Beschlussvorlage Aktenzeichen BV8/204/2025

Sperberstraße 4 – Genehmigung des Abbruchs der gartenseitigen Schuppen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sperberstraße 4 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 10Dokumente 4. September 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6075/29. Die textliche Festsetzung des Bebauungsplans 6057/29 besagt, dass bauliche Anlagen nur dann abgebrochen werden, wenn eine Genehmigung hierf ür erteilt wurde. Die „Siedlung Freiheit" besteht zum überwiegenden Teil aus Wohngebäuden aus den 1920 - er Jahren. Sie sind als Doppelhäuser oder Hausgruppen geplant worden, die über langgestreckte Gärten verfügen. Im hinteren Grundstücksbereich sollen die hier vorhandenen Nebenanlagen einschließlich der Garagen abgebrochen werden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Bei den rückwärtigen Nebenanlagen handelt es sich nicht um ortsbildprägende Gebäude, die den erhaltenswerten Charakter des Satzungsgebietes auszeichnen. Die hier gegenständlichen Gebäude sind erst nach Errichtung der im Sinne der Satzung geschützten Wohnhäuser entstanden. Es sind bereits mehrfach vergleichbare Genehmigungen mit Zustimmung der Bezirksvertretung erteilt worden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. September 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV8/204/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

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  4. Weitere Unterlage

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  5. Weitere Unterlage

    Foto 1 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Foto 2 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Foto 3 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Foto 4 - Garage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Foto 5 - Garage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  11. Sitzung · TOP 7

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV8/204/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Sperberstraße 4 - Genehmigung des Abbruchs der gartenseitigen Schuppen Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 25.09.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Abbruchs. Sachdarstellung: Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6075/29. Die textliche Festsetzung des Bebauungsplans 6057/29 besagt, dass bauliche Anlagen nur dann abgebrochen werden, wenn eine Genehmigung hierf ür erteilt wurde. Die „Siedlung Freiheit" besteht zum überwiegenden Teil aus Wohngebäuden aus den 1920 - er Jahren. Sie sind als Doppelhäuser oder Hausgruppen geplant worden, die über langgestreckte Gärten verfügen. Im hinteren Grundstücksbereich sollen die hier vorhandenen Nebenanlagen einschließlich der Garagen abgebrochen werden. Aufgrund der Lage des Grundstücks im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung fällt die Genehmigung des Abbruchs in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung. Begründung: Bei den rückwärtigen Nebenanlagen handelt es sich nicht um ortsbildprägende Gebäude, die den erhaltenswerten Charakter des Satzungsgebietes auszeichnen. Die hier gegenständlichen Gebäude sind erst nach Errichtung der im Sinne der Satzung geschützten Wohnhäuser entstanden. Es sind bereits mehrfach vergleichbare Genehmigungen mit Zustimmung der Seite 2 Bezirksvertretung erteilt worden. Anlagen: Katasterplan Luftbild Bebauungsplan Lageplan Foto 1 Foto 2 Foto 3 Foto 4 - Garage Foto 5 - Garage
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00562958.pdf Published Time: Fri, 12 Sep 2025 08:34:17 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/204/2025