Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 4
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
29.04.2026 · Bezirksvertretung 4
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Die Bezirksvertretung 4 hat am 29. April 2026 in Düsseldorf zahlreiche Beschlüsse gefasst, darunter die Errichtung einer Mobilitätsstation und die Zulassung von Sachverständigen. Außerdem wurden verschiedene Anfragen und Berichte zur Verkehrssituation und zu geplanten Bauvorhaben behandelt.
Die Sitzung der Bezirksvertretung 4 fand am 29. April 2026 im Großen Veranstaltungsraum im Rheinblick 741 statt. Die Tagesordnung umfasste 36 Punkte, darunter die Genehmigung der Niederschrift der vorherigen Sitzung und die Zulassung von Vertretungen und Sachverständigen. Die Beschlüsse wurden überwiegend einstimmig gefasst.
Die Bezirksvertretung 4 ist ein wichtiges Gremium der Stadt Düsseldorf, das lokale Anliegen und Projekte behandelt. In dieser Sitzung wurden sowohl aktuelle Anfragen der Fraktionen als auch Berichte zur Verkehrssituation und zu geplanten Bauvorhaben diskutiert.
Die Beschlüsse der Sitzung betreffen unter anderem die Errichtung einer Mobilitätsstation auf der Hansaallee, die für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtbezirk 4 von Bedeutung ist. Die Zulassung von Sachverständigen ermöglicht eine fundierte Beratung zu relevanten Themen, die die Bürger direkt betreffen.
Die Verwaltung wird die beschlossenen Maßnahmen umsetzen und die Anfragen der Fraktionen bearbeiten. Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung 4 ist für den 08. Juli 2026 geplant.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 1. Mai 2026 · gpt-4o-mini
Bezirksvertretung 4 · Sitzung vom 29.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 14.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Errichtung einer Mobilitätsstation an der Hansaallee / Niederkasseler Lohweg vor dem Philippus-Platz gemäß Lageplan S 1834/133.
Hintergrund und Anlass: Entsprechend der Strategie für die Entwicklung von Mobilitätsstationen, die am 25.08.2021 vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschlossen wurde, soll in Düsseldorf ein enges Netz an Mobilitätsstationen entstehen. Ziel ist es, 100 Mobilitätsstationen zu errichten, spätestens bis 2035 (Klimaneutrale Landeshauptstadt). Die Stationen zielen auf eine möglichst nahtlose Verknüpfung von verschiedenen Mobilitätsangeboten ab, um so Multi- und Intermodalität als komfortable und nachhaltige Alternative zum eigenen, privaten Pkw zu etablieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie sieht der Zeitplan für die Bebauung des Grundstücks aus, auf dem die St. Anna-Kirche in Düsseldorf-Niederkassel stand?
2. Warum wurde bis heute, über acht Jahre nach Durchführung des Investoren- auswahlverfahrens, nicht mit dem Bau begonnen?
3. Was tut die Verwaltung, um die Umsetzung des Bauvorhabens voranzutreiben?
zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 Betrifft: Wie sieht der Zeitplan für die Bebauung des Kirchengrundstücks St.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/066/2026 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Wie sieht der Zeitplan für die Bebauung des Kirchengrundstücks St. Anna in Düsseldorf-Niederkassel aus? Frage 1: Wie sieht der Zeitplan für die Bebauung des Grundstücks aus, auf dem die St. Anna- Kirche in Düsseldorf-Niederkassel stand? Antwort: Nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB). Die dazu erforderlichen Unterlagen des Städtebaulichen Vertrags und des Bebauungsplanverfahrens (u.a. Planwerk, Textlich Festsetzungen und Begründung) sind derzeit in der Überarbeitung. Abhängig von der rechtzeitigen Lieferung der Unterlagen durch den Investor könnte der Offenlagebeschluss noch vor der Sommerpause erfolgen. Ein Satzungsbeschluss wäre damit Ende 2026 / Anfang 2027 möglich. Entsprechende Bauanträge können nach Rechtskraft des Bebauungs- planes eingereicht werden. Ein Baubeginn könnte vorbehaltlich o.g. Verlaufs dann frühestens in 2027 erfolgen. Frage 2: Warum wurde bis heute, über acht Jahre nach Durchführung des Investorenauswahl- verfahrens, nicht mit dem Bau begonnen? Antwort: Seit Abschluss des Auswahlverfahrens hat es grundlegende Veränderungen im Immobilienbereich insbesondere zu Zinssatz und Baukosten gegeben. In diesem schwierigen Marktumfeld ist das Vorhaben investorenseitig überprüft und angepasst sowie auf aktuelle Förderrahmenbedingungen konkretisiert worden, um eine Umsetzung und wirtschaftliche Tragfähigkeit in einem nicht einfachen Marktumfeld auch erreichen zu können. Zu Bebauungsplan und Vertragsinhalten des städte- baulichen Vertrags waren Lösungen zu finden, die unter diesen Rahmenbedingungen eine Umsetzung ermöglichen und gleichzeitig die hohe städtebauliche Qualität des Vorhabens und das Sicherungsinteresse der Landeshauptstadt gewährleisten. Frage 3: Was tut die Verwaltung, um die Umsetzung des Bauvorhabens voranzutreiben? Antwort: Die Verwaltung ist mehrfach auf die Projektseite zugegangen, um den notwendigen Vertrag zur Umsetzung des Projektes zu finalisieren. Entwicklungsvoraussetzungen für die Umsetzung sind neben dem Baurecht auch die Rahmenbedingungen auf dem Finanzmarkt und der Fortentwicklung der Förderungsprogramme des Landes, die eine Umsetzbarkeit nunmehr wieder erwarten lassen. Die Verhandlungen und Gespräche zur Finalisierung des Städtebaulichen Vertrags (SBV) sind inzwischen so weit, dass ein zeitnaher Abschluss und damit die Fortführung des Projektes greifbar sind (siehe Frage 1). Des Weiteren hat die Verwaltung der Projektseite angeboten, die noch zu stellenden Bauanträge - vorbehaltlich des Abschlusses des B-Plan-Verfahrens - schon frühzeitig, vorab mit der Verwaltung abzustimmen. Dieses Vorgehen birgt erhebliches Zeiteinspar-Potential, welches auch schon in anderen Verfahren erfolgreich aktiviert werden konnte.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen ist die Anzahl der Händler auf dem Löricker Wochenmarkt in den vergangenen Monaten nach Kenntnis der Verwaltung deutlich zurück- gegangen?
2. Wie hoch sind aktuell die Standgebühren für Händler auf dem Löricker Wochenmarkt und haben sich diese in jüngerer Zeit verändert?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Attraktivität des Wochenmarktes für Händler zu erhöhen und neue Anbieter zu gewinnen?
Der Löricker Wochenmarkt, der regelmäßig mittwochs und samstags stattfindet, verzeichnet seit geraumer Zeit einen erheblichen Rückgang der teilnehmenden Händler. Aktuell sind lediglich noch ein Gemüse- sowie ein Geflügelstand vertreten. Im Vergleich dazu war das Angebot noch im vergangenen Jahr deutlich vielfältiger und umfasste unter anderem einen Blumenhändler, einen Bäcker, einen Metzger, einen Fischhändler sowie eine Hähnchenbraterei.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/076/2026 Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Löricker Wochenmarkt erhalten und Angebot verbessern - Attraktivität für Händler erhöhen Frage 1: Aus welchen Gründen ist die Anzahl der Händler auf dem Löricker Wochenmarkt in den vergangenen Monaten nach Kenntnis der Verwaltung deutlich zurückgegangen? Antwort: Der Wochenmarkt Lörick findet an 2 Markttagen in der Woche statt, am Mittwoch und Samstag. In der Rückschau bis 2022 hat sich der Mittwoch als stabiler Markttag herausgestellt, während der Samstag zunehmend an Substanz verliert. Im Warenangebot stellen sich für den Standort Lörick insbesondere Bäcker, Metzger und Blumenhändler als problematisch heraus. Nach zunächst großer Fluktuation fehlen diese nun trotz intensiver Bewerbung des Standortes durch die Marktverwaltung. Zur Standortaufgabe stehen altersbedingte Geschäftsaufgaben, Insolvenzen im Vordergrund, aber auch vereinzelt Verlagerungen von Aktivitäten ins Onlinegeschäft. Blumenhändler, die an anderen Standorten erfolgreich sind, erzielen in Lörick keinen auskömmlichen Umsatz. Die Auslastung der zur Verfügung stehenden 59 Meter Standfläche hat sich von 2022 bis 2026 von 84% auf 60% verringert, was hauptsächlich zu Lasten des Samstages geht. Der Mittwoch kann aktuell wieder mit einem Fischhändler beschickt werden. Frage 2: Wie hoch sind aktuell die Standgebühren für Händler auf dem Löricker Wochenmarkt und haben sich diese in jüngerer Zeit verändert? Antwort: Die Entgeltordnung der Wochenmarktsatzung stammt aus dem Jahr 1998. Seit 2020 sind die Standgebühren unverändert und liegen bei 1,70 €/ lfd. Meter Standfläche /Markttag. Dieser Gebührensatz ist im Vergleich zum Umland und umliegenden Städten konkurrenzlos günstig, was Düsseldorf zu einem Anziehungspunkt für Händler aus dem Ruhrgebiet und vom Niederrhein macht. Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Attraktivität des Wochenmarktes für Händler zu erhöhen und neue Anbieter zu gewinnen? Antwort: Die Marktverwaltung bewirbt alle Standorte und alle Warenangebote aktiv über eine aktuelle Bewerberliste. Die technische Ausstattung ist an allen Standorten auf einem aktuellen Stand, eine umfassende Betreuung der Standorte und Händler ist gegeben. Keinen Einfluss hat die Marktverwaltung auf gesamtgesellschaftliche Veränderungen im Käuferverhalten und auf demographische Veränderungen in der Käufer- und Händlerschaft, die alle Wochenmärkte in nah und fern betreffen und dazu führen, dass sich in NRW die Umsätze auf Wochenmärkten insgesamt von 2024 zu 2025 um 10% verringert haben. In der Marktverwaltung Düsseldorf nimmt im Juni 2026 eine Projektmanagerin ihre Tätigkeit mit dem Ziel auf, mit neuen Konzepten und Maßnahmen die Düsseldorfer Wochenmärkte zu gestalten.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um zukünftig Vandalismus an Bäumen in öffentlichen Grünanlagen zu verhindern?
2. Wie hoch sind die geschätzten Gesamtkosten?
3. Gibt es Pläne, die Überwachung in besonders gefährdeten Gebieten zu verstärken oder mit lokalen Initiativen zusammenzuarbeiten, um mögliche Täter zu identifizieren?
In der Parkanlage an der San-Remo-Straße mussten kürzlich zwei Spitzahorne aufgrund mutwilliger Beschädigung – vermutlich durch Unbekannte – gefällt werden. Die Verwaltung hat hierzu Anzeige erstattet. Um den Verlust auszugleichen, werden zeitnah drei klimaresistente Ulmen aus der städtischen Baumschule als Ersatz gepflanzt. Diese Zukunftsbäume sind besonders widerstandsfähig gegen Krankheiten und entsprechen in Wuchs und Form den gefällten Spitzahornen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/078/2026 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Baumvandalismus im Feldmühlepark? Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um zukünftig Vandalismus an Bäumen in öffentlichen Grünanlagen zu verhindern? Frage 3: Gibt es Pläne, die Überwachung in besonders gefährdeten Gebieten zu verstärken oder mit lokalen Initiativen zusammenzuarbeiten, um mögliche Täter zu identifizieren? Antwort zur Frage 1 und Frage 3: Der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD) kontrolliert im Rahmen seiner Kapazitäten und Auftragslagen die öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet. Aktuell sind keine konkreten Maßnahmen angedacht, innerstädtische Grünflächen gegebenen- falls zu priorisieren und entsprechend stärker zu überwachen. Die Einbeziehung von privaten Initiativen wird als nicht zielführend angesehen. Wie bereits praktiziert wird, werden Grünanlagen in denen verstärkt Schäden und / oder Verunreinigungen festgestellt werden, dem OSD mit der Bitte um eine temporär erhöhte Kontrolldichte mitgeteilt. Sachschäden, bei denen die Täterermittlung Aussicht auf Erfolg hat, werden zur An- zeige gebracht. Frage 2: Wie hoch sind die geschätzten Gesamtkosten? Antwort: Die Kosten für eine (Ersatz-) Pflanzung richten sich u.a. nach der Baumart und den jeweiligen Kosten für Anschaffung, Transport und sonstigen Arbeitsaufwand für die Baumpflanzung. Für die Pflanzung einer Ulme entsteht ein Aufwand von ca. 2.500 €.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Standortalternativen für die neue Feuerwehrwache im Stadtbezirk 4 wurden bisher geprüft?
2. Welche Kriterien sind für eine mögliche Standortentscheidung maßgeblich?
3. Welcher Zeitplan ist für die Planung und den Bau der neuen Feuerwehrwache im Stadtbezirk 4 vorgesehen?
Für die Feuer- und Rettungswache 2 (Quirinstraße 49) besteht dringender Erneuerungsbedarf, um eine adäquate, geschlechtergetrennte Unterbringung der Einsatzkräfte, den notwendigen Arbeitsschutz und die adäquate Unterbringung der bereits jetzt dort stationierten Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/079/2026 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Neubau der linksrheinischen Feuerwache Frage 1: Welche konkreten Standortalternativen für die neue Feuerwehrwache im Stadtbezirk 4 wurden bisher geprüft? Antwort: Nach intensiver Prüfung unterschiedlicher Standorte ist das Grundstück Heerdter Lohweg / Brüsseler Straße ausgewählt worden. Der Ankauf der Fläche wurde am 19.03.2026 durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen. Frage 2: Welche Kriterien sind für eine mögliche Standortentscheidung maßgeblich? Antwort: Die Standortalternativen sind unter folgenden Leitlinien geprüft worden: • Die Versorgungsgüte im Rettungsdienst muss durch die Verlegung des Standortes idealerweise verbessert werden. • Die Versorgungsgüte im Brandschutz muss durch die Verlegung des Standortes idealerweise verbessert werden. • Die Fläche muss groß genug sein, um den vollen Leistungsumfang der Feuer- und Rettungswache 2 zu realisieren und darüber hinaus Platz für eine optionale Erweiterung um eine neue Leitstelle und die Branddirektion zu bieten. Frage 3: Welcher Zeitplan ist für die Planung und den Bau der neuen Feuerwehrwache im Stadtbezirk 4 vorgesehen? Antwort: Der Neubau der Feuer- und Rettungswache 2 ist Teil der „Feuerwehrorganisatorischen Maßnahmen I". Derzeit laufen die Planungen in der Leistungsphase 2. Nach aktueller Zeitplanung soll im dritten Quartal 2027 die Vorlage für einen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss in den Rat eingebracht werden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, das vom Jugendrat benannte Mitglied, Frau Laura Felde, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 4 gemäß Nummer 5 der Geschäftsordnung des Jugendrates in Verbindung mit § 58 Absatz 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Düsseldorfer Jugendrates ist der Jugendrat berechtigt, für verschiedene Gremien der Stadt, darunter die Bezirksvertretungen, ein Mitglied zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen zu benennen. Dieses Mitglied des Jugendrates wird durch entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung zu den öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht ihm, sich in den Sitzungen zu jugendrelevanten Themen zu äußern; es besteht jedoch kein Antrags- und Anfragerecht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, Frau Miriam Marzog, Connected Mobility Düsseldorf GmbH, als Sachverständige im Sinne des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 15 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Sitzung am 29.04.2026 zuzulassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, Herrn Polizeidirektor Oliver Strudthoff, Leiter der Polizeiinspektion Mitte, Polizeipräsidium Düsseldorf, sowie Herrn Polizeioberrat Jannik Müller, Polizeiinspektion Mitte, Polizeipräsidium Düsseldorf, als Sachverständige im Sinne des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 15 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Sitzung am 29.04.2026 zuzulassen.
Herr Polizeidirektor Oliver Strudthoff, Leiter der Polizeiinspektion Mitte, Polizeipräsidium Düsseldorf, sowie Herr Polizeioberrat Jannik Müller, Polizeiinspektion Mitte, Polizeipräsidium Düsseldorf, berichten zum mündlichen Bericht „Verkehrliche Auswirkungen Rheinkirmes 2026“.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 hat die Verwaltung mit Beschluss vom 17.03.2021 (BV4/045/2021) beauftragt zu prüfen, ob und zu welchen Kosten der Simon- Gatzweiler-Platz im Sinne eines modernen und leistungsstarken P&R-Parkplatzes und eines Schützenfestgeländes umgestaltet werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen schreitet kontinuierlich voran. Im Hochflur-Stadtbahnnetz verfügen ca. 66 Prozent der Steige über einen stufenlosen Einstieg. Im Niederflur-Stadtbahn-bzw. Straßenbahnnetz sind es ca. 50 Prozent.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.463.728, - Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 4 ein Anteil in Höhe von 164.626, - Euro für das Jahr 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt 10.000 EUR (brutto) dieser finanziellen Mittel aus dem Jahr 2016 nun für die Don-Bosco-Montessori-Schule, Salierstraße 37, für 20 Stellplätze für Fahrradständer und 40 Stellplätze für Roller aus den Bauunterhaltungsmitteln, Haushalt 2016, Liste B) Sonstige Gebäude bereitzustellen. Die restlichen finanziellen Mittel in Höhe von 44.824,36 € des ursprünglichen Beschlusses sollen weiterhin für das Comenius- Gymnasium, die Carl-Benz-Realschule, die BSA Schorlemerstraße und die BSA Pariser Straße, Fahrradständer, verwendet werden.
Die Bezirksvertretung 4 hebt den Beschluss 174/137/2016: „Comenius-Gymnasium, Carl-Benz-Realschule, Bezirkssportanlage (BSA) Schorlemerstraße und BSA Pariser Straße, Fahrradständer, 54.824,36 € Restbetrag (ursprünglicher Betrag: 70.385,35 €.“ teilweise auf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die zweite, bislang ungestaltete Sitzbank am genannten Standort ebenfalls farblich zu gestalten, vorzugsweise in den Farben Schwarz-Rot-Gold. Die entstehenden Kosten sind vollständig und nachvollziehbar darzustellen.
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung ist in mehrfacher Hinsicht unzureichend und bleibt eine belastbare Antwort auf die gestellten Fragen schuldig. Zentral ist zunächst festzustellen, dass die ausdrücklich erbetene Darstellung der Kosten vollständig unterblieben ist. Dies stellt keinen bloßen formalen Mangel dar, sondern verhindert eine sachgerechte politische Bewertung. Ohne Kenntnis der finanziellen Auswirkungen ist eine Abwägung im Gremium nicht möglich. Dass dieser Punkt gänzlich ignoriert wurde, wirft erhebliche Fragen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der Verwaltungsarbeit auf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie im Bereich Quirinstraße 1A, über Luegallee 135, bis zur Lanker Straße 2 die Nutzung des öffentlichen Raums durch Außengastronomie so geregelt werden kann, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Gehwege für Fußgänger jederzeit gewährleistet ist.
Aus der Bürgerschaft wurde wiederholt berichtet, dass sich die Situation im Bereich von der Quirinstraße (ab Hausnummer 1A) über die Luegallee (bis Hausnummer 135) bis zur Lanker Straße 2 zunehmend verschärft hat. Insbesondere durch die starke Ausweitung der Außengastronomie kommt es entlang der gesamten Strecke zu erheblichen Einschränkungen für Fußgänger. Die Gehwege sind vielerorts so stark durch Tische, Stühle und weitere Nutzungen belegt, dass ein ungehindertes Passieren teilweise kaum noch möglich ist. Fußgänger sehen sich dadurch gezwungen, auf Radwege oder sogar in Wartebereiche von Bushaltestellen auszuweichen. In den Sommermonaten verschärft sich die Situation zusätzlich durch eine intensivere Nutzung des öffentlichen Raums.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 4 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet.
Ich bitte die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 4 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wo auf der Schorlemerstraße zwischen der Bardelebenstraße und der Quirinstraße Fahrradstellplätze geschaffen werden können, um ein geordnetes Abstellen von Fahrrädern zu ermöglichen.
Auf der Schorlemerstraße im Bereich zwischen der Bardelebenstraße und der Quirinstraße werden viele Fahrräder unordentlich an einem Bauzaun und in einem kleinen Stichweg abgestellt, siehe beigefügte Fotos. Offensichtlich besteht dort ein Bedarf an Fahrradstellplätzen, der nicht von den bisher von der Verwaltung eingerichteten Stellplätzen gedeckt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, auf der Niederkasseler Straße zwischen Kanalstraße und Beim Dorf Bäume zu pflanzen.
Auf der Niederkasseler Straße zwischen Kanalstraße und Beim Dorf befindet sich ein Straßenabschnitt ohne Bäume. Hier wäre die Pflanzung von schattenspendenden Bäumen sinnvoll. Sie würden sich positiv auf das Klima auswirken und die Aufenthaltsqualität auf der Niederkasseler Straße steigern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob noch ergänzend die Neuwerker Straße als ein weiterer Untersuchungsraum für eine soziale Erhaltungssatzung mit aufgenommen werden kann.
Zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 25.06.2025 hatten wir bereits einen Antrag eingebracht, die Neuwerker Straße als zusätzlichen Untersuchungsraum aufzunehmen. Der damalige Grund für die Ablehnung ist inzwischen entfallen: Seit Ende 2025 liegt der Evaluierungsbericht zum ersten Düsseldorfer Erhaltungssatzungsgebiet vor. Am 28.01.2026 hat die Verwaltung mit der Vorlage APS/153/2025 dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgeschlagen, die Untersuchungsräume 11 (Unterbilk/Friedrichsstadt) und 16 (Pempelfort/Derendorf/ Golzheim) sowie einen weiteren Untersuchungsraum auf Basis der erfolgten Analyse zu bearbeiten und zeitnah zum Satzungsbeschluss vorzulegen, sofern die Anwendungs-voraussetzungen dafür vorliegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich des Kaiser-Friedrich-Rings – ab der Kreuzung Habsburger Straße bis zur Kreuzung Lotharstraße – beidseitig das Parken von Fahrzeugen zu untersagen, bei denen es sich nicht um PKW handelt.
Im Bereich des Kaiser-Friedrich-Rings ist in zunehmendem Maße zu beobachten, dass große Fahrzeuge wie Wohnmobile, Wohnwagen, Transporter, Lkw sowie Anhänger den öffentlichen Straßenraum intensiv und häufig über längere Zeiträume nutzen. Dies führt zu verschiedenen nachteiligen Auswirkungen auf Anwohner, Verkehrssicherheit sowie die Nutzung des öffentlichen Raums insgesamt: 1. Schutz der Anwohner Der verstärkte Einsatz und das dauerhafte Abstellen von Großfahrzeugen führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohnerschaft. Neben zusätzlicher Lärm- und Abgasbelastung entstehen insbesondere Sichtbehinderungen im Straßenraum. Zudem ist vermehrt festzustellen, dass Fahrzeuge – insbesondere in den Abendstunden – als temporäre Wohnmobile genutzt werden, was die Wohn- und Aufenthaltsqualität zusätzlich beeinträchtigt. Die eingeschränkten Sichtverhältnisse durch hohe Fahrzeuge erhöhen darüber hinaus das Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten das Verkehrskonzept „Theodor-Heuss-Brücke“ zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 08.07.2026 umfänglich vorzustellen.
In der Sondersitzung am 12.01.2026 hat die Verwaltung die Mitglieder der Bezirksvertretungen 1 und 4 darüber informiert, dass ein Verkehrskonzept aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Sanierungsarbeiten auf die Verkehrssituation der betroffenen Stadtbezirke (hier die linksrheinischen Stadtbezirke) erstellt wird. Da die Sanierungsarbeiten bereits schon im Mai 2026 beginnen sollen, ist es dringend erforderlich, das Verkehrskonzept zeitnah vorzulegen und umfassend über die geplanten Einschränkungen sowie alternative Verkehrsführungen zu informieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die geplanten Sanierungsmaßnahmen an dem Verbindungs- weg zwischen Schiessstraße und Krefelder Straße vorzuziehen oder zu mindestens provisorische Ausbesserungsmaßnahmen vorzunehmen.
Die Verkehrssicherheit ist ein zentrales Anliegen für viele Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt. Es gibt massive Beschwerden, dass sich der Verbindungsweg zwischen Schiess- straße und Krefelder Straße in einem solchen desaströsen Zustand ist, der die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Die Straße ist von zahlreichen Schlaglöchern übersät, sodass Autofahrende teilweise im Slalom fahren, um Schäden an ihren Fahrzeugen zu vermeiden. Für Radfahrende ist die Strecke mittlerweile In Teilen unbefahrbar geworden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, mögliche öffentliche Flächen im linksrheinischen Düsseldorf zu identifizieren, die für eine Entsiegelung in Frage kommen.
Die Entsiegelung von Flächen leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung des Stadtklimas. Begrünte Flächen wirken wie natürliche Klimaanlagen: Durch Verdunstung kühlen sie ihre Umgebung ab und reduzieren so den Hitzeinseleffekt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Ordnungsamt wie folgt Stellung: Die Durchführung kommunaler Geschwindigkeitsmessungen ist gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes nur unter den dort näher bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 19.02.2025 nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung: 1. Einordnung der Lärmsituation Im betroffenen Abschnitt der Rheinallee liegen folgende Lärmwerte vor: LDEN (24-Stunden-Wert): 67,3 dB(A) Lnight (Nachtwert): 56,8 dB(A) Der Abschnitt ist im Lärmaktionsplan IV als belasteter Straßenabschnitt mit der Nummer 288 erfasst. Es liegt eine Betroffenheit von ca. 97 Bewohnern vor. Die aus diesen Rahmenbedingungen abgeleitete Lärmkennziffer (Verhältnis der Anzahl der betroffenen Personen und Höhe der Lärmbelastung) liegt bei 1,08 und somit im stadtweiten Vergleich im unteren Bereich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 18.03.2026 nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung: Sachstand Kommunale Wärmeplanung Mit dem Beschluss RAT/509/2022 „Kommunale Wärmeplanung“ hat der Rat der Stadt am 15. Dezember 2022 die Verwaltung damit beauftragt, eine Kommunale Wärmeplanung für Düsseldorf auf den Weg zu bringen. Mit der Vorlage AUS/016/2023 „Strategie zur Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung“ wurden am 16. März 2023 im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz eine Strategie zur Umsetzung des Beschlusses sowie erste, für die Stadt Düsseldorf besonders wichtige Punkte bei der Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 18.03.2026 nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat die Situation um die Altpapiercontainer am Comeniusplatz geprüft: Die vier Altpapiercontainer am Comeniusplatz wurden bereits seit längerem sechsmal die Woche geleert. Dabei werden auch die Papier- und Pappe-Beistellungen mitgenommen. Eine Kontrolle des Ermittlungsteams Abfallablagerungen hat keine Hinweise auf eine auffällige Nutzung der Behälter durch Gewerbe oder „Externe“ ergeben. Allein durch die Nutzung durch Anwohnende sind die Behälter also intensiv ausgelastet. Aufgrund des hohen Bedarfs und der immer wieder anfallenden Überhänge wurde Ende März ein weiterer, fünfter, Altpapiercontainer aufgestellt. Durch diese Maßnahme wurden die Ablagerungen deutlich reduziert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Errichtung von Stadtradstationen im Stadtbezirk 4 für das kommunale Düsseldorfer Mietradsystem Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 in der Sitzung vom 11.12.2024 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Eine Umsetzung des abweichend beschlossenen Standorts „02 Löricker Straße“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist leider nicht möglich. Düsselbikestationen (ehemaliger Arbeitstitel: „Stadtradstationen“) umfassen ein fest im Boden verbautes Bügelsystem, sodass ein temporärer Rückbau zum jährlichen Löricker Schützenfest nur mit immensem Aufwand möglich wäre und daher nicht wirtschaftlich ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Maßnahmenbeschreibung: Im Grünverbindungsweg Peter-Steinhauer-Weg ist die Deckschicht der wasser- gebundenen Wegedecke durch Erosion vielerorts abgetragen und daher als dringend sanierungsbedürftig anzusehen. Bei der Sanierung der Wegeflächen ist diese auf ca. 684m² aufzubrechen, zu profilieren, die Tragschicht ggfs. nachzuarbeiten und anschließend eine Deckschicht aus einem Mineralstoffgemisch in einer Stärke von 3 cm aufzubringen und zu verdichten.
8 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.