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SPOA/059/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Zuschuss den Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e. V.
Fachbereich:
52 - Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Sportausschuss 26.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Sportausschuss beschließt die Gewährung des nachfolgenden Sonderzuschusses:
Verein Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna
1895 e. V.
Maßnahme Umbau und Erweiterung von Sportflächen auf
der Sportanlage Flinger Broich
Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278
Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine
Zuschuss bis zu 350.000 EURO
Die Kassenwirksamkeit des Zuschusses wird auf die Jahre 2025, 2026 und 2027
verteilt. Die Auszahlung der Zuschussmittel erfolgt nach Baufortschritt.
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.
Sachdarstellung:
Mit Beschluss des Rates vom 09.10.2025 wurden Teile der Bezirkssportanlage Flinger
Broich in eine Vereinssportanlage umgewandelt und per Gebrauchsüberlassungs -
vertrag in die Verantwortung der Fortuna übertragen. Der Vertrag tritt zum
01.01.2026 in Kraft.
Die Fortuna plant nunmehr den Umbau eines Kunststoffkleinspielfeldes und eines
Tennenplatzes in ein Kunstrasengroßspielfeld sowie den Neubau eines Blinden- und
Inklusionskleinspielfeldes einschließlich der Nebenanlagen, Umgangswege und
Ballfangzäune.
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Das Großspielfeld soll auf einem nicht mehr genutzten Kleinspielfeld mit einem
Tennenbelag sowie auf einem ebenfalls nicht mehr bespielten und abgängigen
Kunststoffkleinspielfeld entstehen. Die Flächen befinden sich zwischen dem Gebäude
des Nachwuchsleistungszentrums und dem südlich davorliegenden Kunstrasenplatz.
Das Inklusionsspielfeld soll im nördlichen Segment der ehemaligen Wettkampfanlage
des SC Flingern westlich des Allwetterbads gebaut werden.
Die nicht mehr genutzten Flächen sollen dadurch aufgewertet und modernisiert
werden. Gleichzeitig sollen die Trainingsmöglichkeiten der Jugendmannschaften
durch die Erweiterung nutzbarer Sportinfrastruktur weiter verbessert werden. Dies
auch unter dem besonderen Aspekt der Inklusionsarbeit und der Gleichstellung im
Sport.
Das Großspielfeld soll als Trainingsstätte für den ideellen Nachwuchsbereich und im
Wesentlichen als Platz für Mädchen und Frauenfußball genutzt werden. Zielgruppen
sind dabei insbesondere Mädchen und Frauen im aktiven und organisierten Fußball.
Es soll eine Infrastruktur zur gezielten Nachwuchs- und Frauenförderung geschaffen
werden.
Im Dezember 2021 haben die Fortuna und neun weitere Düsseldorfer Vereine das
Bündnis „AG Mädchenfußball in Düsseldorf" unterzeichnet, um den Mädchen - und
Frauenfußball in Düsseldorf nachhaltig zu fördern.
Daraufhin ging im Sommer 2022 mit einem U17 -Team die erste Fortuna-
Mädchenfußballmannschaft an den Start. Ein Jahr später folgte im Sommer 2023 die
erste Frauenmannschaft. Mittlerweile verfügt die Fortuna auch über eine U15-
Mädchennmannschaft. Der Trainings- und Spielbetrieb findet derzeit sowohl am
Flinger Broich als auch im Arena-Sportpark statt. Mit dem geplanten Spielfeld sollen
die Strukturen für den Frauen- und Mädchenfußball der Fortuna auf der Anlage am
Flinger Broich gebündelt werden, so dass die Sportlerinnen dort ihre zentrale
Anlaufstelle finden.
Das Spielfeld ist in einer Größe von 66 x 104 Metern (Bruttofläche) geplant. Für den
Kunstrasen ist ein Belag aus geraden sowie texturierten Fasern mit einer Sand- oder
Kork- oder Maisverfüllung vorgesehen. Weiterhin sind Ballfangwände, Barrieren für
die Zuschauer und eine neue 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage geplant.
Auf dem anderen Platz soll ein Kunststoffkleinspielfeld speziell für die Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Schwerpunktmäßig sollen hier
Menschen mit Sehbehinderung und Menschen mit Amputationen Fußball spielen
können. Neben den inklusionsbedingten Anforderungen an den Platz mit spezieller
Umzäunung und akustischer Ballführung sowie der Beschaffenheit des Bodenbelags
für Krückenfußball soll ein barrierefreier Zugang zu den Umkleiden, Sanitäranlagen
und Tribünenbereichen in Anbindung an das Nachwuchsleistungszentrum
beziehungsweise das Toni-Turek-Haus ermöglicht werden. Der Platz soll
länderspieltauglich errichtet werden und anschließend nach der International Blind
Sports Federation sowie nach den Allgemeinen Statuten der Blindenfussball-
Bundesliga zertifiziert werden. Zielsetzung ist die Stärkung von Inklusion und
Teilhabe. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt
am Vereinssport teilnehmen können. Darüber hinaus soll durch gemeinsames
Trainieren von Menschen mit und ohne Behinderung die Integration durch Sport
gefördert werden. Zielgruppen sind Menschen mit Sehbehinderung oder Amputation
sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit oder ohne Behinderung.
Die geplante Spielfeldgröße beträgt 20 x 44 Metern (brutto) Als Belag ist ein
texturierter Kunstrasen geplant, der mit Sand verfüllt wird. Auch hier sind
Ballfangwände, Zuschauerbarrieren sowie eine Trainingsbeleuchtungsanlage mit vier
Flutern geplant. Hinzu kommen die oben beschriebenen speziellen Ausstattungen für
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den Behindertensport.
Die Kosten für die beiden neuen Plätze belaufen sich auf insgesamt 3,2 Mio. EURO.
Dabei entfallen rund 597.000 EURO auf den Inklusionsplatz und etwa 2.603.000
EURO auf den Platz für Mädchen- und Jugendfußball.
Ein städtischer Sonderzuschuss in Höhe von 350.000 EURO für die Errichtung der
Plätze wird für vertretbar und angemessen gehalten, da auf der Sportanlage bislang
nicht mehr genutzte Flächen wieder für eine sportliche Nutzung zur Verfügung
gestellt werden können. Dies stellt eine erhebliche infrastrukturelle Aufwertung des
Standorts dar. Darüber hinaus kommt der Förderung des Mädchen- und
Frauenfußballs sowie der Förderung des Inklusionssports eine besondere
sportpolitische Bedeutung dar. Zielsetzung ist die Schaffung eines
Leuchtturmprojekts mit einer Positionierung der Landeshauptstadt Düsseldorf und
der Fortuna als Vorreiter für inklusiven und gendergerechten Sport im kommunalen
Raum.
Die Maßnahme ist vom Datum der Bewilligung bis zum 30.06.2027 durchzuführen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen auf der im Beschlusstext aufgeführten
Haushaltsposition zur Verfügung. Die Kassenwirksamkeit wird dabei auf die Jahre
2025, 2026 und 2027 verteilt. Die Auszahlung erfolgt nach dem Baufortschritt.