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JHA/073/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder -
hier: Kita Südallee 13
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 19.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kath. Kirchengemeindeverband
Benrath-Urdenbach einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in
der Tageseinrichtung an der Südallee 13 in Höhe von insgesamt 361.891 Euro zu
gewähren.
Maßnahme(n):
Neugestaltung Außengelände
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger Kath. Kirchengemeindeverband Benrath -Urdenbach
handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
(Sozialgesetzbuch, 8. Buch).
Der Träger Kath. Kirchengemeindeverband Benrath-Urdenbach betreibt am Standort
Südallee 13 eine viergruppige Tageseinrichtung für Kinder.
Die vorhandenen Freianlagen einschließlich der Spielgeräte sind „in die Jahre
gekommen" und entsprechen nicht mehr den heutigen Nutzun gen. Sie weisen
aufgrund ihres Alters bereits diverse Sicherheitsmängel auf. Die Zaunanlage
entspricht nicht mehr den heutigen, sicherheitstechnischen Anforderungen an
Kindertagesstätten. Der Träger hat der Verwaltung Nachweise vorgelegt, die
bestätigen, welche Maßnahmen in der Vergangenheit zur Erhaltung, Wartung und
Pflege des Außengeländes vorgenommen wurden.
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Im Rahmen der Erneuerung / Sanierung sollen nicht nur Mängel beseitigt oder
Defizite im U3-Bereich ausgemerzt, sondern auch zusätzliche Nutzungen durch eine
Neuorganisation der Außenbereiche ermöglich werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich laut Antrag auf rund 465.582 Euro
(brutto). Die baufachliche Prüfung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes der
Landeshauptstadt Düsseldorf ergab, dass einige Positionen, die zum einen nicht dem
Standard der LHD entsprechen, zum Teil überhöhte Preise berücksichtigt wurden
sowie eine Position, die nicht der Planung entsprach, gestrichen werden mussten.
Die förderfähige Gesamtsumme beträgt nach der Kos tenreduzierung somit
402.101 Euro und kann als angemessen sowie als wirtschaftlich und auskömmlich
betrachtet werden.
Landesmittel können für diese Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden, da
es sich nicht um die Neuschaffung von Plätzen handelt.
Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen
Zuschussbedarfs.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026 )
stehen in der Einrichtung 9 Plätze für Kinder unter drei Jahren sowie 73 Plätze für
Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur 3 x T3 und 1 x DF
zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den
Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Urdenbach zu decken. Aus diesem Grund
wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart: Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme 465.582,00 Euro
abzüglich U6-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich U6-städt. Anteil 0,00 Euro
abzüglich nicht förderfähiger Kosten - 63.481,00 Euro
kommunaler Zuschussbedarf 402.101,00 Euro
abzüglich Trägeranteil des kommunalen
Zuschussbedarfs in Höhe von 10%
- 40.210,00 Euro
Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 361.891,00 Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.