Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/143/2026

Parken an E-Ladeinfrastruktur: Informationsvorlage für BV 7

Amtlicher Titel: Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 21:00 und 07:00 Uhr - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.03.2026 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rotthäuser Weg 106 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 7 behandelt am 23. Juni 2026 eine Informationsvorlage zum Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 21:00 und 07:00 Uhr. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr.

Einordnung

Die Informationsvorlage mit dem Titel "Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 21:00 und 07:00 Uhr" wurde am 19. Juni 2026 erstellt. Die Bezirksvertretung 7 wird diese Vorlage in ihrer Sitzung am 23. Juni 2026 um 17:00 Uhr besprechen.

Hintergrund

Die Vorlage zielt darauf ab, Regelungen für das Parken an E-Ladeinfrastruktur in den Nachtstunden zu klären. Dies könnte die Nutzung von E-Fahrzeugen in Düsseldorf fördern.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Parkmöglichkeiten für E-Fahrzeuge in der Stadt haben. Bürger sollten sich auf mögliche Änderungen der Parkregelungen einstellen.

Die wichtigsten Punkte

  • Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 23. Juni 2026 um 17:00 Uhr
  • Thema: Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 21:00 und 07:00 Uhr
  • Informationsvorlage erstellt am 19. Juni 2026
  • Vorlage hat das Aktenzeichen BV7/143/2026
  • Mögliche Änderungen der Parkregelungen für E-Fahrzeuge

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Vorgang · BV7/143/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.11

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590774.pdf Published Time: 2026-06-19T13:42:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV7/143/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 21:00 und 07:00 Uhr - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.03.2026 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.03.2026 folgenden Beschluss: Die BV7 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Bezirk 7 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 21:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden. Derzeit werden Stand- und Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden. > Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung an den öffentlichen E-Ladesäulen ist mit den aktuell vier Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur in Düsseldorf abgestimmt. Sie hat das Ziel der maximalen Verfügbarkeit für das Laden von E-Fahrzeugen und steht nur mittelbar im Bezug zu den – unterschiedlich erhobenen - Stand- und Blockiergebühren der Betreiber. Das Bundesverkehrsministerium plant über eine EU-Eingabe die europäische Ladesäulenverordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) anzupassen zu lassen, sodass die Blockier Gebühr der Betreiber von 22:00 – 08:00 Uhr ausgesetzt wird. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur stadtweit einheitlich die bisherige Parkscheibenregelung über 24 Stunden an 7 Tagen auf 07-22h in den Wohngebieten begrenzen. Dies gilt für neu einzurichtende Standorte öffentlicher Ladeinfrastruktur, wie auch für die bestehenden Beschilderungen nach Straßenverkehrsordnung.

KI-gestützt aufbereitet am 19. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/143/2026