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BV2/193/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Anbringung von Haltelinien auf Fahrradweg vor ÖPNV-Haltestellen
- Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/143/2026
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 2
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 215.09.2026Kenntnisnahme
Beschluss:
Auf Fahrradwegen, die sich auf dem Gehweg befinden und an ÖPNV-Haltestellen
vorbeiführen, z.B. Haltestelle Engerstraße, möge jeweils vor den Haltestellen eine
weiße Haltelinie aufgebracht werden, um Fahrradfahrenden zu signalisieren, dass sie
dort halten müssen, um aussteigende Fahrgäste nicht zu gefährden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Haltelinien sind gemäß den „Richtlinien für die Markierung von Straßen" (RMS)
ausschließlich dort vorzusehen, wo ein rechtlich wirksames Halt‑ oder Wartegebot
besteht, etwa durch Verkehrszeichen 206 „Stopp", vor Lichtzeichen oder vor
Schranken.
An ÖPNV‑Haltestellen besteht für den Radverkehr kein entsprechendes Haltgebot.
Die Anbringung einer Haltelinie wäre daher nicht regelkonform, sodass die Anregung
der BV2 aus fachlichen Gründen nicht umgesetzt werden kann.