Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/393/2026

Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2025 der Stadtsparkasse Düsseldorf, Beschluss zur Gewinnverwendung sowie Entlastung der Sparkassenorgane für das Jahr 2025

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 1. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Rat der Stadt Düsseldorf nimmt den Jahresabschluss 2025 der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Kenntnis.

2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 50.271.116,45 € - gemäß § 25 Abs. 1 b) SpkG NRW in H.v. 21.300.000,00 € der Landeshauptstadt Düsseldorf zuzuführen und - gemäß § 25 Abs. 1 c) SpkG NRW in H.v. 28.971.116,45 € in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf gibt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Beschlussempfehlung zur Gewinnverwendung gemäß §§ 24 Abs. 4 und 25 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) auf Basis der im Nominierungs- und Hauptausschuss zu treffenden Empfehlung an den Verwaltungsrat (entsprechend Ziffer 3.4 d der Geschäftsordnung des Nominierungs- und Hauptausschusses der Stadtsparkasse Düsseldorf). Dies ist in der Verwaltungsratssitzung am 26.06.2026 erfolgt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 1. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/393/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage 01 - Jahresabschluss 2025_Jahresbilanz-GuV-Lagebericht-Anhang-Bestätigungsvermerk · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 02 - Beschluss des Verwaltungsrates vom 26.06.26 und Verfahren · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 29

    Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592526.pdf Published Time: 2026-07-07T09:57:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/393/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2025 der Stadtsparkasse Düsseldorf, Beschluss zur Gewinnverwendung sowie Entlastung der Sparkassenorgane für das Jahr 2025 Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 16.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Stadt Düsseldorf nimmt den Jahresabschluss 2025 der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Kenntnis. 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 50.271.116,45 € - gemäß § 25 Abs. 1 b) SpkG NRW in H.v. 21.300.000,00 € der Landeshauptstadt Düsseldorf zuzuführen und - gemäß § 25 Abs. 1 c) SpkG NRW in H.v. 28.971.116,45 € in die Sicherheitsrücklage einzustellen. 3. Entlastung der Sparkassenorgane a) Der Rat der Stadt Düsseldorf erteilt dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 gemäß § 8 Abs. 2 f) SpkG NRW Entlastung. b) Der Rat der Stadt Düsseldorf erteilt dem Vorstand der Stadtsparkasse Düsseldorf für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 gemäß § 8 Abs. 2 f) SpkG NRW Entlastung. Seite 2 Sachdarstellung: Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf gibt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Beschlussempfehlung zur Gewinnverwendung gemäß §§ 24 Abs. 4 und 25 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) auf Basis der im Nominierungs- und Hauptausschuss zu treffenden Empfehlung an den Verwaltungsrat (entsprechend Ziffer 3.4 d der Geschäftsordnung des Nominierungs- und Hauptausschusses der Stadtsparkasse Düsseldorf). Dies ist in der Verwaltungsratssitzung am 26.06.2026 erfolgt. Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt gemäß § 8 Abs.2 f) SpkG NRW über die Entlastung der Sparkassenorgane, d.h. des Verwaltungsrates und des Vorstandes. Der Entlastungsbeschluss wird nach Vorlage des Jahresabschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahres gefasst. Anlagen: Anlage 01 - Jahresabschluss 2025_Jahresbilanz-GuV-Lagebericht-Anhang- Bestätigungsvermerk Anlage 02 - Beschluss des Verwaltungsrates vom 26.06.26 und Verfahren
Anlage 01 - Jahresabschluss 2025_Jahresbilanz-GuV-Lagebericht-Anhang-Bestätigungsvermerk als Text anzeigen
Title: 00592634.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592634.pdf Published Time: Mon, 06 Jul 2026 10:15:31 GMT Number of Pages: 131 Markdown Content: # S Sitz Berliner Allee 33, 40212 Düsseldorf eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf zum 31. Dezember 2025 # Jahresabschluss Land Regierungsbezirk Stadtsparkasse Düsseldorf Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Register Nr. A14082 der Aktivseite Jahresbilanz zum 31. Dezember 2025 31.12.2024 Euro Euro Euro Tsd. EUR 1. Barreserve a) Kassenbestand 73.148.325,29 96.570 b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 435.717.224,21 647.700 508.865.549,50 744.270 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen -,-- -b) Wechsel -,-- --,-- - 3. Forderungen an Kreditinstitute a) Hypothekendarlehen -,-- -b) Kommunalkredite 1.446.977.530,24 2.089.437 c) andere Forderungen 253.981.227,60 299.760 darunter: täglich fällig 24.872.386,38 Euro (12.970) gegen Beleihung von Wertpapieren -,-- Euro -1.700.958.757,84 2.389.197 4. Forderungen an Kunden a) Hypothekendarlehen 4.850.709.489,16 4.793.225 b) Kommunalkredite 870.663.694,07 841.724 c) andere Forderungen 4.972.313.786,98 4.879.422 10.693.686.970,21 10.514.371 darunter: gegen Beleihung von Wertpapieren -,-- Euro ( -) 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Geldmarktpapiere aa) von öffentlichen Emittenten -,-- -darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- Euro ( -) ab) von anderen Emittenten -,-- -darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- Euro ( -) -,-- -b) Anleihen und Schuldverschreibungen ba) von öffentlichen Emittenten 205.851.870,16 214.655 darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 205.851.870,16 Euro (214.655) bb) von anderen Emittenten 1.441.416.067,82 876.489 darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 1.396.034.098,71 Euro (838.551) 1.647.267.937,98 1.091.144 c) eigene Schuldverschreibungen 514.302,82 -Nennbetrag 511.000,00 Euro ( -) 1.647.782.240,80 1.091.144 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 452.454.042,26 451.074 6a. Handelsbestand -,-- - 7. Beteiligungen 188.360.023,17 172.142 darunter: an Kreditinstituten -,-- Euro ( -) an Finanzdienst-leistungsinstituten -,-- Euro ( -) 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.249.665,85 5.250 darunter: an Kreditinstituten -,-- Euro ( -) an Finanzdienst-leistungsinstituten -,-- Euro ( -) 9. Treuhandvermögen 27.670.033,16 36.262 darunter: Treuhandkredite 27.670.032,16 Euro (36.089) 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch -,-- - 11. Immaterielle Anlagewerte a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte -,-- -b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 92.743,00 20 c) Geschäfts- oder Firmenwert -,-- -d) geleistete Anzahlungen -,-- -92.743,00 20 12. Sachanlagen 26.834.428,00 26.895 13. Sonstige Vermögensgegenstände 91.423.232,08 81.188 14. Rechnungsabgrenzungsposten a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 1.172.898,64 866 b) andere 4.662.794,05 4.725 5.835.692,69 5.591 Summe der Aktiva 15.349.213.378,56 15.517.404 Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Jahresbilanz zum 31. Dezember 2025 Passivseite 31.12.2024 Euro Euro Euro Tsd. EUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 517.006.254,78 520.021 b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe 10.060.513,70 10.089 c) andere Verbindlichkeiten 665.239.322,97 716.552 1.192.306.091,45 1.246.662 darunter: täglich fällig 10.674.336,49 Euro (32.144) zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe -,-- Euro ( -) und öffentliche Namenspfandbriefe -,-- Euro ( -) 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 595.869.778,04 602.869 b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe -,-- 10.089 c) Spareinlagen ca) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 1.661.030.389,84 1.720.845 cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 64.311.906,15 77.226 1.725.342.295,99 1.798.071 d) andere Verbindlichkeiten 9.389.598.497,92 9.563.049 11.710.810.571,95 11.974.078 darunter: täglich fällig 7.476.382.558,17 Euro (7.362.038) zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber ausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe -,-- Euro ( -) und öffentliche Namenspfandbriefe -,-- Euro ( -) 3. Verbriefte Verbindlichkeiten a) begebene Schuldverschreibungen aa) Hypothekenpfandbriefe 40.551.232,88 40.551 ab) öffentliche Pfandbriefe -,-- -ac) sonstige Schuldverschreibungen 144.872.073,80 19.008 185.423.306,68 59.559 b) andere verbriefte Verbindlichkeiten -,-- -darunter: Geldmarktpapiere -,-- Euro ( -) 185.423.306,68 59.559 3a. Handelsbestand -,-- - 4. Treuhandverbindlichkeiten 27.670.033,16 36.262 darunter: Treuhandkredite 27.670.032,16 Euro (36.089) 5. Sonstige Verbindlichkeiten 283.708.531,39 234.626 6. Rechnungsabgrenzungsposten a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 1.153.892,20 740 b) andere 8.746.990,14 10.185 9.900.882,34 10.925 7. Rückstellungen a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 67.961.051,00 69.812 b) Steuerrückstellungen 13.397.800,00 88.840 c) andere Rückstellungen 79.989.994,30 91.594 161.348.845,30 250.246 8. (weggefallen) 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 93.704.959,62 98.777 10. Genussrechtskapital -,-- -darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig -,-- Euro ( -) 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 832.581.255,79 782.581 darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB -,-- Euro ( -) 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital -,-- -b) Kapitalrücklage -,-- -c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 801.487.784,43 765.543 cb) andere Rücklagen -,-- -801.487.784,43 765.543 d) Bilanzgewinn 50.271.116,45 58.145 851.758.900,88 823.688 Summe der Passiva 15.349.213.378,56 15.517.404 1. Eventualverbindlichkeiten a) -,-- -b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 267.827.180,92 220.230 c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten -,-- -267.827.180,92 220.230 2. Andere Verpflichtungen a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften -,-- -b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen -,-- -c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 636.327.447,75 638.570 636.327.447,75 638.570 Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 1.1.-31.12.2024 Euro Euro Euro Tsd. EUR 1. Zinserträge aus a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 434.947.890,84 572.884 darunter: abgesetzte negative Zinsen -,-- Euro (24) aus der Abzinsung von Rückstellungen -,-- Euro ( -) b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 32.371.439,90 37.078 darunter: abgesetzte negative Zinsen -,-- Euro ( -) 467.319.330,74 609.962 2. Zinsaufwendungen 160.719.139,32 256.879 darunter: abgesetzte positive Zinsen 37.597,66 Euro (48) aus der Aufzinsung von Rückstellungen 614.481,10 Euro (584) 306.600.191,42 353.083 3. Laufende Erträge aus a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 312.600,00 235 b) Beteiligungen 6.460.154,99 5.031 c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 800.000,00 - 7.572.754,99 5.266 4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-oder Teilgewinnabführungsverträgen -,-- - 5. Provisionserträge 122.615.877,98 119.644 6. Provisionsaufwendungen 18.129.821,81 18.790 104.486.056,17 100.854 7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands -,-- - darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB -,-- Euro ( -) 8. Sonstige betriebliche Erträge 14.127.792,56 16.087 darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 1.563.484,96 Euro (1.085) aus der Abzinsung von Rückstellungen -,-- Euro ( -) 9. (weggefallen) 432.786.795,14 475.290 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand aa) Löhne und Gehälter 116.317.952,68 110.170 ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 30.406.085,35 28.263 darunter: für Altersversorgung 9.857.099,85 Euro (9.183) 146.724.038,03 138.433 b) andere Verwaltungsaufwendungen 102.800.856,35 92.079 249.524.894,38 230.512 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 3.950.267,15 3.936 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.707.459,22 7.259 darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 172.150,47 Euro (127) aus der Aufzinsung von Rückstellungen 174.901,63 Euro (705) 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rück-stellungen im Kreditgeschäft 25.298.750,69 61.129 14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rück-stellungen im Kreditgeschäft -,-- - 25.298.750,69 61.129 15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlage-vermögen behandelte Wertpapiere -,-- - 16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 2.959.408,59 3.535 2.959.408,59 3.535 17. Aufwendungen aus Verlustübernahme -,-- - 18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 50.000.000,00 60.000 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 99.264.832,29 115.989 20. Außerordentliche Erträge -,-- - 21. Außerordentliche Aufwendungen -,-- - 22. Außerordentliches Ergebnis -,-- - 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 48.874.957,12 57.616 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 118.758,72 228 48.993.715,84 57.844 25. Jahresüberschuss 50.271.116,45 58.145 26. Gewinnvortrag -,-- - 50.271.116,45 58.145 27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der Sicherheitsrücklage -,-- -b) aus anderen Rücklagen -,-- - -,-- - 50.271.116,45 58.145 28. Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in die Sicherheitsrücklage -,-- -b) in andere Rücklagen -,-- - -,-- - 29. Bilanzgewinn 50.271.116,45 58.145 Gegründet 1825 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 der Stadtsparkasse Düsseldorf Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes und über diesen dem Deutschen Sparkassen-und Giroverband angeschlossen. Stadtsparkasse Düsseldorf 1 ## A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Die Stadtsparkasse Düsseldorf mit Sitz in Düsseldorf wurde im Jahre 1825 gegründet. Sie ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRA 14082. Die Sparkasse ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands (RSGV), Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, ange-schlossen. Träger der Stadtsparkasse Düsseldorf ist die Stadt Düsseldorf. Das Satzungsgebiet der Stadtsparkasse umfasst die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln. Die Sparkasse ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ange-schlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbe-zogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann („gesetzliche Einlagensicherung“). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssys-tems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbe-sondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten („diskretionäre Institutssicherung“). Gemäß § 1 Abs. 1a der Satzung für den Sparkassen-Teilfonds des RSGV gliedert sich das Vermögen des Sparkassen-Teilfonds in zwei separate Vermögensmassen (Teilvermögen), die dem einheitlichen Stützungsfonds und dem Zusatzfonds zugeordnet sind. Die Mittel für die Teilvermögen werden von den Mitgliedssparkassen im Rahmen der Verbandsumlage aufgebracht. Das Zielvolumen für den Zusatzfonds ist bis spätestens 31. Dezember 2032 zu erbringen. Der Unternehmenszweck der Stadtsparkasse Düsseldorf ergibt sich (als öffentlicher Auftrag) aus § 2 SpkG NRW. Hieraus abgeleitet, ist die Stadtsparkasse als eigenständiges Kreditinsti-tut in Düsseldorf und der Region tätig. Traditionelle Werte bilden den Rahmen der strategi-schen Ausrichtung. Stadtsparkasse Düsseldorf 2 Diese lauten: • Regionaler Förderauftrag • Förderung des Mittelstandes • Sicherung von Arbeitsplätzen • Bereitstellung von Ausbildungsplätzen • Gemeinwohlorientierung • Sponsoring von Kunst, Kultur, Bildung und Brauchtum Unter Berücksichtigung der vorgenannten Eckpfeiler erfolgt die zentrale Steuerung der Stadtsparkasse Düsseldorf über Key-Performance-Indikatoren (KPIs), die als Leitplanken zu verstehen sind. Diese KPIs stellen die höchste Steuerungsebene im Kennzahlensystem der Stadtsparkasse Düsseldorf dar. Die bereits in der Vergangenheit im Rahmen des Strategie-prozesses durch den Vorstand definierten KPIs stellen auf eine nachhaltige Ertragskraft, eine adäquate Eigenkapitalausstattung sowie eine langfristige Ausschüttungsfähigkeit ab. Insofern sind die KPIs Ausdruck eines tragfähigen, wirtschaftlich nachhaltigen Geschäftsmo-dells und spiegeln die strategische Grundlogik wider. Die KPIs lauten:  Gewinn vor Steuern  Bruttoertrag  Kernkapitalquote  Cost-Income-Ratio (CIR). Die Geschäftstätigkeit der Stadtsparkasse Düsseldorf ist in der Geschäftsstrategie, die jähr-lich vom Vorstand überprüft und weiterentwickelt wird, definiert. Sie wird regelmäßig an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst. Als Basis für die Absicherung eines zukunftsfähigen Geschäftsmodells wurde ein Zielbild im-plementiert und ein Change-Prozess initiiert. Insgesamt erfolgt künftig eine weitere Stär-kung des Kundengeschäfts unter Ertrags-/Risiko- und Kostenaspekten. Im Privatkundengeschäft will die Stadtsparkasse die gute Marktposition durch konsequente Umsetzung des Omnikanalansatzes (stationärer Vertrieb mit Filialen und Beratungscentern sowie medialer Vertrieb und digitales Produktangebot) in Düsseldorf und Monheim am Stadtsparkasse Düsseldorf 3 Rhein ausbauen. Sie betreut ihre Kunden persönlich und berät bedarfs- und potenzialorien-tiert sowie ganzheitlich über alle Kanäle. Im Firmenkundengeschäft ist es ihr Ziel, die füh-rende Position als verlässlicher, langfristig orientierter Partner des Mittelstands und ge

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Anlage 02 - Beschluss des Verwaltungsrates vom 26.06.26 und Verfahren als Text anzeigen
Title: 00592635.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592635.pdf Published Time: Mon, 06 Jul 2026 10:15:32 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Sitzung des Verwaltungsrates am 26. Juni 202 6 Seite 1 von 2 # relevanter Auszug aus dem Protokoll entwurf des Verwaltungsrates am # 26. Juni 202 6 TOP 1. 3 Beschlussfassung zum HGB -Einzelabschluss 2025 (§ 15 (2) d SpkG NRW) sowie zur Entlastung der Sparkassenorgane an die Vertretung des Trägers Herr OB Dr. Keller trägt den Beschlussantrag zum HGB -Einzelabschluss 2025, der aus vier Beschlusspunkten bestehe, ausführlich vor. Herr OB Dr. Keller verweist einleitend auf die im Dezember 2023 abgeschlossene Verfahrenseinigung über die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Erläuterungen in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates zu den Überlegungen zum Jahresabschluss 2025 sowie auf die gehörten Trägerinteressen. Nach d em neuen Verfahren bzgl. der Auf - und Feststellung des Jahresabschlusses würden zwischen 3 % und 5 % des geplanten Bruttoertrages als ausschüttbarer Jahresüberschuss ausgewiesen und zur Disposition des Trägers gestellt. Mit der im Beschluss beschriebenen Empfehlung des Vorstandes bezüglich der Ausschüttung in Höhe von 21,3 Mio. Euro an den Träger würden die Erwartungen im vollen Umfang erfüllt werden. Die Ausschüttung belaufe sich somit sogar minimal über 5 % des Bruttoer trages. Der verbleibende Betrag in Höhe von 28,97 Mio. Euro solle gemäß § 25 Abs 1 c) SpkG NRW den Sicherheitsrücklagen zugeführt werden. Dies diene zur weiteren Stärkung der Eigenmittel für zukünftige Unwägbarkeiten. Herr OB Dr. Keller unterstütze diese V orgehensweise. Sitzung des Verwaltungsrates am 26. Juni 202 6 Seite 2 von 2 Das Gremium beschließt wie folgt: 1. Gemäß § 15 Abs. 2 d) des Sparkassengesetzes NRW (SpkG NRW) billigt der Verwaltungsrat den Lagebericht 2025 und stellt den Jahresabschluss 2025 mit folgenden Zahlen fest: Der Jahresabschluss 2025 weist folgende Zahlen auf: Aktiva 15.349.213.378,56 € Passiva 15.298.942.262,11 € Bilanzgewinn 50.271.116,45 € 15.349.213.378,56 € 15.349.213.378,56 € Jahresüberschuss gem. Pos. 25 der Gewinn - und Verlustrechnung (G+V) 50.271.116,45€ 2. Der Verwaltungsrat folgt der Empfehlung des Bilanzprüfungsausschusses und beschließt, beim Rat der Stadt Düsseldorf zu beantragen, dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf gemäß § 8 Abs. 2 f) SpkG NRW Entlastung zu erteilen. 3. Der Verwaltungsra t folgt der Empfehlung des Bilanzprüfungsausschusses und beschließt, beim Rat der Stadt Düsseldorf zu beantragen, dem Vorstand der Stadtsparkasse Düsseldorf gemäß § 8 Abs. 2 f) SpkG NRW Entlastung zu erteilen. 4. Der Verwaltungsrat folgt der Empfehlung des Nominierungs - und Hauptausschusses und beschließt, beim Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zu beantragen den Jahresüberschuss in Höhe von 50.271.116,45 € > • gemäß § 25 Abs. 1 b) SpkG NRW in H.v. 21.300.000,00 € der Landeshauptstadt Düsseldorf zuzuführen und > • gemäß § 25 Abs. 1 c) SpkG NRW in H.v. 28.971.116,45 € in die Sicherheitsrücklage einzustellen Herr OB Dr. Keller bedankt sich im Anschluss bei den externen Prüfern für die geleistete Arbeit und die umfassende Darstellung im Gremium. 9. Die Mitglieder des Verwaltungsrats, die auch Mitglieder der Trägerversammlung sind, setzen sich dafür ein, dass die Entscheidung der Trägerversammlung über die Verwendung des Überschusses der Empfehlung des Verwaltungsrats folgt. Verfahren bei der Auf- und Feststellung des Jahresabschlusses ab 2024 1. Der Vorstand legt im vierten Quartal eines Jahres den Wirtschaftsplan samt Geschäfts- und Risikostrategie vor und erläutert sie dem Verwaltungsrat. 2. Der Vorstand geht planerisch davon aus, dass zukünftig zwischen 3% und 5% des Bruttoertrages nicht zur Deckung von operativen Kosten, Risikokosten, Kapitalstärkung zur Abdeckung höherer Risikobedarfe, Steuerzahlungen oder sonstiger Investitionen aller Art zur Verfügung steht, sondern ein entsprechender Betrag als ausschüttbarer Jahresüberschuss ausgewiesen und in die Disposition des Trägers gestellt wird. 3. Der Vorstand berichtet dem Verwaltungsrat regelmäßig über zu erwartende Abweichungen vom Wirtschaftsplan, und veränderte Investitionsbedarfe, über Änderungen im aufsichtsrechtlichen Umfeld sowie veränderte Risikoeinschätzungen. Dabei geht er auf mögliche Auswirkungen an die Anforderungen für die Risikotragfähigkeit der Stadtsparkasse Düsseldorf ein. 4. Der Vorstand stellt den Jahresabschluss in eigener Verantwortung nach den einschlägigen Vorschriften des HGB, des KWG und des SpkG (NW) auf. Dabei wird der Vorstand nach eigenem Ermessen Zuführungen zu den Positionen nach §§ 340f und g HGB vornehmen. Der Träger hat seinerseits die Erwartungshaltung, dass ein Jahresüberschuss ausgewiesen wird, der sich betragsmäßig in einer Bandbreite zwischen 3% und 5% des geplanten Bruttoertrags bewegt. 5. Der Vorstand wird im Rahmen der Ausübung seiner Ermessensspielräume bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einfließen lassen, ob und inwieweit die Erwartungen des Trägers berücksichtigt werden können. Seine diesbezüglichen Abwägungen wird er dem Verwaltungsrat vor der Aufstellung des Jahresabschlusses darlegen. Sofern der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass weitere Aspekte in die Überlegungen hätten einfließen sollen, wird der Verwaltungsrat dies dem Vorstand im Rahmen der Sitzung, in der diese vorgestellt werden, mitteilen. Der Vorstand wird sich bei der Ausübung seiner Ermessensspielräume mit diesen Aspekten auseinandersetzen und überprüfen, inwieweit er diesen Rechnung trägt. 6. Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss fest. 7. Der Vorstand legt dem Verwaltungsrat eine Beschlussempfehlung über die Verwendung des Jahresabschlussüberschusses vor. Dabei wird dieser ggf. im Einzelnen begründen, auf Grund welcher Sachverhalte ein Teil des Jahresüberschusses der Sicherheitsrücklage zugeführt werden soll. 8. Der Verwaltungsrat erörtert die Beschlussempfehlung des Vorstands über die Verwendung des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung und in sorgfältiger Abwägung seiner Verantwortung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den öffentlichen Auftrag der Stadtsparkasse Düsseldorf. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Verwaltungsrat der Trägerversammlung, wie der ausgewiesene Jahresüberschuss verwendet werden soll.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/393/2026