Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/049/2026

Stadt bestellt Schriftführung für Sitzung

Amtlicher Titel: Bestellung der Schriftführung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 8. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Stadt Düsseldorf hat die Schriftführung für die Sitzung mit der Referenz SCHUA/049/2026 bestellt. Der Beschluss wurde am 8. Juni 2026 gefasst. Die Vorlage ist online einsehbar.

Einordnung

Die Bestellung der Schriftführung betrifft die Organisation der Sitzung. Der Beschluss wurde am 8. Juni 2026 erstellt und am 9. Juni 2026 aktualisiert.

Hintergrund

Die Schriftführung ist für die Protokollierung und Dokumentation der Sitzung verantwortlich. Dies ist ein üblicher Vorgang in der kommunalen Verwaltung.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Bestellung der Schriftführung sorgt für eine ordnungsgemäße Dokumentation der Sitzung. Dies ist wichtig für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen.

Nächste Schritte

Die Sitzung findet zu einem noch festzulegenden Termin statt. Die Bürger können die Beschlussvorlage online einsehen.

Die wichtigsten Punkte

  • Bestellung der Schriftführung für Sitzung
  • Referenznummer: SCHUA/049/2026
  • Beschlussdatum: 8. Juni 2026
  • Aktualisierung am 9. Juni 2026
  • Vorlage online einsehbar unter: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/papers/vo/112604

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Verwaltung empfiehlt, Frau Jasmin Menne zur Schriftführerin zu bestellen.
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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588983.pdf Published Time: 2026-06-09T12:37:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: SCHUA/049/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bestellung der Schriftführung Fachbereich : 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 23.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss bestellt Frau Jasmin Menne zur Schriftführerin. Sachdarstellung: Nach § 52 (1) der Gemeindeordnung muss die Schriftführerin/der Schriftführer vom Rat bestellt werden. Da die für den Rat geltenden Vorschriften gemäß § 58 (2) auf das Verfahren in den Ausschüssen entsprechende Anwendung finden, ist für den Schulausschuss ebenfalls eine Schriftführerin/ein Schriftführer zu bestellen. Die Verwaltung empfiehlt, Frau Jasmin Menne zur Schriftführerin zu bestellen.

KI-gestützt aufbereitet am 15. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/049/2026