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Jugendhilfeausschuss
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Sitzung kompakt
24.06.2026 · Jugendhilfeausschuss
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
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Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
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Jugendhilfeausschuss · Sitzung vom 24.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist das Anmeldeverfahren gestaltet, um möglichst Kindern und Jugendlichen aus allen Gesellschaftsschichten und Düsseldorfer Stadtteilen die Teilnahme zu ermöglichen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/050/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 24.06.2026 Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt hier: Düsselferien Frage 1: Wie ist das Anmeldeverfahren gestaltet, um möglichst Kindern und Jugendlichen aus allen Gesellschaftsschichten und Düsseldorfer Stadtteilen die Teilnahme zu ermöglichen? Antwort: Die Anmeldung zu den Düsselferien erfolgt zentral über die Seite duesselferien.info. Dort können sich Eltern, Kinder und Jugendliche über die Angebote und Anmeldemöglichkeiten der Jugendfreizeiteinrichtungen und Verbände informieren. Je nach Düsselferienangebot erfolgt die Anmeldung entweder online oder direkt vor Ort in der jeweiligen Einrichtung. Ergänzend besteht jederzeit die Möglichkeit, sich durch die pädagogischen Fachkräfte der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen beraten und unterstützen zu lassen. Dadurch sollen auch Familien erreicht werden, für die digitale Anmeldungen eine Hürde darstellen könnten. Grundsätzlich wird darauf geachtet, allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an den Düsselferien zu ermöglichen. Sollte ein gewünschtes Angebot ausgebucht sein, wird versucht, alternative Plätze zu vermitteln. Bisher konnte jedem Kind ein Düsselferienplatz angeboten werden, auch wenn dies teilweise nicht in der ursprünglich gewünschten Einrichtung erfolgt. Die vorhandenen Platzkapazitäten sind insgesamt darauf ausgerichtet, ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen. Darüber hinaus halten die Jugendfreizeiteinrichtungen einen festen Anteil der Plätze für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vor. Die Anmeldung dieser Plätze erfolgt entweder direkt über die Einrichtungen oder über das Team Inklusion der Abteilung Jugendförderung. Frage 2: Wie sind die Anmeldezahlen für die Jahre 2024, 2025 und 2026? (Bitte, wenn möglich, Aufzählung nach Geschlecht, Inklusionsbedarf, Düsselpass) Antwort: Die Anmeldezahlen der innerörtlichen Düsselferien (Oster-, Sommer- und Herbstferien) stellen sich wie folgt dar: 2024: - 5.521 Teilnehmende, davon 1.185 Teilnehmende mit Düsselpass - 155 Teilnehmende an exklusiven Düsselferienangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung - Ca. 50 Teilnehmende mit Behinderung in inklusive Düsselferien vermittelt Seite 1 von 2 2025: - 5.917 Teilnehmende, davon 1.138 Teilnehmende mit Düsselpass - 210 Teilnehmende an exklusiven Düsselferienangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung - Ca. 70 Teilnehmende mit Behinderung in inklusive Düsselferien vermittelt Die finalen Anmeldezahlen für das Jahr 2026 liegen erst nach Abschluss der Herbstferien vor. Eine statistische Erfassung nach Geschlecht erfolgt nicht, sodass hierzu kein entsprechendes Zahlenmaterial vorliegt. Des Weiteren vermittelt das Team Inklusion der Abteilung Jugendförderung fortlaufend inklusive Ferienangebote in reguläre Angebote der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Während in den vergangenen Jahren häufig rund 20 Plätze pro Ferien vermittelt wurden, werden inzwischen, mit weiter steigender Tendenz, bis zu 30 Kinder inklusiv in reguläre Angebote vermittelt. Darüber hinaus besteht für Eltern die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche mit Behinderung direkt bei den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen anzumelden. Diese Anmeldungen werden statistisch nicht gesondert erfasst. Erfasst werden ausschließlich die Vermittlungen über das Team Inklusion. Frage 3: Welche Bestrebungen gibt es, das Anmeldeverfahren inklusiver und niedrigschwelliger zu gestalten? Antwort: Zur Weiterentwicklung eines inklusiven und niedrigschwelligen Anmeldeverfahrens findet ein regelmäßiger Austausch im Arbeitskreis Düsselferien statt. In diesem Arbeitskreis beraten sich Jugendverbände, freie Träger sowie Vertreter*innen des Amtes für Soziales und Jugend fortlaufend zu den Düsselferien sowie zur Praktikabilität und Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens. Das Verfahren wird dabei kontinuierlich reflektiert und bedarfsorientiert angepasst, um den Zugang zu den Düsselferien für möglichst viele Kinder, Jugendliche und Familien einfach und niedrigschwellig zu gestalten. Ergänzend unterstützt das Team Inklusion der Abteilung Jugendförderung Familien bei Fragen zu inklusiven Ferienangeboten und vermittelt Plätze für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Eine persönliche Beratung ist hierbei jederzeit möglich. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Definition des Begriffs „pädagogische Fachkraft“ legt die Stadtverwaltung in ihrer fachpolitischen Arbeit in der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten und Tagespflegebereich) zugrunde?
2. Welche Maßnahmen werden und wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass Kinder durch qualifiziertes pädagogisches Personal betreut werden?
3. Wie viele Quereinsteiger:innen sind in städtischen Kindertagesstätten und in der Tagespflege beschäftigt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/057/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 24.06.2026 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke hier: Qualifikation des betreuenden Personals in städtischen Kindertagesstätten und der Tagespflege Frage 1: Welche Definition des Begriffs „pädagogische Fachkraft" legt die Stadtverwaltung in ihrer fachpolitischen Arbeit in der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten und Tagespflegebereich) zugrunde? Antwort: Sofern die Verwaltung in fachpolitischen Stellungnahmen von pädagogischer Fachkraft spricht, meint sie staatlich anerkannte Erzieher*innen oder staatlich geprüfte Kinderpfleger*innen. Grundsätzlich regelt die Personalverordnung NRW, welches Personal in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden kann, um den sogenannten Mindestpersonalwert in Kindertageseinrichtungen gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu erfüllen. Während der Betreuungszeiten sollen jeder Gruppe regelmäßig zwei pädagogische Kräfte zugeordnet sein. Dies sollen in der Regel sein: • eine sozialpädagogische Fachkraft und eine weitere Fachkraft in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren und • eine sozialpädagogische Fachkraft und eine Ergänzungskraft in Gruppen mit Kindern über 3 Jahren Kindertagespflegepersonen sollen gemäß § 21 Absatz 1 KiBiz über vertiefte Kenntnisse zu den besonderen Anforderungen der Kindertagespflege verfügen. Seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 sollen alle Kindertagespflegepersonen, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen, die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme über 300 Unterrichtsstunden auf Grundlage des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs nachweisen. Für sozialpädagogische Fachkräfte im Sinne der Personalverordnung NRW reduziert sich der Nachweis der tätigkeitsvorbereitenden Unterrichtseinheiten auf 80 Unterrichtsstunden. Frage 2: Welche Maßnahmen werden und wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass Kinder durch qualifiziertes pädagogisches Personal betreut werden? Seite 1 von 2 Antwort: In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens darauf geachtet, dass die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber über eine pädagogische Ausbildung im Sinne der Personalverordnung NRW verfügt. In der Kindertagespflege wird im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens geprüft, ob die erforderliche persönliche und fachliche Eignung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson erfüllt ist. In den städtischen Kindertageseinrichtungen verfügen alle in der Betreuung tätigen Personen über eine pädagogische Ausbildung. Dreiviertel des tätigen Personals sind sozialpädagogische Fachkräfte im Sinne des § 4 der Personalverordnung. Hierbei handelt es sich überwiegend um staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen. Frage 3: Wie viele Quereinsteiger:innen sind in städtischen Kindertagesstätten und in der Tagespflege beschäftigt? Antwort: In den städtischen Kindertageseinrichtungen verfügen alle in der Betreuung tätigen Personen über eine pädagogische Ausbildung. Neben Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen handelt es sich hierbei zum Beispiel um Heilpädagog*innen, Kindheitspädagog*innen und Sozialarbeiter*innen. Ein Einsatz von sogenannten Quereinsteiger*innen erfolgt nicht. Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist grundsätzlich keine spezielle Berufsausbildung erforderlich, sondern eine Qualifizierungsmaßnahme. Die Zahl der Personen, die keine pädagogische Vorbildung haben, ist daher landesweit auf einem hohen Niveau. Von einem Quereinstieg im klassischen Sinn kann aufgrund des fehlenden Ausbildungsganges aber nicht gesprochen werden. Landesweit verfügen rund 30 Prozent der Kindertagespflegepersonen über eine pädagogische Vorbildung. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellt sich das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in Düsseldorf mit Blick auf die Dimensionen a) physische Gesundheit, b) mentales Wohlbefinden und c) soziale und schulische Kompetenzen (siehe Begründung) dar?
2. Welche Erkenntnisse liegen zum Zusammenhang von ökonomischer Ungleichheit und den genannten Dimensionen des Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen in Düsseldorf vor?
3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadt Düsseldorf bereits oder plant sie, um die genannten Dimensionen des Wohlbefindens gezielt zu adressieren?
1) Wie stellt sich das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in Düsseldorf mit Blick auf die Dimensionen a) physische Gesundheit, b) mentales Wohlbefinden und c) soziale und schulische Kompetenzen (siehe Begründung) dar? 2) Welche Erkenntnisse liegen zum Zusammenhang von ökonomischer Ungleichheit und den genannten Dimensionen des Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen in Düsseldorf vor?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
3. Findet eine Evaluation der Angebote in der Schulsozialarbeit statt und gibt es dazu Berichte, die im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden können?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/060/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 24.06.2026 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke hier: Bestandsaufnahme der Schulsozialarbeit in Düsseldorf Zur Situation der Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf: In der Landeshauptstadt Düsseldorf verfügen alle 153 städtischen Schulstandorte über mindestens ein Vollzeitäquivalent Schulsozialarbeit. An Standorten mit erhöhtem Bedarf (hoher Schulsozialindex, hohe Schüler*innenzahl, hoher Anteil an Schüler*innen aus Sozialräumen mit erhöhtem sozialen Handlungsbedarf) ist eine Ausstattung mit bis zu 2 Vollzeitäquivalenten Schulsozialarbeit vorgesehen. Aktuell sind das 189 VZÄ. Insgesamt sind 238 Schulsozialarbeitende von 15 verschiedenen Trägern an den Düsseldorfer Schulen tätig. Frage 1: Welche thematischen Schwerpunkte haben die Angebote der Schulsozialarbeit an Düsseldorfer Schulen? (bitte aufgelistet nach Angeboten). Antwort: Die Angebote der Schulsozialarbeit an Düsseldorfer Schulen orientieren sich an der „Rahmenvereinbarung zur Schulsozialarbeit nach §13 SGB VIII" der Landeshauptstadt Düsseldorf. Danach gliedern sich die Aufgaben und Angebote der Schulsozialarbeit in die drei grundlegenden Säulen Prävention, Intervention und Vernetzung. Ziel der präventiven Arbeit ist die Förderung der sozialen Integration sowie die Vermeidung von Konflikten und Benachteiligungen. Hierzu gehören insbesondere: • Beratungsangebote für Schüler*innen • Gewaltprävention • Suchtprävention • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung • gendersensible Angebote • Beteiligung- und Partizipationsangebote • Maßnahmen zur Berufsorientierung • Soziales Lernen • Freizeitpädagogische Angebote • Elternarbeit Seite 1 von 4 Im Rahmen von Intervention unterstützt die Schulsozialarbeit Schüler*innen, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte bei akuten Problemlagen und Krisensituationen. Hierzu zählen insbesondere: • Einzelfallberatung • Krisenintervention • Unterstützung bei familiären Belastungen • Konfliktbearbeitung und Mediation • Intervention bei Gewalt- und Mobbingvorfällen • Unterstützung bei Schulvermeidung • Beratung bei sozialen, emotionalen und schulischen Problemlagen • Kinderschutz • Begleitung von Übergängen. Schulsozialarbeit wird vernetzend tätig, indem sie eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Schule, Jugendhilfe, Familien und weiteren Unterstützungssystemen übernimmt. Schwerpunkte sind in diesem Zusammenhang: • Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten • Kooperation mit Lehrkräften und Schulleitungen • Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere BSD und Kinderschutzdienst) • Vernetzung mit Beratungsstellen, dem Zentrum für Schulpsychologie und Gesundheitsdiensten • sozialraumorientierte Netzwerkarbeit • Vermittlung zu weiterführenden Hilfen • Mitwirkung an schulischen Entwicklungs- und Präventionskonzepten. Übergreifendes Ziel aller Angebote ist es, Benachteiligungen abzubauen, die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu fördern, positive Lern- und Lebensbedingungen zu schaffen sowie Schüler*innen in Ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen. Inhaltlich werden diese drei grundlegenden Säulen der Schulsozialarbeit durch fünf verbindliche Kernarbeitsfelder konkretisiert: 1. Individuelle Beratung und Unterstützung in Problem- und Krisensituationen der Schüler*innen 2. Soziales Lernen/ Integration der Schüler*innen 3. Elternarbeit 4. Schulvermeidung 5. Gestaltung und Begleitung von Übergängen Die konkreten Angebote an den einzelnen Schulstandorten werden bedarfsorientiert innerhalb dieser Handlungsfelder ausgestaltet. Seite 2 von 4 Frage 2: Wie hoch sind die Teilnehmer:innenzahlen an den jeweiligen Schulen? (bitte nach Schule und Angebot aufgeschlüsselt). Antwort: Die Teilnehmendenzahlen werden an allen 153 Schulstandorten in Form einer einheitlichen Statistik und eines Sachberichts standortgebunden erfasst. Eine standortübergreifende Zusammenführung dieser Daten erfolgt nicht. Eine Vergleichbarkeit der Schulen anhand von Teilnehmendenzahlen ist nicht aussagekräftig, da sich Umfang, Form und Zielgruppen der Angebote jeweils an den standortspezifischen Bedarfen orientieren. Grundsätzlich richten sich die Angebote der Schulsozialarbeit an alle Schüler*innen. Frage 3: Findet eine Evaluation der Angebote in der Schulsozialarbeit statt und gibt es dazu Berichte, die im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden können? Antwort: Die Angebote der Schulsozialarbeit werden kontinuierlich evaluiert und fachlich begleitet. Es bestehen Instrumente, die Ziel- und Erfolgskontrolle gewährleisten. Dabei handelt es sich zum einen um die individuellen Zielvereinbarungen, die zu Beginn eines jeden Jahres zwischen den einzelnen Schulleitungen, dem jeweiligen Träger der Schulsozialarbeit und dem Amt für Soziales und Jugend als öffentlichem Träger der Jugendhilfe geschlossen und zum Ende des Jahres auf ihre Zielerreichung überprüft werden. Dazu wird zum anderen jährlich auch ein Sachbericht vom Träger der Schulsozialarbeit verfasst. Darüber hinaus hat eine vereinbarte fortlaufende zahlenmäßige Erfassung (Statistik) jährlich zu erfolgen. Eine standortübergreifende Zusammenführung dieser Daten erfolgt nicht. Von 2022-2025 hat die Hochschule Düsseldorf unter Leitung von Frau Prof. Dr. Katrin Gräßle und Herrn Prof. Dr. Reinhard Liebig das Forschungsprojekt „Schulsozialarbeit in Düsseldorf: Die Realisierung von Kinderschutz-Aufgaben und die Vernetzung zum System der Inklusion" durchgeführt. Die Situation der Schulsozialarbeit in Düsseldorf aus Sicht der Praktiker*innen in der Schulsozialarbeit selbst und in den Leitungsebenen des Amtes für Soziales und Jugend (örtlicher Träger der Jugendhilfe), Schulamt, Bezirksregierung und freien Trägern wurde mit einem Mixed-Methods-Ansatz erforscht und dargestellt. Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes findet sich unter: https://opus4.kobv.de/opus4-hs- duesseldorf/solrsearch/index/search/start/0/rows/10/sortfield/score/sortorder/desc/searchtype /simple/query/DOI%3A+10.20385%2Fopus4-6107 Seite 3 von 4 Der Abschlussbericht wird am 25.06.2026 durch Frau Prof. Dr. Katrin Gräßle im Facharbeitskreis Schulsozialarbeit vorgestellt und wird dort als Grundlage der Prüfung aktueller Standards und möglicher Weiterentwicklungen im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit dienen. Zudem ist ein interkommunaler Fachaustausch mit den Vergleichsstädten Hannover und Stuttgart zu den Ergebnissen in Planung. Seite 4 von 4
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/062/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 24.06.2026 Anfrage der Jugendverbände hier: Sondervermögen Infrastruktur Frage 1: In welcher Weise plant die Landeshauptstadt Düsseldorf, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur gezielt für die Sanierung, insbesondere der energetischen Sanierung, bestehender Jugendfreizeiteinrichtungen einzusetzen? Frage 2: Welche Überlegungen bestehen seitens der Verwaltung, Mittel aus dem Sondervermögen für den Neubau zusätzlicher Jugendfreizeiteinrichtungen oder die Schaffung neuer Räume für Jugendarbeit und non-formale Bildung zu nutzen? Antwort: Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bedarf an Sanierung von Gebäuden, insbesondere an energetischer Sanierung, ist grundsätzlich im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet vorhanden. Hiervon sind neben bestehenden Jugendfreizeiteinrichtungen auch Schulen, Kindergärten und andere öffentliche Gebäude betroffen. Bei der Verteilung der auf Düsseldorf entfallenden Mittelanteile aus dem NRW- Infrastrukturgesetz wurde der Schwerpunkt mit einem Anteil von 50% an der zur Verfügung stehenden Summe auf Investitionen im Bereich der Bildungs- und Betreuungsstruktur gelegt. So sieht es auch der „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur" vor, in dessen Rahmen die NRW-Landesregierung einen besonderen Fokus auf Investitionen in die Kindertagesbetreuung legt. Um die Fördermittel zeitnah abrufen zu können, werden nur bereits veranschlagte Maßnahmen bzw. Maßnahmen der Prioritätenlisten zum Haushalt 2026 ff. mit Stand 19.03.2026 zur Erreichung des jeweiligen Investitionsvolumens genutzt werden. Außerdem beschränken sich die Maßnahmen aus Gründen der praktischen Umsetzung auf solche, die mit einem Gesamtvolumen von über 10 Mio veranschlagt worden sind, weshalb derzeit keine Überlegungen bestehen, energetische Sanierungen von Jugendfreizeiteinrichtungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu finanzieren. Seite 1 von 2 Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die Bedarfe freier Träger der Jugendhilfe sowie bestehender Jugendverbände systematisch erfasst und bei der Priorisierung von Investitionsmaßnahmen berücksichtigt werden? Antwort: Die Jugendverbände und Träger der Jugendhilfe sind immer aufgefordert im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans ihre Bedarfe anzuzeigen oder konkrete Anträge an den JHA zu richten. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die neue Elternbeitragssatzung tritt zum 01.08.2027 in Kraft und setzt ein deutliches Zeichen für Chancengerechtigkeit und frühe Bildung im Elementar- und Primarbereich. Sie stellt Familien mit Kindern von null bis zehn Jahren in allen Einkommensstufen in den Betreuungsmodellen bis zu 35 Wochenstunden (15 Uhr-Modell Offener Ganztag) komplett beitragsfrei.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Betriebsüberleitung nach § 613 a ff. BGB den Übergang der Tageseinrichtung für Kinder Am Türmchen, Am Mergelsberg 3 a, 40629 Düsseldorf unter der bisherigen Trägerschaft „Evangelische Kirchengemeinde Homberg – Evangelischer Verwaltungsverband Mettmann-Niederberg“ auf den Träger „Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann – Windrose“ ab dem 01.08.2026.
Die Evangelische Kirchengemeinde Homberg hat am 27.08.2025 per Beschluss des Presbyteriums die Übertragung der Trägerschaft ihrer Tageseinrichtung für Kinder auf den Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann zum 01.08.2026 bewirkt. Ein Grund ist die Struktur der Kirchengemeinden, die durch das Presbyterium geführt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausgangslage Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde- rungsgesetz – GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sukzessive mit Beginn der ersten Klasse eingeführt. Auch wenn inzwischen der gemeinsame Runderlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ mehrerer NRW-Ministerien veröffentlicht wurde (16.04.2026), steht weiterhin eine schulgesetzliche Verankerung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs in NRW aus.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.