Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV7/056/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Sachstandsbericht zu nicht umgesetzten Maßnahmen des Amtes für
Verkehrsmanagement
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 02.12.2025 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 24.03.2026 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 02.12.2025 folgenden
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, die von der Bezirksvertretung in den
vergangenen fünf Jahren beschlossenen und noch offenen, nicht umgesetzten
Maßnahmen zum Verkehrsmanagement
- Bedarfsampel an der Glashüttenstraße (BV7/010/2019)
- Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Ernst-Poensgen-Allee in Höhe der
Graf-Recke-Straße (BV7/139/2025)
- Zebrastreifen Schulweg „ KGS Unter den Eichen " (BV7/139/2023)
- Erweiterung der Tempo 30 Regelung auf der Heyestraße (BV7/210/2023)
- Ampelschaltung Vautierstraße Richtung Staufenplatz verbessern
(BV7/048/2024)
- Radwegeführung an der Haltestelle Pöhlenweg (OVA/009/2025)
im Stadtbezirk 7 aufzulisten und mit dem dazugehörigen Zeitplan/Beginn der
Umsetzung darzustellen.
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
- zu: Bedarfsampel an der Glashüttenstraße (BV7/010/2019):
Die Planung der Bedarfsampel befindet sich derzeit in der technischen Detailprüfung.
Aufgrund der sehr geringen Flächenverfügbarkeit im östlichen Seitenraum sowie der
dort verlaufenden Leitungen steht zur abschließenden Klärung der Machbarkeit und
zur Vermeidung von Konflikten mit dem Leitungsbestand noch eine Suchschachtung
aus.
Sobald die Ergebnisse dieser bautechnischen Untersuchung vorliegen und die
Standorte der Signalgeber feststehen, wird die Verwaltung der Bezirksvertretung 7
eine entscheidungsreife Planung vorlegen (2.Hj. 2026).
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- zu: Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Ernst-Poensgen-Allee in Höhe der
Graf-Recke-Straße (BV7/139/2025):
Generell wird verwiesen auf die bereits erfolgte Antwort BV7/052/2025.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in Höhe der Graf-Recke-Straße wird
seitens der Verwaltung grundsätzlich befürwortet, da hier ein Bedarf festgestellt
wurde.
Darüber hinaus ist im Zuge der Maßnahme der barrierefreie Ausbau der
angrenzenden Haltestelle „ Sportmeile Grafenberg " zu berücksichtigen, um eine
ganzheitliche Verbesserung der verkehrlichen Situation zu gewährleisten.
Die Planung der Haltestelle wurde in das Förder- und Planungsprogramm des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) aufgenommen. Das bedeutet, dass der VRR
die barrierefreie Planung erstellt, die die Stadt dann, nach Fertigstellung aller
Planungen, innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren erstellen muss.
Von einem Umbau der Haltestelle inkl. Einrichtung des Fußgängerüberwegs ist, unter
Berücksichtigung eines reibungslosen Planungsverlauf ab 2030ff auszugehen.
- zu: Zebrastreifen Schulweg „ KGS Unter den Eichen " (BV7/139/2023):
Die Planung befindet sich derzeit in der amtsinternen Abstimmung. Es ist
beabsichtigt, die Planung nach der Sommerpause im zweiten Halbjahr der Politik zur
Beschlussfassung vorzulegen.
- zu: Erweiterung der Tempo 30 Regelung auf der Heyestraße (BV7/210/2023):
Die Heyestraße ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße mit umfangreicher
ÖPNV ‑ Nutzung. Eine Tempo ‑ 30 ‑ Regelung ist nach aktueller Rechtslage nur im
direkten Umfeld der Ferdinand ‑ Heye ‑ Grundschule, der Kita Heyestra ß e 152 und
zwischen Schönau- und Dörpfeldstraße einerseits sowie zwischen Sichelstraße und
Owensstraße andererseits aus Lärmschutzgründen zulässig.
Der Bereich an der Grundschule wurde bereits umgesetzt.
F ü r den ü brigen Stra ß enzug ist eine umfassende Pr ü fung der Verh ä ltnism äß igkeit
erforderlich, da sowohl m ö gliche Verkehrsverlagerungen auf die Quadenhofstra ß e als
auch deutliche Fahrzeitverlängerungen im ÖPNV zu erwarten wären. Eine flächige
Tempo ‑ 30 ‑ Anordnung wird daher derzeit als nicht gerechtfertigt bewertet.
Aufgrund der nach wie vor hohen Zahl ähnlicher Anfragen und politischer Beschlüsse
aus Gremien, Bezirksvertretungen und Bürgerschaft kann kein Zeitpunkt für den
Abschluss der Einzelfallprüfung genannt werden. Zuständig für eine Entscheidung ist
der Ordnungs ‑ und Verkehrsausschuss.
- zu: Ampelschaltung Vautierstraße Richtung Staufenplatz verbessern
(BV7/048/2024):
Auf Grund höher priorisierter Maßnahmen konnte die Anpassung der Signalsteuerung
am Staufenplatz bisher nicht umgesetzt werden. Eine Inbetriebnahme der
geänderten Signalsteuerung ist bis Ende 2026 vorgesehen.
- zu: Radwegeführung an der Haltestelle Pöhlenweg (OVA/009/2025):
Verbesserungsmöglichkeiten (Versetzen der Poller, Optimierung der Markierung)
werden zurzeit innerhalb der Verwaltung mit der Rheinbahn erörtert und nach
Möglichkeit zeitnah umgesetzt.