Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/061/2026

Trägerwechsel der Tageseinrichtung Am Türmchen beschlossen

Amtlicher Titel: Trägerwechsel der evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Am Türmchen, Am Mergelsberg 3a

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 10. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss entscheidet am 24. Juni 2026 über den Trägerwechsel der evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Am Türmchen in Düsseldorf. Die Sitzung beginnt um 15:00 Uhr.

Einordnung

Der Jugendhilfeausschuss berät am 24. Juni 2026 über den Trägerwechsel der Einrichtung Am Türmchen. Die Sitzung findet um 15:00 Uhr statt. Der Beschluss betrifft die evangelische Tageseinrichtung für Kinder in der Mergelsbergstraße 3a.

Hintergrund

Der Trägerwechsel ist Teil der regelmäßigen Überprüfung der Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe. Die Entscheidung soll die Qualität der Betreuung verbessern.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses könnte Auswirkungen auf die zukünftige Betreuung der Kinder in der Einrichtung haben. Eine positive Entscheidung könnte zu einer besseren Ausstattung und Betreuung führen.

Nächste Schritte

Nach der Sitzung am 24. Juni 2026 wird das Ergebnis der Entscheidung veröffentlicht. Interessierte können die Beschlussvorlage online einsehen.

Die wichtigsten Punkte

  • Trägerwechsel der Einrichtung Am Türmchen wird beschlossen.
  • Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24. Juni 2026.
  • Beginn der Sitzung um 15:00 Uhr.
  • Beschlussvorlage online einsehbar.

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Betriebsüberleitung nach § 613 a ff.
  • Landesjugendamt – (LVR) im Rahmen des Zuschussantrages zum 15.03.2026 beantragt.
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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589269.pdf Published Time: 2026-06-12T09:04:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: JHA/061/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Trägerwechsel der evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Am Türmchen, Am Mergelsberg 3a Fachbereich : 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 24.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Betriebsüberleitung nach § 613 a ff. BGB den Übergang der Tageseinrichtung für Kinder Am Türmchen, Am Mergelsberg 3 a, 40629 Düsseldorf unter der bisherigen Trägerschaft „Evangelische Kirchengemeinde Homberg – Evangelischer Verwaltungsverband Mettmann-Niederberg“ auf den Träger „Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann – Windrose“ ab dem 01.08.2026. Sachdarstellung: Die Evangelische Kirchengemeinde Homberg hat am 27.08.2025 per Beschluss des Presbyteriums die Übertragung der Trägerschaft ihrer Tageseinrichtung für Kinder auf den Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann zum 01.08.2026 bewirkt. Ein Grund ist die Struktur der Kirchengemeinden, die durch das Presbyterium geführt wird. Die Mitglieder des Presbyteriums sind – bis auf das Pfarrpersonal – ehrenamtlich tätig. Die Führung einer Tageseinrichtung für Kinder ist ehrenamtlich nicht mehr leistbar. Somit war eine Übertragung des Kita-Betriebes auf den Kirchenkreis angezeigt. Die operative Geschäftsführung wird hauptamtlich der Windrose übertragen, dem Verbund evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann. Ziel des Trägerwechsels ist zudem, die Betreuungsplätze dauerhaft zu sichern. Es handelt sich um eine dreigruppige Tageseinrichtung für Kinder im Stadtteil Düsseldorf-Knittkuhl mit insgesamt 57 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt. Der Übergang der Trägerschaft wird nach § 613 a ff. BGB durchgeführt. Der Betriebsübertragungsvertrag liegt der Verwaltung vor. Seite 2 Zukünftig wird die Tageseinrichtung für Kinder nicht im Eigentum, sondern als Mietobjekt geführt. Die entsprechenden Zuschüsse wurden beim Landschaftsverband Rheinland – Landesjugendamt – (LVR) im Rahmen des Zuschussantrages zum 15.03.2026 beantragt. Der LVR bestätigte zwischenzeitlich, dass in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 DVO KiBiz in Bezug auf ggf. erfolgte Investitionskostenzuschüsse nach dem neuen Mieterlass des MKJFGFI – Rundschreiben Nr. 42/25/2025 vom 03.12.2025 – nicht erforderlich ist. Die Tageseinrichtung für Kinder ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen und wird seitens der Jugendhilfeplanung langfristig benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Knittkuhl zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss die Genehmigung der Vorlage vor.

KI-gestützt aufbereitet am 15. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/061/2026