Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/094/2026

Querungssituation Sandträgerweg auf Höhe der Südlichen Düssel

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sandträgerweg · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 4. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 23.04.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „ Querungssituation Sandträgerweg auf Höhe der Südlichen Düssel“ mit: Frage 1: Wann wird der Bezirksvertretung 8 das Prüfergebnis hinsichtlich der Markierung eines Fußgängerüberwegs und einer begleitenden Radfurt über den Sandträgerweg auf Höhe des Begleitwegs der Südlichen Düssel mitgeteilt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV8/094/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 24

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585708.pdf Published Time: 2026-05-04T11:54:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/094/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Querungssituation Sandträgerweg auf Höhe der Südlichen Düssel Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 21.05.2026 Kenntnisnahme Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 23.04.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „ Querungssituation Sandträgerweg auf Höhe der Südlichen Düssel“ mit: Frage 1: Wann wird der Bezirksvertretung 8 das Prüfergebnis hinsichtlich der Markierung eines Fußgängerüberwegs und einer begleitenden Radfurt über den Sandträgerweg auf Höhe des Begleitwegs der Südlichen Düssel mitgeteilt? Antwort zu 1: Die Verkehrsbelastung auf dem Sandträgerweg beträgt in der Spitzenstunde über 800 Kfz/h je Fahrtrichtung. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung sind die erforderlichen Kriterien für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), nicht erfüllt. Aus vorgenanntem Grund wird von der Einrichtung eines Fußgängerüberweges abgesehen. (Vergleiche auch BV8/056/2019 und BV8/209/2020 zum Beschluss 178/154/2019 vom 11.07.2019) Frage 2: Falls ein FGÜ trotz der erhöhten Zahl der Fußgängerquerungen und unter Beachtung der Vorgaben der StVO und der VwV-StVO weiterhin nichtmöglich ist, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Querungssituation für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen kurzfristig zu verbessern, auch unter Berücksichtigung der Empfehlungen der AGFS zu Querungsstellen (z. B. Gehwegnasen, sonstige bauliche Anpassung, Geschwindigkeitsreduktion, Optimierung Beschilderung/ Markierung)? Frage 3: Wie ist der Sachstand der von der Verwaltung mitgeteilten Prüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Sandträgerweg zwischen Gubener Straße und Striegauer Weg und von Querungshilfen in diesem Abschnitt? Seite 2 Antwort zu 2 und 3: Die straßenverkehrsrechtliche Einzelfallprüfung zu Tempo 30 ist noch nicht abgeschlossen; grundsätzlich besteht eine Zulässigkeit aus Lärmschutzgründen. Die gewünschte Verbesserung der Querungssituation in den Abschnitten zwischen Striegauer Weg und Gubener Straße sowie im Bereich der Düssel wurden in die Maßnahmenliste aufgenommen und werden intern priorisiert. Ob und welche Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt maßgeblich von der künftig zulässigen Geschwindigkeit ab. Eine abschließende Bewertung der Verbesserungsmöglichkeiten erfolgt folglich erst, wenn alle Rahmenbedingungen feststehen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/094/2026