Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/056/2026

Lärmbelastung der Rheinkniebrücke reduzieren

Amtlicher Titel: Lärmbelastung der Rheinkniebrücke reduzieren - Sinnvolle Möglichkeiten suchen und umsetzen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Simon-Gatzweiler-Platz 9 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 30. März 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 4 behandelt am 29. April 2026 die Informationsvorlage zur Lärmminderung an der Rheinkniebrücke. Ziel ist es, sinnvolle Maßnahmen zu suchen und umzusetzen. Die Sitzung beginnt um 15:00 Uhr.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 4 wird am 29. April 2026 um 15:00 Uhr die Informationsvorlage zur Lärmbelastung der Rheinkniebrücke besprechen. Die Vorlage trägt die Referenznummer BV4/056/2026. Es handelt sich um eine Informationsvorlage, die der Kenntnisnahme dient.

Hintergrund

Die Rheinkniebrücke ist eine wichtige Verkehrsader in Düsseldorf. Hohe Lärmbelastungen beeinträchtigen die Lebensqualität der Anwohner. Die Bezirksvertretung sucht nach Lösungen zur Reduzierung des Lärms.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung könnte Maßnahmen zur Lärmminderung einleiten. Konkrete Ergebnisse sind noch nicht bekannt. Bürger können von einer möglichen Verbesserung der Lärmsituation profitieren.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 4 wird die Vorlage am 29. April 2026 besprechen. Bürger können die Sitzung besuchen und ihre Anliegen vorbringen.

Die wichtigsten Punkte

  • Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 29. April 2026 um 15:00 Uhr
  • Thema: Lärmbelastung der Rheinkniebrücke
  • Ziel: Sinnvolle Maßnahmen zur Lärmminderung finden
  • Vorlage zur Kenntnisnahme (BV4/056/2026)
  • Bürger können an der Sitzung teilnehmen.

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Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582237.pdf Published Time: 2026-03-30T10:40:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV4/056/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Lärmbelastung der Rheinkniebrücke reduzieren - Sinnvolle Möglichkeiten suchen und umsetzen Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 29.04.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 19.02.2025 nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung: 1. Einordnung der Lärmsituation Im betroffenen Abschnitt der Rheinallee liegen folgende Lärmwerte vor: >  LDEN (24-Stunden-Wert): 67,3 dB(A) >  Lnight (Nachtwert): 56,8 dB(A) Der Abschnitt ist im Lärmaktionsplan IV als belasteter Straßenabschnitt mit der Nummer 288 erfasst. Es liegt eine Betroffenheit von ca. 97 Bewohnern vor. Die aus diesen Rahmenbedingungen abgeleitete Lärmkennziffer (Verhältnis der Anzahl der betroffenen Personen und Höhe der Lärmbelastung) liegt bei 1,08 und somit im stadtweiten Vergleich im unteren Bereich. 2. Prüfung aktiver Lärmminderungsmaßnahmen 2.1 Geschwindigkeitsreduzierung Eine weitergehende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist straßenverkehrs- rechtlich auf einem ca. 260 m langen Abschnitt zwischen Rheinallee 160 und 170 grundsätzlich prüffähig. Aufgrund der Netzfunktion der Straße, der angrenzenden Geschwindigkeitsregelungen (80 km/h auf der Brücke sowie im Rheinalleetunnel) sowie des Ausbaustandards als anbaufreie Hauptverkehrsstraße wird eine weitergehende Anordnung seitens der Straßenverkehrs- behörde als nicht verhältnismäßig bewertet. Seite 2 2.3 Lärmmindernder Fahrbahnbelag (LOA) Der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages (hier der sog. LOA 5D) kann eine Lärmminderung von ca. 3 dB(A) bewirken. Der vorhandene Fahrbahnbelag im Bereich des Brückenbauwerks entspricht bisher nicht der Bauweise eines lärmmindernden Asphalts. Ggf. anfallende Instandsetzungsmaßnahmen umfassen derzeit lediglich kleinflächige Reparaturen (Schlaglöcher, Risse, Ausbrüche). Eine Umstellung auf LOA ist im Rahmen solcher punktuellen Maßnahmen technisch nicht möglich, da: >  eine vollständig angepasste Bauweise erforderlich wäre, >  die Entwässerungssysteme grundlegend anders ausgeführt werden müssten, >  eine komplette Erneuerung des Oberbaus notwendig wäre. Eine kurzfristige grundhafte Erneuerung des gesamten Asphaltbelages ist aktuell nicht vorgesehen. Im Rahmen einer mittel- bis langfristigen Erneuerung kann jedoch geprüft werden, ob die Verwendung von LOA sinnvoll und dauerhaft umsetzbar ist. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz steht hierzu im Austausch mit dem Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau sowie dem Amt für Verkehrsmanagement. 3. Gesamtbewertung Nach fachlicher Prüfung sind derzeit keine aktiven Lärmminderungsmaßnahmen – weder baulicher Art (z. B. Lärmschutzwände), noch verkehrsrechtlicher Art oder durch kurzfristige Umstellung auf LOA – umsetzbar bzw. wirtschaftlich vertretbar. Die Verwaltung wird die Situation bei einer zukünftig anstehenden grundhaften Sanierungs- maßnahme erneut bewerten sowie im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans im gesamtstädtischen Kontext berücksichtigen.

KI-gestützt aufbereitet am 16. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/056/2026