Beschlussvorlage Aktenzeichen KUA/071/2026

Besetzung des Preisgerichts zur Verleihung des Heine-Preises

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 8. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt gemäß § 5 Ziffer 2. der beigefügten Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf die folgenden Vertreter*innen der im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen in das Preisgericht des Heine-Preises: 1) …………………………………..

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt im Zwei-Jahres-Turnus den Heine-Preis. Dieser zeichnet Persönlichkeiten aus, "die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen oder politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten".

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · KUA/071/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage 1_Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 2_Lebensläufe neue Fachjuroren Preisgericht Heine_Preis · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 6.4

    Kulturausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  5. Sitzung · TOP 12

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  6. Sitzung · TOP 15

    Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584316.pdf Published Time: 2026-05-20T04:40:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: KUA/071/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Besetzung des Preisgerichts zur Verleihung des Heine-Preises Fachbereich : 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 21.05.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 08.06.2026 Vorberatung Rat 18.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt gemäß § 5 Ziffer 2. der beigefügten Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf die folgenden Vertreter*innen der im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen in das Preisgericht des Heine-Preises: 1) ………………………………….. 2) ………………………………….. 3) ………………………………….. 4) ………………………………….. 5) ………………………………….. 6) ………………………………….. Seite 2 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt gemäß § 5 Ziffer 7. der beigefügten Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf folgende Personen als Fachjuror*innen in das Preisgericht des Heine-Preises: 1) Dr. Sabine Bierwirth 2) Prof. Dr. Anne Bohnenkamp-Renken 3) Jo Lendle 4) Dr. Werner Heegewaldt (neues Mitglied des Preisgerichts) 5) Andreas Karlaganis (neues Mitglied des Preisgerichts) 6) Dr. Gesa Steinbrink (neues Mitglied des Preisgerichts) Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt im Zwei-Jahres-Turnus den Heine-Preis. Dieser zeichnet Persönlichkeiten aus, "die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen oder politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten". Der Preis wurde zu Ehren des 1797 in Düsseldorf geborenen Heinrich Heine gestiftet. Die erste Verleihung erfolgte 1972 anlässlich des 175. Geburtstages des Dichters. Viele berühmte Persönlichkeiten wurden seitdem mit dem Heine-Preis ausgezeichnet, unter anderem Max Frisch (1989), Elfriede Jelinek (2002), Jürgen Habermas (2012), Rachel Salamander (2020) und David Grossman (2024). Der Heine-Preis zählt zu den bedeutendsten Literatur- und Persönlichkeitspreisen in Deutschland; er ist mit 50.000 Euro dotiert. Da drei Fachjuror*innen als Mitglieder der Jury bereits einmal wiedergewählt wurden, ist ihre erneute Wiederwahl laut der Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises nicht mehr möglich. Die betreffenden drei Fachjuror*innen scheiden daher aus dem Preisgericht aus. Mit Beschluss des Rates vom 18.06.2026 sollen drei neue Fachjuror*innen für die Dauer der laufenden Wahlperiode bestimmt und die übrigen Fachjuror*innen mit einer Wiederwahl bestätigt werden. Gleichzeitig sollen die Vertreter*innen der Ratsfraktionen im Preisgericht festgelegt werden. 2. Ausgangslage Maßgeblich sind zurzeit die bisherigen Bestimmungen über die Verleihung des Heine- Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. Juni 1971 (Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 30 vom 31.07.1971, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 27.06.2024, siehe https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/4/41/41-101). Seite 3 Gemäß § 4 der beigefügten Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf entscheidet ein Preisgericht über die Verleihung des Heine- Preises. Die nächste Heine-Preis Verleihung soll im Dezember 2026 erfolgen. Dem neuen Preisgericht werden 17 Mitglieder angehören. Gemäß § 5 der Bestimmungen gehören dem Preisgericht folgende Mitglieder an: 1. der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2. je ein Vertreter / eine Vertreterin der im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen, 3. der Kulturdezernent / die Kulturdezernentin der Landeshauptstadt Düsseldorf, 4. der Leiter / die Leiterin des Heinrich-Heine-Institutes der Landeshauptstadt Düsseldorf, 5. der Rektor / die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität oder ein von der Heinrich- Heine-Universität entsandtes Mitglied der Universität, 6. ein von der Heinrich-Heine-Gesellschaft entsandtes Mitglied, sowie 7. vom Rat zu wählende Fachjuroren /-innen, deren Anzahl der unter Ziffer 2. genannten Zahl der Mitglieder entspricht. Seit der Kommunalwahl in 2025 sind 6 Fraktionen im Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf vertreten, so dass nach § 5 Ziffer 2. sechs Vertreter*innen dieser Fraktionen in das Preisgericht zu wählen sind. Entsprechend liegt gemäß § 5 Ziffer 7. die Anzahl der Juror*innen bei sechs. Auf die beigefügten Lebensläufe der für die Neuwahl vorgeschlagenen Fachjuror*innen wird verwiesen. Die zu entsendenden Mitglieder der Heinrich-Heine-Universität und der Heinrich-Heine- Gesellschaft standen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abschließend fest. 3. Geplante Maßnahmen Im August 2026 soll die Sitzung des Preisgerichtes stattfinden und im Dezember 2026 die Preisverleihung. 4. Finanzielle Auswirkungen o Ja ☒ Nein Durch die Änderungen werden keine Kosten verursacht. Anlagen: Anlage 1_Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises Anlage 2_Lebensläufe neue Fachjuroren Preisgericht Heine_Preis
Anlage 1_Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Satzung Heinrich-Heine-Preis.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585742.pdf Published Time: Mon, 04 May 2026 10:44:30 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. Juni 1971 Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 30 vom 21.07.1971 zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 27.06.2024 § 1 Der Preis Zu Ehren ihres großen Sohnes, des Dichters Heinrich Heine, der mit seinem Werk der ganzen Menschheit gehört, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf zu seinem 175. Geburtstag den Heine-Preis gestiftet. Der Heine-Preis wird an Persönlichkeiten verliehen, die durch ihr geistiges Scha Ưen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen und politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten. Er ist eine Auszeichnung und wird nicht öƯentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen. § 2 Dotierung Der Heine-Preis ist mit einem Geldbetrag von 50.000,- € verbunden. § 3 Turnus Die Verleihung des Heine-Preises erfolgt alle zwei Jahre. § 4 Verfahren Die Entscheidung über die Verleihung des Heine-Preises erfolgt durch ein vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesetztes Preisgericht. Das Preisgericht entscheidet unabhängig und abschließend über die Persönlichkeit, die den Heine-Preis erhält. § 5 Zusammensetzung des Preisgerichtes Das Preisgericht besteht aus derzeit siebzehn Mitgliedern. Dem Preisgericht gehören an: 1. der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2. je ein Vertreter der im Kulturausschuss stimmberechtigt vertretenen Fraktionen, 3. der Kulturdezernent / die Kulturdezernentin der Landeshauptstadt Düsseldorf, 4. der Leiter/ die Leiterin des Heinrich-Heine-Institutes der Landeshauptstadt Düsseldorf, 5. der Rektor / die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität oder ein von der Heinrich-Heine- Universität entsandtes Mitglied der Universität, 6. ein von der Heinrich-Heine-Gesellschaft entsandtes Mitglied, sowie 7. vom Rat zu wählende Fachjuror/-innen, deren Anzahl der unter Zi Ưer 2. genannten Zahl der Mitglieder entspricht. Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode aus, erfolgt die Nachwahl in gleicher Weise für die Zeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf. § 6 Die Fachjuroren/-innen des Preisgerichtes Die Fachjuroren/-innen werden für die Dauer einer Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Fachjuroren/-innen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Sie bestimmt sich entsprechend der Entschädigungsverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen in der jeweils geltenden Fassung. Daneben kann ihnen für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. § 7 Vorschläge Jedes Mitglied des Preisgerichtes kann bis zu zwei Kandidaten vorschlagen. § 8 Sitzungen des Preisgerichtes Das Preisgericht tagt zur Beratung und Abstimmung über die Verleihung des Heine Preises in nichtö Ưentlicher Sitzung. In begründeten Ausnahmefällen kann die Sitzung um andere Varianten der Zusammenkunft, z. B. in digitaler oder hybrider Form, erweitert werden. Den Vorsitz führt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, in Vertretung die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent. § 9 Entscheidung des Preisgerichtes Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder (in diesem Fall: 12 Personen) , davon mindestens die Hälfte der Juroren gem. § 5 Zi Ưer 4. bis 7. anwesend sind. Das Preisgericht entscheidet mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Über die Entscheidung des Preisgerichts ist eine von allen anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen. In der Niederschrift ist die Wahl zu begründen. Ein eventuell abweichendes Votum ist auf Wunsch des betro Ưenen Mitglieds des Preisgerichtes in die Niederschrift aufzunehmen. Das Preisgericht tri Ưt seine Entscheidung in den Sitzungen unabhängig und abschließend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. § 10 Bekanntgabe Die Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die Entscheidung über die Verleihung des Heine- Preises in geeigneter Weise ö Ưentlich bekannt. Wird der Heine -Preis nicht verliehen, so ist auch dies der Ö Ưentlichkeit mitzuteilen. § 11 Verleihung des Preises Die Verleihung des Heine-Preises wird vom Oberbürgermeister / von der Oberbürgermeisterin im Rahmen eines ö Ưentlichen Festakts vorgenommen. Die Verleihung soll möglichst jeweils am 13. Dezember, dem Geburtstag des Dichters, stattfinden.
Anlage 2_Lebensläufe neue Fachjuroren Preisgericht Heine_Preis als Text anzeigen
Title: (Microsoft Word - Anlage 2_Lebensläufe neue Fachjuroren Preisgericht Heine_Preis.docx) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587306.pdf Published Time: Tue, 19 May 2026 15:59:27 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 2 Lebensläufe neue Fachjuror*innen des Preisgerichts zur Verleihung des Heine-Preises Dr. Werner Heegewaldt , amtierender Archivleiter der Akademie der Künste in Berlin Nach dem Studium der Geschichte, Germanistik und Kunstgeschichte an der Freien Universität Berlin und der Ausbildung an der Archivschule Marburg arbeitete Dr. Werner Heegewaldt lange Jahre als Referatsleiter am Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen kulturgeschichtliche Themen, zu denen er Bücher und Beiträge publiziert hat. Seit 2016 ist er Direktor des Archivs der Akademie der Künste in Berlin, seit 2013 übte er diese Funktion stellvertretend aus. Dr. Werner Heegewaldt ist Jahrgang 1962. Andreas Karlaganis, ab der Spielzeit 2026/2027 Generalintendant des Düsseldorfer Schauspielhauses Andreas Karlaganis , Jahrgang 1975, wurde in Bern geboren und studierte Germanistik, Theaterwissenschaft und Philosophie in Zürich, Bern und Berlin. Von 2000 bis 2003 war er Regie- und Dramaturgieassistent an der Berliner Schaubühne am Lehniner Platz und wirkte dort unter anderem an der Konzeption des Festivals „Internationale Neue Dramatik F.I.N.D“ mit. Ab 2006 arbeitete er als Dramaturg am Schauspielhaus, anschließend am Residenztheater München. 2013 wechselte er an das Schauspielhaus Zürich, wo er zunächst als Dramaturg und später als geschäftsführender Dramaturg sowie stellvertretender Intendant tätig war. Seit 2019 arbeitete Andreas Karlaganis am Burgtheater Wien, zuletzt als leitender Dramaturg und stellvertretender künstlerischer Direktor. Zur Spielzeit 2026/27 übernimmt er die Generalintendanz des Düsseldorfer Schauspielhauses. Dr. Gesa Steinbrink, freie Lektorin aus Oldenburg Dr. Gesa Steinbrink studierte Deutsche Sprache und Literatur sowie Medien- und Kulturwissenschaften an der Philipps-Universität Marburg (M.A. 2006). Danach war sie im Suhrkamp Verlag zunächst für Lesungen zuständig, ab 2009 für die Pressearbeit zum Sachbuch- und Wissenschaftsprogramm. Seit 2016 arbeitet sie freiberuflich als Dozentin (u.a. FU Berlin) und Lektorin für verschiedene Verlage, darunter Suhrkamp, De Gruyter Brill und Kiepenheuer & Witsch (mehr unter www.gesasteinbrink.de ). 2020 wurde Dr. Gesa Steinbrink mit einer Arbeit über Magie und Metapher bei Clemens J. Setz aus kognitionsästhetischer Perspektive promoviert (2022 erschienen bei De Gruyter in der Reihe Gegenwartsliteratur).

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/071/2026