Bestellung der stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation bestellt Frau Bettina von Büren zu seiner stellvertretenden Schriftführerin.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Schriftführung eines Ratsausschusses ist gemäß § 52 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch den Fachausschuss zu bestellen. Die bisherige stellvertretende Schriftführerin, Frau Ann-Katrin Deus, ist aus dem Dienst der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgeschieden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
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Vorgang · ADIG/034/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 3
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/034/2026