Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV9/012/2026

Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Kärntner Weg 31-59

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kärntner Weg 31 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 9 beschließt, die Einbahnstraßenregelung im Bereich Kärntner Weg 31-59 aufzuheben.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertretung 9 hatte die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung auf der Benninghauser Straße von Höhrather Straße bis Kärntner Weg und auf dem Kärntner Weg im Wohngebiet Wersten aufgehoben werden kann (Vorlage BV9/151/2024 ).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV9/012/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage_BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.2

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV9/012/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Kärntner Weg 31-59 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 30.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt, die Einbahnstraßenregelung im Bereich Kärntner Weg 31-59 aufzuheben. Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 hatte die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung auf der Benninghauser Straße von Höhrather Straße bis Kärntner Weg und auf dem Kärntner Weg im Wohngebiet Wersten aufgehoben werden kann (Vorlage BV9/151/2024 ). Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme (Vorlage BV9/206/2025 ) mitgeteilt, dass e ine Öffnung der Einbahnstraße in dem Abschnitt „ Werstener Friedhofstraße " und „ Benninghauser Straße " eine Verbesserung der Erreichbarkeit vor allem für die Nebenstraßen des „ Kärntner Weg " bedeuten würde und somit eine Entlastung der „ Höhrather Straße " . Eine vollständige Öffnung würde jedoch eine ganze Reihe an Schleichwegen ermöglichen, gerade für die Relation Süd-Nordwest, was in den Hauptverkehrszeiten eine Verschlechterung der Situation für die Anwohner bedeuten wird. Somit kann aus Sicht der Verwaltung nur für den genannten Abschnitt „ Kärntner Weg 31-59 " eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung empfohlen werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/012/2026