Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/056/2026

Sachstandsbericht zu nicht umgesetzten Maßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 02.12.2025 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Könn-Straße 36a · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 5. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, die von der Bezirksvertretung in den vergangenen fünf Jahren beschlossenen und noch offenen, nicht umgesetzten Maßnahmen zum Verkehrsmanagement - Bedarfsampel an der Glashüttenstraße (BV7/010/2019) - Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Ernst-Poensgen-Allee in Höhe der Graf-Recke-Straße (BV7/139/2025) - Zebrastreifen Schulweg „ KGS Unter den Eichen " (BV7/139/2023) - Erweiterung der Tempo 30 Regelung auf der Heyestraße (BV7/210/2023) - Ampelschaltung Vautierstraße Richtung Staufenplatz verbessern (BV7/048/2024) - Radwegeführung an der Haltestelle Pöhlenweg (OVA/009/2025) im Stadtbezirk 7 aufzulisten und mit dem dazugehörigen Zeitplan/Beginn der Umsetzung darzustellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV7/056/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.4

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV7/056/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sachstandsbericht zu nicht umgesetzten Maßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 02.12.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 24.03.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 02.12.2025 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, die von der Bezirksvertretung in den vergangenen fünf Jahren beschlossenen und noch offenen, nicht umgesetzten Maßnahmen zum Verkehrsmanagement - Bedarfsampel an der Glashüttenstraße (BV7/010/2019) - Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Ernst-Poensgen-Allee in Höhe der Graf-Recke-Straße (BV7/139/2025) - Zebrastreifen Schulweg „ KGS Unter den Eichen " (BV7/139/2023) - Erweiterung der Tempo 30 Regelung auf der Heyestraße (BV7/210/2023) - Ampelschaltung Vautierstraße Richtung Staufenplatz verbessern (BV7/048/2024) - Radwegeführung an der Haltestelle Pöhlenweg (OVA/009/2025) im Stadtbezirk 7 aufzulisten und mit dem dazugehörigen Zeitplan/Beginn der Umsetzung darzustellen. Hierzu teilt die Verwaltung mit: - zu: Bedarfsampel an der Glashüttenstraße (BV7/010/2019): Die Planung der Bedarfsampel befindet sich derzeit in der technischen Detailprüfung. Aufgrund der sehr geringen Flächenverfügbarkeit im östlichen Seitenraum sowie der dort verlaufenden Leitungen steht zur abschließenden Klärung der Machbarkeit und zur Vermeidung von Konflikten mit dem Leitungsbestand noch eine Suchschachtung aus. Sobald die Ergebnisse dieser bautechnischen Untersuchung vorliegen und die Standorte der Signalgeber feststehen, wird die Verwaltung der Bezirksvertretung 7 eine entscheidungsreife Planung vorlegen (2.Hj. 2026). Seite 2 - zu: Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Ernst-Poensgen-Allee in Höhe der Graf-Recke-Straße (BV7/139/2025): Generell wird verwiesen auf die bereits erfolgte Antwort BV7/052/2025. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in Höhe der Graf-Recke-Straße wird seitens der Verwaltung grundsätzlich befürwortet, da hier ein Bedarf festgestellt wurde. Darüber hinaus ist im Zuge der Maßnahme der barrierefreie Ausbau der angrenzenden Haltestelle „ Sportmeile Grafenberg " zu berücksichtigen, um eine ganzheitliche Verbesserung der verkehrlichen Situation zu gewährleisten. Die Planung der Haltestelle wurde in das Förder- und Planungsprogramm des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) aufgenommen. Das bedeutet, dass der VRR die barrierefreie Planung erstellt, die die Stadt dann, nach Fertigstellung aller Planungen, innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren erstellen muss. Von einem Umbau der Haltestelle inkl. Einrichtung des Fußgängerüberwegs ist, unter Berücksichtigung eines reibungslosen Planungsverlauf ab 2030ff auszugehen. - zu: Zebrastreifen Schulweg „ KGS Unter den Eichen " (BV7/139/2023): Die Planung befindet sich derzeit in der amtsinternen Abstimmung. Es ist beabsichtigt, die Planung nach der Sommerpause im zweiten Halbjahr der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen. - zu: Erweiterung der Tempo 30 Regelung auf der Heyestraße (BV7/210/2023): Die Heyestraße ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße mit umfangreicher ÖPNV ‑ Nutzung. Eine Tempo ‑ 30 ‑ Regelung ist nach aktueller Rechtslage nur im direkten Umfeld der Ferdinand ‑ Heye ‑ Grundschule, der Kita Heyestra ß e 152 und zwischen Schönau- und Dörpfeldstraße einerseits sowie zwischen Sichelstraße und Owensstraße andererseits aus Lärmschutzgründen zulässig. Der Bereich an der Grundschule wurde bereits umgesetzt. F ü r den ü brigen Stra ß enzug ist eine umfassende Pr ü fung der Verh ä ltnism äß igkeit erforderlich, da sowohl m ö gliche Verkehrsverlagerungen auf die Quadenhofstra ß e als auch deutliche Fahrzeitverlängerungen im ÖPNV zu erwarten wären. Eine flächige Tempo ‑ 30 ‑ Anordnung wird daher derzeit als nicht gerechtfertigt bewertet. Aufgrund der nach wie vor hohen Zahl ähnlicher Anfragen und politischer Beschlüsse aus Gremien, Bezirksvertretungen und Bürgerschaft kann kein Zeitpunkt für den Abschluss der Einzelfallprüfung genannt werden. Zuständig für eine Entscheidung ist der Ordnungs ‑ und Verkehrsausschuss. - zu: Ampelschaltung Vautierstraße Richtung Staufenplatz verbessern (BV7/048/2024): Auf Grund höher priorisierter Maßnahmen konnte die Anpassung der Signalsteuerung am Staufenplatz bisher nicht umgesetzt werden. Eine Inbetriebnahme der geänderten Signalsteuerung ist bis Ende 2026 vorgesehen. - zu: Radwegeführung an der Haltestelle Pöhlenweg (OVA/009/2025): Verbesserungsmöglichkeiten (Versetzen der Poller, Optimierung der Markierung) werden zurzeit innerhalb der Verwaltung mit der Rheinbahn erörtert und nach Möglichkeit zeitnah umgesetzt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/056/2026