Beschlussvorlage Aktenzeichen BV9/031/2026

Bauvoranfrage: Werstener Friedhofstraße 51 – Neubau einer Kita,Tagespflege und Wohngruppen mit Betreuungsleistung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Werstener Friedhofstraße 51 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 8Dokumente 27. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung und für das Überschreiten von Baugrenzen und der Geschossigkeit.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5872/19. Dieser setzt unter anderem hinsichtlich der Art der Nutzung eine private Grünfläche, I-Geschossigkeit und Baugrenzen fest. Folglich wird das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV9/031/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Flächenplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Ansicht Nord/Ost · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Ansicht Süd/West · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Sitzung · TOP 5.2

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV9/031/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage: Werstener Friedhofstraße 51 - Neubau einer Kita,Tagespflege und Wohngruppen mit Betreuungsleistung Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 13.03.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung und für das Überschreiten von Baugrenzen und der Geschossigkeit. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5872/19. Dieser setzt unter anderem hinsichtlich der Art der Nutzung eine private Grünfläche, I-Geschossigkeit und Baugrenzen fest. Folglich wird das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt. Auf dem Grundstück soll ein L-förmiges Gebäude errichtet werden. Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung eine private Grünfläche mit einer Tennisanlage fest. Stattdessen ist eine Bebauung mit einer Kita und einer Tagespflege geplant. Im Bebauungsplan ist eine I-Geschossigkeit festgesetzt. Das Bauvorhaben ist hingegen III-geschossig geplant. Seite 2 Die Baugrenzen werden durch den Baukörper überschritten. Das Bauvorhaben liegt größtenteils außerhalb des Baufensters. Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Hinsichtlich der Art der Nutzung ist bereits eine Kita im Bestand vorhanden. Für diese wurde in der Vergangenheit eine befristete Befreiung von der Art der Nutzung erteilt. Das Vorhaben dient auch weiterhin der Unterbringung sozialer Infrastruktur. Die Nutzung als Tennisanlage ist bereits in der Vergangenheit aufgegeben worden. Hinsichtlich der Geschossigkeit resultiert diese aus dem damals angedachten Clubhaus der Tennisanlage. Der Großteil des geplanten Gebäudes liegt außerhalb des Baufensters des angedachten Clubhauses. Das Vorhaben greift die Höhenentwicklung umliegender Gebäude auf. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, würde eine Einhaltung dieser eine anderweitige Nutzung des Grundstücks unmöglich machen. Die Größe der überbaubaren Fläche im Bebauungsplan ist hier nur für die Nutzung als Clubheim ausgelegt. Das Bauvorhaben ist zur Werstener Friedhofstraße ausgerichtet. Eine ausreichende Begrünung des Grundstückes wird gewährleistet. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze ist Teil des weiteren Genehmigungsverfahrens. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Flächenplan Ansicht Nord/Ost Ansicht Süd/West
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00575862.pdf Published Time: Mon, 02 Feb 2026 11:55:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/031/2026