Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 10
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
27.01.2026 · Bezirksvertretung 10
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
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Bezirksvertretung 10 · Sitzung vom 27.01.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 09.02.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die genannten Straßenbegrenzungswände beiderseits der Frankfurter Straße bieten derzeit ein trauriges Bild. Sie sind z.T. bemoost, z.T. mit verschiedenen, auch anstößigen Graffitis versehen, der Anstrich ist an einigen Stellen verblasst und wirkt erneuerungsbedürftig (vgl. Fotos im Anhang). Andererseits ist dieser Straßenbereich das Einfallstor nach und damit die Visitenkarte von Garath. Durch die vermehrten Staus wegen der Sanierung der A59 kommt es zudem häufiger vor, dass die Autofahrenden in diesem Bereich stehen und mit dem Zustand der Wände unmittelbar konfrontiert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Stadtverwaltung die eingeschränkte Einsehbarkeit des Geländes und das damit verbundene Sicherheitsrisiko bekannt? 2. Welche Maßnahmen sind geplant, um durch Rückschnitt des Bewuchses und Pflege der Anlage die Übersichtlichkeit und soziale Kontrolle wiederherzustellen?
Der städtische Fußball- und Spielplatz an der Ecke Koblenzer Straße / Rein h old- Schneider-Straße befindet sich in einem verwahrlosten Zustand. Durch den starken und ungepflegten Bewuchs der umliegenden Grünflächen ist das Gelände von außen kaum noch einsehbar. Diese fehlende Übersichtlichkeit beeinträchtigt die soziale Kontrolle erheblich und führt zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko. Insbesondere besteht die Sorge, dass die mangelnde Einsehbarkeit den Aufenthalt von Personen begünstigt, die den Platz nicht bestimmungsgemäß nutzen. In diesem Zusammenhang werden Risiken im Hinblick auf Drogenkonsum, Vermüllung sowie mögliche Übergriffe - insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen - gesehen. Eine sichere Nutzung des Spiel- und Sportbereiches ist unter den derzeitigen Umständen nicht ausreichend gewährleistet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welches Amt ist für die Koordinierung und Durchführung der Aufschotterungsarbeiten auf dem genannten Waldweg zuständig? 2. Welches Material (z. B. Split, Schotter o. Ä.) wird für die Aufschotterung verwendet und in welchem Umfang? Bitte um eine kurze Beschreibung des Materials sowie dessen Eigenschaften in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck. Zusätzlich wird um Angaben zu Gewicht bzw. Volumina gebeten.
Auf dem Waldweg der Urdenbacher Kämpe entlang des bebauten Gebietes - beginnend am Fußballplatz am Rittersberg, weiterführend entlang der Hermann-vom-Endt-Straße, Peter-Behrens-Straße und Emil-Barth-Straße bis zur Garather Brücke - werden jährlich Aufschotterungsarbeiten durchgeführt. Das hierbei verwendete Material ist jedoch sehr feinkörnig und wird stellenweise über längere Abschnitte von etwa 20 bis 30 Metern aufgebracht. Dies stellt insbesondere für Radfahrende eine erhebliche Rutsch- und Sturzgefahr dar. Vor allem Rad fahrende Schulkinder, die diesen Weg regelmäßig als sichere Verbindung zur nahegelegenen Schule nutzen, geraten durch das lose Material leicht ins Schleudern - vergleichbar mit dem Befahren von Sandflächen. Darüber hinaus weist das eingesetzte Material eine Beschaffenheit auf, durch die die Schritte von Fußgängern und Joggern über weite Entfernungen deutlich hörbar sind. Für die angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner stellt dies insbesondere in den frühen Morgenstunden sowie in den Sommermonaten mit langer Tageshelligkeit eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung dar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sieht die DB sich nicht in der Verantwortung für die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs in Hellerhof? 2. Warum war es zur Gefahrenvermeidung für Reisende nicht möglich, den Gefahren durch Eis- und Schneeglätte durch Streumaßnahmen zu begegnen? 3. Kann die Verwaltung diese Thematik in ihre Abstimmungsgespräche mit der DB aufnehmen?
Der Wintereinbruch zu Jahresbeginn (02.01.26) hat auf dem Bahnsteig des S- Bahnhofs in Hellerhof zu einer Gefahrensituation für Nutzende der S-Bahn geführt. Trotz der Bildung von Eis- und Schneeglätte wurden dort offenbar bis zum Eintritt des Tauwetters am 12.01.2026 keine Streumaßnahmen durchgeführt. Aus eigener Anschauung konnte mehrfach beobachtet werden, dass Reisende durch die Glätte ins Straucheln gerieten. Insbesondere für ältere Menschen lag eine echte Gefahrenlage vor. Auch wenn Verständnis dafür besteht, dass angesichts des großen Aufgabenbereichs Streumaßnahmen nicht immer sofort nach dem ersten Schneefall möglich sind, ist es in Anbetracht der Gefahren für Hunderte von Reisenden nicht akzeptabel, wenn der Verkehrssicherungspflicht überhaupt nicht nachgekommen wird. Personalmangel allein kann die Situation nicht erklären, da beobachtet werden konnte, dass ein DB-Bediensteter im relevanten Zeitraum zeitintensiv die Aushänge in den Schaukästen ausgewechselt hat.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Rostocker Straße / Stettiner Straße / Stralsunder Straße Maßnahmen zur Schulwegsicherung umgesetzt werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob der bestehende Überweg durch zusätzliche Fahrbahnmarkierungen sowie durch entsprechende Hinweisschilder (z. B. Warnhinweise auf querende Grundschulkinder) gesichert werden kann. Dabei soll eine Einordnung der Situation im Sinne der Unfallprävention und im Kontext des Schulwegsicherungskonzeptes der Stadt Düsseldorf erfolgen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt die Finanzierung und Umsetzung des Bauvorhabens "(Teil-) Umbau der Bezirkssportanlage Garath " , mit Gesamtkosten in Höhe von 5.421.563 EUR brutto. Zu den im Haushalt veranschlagten 926.250 EUR netto und der Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 865.628 EUR, müssen noch zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 3.629.685 EUR netto in den Haushalt 2026 ff. aufgenommen werden.
Kosten konsumtive Kosten (gerundet, brutto) 172.361 EUR + investive Kosten (gerundet, brutto) 5.249.202 EUR Gesamtkosten (brutto) 5.421.563 EUR abzgl. bereits bereitgestellt investiv (netto) - 926.250 EUR abzgl. veranschlagter Umsatzsteuer - 865.628 EUR noch bereitzustellen (netto) 3.629.685 EUR jährliche Nettofolgekosten 177.310 EUR Standort: Die Bezirkssportanlage Garath, Koblenzer Straße 133 ist eine öffentlich zugängliche Sporteinrichtung, die langfristig den Bedarf an Außensportflächen im Stadtteil decken soll. Zentraler Bestandteil der Anlage ist ein Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld, und sechsbahniger Tennenrundlaufbahn mit Zuschaueranlagen. Daneben stehen ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag sowie ein weiteres Großspielfeld mit Tennenbelag zur Verfügung. Im Jahr 2024 wurden zudem zwei Flag-Footballplätze errichtet, wodurch die sportliche Vielfalt auf dem Gelände weiter erhöht wurde. Für die Anfahrt gibt es einen vorgelagerten Parkplatz mit etwa 60 Stellplätzen. Die Gebäudeinfrastruktur der Anlage umfasst zwei Umkleidegebäude sowie ein Vereinsgebäude mit integrierten Gerätegaragen. Gebäude 01 ist in zwei funktional unterschiedliche Bereiche unterteilt: ein Wohnbereich für den Platzwart sowie ein Umkleidetrakt mit vier Kabinen inklusive Sanitäranlagen. Gebäude 02 enthält zwei weitere Umkleidekabinen mit zugehörigen Sanitäreinrichtungen. Das Vereinsgebäude (Gebäude 04) verfügt im Erdgeschoss über einen Versammlungsraum mit Küche sowie sanitäre Anlagen. Eine Doppelgarage innerhalb des Gebäudes wird zur Aufbewahrung von Kleingeräten genutzt. Insgesamt stehen somit sechs Umkleidekabinen mit Sanitärbereichen sowie zusätzliche Außen-Toiletten zur Verfügung. Ein zentrales Ziel der Bezirkssportanlage ist die Förderung des Breitensports im Stadtteil. Daher ist eine enge Kooperation zwischen dem Garather Sportverein 1966 e.V. und dem American Football Club Düsseldorf 1978 e.V. (Düsseldorf Panther) vorgesehen. Gemeinsam sollen neue Sportangebote in den Bereichen Fußball, Flag Football und American Football etabliert und gleichzeitig multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Durchführungsplans 6268/003. Dieser setzt hinsichtlich der Art der Nutzung Wohnen sowie eine offene Bauweise fest. Darüber hinaus wird das Vorhaben gemäß § 34 BauGB beurteilt. Das Vorhaben muss also den Festsetzungen des Durchführungsplans entsprechen, darüber hinaus muss es sich in die nähere Umgebung einfügen.
Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Durchführungsplans hinsichtlich der Art der Nutzung und Bauweise ein. Bezüglich der Geschossigkeit ist auf dem angrenzenden Grundstück bereits eine VIII- geschossige Bebauung vorhanden. Die Firsthöhe der angrenzenden Gebäude unter der Adresse Peter-Behrens-Straße 47 und 49 ist 7,39 m höher. Hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche bestehen keine Bedenken, da teilweise Bestandsgebäude zurückgebaut werden. Die Bebauungsdichte bleibt vergleichbar mit dem Bestand.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 10 bittet den Rat, das Sachkonto 5454101 / 52420200 - Unterhaltung Straßen, Wege - finanziell so auszustatten, dass die von den Bezirksvertretungen als notwendig angesehenen Schulwegesicherungsmaßnahmen aus „Verkehrsverbesserungen" in 2026 finanziert werden können.
Die BV 10 setzt sich seit längerem dafür ein, die Verkehrssituation an der Carlo- Schmid-Straße in Hellerhof im Bereich der Einmündung der Ingeborg-Bachmann- Straße und der gegenüberliegenden Einfahrt zum Aldi- und P+R-Parkplatz zu verbessern. Hier liegt eine Gefahrensituation für Radfahrende und Fußgänger, insbesondere für die Kinder, welche die dortige Grundschule oder Kita besuchen, vor. Bereits im Jahre 2024 hatte eine Begehung der Örtlichkeit durch Mitglieder der Bezirksvertretung und des Amtes für Verkehrsmanagement stattgefunden. Zunächst war die Planung für 2025 und die Umsetzung in 2026 vorgesehen. Auf eine Anfrage hin teilte das Amt für Verkehrsmanagement zur Sitzung der BV 10 am 02.12.2025 mit (Beantwortung zur Vorlage BV10/186/2025), dass die Planung nunmehr voraussichtlich Anfang 2026 fertiggestellt werde. Eine Umsetzung sei neben Kapazitäten der Firmen von der Bereitstellung der Haushaltsmittel abhängig. Schulwegesicherungsmaßnahmen würden aus „Verkehrsverbesserungen" beim Sachkonto 5454101 / 52420200 - Unterhaltung Straßen, Wege - finanziert. Die Finanzierung wäre in 2026 sichergestellt, wenn die Bezirksvertretung die geschätzten Kosten in Höhe von etwa 70.000 EUR übernehmen würde. Die BV 10 sieht die intendierte Maßnahme als wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer an. Im Haushalt der Landeshauptstadt sollten für Schulwegesicherungsmaßnahmen stets ausreichend Haushaltsmittel vorhanden sein. Für die BV 10 würde die Kostenübernahme eine spürbare Belastung darstellen, während sich das Vorhaben für den städtischen Haushalt als „Kleinmaßnahme" darstellt. Die BV 10 bittet deshalb den Rat um auskömmliche Ausstattung des Sachkontos, damit die Finanzierung der geplanten Schulwegesicherungsmaßnahme als Voraussetzung für eine Umsetzung in 2026 verlässlich sichergestellt ist. Dies würde auch der Verkehrssicherheit von Schulkindern in anderen Stadtbezirken zugutekommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten für das kommende Haushaltsjahr Planungsmittel für die Errichtung von Kreisverkehren in: Hellerhof: Kreuzungsbereich: Hellerhofweg, Bertha-von-Suttner-Straße, Carlo- Schmid-Straße Garath: Kreuzungsbereich: Frankfurter Straße, Koblenzer Straße, Matthias- Erzberger-Straße einzustellen.
Beide Bereiche sind Knotenpunkte in ihren Stadtteilen, die regelmäßig zu Stauungen und Verkehrsbehinderungen führen. Vergleichbare Kreisverkehre wie etwa die an der Hildener Straße/Am Buchholzer Busch in Düsseldorf-Süd oder an der Düsseldorfer Straße/Theodor-Heuss-Straße in Langenfeld zeigen, dass eine enorme Entlastung der Stadtteile durch diese Maßnahme erreicht werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wird an dem Projekt festgehalten?
2. Wann kann nunmehr mit dem Baubeginn für den Quartiersplatz in Hellerhof gerechnet werden?
3. Welche Verschiebungen ergeben sich im Zeit- und Ablaufplan für das Projekt?
Auf der Grundlage der Beschlussvorlage BV10/081/2025 hat die BV10 die Ausführung und Finanzierung des Projektes „ Umgestaltung Quartiersplatz Ingeborg-Bachmann-Straße " beschlossen. Der zunächst mitgeteilte Zeit- und Ablaufplan konnte nicht eingehalten werden. Auf die Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung am 04.11.2025 (BV10/180/2025) hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass mit der Umgestaltung nunmehr in der 50.KW (08.-13.12.2025) begonnen werden soll und mit der Fertigstellung im 2. Quartal 2026 zu rechnen sei. Die Anwohnerschaft wurde darüber informiert. Der Baubeginn ist auch in der 50. KW nicht erfolgt. Eine Information der Verwaltung dazu liegt nicht vor. In der Anwohnerschaft fragt man sich, ob das Projekt überhaupt noch realisiert wird. Die Anfrage soll klären, worauf sich die Anwohnerschaft einzustellen hat.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/012/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.01.2026 Quartiersplatz in Hellerhof West Zu der Anfrage teilt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Folgendes mit: Frage 1: Wird an dem Projekt festgehalten? Frage 2: Wann kann nunmehr mit dem Baubeginn für den Quartiersplatz in Hellerhof gerechnet wer- den? Frage 3: Welche Verschiebungen ergeben sich im Zeit- und Ablaufplan für das Projekt? Antwort zu 1 bis 3: Ende Dezember wurde das Vergabeverfahren abgeschlossen und ein Unternehmen mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Ein Ortstermin wurde für die 3. Kalenderwoche verein- bart. Im Anschluss daran wird die Ablaufplanung zur Maßnahme erstellt und abgestimmt. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung im Nachgang über die Terminplanung informie- ren.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Rückschnitt des Grünzuges oberhalb der Brücke F rankfurter Straße - Fritz-Erler-Straße noch in dieser Rückschnittperiode vorzunehmen.
In der Beantwortung der Anfrage vom 5.11.24 wann die Brückenunterfü hrung Frankfurter Straße gereinigt wird, teilte die Verwaltung in der Vorlage BV10/151/2024 mit, dass die Reinigung nur nach umfangreichen Rückschnittarbeiten stattfinden könne. Diese sollten im 1. Quartal 2025 erfolgen. Mittlerweile befinden wir uns im 1. Quartal 2026. Falls der Rückschnitt wiederum nicht zeitnah erfolgt, steht zu befürchten, dass die Reinigung in 2026 nicht stattfinden wird. Die Brückenunterführung als Eingangs- und Durchgangstor durch Garath vermittelt einen verdreckten und heruntergekommenen Eindruck. Die grafischen Gestaltungselemente durch die FHS-Düsseldorf sind durch die extreme Verschmutzung nur noch zu erahnen. Die Verwahrlosung lädt zu weiteren Verschmutzungen und Wandschmierereien ein, die in letzter Zeit stark zunehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die gravierenden Fahrbahnschäden auf der Frankfurter Straße in Höhe der Aral-Tankstelle in Richtung Benrath und auf der Emil-Barth- Straße kurz vor dem Zebrastreifen zeitnah zu beseitigen.
Die Fahrbahnschäden insbesondere der Schaden auf der Frankfurter Straße erfordern Sofortmaßnahmen, da eine erhebliche Unfallgefährdung insbesondere für Kradfahrer gegeben ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass die noch fehlenden Vergrämungsmaßnahmen für Tauben im Bereich der Unterführung Hellerhof möglichst bald zum Abschluss gebracht werden. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Die Taubenabwehrmaßnahmen an den Betonvorsprüngen der Eisenbahnüberführung Hellerhofweg, beidseitig der Fahrbahn des Hellerhofweges, wurden im September 2025 beauftragt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, mit der AWISTA dahingehend zu verhandeln, dass die neu beschafften Saugreiniger auch in Hellerhof zum Einsatz kommen. Der Einsatz soll rund um das Einkaufszentrum Hellerhof erfolgen. Antwort: Die AWISTA Kommunal GmbH wurde beauftragt, den Bereich um das EKZ Hellerhof mit dem „ Glutton " Saugreiniger von Kleinstmüll zu befreien. Der Einsatz wird regelmäßig alle 14 Tage erfolgen und bereits im laufenden Monat Januar 2026 gestartet. Er umfasst die öffentlichen Verkehrsflächen um das EKZ Hellerhof , beginnend mit dem P&R Parkplatz, entlang der Carlo-Schmid-Straße und beidseitig durch die Fußgängerunterführung Hellerhofweg . Die im o.g. Beschluss genannten Örtlichkeiten finden hierbei vollständig Berücksichtigung. Antrag 2: Rund um das EKZ mit der ToGo -Pizzeria Lokanta sollten Mülleimer mit der Öffnung für Pizzakartons aufgestellt werden. Ebenso auf dem Platz vor der Schule, der auch ein beliebter Aufenthaltsort zum Pizza-Essen zu sein scheint.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Straßenabschnitt der Dresdener Straße zwischen den Einmündungen der Heiligenstädter Straße und der Wernigeroder Straße in die Dresdener Straße ein „ verkehrsberuhigter Bereich " eingerichtet werden kann. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Das Wohngebiet rund um die Dresdener Straße ist gesamtheitlich sehr verkehrsberuhigt gestaltet. Das zeigt sich durch die immer wieder auftretenden Aufpflasterungen, die verschiedenfarbig gepflasterten Bereiche, den Versatz in den Straßenverläufen und auch den niveaugleichen Ausbau einiger Bereiche. Auch in diesem Gebiet gibt es aber eine Netzhierarchie. Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) unterscheidet zwischen verschiedenen Straßenkategorien wie Wohnwege, Wohnstraßen und Sammelstraßen, die sich u.a. in Straßenbreite und -aufteilung, Geschwindigkeit und Fahrzeugaufkommen unterscheiden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 02.12.2025 fasste die Bezirksvertretung 10 folgenden Beschluss: Das Amt für Verkehrsmanagement wird gebeten, in der Februar-Sitzung der Bezirksvertretung 10 über den aktuellen Stand der Planung und Finanzierung des Radschnellweg Neuss-Langenfeld zu berichten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Ampelschaltung dahingehend angepasst werden kann, dass bei Ausfahrt eines Fahrzeuges der Feuerwache 6 nicht nur die entsprechende Ampelanlage vor der Wache für die Autofahrer auf rot schaltet, sondern zusätzlich die folgenden Ampeln in Richtung Hellerhof auf grün geschaltet werden können. Die Ampelschaltung soll so lange auf grün bleiben, bis das entsprechende Fahrzeug den Staubereich verlassen hat.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Kosten entstehen würden, wenn auch die Hellerhofer Neubürger*innen eine Stofftasche mit dem Emblem des Stadtteils und den Informationen für Neubürger*innen erhalten würden, die seit einigen Jahren im Rahmen Garath 2.0 verteilt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb des Geländes der Feuer- und Rettungswache 6 (Frankfurter Straße, Garath) stationiert werden kann, um die Reaktionszeiten insbesondere in Stausituationen zu verbessern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Kinderparlament Garath stellte in seiner Sitzung am 05.11.2025 folgende Anfrage: Das Kinderparlament bittet darum, zu prüfen, ob an der Güstrower Straße und an der Stettiner Straße in Höhe des Regenbogenspielplatzes sichere Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) eingerichtet werden können.
5 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.