Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/145/2026

Worringer Straße 2, 4 – Nutzungsänderung von Büro in Praxis für Physiotherapie

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Worringer Straße 2 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 5Dokumente 3. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von zwei Stellplätzen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Am 19.12.2022 wurde der Anbau und die Aufstockung und Modernisierung des Büro- und Geschäftshauses an der Worringer Str. 2-4 genehmigt. Das Vorhaben befindet sich derzeit im Bau.

Für die Nutzungseinheit im 2.Obergeschoss wurde bereits ein Mieter gefunden. Für die Einheit liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Büro zur Physiotherapie Praxis vor.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV1/145/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Ansicht · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Sitzung · TOP 5.6

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589052.pdf Published Time: 2026-06-10T13:13:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/145/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Worringer Straße 2, 4 – Nutzungsänderung von Büro in Praxis für Physiotherapie Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 26.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von zwei Stellplätzen. Sachdarstellung: Am 19.12.2022 wurde der Anbau und die Aufstockung und Modernisierung des Büro- und Geschäftshauses an der Worringer Str. 2-4 genehmigt. Das Vorhaben befindet sich derzeit im Bau. Für die Nutzungseinheit im 2.Obergeschoss wurde bereits ein Mieter gefunden. Für die Einheit liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Büro zur Physiotherapie Praxis vor. Das Vorhaben liegt im Bereich eines Anwohnerparkgebietes. Für die Nutzung als Praxis werden 3 Stellplätze mehr benötigt als für die Büronutzung. Ein Stellplatz wurde in der Tiefgarage bereits zusätzlich errichtet und wird künftig für die Praxis genutzt. 2 Stellplätze müssen abgelöst werden. Aufgrund der Lage des Gebäudes in einer Zone für Anwohnerparken fällt die Ablösung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Der Nachweis der zwei Stellplätzen auf dem Grundstück selbst ist nicht möglich, da das Grundstück vollflächig bebaut ist und keine zusätzlichen Stellplätze errichtet werden können. Aufgrund der geringen Anzahl an abzulösenden Stellplätzen und der guten Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr hat die Verwaltung gegen die Ablösung der Stellplätze keine Bedenken. Anlagen: Katasterplan Luftbild Lageplan Ansicht
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Title: Worringer Straße 2_s, Düsseldorf.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589062.pdf Published Time: Mon, 08 Jun 2026 13:13:31 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: StadtDüsseldorf Katasteramt Brinckmannstraße5 40225Düsseldorf ## Auszugausdem Liegenschaftskataster FlurkarteNRW1:500 Flurstück:4 Flur:26 Gemarkung:Flingern WorringerStraße2,Düsseldorf Erstellt: 21.09.2021 486 545 45687 32 346150 32 346200 5677600 5677650 Maßstab1:500 Meter 5 10 15 20 25 Die Nutzung dieses Auszuges ist im Rahmen des § 11 (1) DVOzVermKatG NRW zulässig. Zuwiderhandlungen werden nach § 27 VermKatG NRW verfolgt. 41,80 43,17 > 5 > 20,14 > 17,09 5
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Title: 00589067.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589067.pdf Published Time: Mon, 08 Jun 2026 13:16:01 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: = 47.15 üNN OKFFB +3.95 = 50.55 üNN OKFFB +7.35 = 53.70 üNN OKFFB +10.50 = 56.85 üNN OKFFB +13.65 = 60.00 üNN OKFFB +16.80 = 63.20 üNN OKFFB +20.00 = 66.875 üNN OKFFB +23.675 = 53.65 üNN OKRFB +10.45 = 50.50 üNN OKRFB +7.30 = 47.10 üNN OKRFB +3.90 = 56.80 üNN OKRFB +13.60 = 59.95 üNN OKRFB +16.75 = 63.10 üNN OKRFB +19.90 = 43.50 üNN OKFFB +0.30 = 43.41 üNN OKRFB +0.21 = 43.45 üNN OKFFB +0.25 +1.30 = 44.50 üNN OK Gelände = 43.20 üNN OKFFB +/-0.00 = 43.11 üNN OKRFB -0.09 +0.05 = 43.15 üNN OK Gelände +0.51 = 42.69 üNN OK Gelände ## WORRINGER-STR. > G RENZE G RENZE ## LADENEINGANG NA AM WEHRHAHN > G RENZE STÜTZ W AND ## WERBEANLAGE = 63.13 üNN OKFFB +19.93 = 63.40 üNN OKFFB +20.20 +21.20 = 64.40 üNN OK Geländer = 53.68 üNN OKFFB +10.48 = 55.255 üNN OKFFB +12.055 = 56.83 üNN OKFFB +13.63 = 58.405 üNN OKFFB +15.205 = 59.98 üNN OKFFB +16.78 = 61.555 üNN OKFFB +18.355 = 45.305 üNN OKFFB +2.105 = 47.13 üNN OKFFB +3.93 = 48.83 üNN OKFFB +5.63 = 50.53 üNN OKFFB +7.33 = 52.105 üNN OKFFB +8.905 +27.73 = 70.93 üNN OK Treppenhaus +24.875 = 68.075 üNN OK Attika +27.44 = 70.64 üNN OK Lamellenwand ## KÄLTE LÜFTUNG NUTZUNGSÄNDERUNG 2.OG BAUANTRAGSRELEVANT BEREICH NICHT 3.OG BIS DG BAUANTRAGSRELEVANT BEREICH NICHT 2.UG BIS 1.OG

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/145/2026