Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00495544.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00495544.pdf
Published Time: Mon, 11 Sep 2023 13:16:41 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV9/176/2023
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Schloßparkstraße 3
- Neubau eines Wohngebäudes
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 22.09.2023 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Beseitigung des Gebäudes innerhalb einer
Erhaltungssatzung und für den Neubau die erforderlichen Befreiungen vom
Bebauungsplan sowie die Erteilung der Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Schloßparkstraße 3 liegt im Geltungsbereich des einfachen
Bebauungsplanes Nr. 6070/015, welcher eine straßenseitige Fluchtlinie festsetzt, die
heute als Baulinie zu werten ist. Die weitere planungsrechtliche Beurteilung erfolgt
nach § 34 Abs. 1 BauGB, wonach sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung der
Schloßparkstraße einfügen muss.
Darüber hinaus liegt das Grundstück im Bereich der Erhaltungssatzung für den
Stadtbezirk 9 Teilgebiet 3. Demnach sind Gebäude, welche die Eigenart ihres
Gebiete s aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt prägen, zu erhalten.
Die Satzung schützt nach ihrem Wortlaut die Bebauung aus dem Beginn des 20.
Jahrhunderts (1900 -1920) mit den zu dieser Zeit auftretenden unterschiedlichen
Stilrichtungen. Die Bebauung erfolgte geschlossen in relativ kurzer Zeit und stellte
ein in sich typisches Beispiel für das rapide Wachstum des Ortsteils Benrath um die
Jahrhundertwende dar. Das hier zu beseitigende Gebäude ist aus den 1960er -Jahren. Seite 2
Das vorhandene Bürogebäude soll beseiti gt und durch ein Wohngebäude mit vier
Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss ersetzt werden. Der geplante Neubau wird
in Anlehnung an die Bestandskubatur insgesamt 16 m hoch und umfasst eine
Bebauungstiefe von 17,9 m inklusive der Balkone. Die Einfahrt z ur Tiefgarage erfolgt
wie auch im bisherigen Bestand nördlich am Gebäude. Sowohl straßenseitig als auch
rückwärtig sind Balkone geplant. Das Staffelgeschoss erhält zudem eine
Dachterrasse.
Die Balkone überschreiten die straßenseitige Baulinie um 0,45 m. D ie Lichtschächte
der Tiefgarage überschreiten diese ebenfalls geringfügig.
Begründung:
Das Bestandsgebäude wurde in den 1960er - Jahren errichtet und gehört somit nicht
zu den ortsbildprägenden Gebäuden aus den 1900 – 1920er Jahren. Es besitzt
darüber h inaus keine der Eigenschaften, welche nach der Erhaltungssatzung
schützenswert sind.
Es ist auch nicht von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung. Daher bestehen
gegen die Beseitigung des Gebäudes keine Bedenken.
Der geplante Neubau liegt im Gel tungsbereich eines Fluchtlinienplanes, welcher die
straßenseitige Baulinie festsetzt. Darüber hinaus erfolgt die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 BauGB. Hiernach muss sich der Neubau in die nähere
Umgebung einfügen.
Das Gebäude fügt sich mit einer Bebauungstiefe von 17,9 m in die nähere Umgebung
ein, welche Bautiefen von bis zu 18,2 m aufweist (Schloßparkstraße 11, 13, 17, 18).
Die Höhe des Neubaus (geplant mit 16,00 m) fügt sich ebenfalls in Bezug auf die
umliegenden Gebäudehöhen ein. Diese w eisen u.a. für das Gebäude
Schloßparkstraße / Ecke Benrodestraße 17,00 m und für die Schloßparkstraße 1
(benachbartes Gebäude) 18,00 m auf. Darüber hinaus beträgt die Gebäudehöhe der
Schloßparkstraße 22 (auf der gegenüberliegenden Straßenseite) ebenfalls 1 6,00 m.
In der näheren Umgebung ist sowohl die offene als auch die geschlossene Bauweise
zu finden. Der Neubau wird unter Berücksichtigung des benachbarten Denkmals in
offener Bauweise ausgeführt und fügt sich somit in die Bauweise des Gebietes ein.
Zu sammenfassend fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein und die
Erschließung ist gesichert.
Die Überschreitung der Baulinie durch die Balkone und bodengleiche Lichtschächte
für die Tiefgarage ist geringfügig und stellt gegenüber der Bestandssi tuation eine
Reduzierung der Baulinienüberschreitung dar. Sowohl die Balkone als auch die
Lichtschächte treten städtebaulich nicht in Erscheinung.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Beseitigung des Gebäudes und die
erforderlichen Befreiungen und Erteilung der Baugenehmigung für den Neubau.
Nachrichtlich:
Von dem Bauvorhaben sind keine satzungsgeschützten Bäume. Die erforderlichen
Stellplätze werden auf dem Grundstück innerhalb der Tiefgarage nachgewiesen. Seite 3
Anlagen:
Luftbild
Katasterauszug
Fluchtlinienplan
Lageplan
Lageplan Beseitigung
Grundriss EG
Dachaufsicht
Schnitt A
Ansicht Ost
Fluchtlinienplan als Text anzeigen
Title: 6070-015-00-1.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496232.pdf
Published Time: Mon, 04 Sep 2023 11:36:40 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
# Fluchtlinienplan 6070/15
# Vermerke
Lfd.
Nr. Beschreibung gezeichnet Farbe festgestellt
Angefertigt
Düsseldorf , im Juli 1907
Der vereidete Landmesser:
Juli 1907
Paraphiert zum Gemeinderatsbeschlusse vom heutigen Tage.
Benrath, 28. April 1908
Der Bürgermeister : Der Gemeinderat:
28.04.1908
Auf Grund des § 8 des Straßen - und Baufluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 wird der
vorliegende Bebauungsplan für eine Verbindungsstraße zwischen Schloßallee und
Gartenstraße von mir hiermit förmlich festgestellt.
Benrath, den 19. November 1908.
Der Gemeindevorstand:
Bürgermeister .
19.11.1908
Bemerkung: Die blau eingeklammert geschriebenen Zahlen sind die laufenden Nummern des
zugehörigen Vermessungs -Registers.
Hierzu gehört der Längenschnitt Nr. 6070/14
Dachaufsicht als Text anzeigen
Title: RKW_2_AR_GR_DA_00_001
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496234.pdf
Published Time: 2023-08-01T13:47:08.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
G
# Schloßparkstraße
# III
# II
> 736
> 471 480 470 738
# II II II II III
> 737 739
> 483
# III
11
> 91
# III
3
> Benrather Schloßallee
> 468
# IV+STG
VK Tiefgarage VK Tiefgarage VK Tiefgarage
Eingang
+41.60 ü. NHN +41.60 ü. NHN +41.80 ü. NHN +16.00 OK Attika +57.72 ü. NHN +13.33 OK Brüstung +55.05 ü. NHN +12.33 OK Attika +54.05 ü. NHN
Terrasse STG Terrasse STG
Dachfläche
Autoaufzug VK Tiefgarage
+2.55 +44.27 ü. NHN
Zufahrt
+41.27 ü. NHN
> 468
Balkon 3.OG Balkon 3.OG Balkon 3.OG Balkon 3.OG Balkon 3.OG ±0.00 +41.72 ü. NHN
4.00 27.79 3.30 3.15 14.89 3.15 3.30 15.93 3.43 5
> 11.15 5
> 1.34
3.30 21.19 3.30 27.79 15.93 1.34 11.15 5 3.43 5
> 8.85 5 7.08
7.32 5 13.14 7.32 5
+9.90 OK Brüstung +51.62 ü. NHN +12.53 OK Attika +54.25 ü. NHN +12.33 OK Attika +54.05 ü. NHN
AA
> 22.90
36.74 5
> +41.27 ü. NHN
+41.57 ü. NHN +41.56 ü. NHN +41.42 ü. NHN +41.71 ü. NHN +41.52 ü. NHN +41.48 ü. NHN
+41.04 ü. NHN +41.86 ü. NHN +41.75 ü. NHN +41.06 ü. NHN +41.57 ü. NHN +41.81 ü. NHN +41.81 ü. NHN +41.64 ü. NHN
# IV+STG
+41.63 ü. NHN
interpolierte Höhe 6.45 14.89 6.45
Schloßparkstraße 3 Düsseldorf, Benrath Grundriss, Dachaufsicht M 1:200