Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung 2 hat am 9. Juni 2026 Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Grunerstraße / Mathildenstraße beschlossen. Die Vorlage trägt die Referenznummer BV2/154/2026.
Einordnung
Die Bezirksvertretung 2 hat am 9. Juni 2026 in einer Sitzung um 16:00 Uhr über die Sicherheitslage für Fußgänger an der Kreuzung Grunerstraße / Mathildenstraße beraten. Die Vorlage zur Kenntnisnahme trägt die Nummer BV2/154/2026. Der Beschluss zielt darauf ab, die Sicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu erhöhen.
Hintergrund
Die Kreuzung Grunerstraße / Mathildenstraße ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt in Düsseldorf. Häufige Unfälle und gefährliche Situationen für Fußgänger haben die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aufgezeigt.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Beschlüsse der Bezirksvertretung können zu konkreten Änderungen an der Kreuzung führen, wie z.B. bessere Beschilderung oder zusätzliche Fußgängerüberwege. Dies könnte die Sicherheit für Fußgänger erheblich erhöhen.
Nächste Schritte
Die Maßnahmen werden in den kommenden Wochen umgesetzt. Bürger können sich bei Fragen an die Bezirksvertretung 2 wenden.
Die wichtigsten Punkte
- Bezirksvertretung 2 beschließt Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger.
- Sitzung fand am 9. Juni 2026 statt.
- Vorlage trägt die Referenznummer BV2/154/2026.
- Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Grunerstraße / Mathildenstraße.
- Bürger können sich bei Fragen an die Bezirksvertretung wenden.
Verfahrensstand
Beratungsweg
09.06.2026
Endgültige Beratung
Kenntnisnahme
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Dokumenttexte
Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588344.pdf
Published Time: 2026-05-29T10:41:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV2/154/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Sicherheit für Fußgehende im Bereich der Kreuzung Grunerstraße / Mathildenstraße
- Beschluss der Bezirksvertretung 2; Vorlage BV2/095/2026
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 2
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 09.06.2026 Kenntnisnahme
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit der
Fußgehenden erhöht werden könnte, die im Bereich der Kreuzung Mathildenstraße die
Grunerstraße queren und diese Maßnahmen gegebenenfalls zu treffen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf der Grunerstraße befinden sich sowohl östlich als auch westlich des Knotenpunkts
Grunerstraße/Mathildenstraße/Im Rottfeld jeweils Fußgängerüberwege. Im betreffenden
Streckenabschnitt gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf diese
Geschwindigkeitsbegrenzung wird sowohl durch entsprechende Verkehrszeichen als auch
durch auf der Fahrbahn angebrachte „30“-Piktogramme hingewiesen.
Die Fußgängerüberwege sind beidseitig durch das Verkehrszeichen 350 StVO
„Fußgängerüberweg“ beschildert. Zusätzlich ist jeweils ein weiteres Zeichen 350 an einem
Kragarm über der Fahrbahn angebracht, sodass eine gute und frühzeitige Erkennbarkeit der
Überwege gewährleistet ist. Zur weiteren Verbesserung der Erkennbarkeit wird geprüft, ob
die Schildermaste bzw. Beleuchtungsmaste mit blau-weißer Folie betont werden können.
Die erforderlichen Sichtbeziehungen zu den Warteflächen der Fußgängerüberwege sind
ebenfalls gegeben. Die Bereiche werden unter anderem durch Poller sowie
Fahrradabstellmöglichkeiten von parkenden Fahrzeugen freigehalten.
Nach Auskunft der Polizei sind im betreffenden Bereich keine Fußgängerunfälle bekannt.
Die durch das Ordnungsamt durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen weisen im Vergleich
zu anderen Straßen beziehungsweise Messstellen ähnlicher Art lediglich durchschnittliche
Werte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf. Ungeachtet dessen soll die Grunerstraße
im Rahmen der personellen Möglichkeiten für einen gewissen Zeitraum verstärkt in die
Einsatzplanung von Geschwindigkeitskontrollen einbezogen werden.
Ein darüber hinaus gehender Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen. Seite 2
KI-gestützt aufbereitet am 29. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/154/2026