Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV2/193/2026

Anbringung von Haltelinien auf Fahrradweg vor ÖPNV-Haltestellen - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/143/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grafenberger Allee 68 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Juli 2026veröffentlicht

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Anbringung von Haltelinien auf Fahrradweg vor ÖPNV-Haltestellen - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/143/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 215.09.2026Kenntnisnahme Beschluss: Auf Fahrradwegen, die sich auf dem Gehweg befinden und an ÖPNV-Haltestellen vorbeiführen, z.B. Haltestelle Engerstraße, möge jeweils vor den Haltestellen eine

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BV2/193/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Anbringung von Haltelinien auf Fahrradweg vor ÖPNV-Haltestellen - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/143/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 215.09.2026Kenntnisnahme Beschluss: Auf Fahrradwegen, die sich auf dem Gehweg befinden und an ÖPNV-Haltestellen vorbeiführen, z.B. Haltestelle Engerstraße, möge jeweils vor den Haltestellen eine weiße Haltelinie aufgebracht werden, um Fahrradfahrenden zu signalisieren, dass sie dort halten müssen, um aussteigende Fahrgäste nicht zu gefährden. Stellungnahme der Verwaltung: Haltelinien sind gemäß den „Richtlinien für die Markierung von Straßen" (RMS) ausschließlich dort vorzusehen, wo ein rechtlich wirksames Halt‑ oder Wartegebot besteht, etwa durch Verkehrszeichen 206 „Stopp", vor Lichtzeichen oder vor Schranken. An ÖPNV‑Haltestellen besteht für den Radverkehr kein entsprechendes Haltgebot. Die Anbringung einer Haltelinie wäre daher nicht regelkonform, sodass die Anregung der BV2 aus fachlichen Gründen nicht umgesetzt werden kann.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/193/2026