33 OK Brüstung +55.05 ü. NHN +12.33 OK Attika +54.05 ü. NHN Terrasse STG Terrasse STG Dachfläche Autoaufzug VK Tiefgarage +2.55 +44.27 ü. NHN Zufahrt +41.27 ü. NHN > 468 Balkon 3.OG Balkon 3.OG Balkon 3.OG Balkon 3.OG Balkon 3.OG ±0.00 +41.72 ü. NHN 4.00 27.79 3.30 3.15 14.89 3.15 3.30 15.93 3.43 5 > 11.15 5 > 1.34 3.30 21.19 3.30 27.79 15.93 1.34 11.15 5 3.43 5 > 8.85 5 7.08 7.32 5 13.14 7.32 5 +9.90 OK Brüstung +51.62 ü. NHN +12.53 OK Attika +54.25 ü. NHN +12.33 OK Attika +54.05 ü. NHN AA > 22.90 36.74 5 > +41.27 ü. NHN +41.57 ü. NHN +41.56 ü. NHN +41.42 ü. NHN +41.71 ü. NHN +41.52 ü. NHN +41.48 ü. NHN +41.04 ü. NHN +41.86 ü. NHN +41.75 ü. NHN +41.06 ü. NHN +41.57 ü. NHN +41.81 ü. NHN +41.81 ü. NHN +41.64 ü. NHN # IV+STG +41.63 ü. NHN interpolierte Höhe 6.45 14.89 6.45 Schloßparkstraße 3 Düsseldorf, Benrath Grundriss, Dachaufsicht M 1:200

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/176/2023