Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV5/073/2026

Verwaltung informiert Bezirksvertretung 5 über aktuelle Themen

Amtlicher Titel: Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Niederrheinstraße 98 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Verwaltung hat am 27. Mai 2026 eine Informationsvorlage zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretung 5 übermittelt. Die Sitzung findet am 30. Juni 2026 um 17:00 Uhr statt. Die Vorlage trägt die Referenznummer BV5/073/2026.

Einordnung

Am 27. Mai 2026 erstellte die Verwaltung eine Informationsvorlage mit der Referenznummer BV5/073/2026. Diese Vorlage wird der Bezirksvertretung 5 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Sitzung zur Besprechung findet am 30. Juni 2026 um 17:00 Uhr statt.

Hintergrund

Die Bezirksvertretung 5 ist ein wichtiges Gremium in Düsseldorf, das lokale Anliegen behandelt. Die Informationsvorlage dient dazu, die Mitglieder über aktuelle Themen und Entwicklungen zu informieren.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung am 30. Juni 2026 bietet den Mitgliedern der Bezirksvertretung die Möglichkeit, sich über die Inhalte der Vorlage zu informieren und darüber zu diskutieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Informationsvorlage BV5/073/2026 erstellt am 27. Mai 2026
  • Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 30. Juni 2026 um 17:00 Uhr
  • Vorlage zur Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung 5

Themen

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Vorgang · BV5/073/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Ergänzungen zur Vorlage BV5/073/2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 25

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588193.pdf Published Time: 2026-06-16T06:49:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: BV5/073/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 5 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 30.06.2026 Kenntnisnahme 1. Taxi-Parkverkehr auf der Stockumer Kirchstraße zu Messezeiten, Vorlage BV5/077/2025 BV-Sitzung vom 29. April 2025 Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um ein Konzept um dem ausufernden Taxi- Parkverkehr auf der Stockumer Kirchstraße zu Messestoßzeiten zu begegnen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Kontrolle des Parkverbotes beziehungsweise laufender Motoren obliegt den Ordnungsbehörden. Auf Basis der Ansprache mit den Taxigesellschaften durch die Messe Düsseldorf konnte erreicht werden, dass die Taxen nunmehr so stehen, dass die Straße und Bushaltestelle weitgehend freibleiben. Das frühe Eintreffen der Taxen kann jedoch - insbesondere in zunehmender Konkurrenz zu Mietwagen - nicht vermieden werden. Darüber hinaus kann die Verwaltung keine Notwendigkeit eines Konzeptes erkennen, da sich die Schutzwürdigkeit auf den Teilabschnitt der Stockumer Kirchstraße mit Wohnbebauung beschränkt und auf die Stoßzeiten der Messe. 2. Bauvoranfrage, Zeppenheimer Weg 25, 29 – 37-Quartiersentwicklung von 6 Wohngebäuden mit Tiefgarage, Vorlage APS/038/2026 BV-Sitzung vom 28. April 2026 Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 5 lehnt die Vorlage ab, da nach ihrer Einschätzung das Entscheidungsrecht nicht beim Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, sondern vielmehr bei der Bezirksvertretung 5 liegt. Die Verwaltung teilt folgendes mit: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 die Vorlage mehrheitlich beschlossen. 3. Gewerbe und Infrastruktur in Lohausen erhalten, Vorlage BV5/051/2026 BV-Sitzung vom 28. April 2026 Seite 2 Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern ein ganzheitliches Konzept zur langfristigen Sicherung und Entwicklung des Gewerbestandortes Lohausen vorzulegen. Dieses soll sich nicht ausschließlich auf den Bereich Niederrheinstraße 98 bis 126 beschränken, sondern den gesamten Stadtteil Lohausen in den Blick nehmen. Dabei soll geprüft werden, welche planungsrechtlichen, wirtschaftsfördernden und städtebaulichen Instrumente hierfür geeignet sind und wie insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen auch künftig verlässliche Entwicklungsperspektiven in Lohausen eröffnet werden können. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Aktuell wird das gesamtstädtische Gewerbeflächenkonzept „Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen“ fortgeschrieben. Die Kernzone B Niederrheinstraße (5.B.1) wird im Rahmen dieser Fortschreibung zusammen mit der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf (IHK Düsseldorf), der Handwerkskammer Düsseldorf (HWK Düsseldorf) und dem Amt für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Düsseldorf (Amt 80) evaluiert. In diesem Kontext kann insbesondere der Randbereich der Kernzone Niederrheinstraße in den Fokus genommen und das Anliegen der BV 5 thematisiert werden. Auch die erwähnte Verdrängung von kleinen Unternehmen wird mit den Experten von IHK Düsseldorf, HWK Düsseldorf und Amt 80 erörtert. 4. Herstellung der Barrierefreiheit an den Räumlichkeiten für Beerdigungen auf dem Friedhof Angermund, Vorlage BV5/055/2026 BV-Sitzung vom 28. April 2026 Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung zu prüfen und zeitnah umzusetzen, wie die Barrierefreiheit an den Räumlichkeiten für Beerdigungen auf dem Friedhof Angermund hergestellt werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob durch den Einbau einer kleinen Rampe der Zugang für Seite 3 mobilitätseingeschränkte Menschen erleichtert werden kann. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die technische Machbarkeit eines für gehbehinderte Personen barrierefreien Zugangs zur Friedhofskapelle an der Rahmer Straße 15 wurde vom Amt für Gebäudemanagement geprüft. Ziel ist dabei die Herstellung einer außenliegenden Rampe. Die Untersuchung zeigt, dass die vorhandene Wegeführung sowie die bestehenden Erschließungen des Gebäudes die Positionierung der Rampe deutlich einschränken. Aufgrund der bestehenden Wegebeziehungen kann die Rampe nicht ausladend ausgeführt, sondern muss eng entlang des Gebäudes geführt werden. Zusätzlich begrenzen ein vorhandener Nebeneingang an der Südfassade sowie eine bestehende rückseitige Rampe die möglichen Anordnungsflächen, sodass eine Umsetzung ausschließlich auf der Nordseite sinnvoll erscheint. Für die barrierefreie Erschließung ist ein Höhenunterschied von ca. 0,56 Meter zu überwinden. Unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Neigung von 6 Prozent ergibt sich einschließlich der notwendigen Zwischenpodeste eine erforderliche Rampenlänge von insgesamt fast 11 Metern bei einer Breite von 1,50 Meter. Die erforderlichen Bewegungs- und Verkehrsflächen wurden in der Planung berücksichtigt. Die Rampe kann sowohl in massiver, gepflasterter Bauweise als auch als leichte Metallkonstruktion ausgeführt werden. Bei einer durchlässigen Metallkonstruktion könnte ein Großteil der bestehenden Fläche weiterhin bepflanzt beziehungsweise begrünt erhalten bleiben. Die technische Umsetzung der Maßnahme wird grundsätzlich als machbar bewertet. Im weiteren Verfahren sind jedoch noch zusätzliche Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten zu klären. Hierbei sind sowohl der Runde Tisch „Bauen“ als auch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt in den weiteren Prozess einzubeziehen und auch für das Vorhaben gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen einzuholen. Auf Basis vergleichbarer Referenzprojekte wird der Kostenrahmen für die Herstellung der Rampe voraussichtlich auf insgesamt zirka 50.000 bis 65.000 Euro (brutto) eingeschätzt. Zusätzliche Aufwendungen, beispielsweise für Pflanz- oder Anpassungsarbeiten im Umfeld, sind gegebenenfalls noch ergänzend zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass die weitere Planung und Durchführung der Maßnahme die Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel voraussetzen. Eine Finanzierung durch das Amt für Gebäudemanagement ist im Jahr 2026 nicht möglich. Darüber hinaus ist – unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation – auch eine Einplanung in den nächsten Jahren fraglich. Eine Umsetzung der Maßnahme ist daher nur möglich, wenn die Finanzierung aus den Mitteln des bezirklichen Bauunterhalts der Bezirksvertretung 5 erfolgt. 5. Erhebliche Störung des Verkehrs des Düsseldorfer Nordens durch mangelhafte Koordinierung von Baustellen Vorlage BV5/026/2026 BV-Sitzung vom 26. Mai 2026 In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: Wann werden sämtliche Radwege der Radleitroute 1 im Abschnitt zwischen Niederrheinstraße / Stockumer Höfe (A 44) und Kaiserswerther Straße / Am Hain beziehungsweise Kaiserswerther Straße / Stockumer Kirchstraße fertiggestellt sein? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die baulichen Maßnahmen zur Radleitroute 1 an der Niederrheinstraße im Abschnitt zwischen Freiligrathplatz und Stockumer Höfe werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 24 abgeschlossen. Die Kaiserswerther Straße im Abschnitt zwischen Am Hain und Freiligrathplatz wird in der Kalenderwoche 25 fertiggestellt. Am Knotenpunkt Kaiserswerther Straße/Am Hain wird im Sommer eine Deckensanierung durchgeführt. Diese wird für einen Zeitraum terminiert, in dem keine Messen stattfinden. Seite 4 6. Führt die Benennung der neuen U 80 nicht zu Missverständnissen und zu großen Problemen in der Bevölkerung?, Vorlage BV5/038/2026 BV-Sitzung vom 26. Mai 2026 In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: Wird auch während der Messeveranstaltungen die U 80 weiterhin den Flughafen Düsseldorf bedienen? Die Verwaltung antwortet wie folgt : Die U 80 wird selbstverständlich auch während Messeveranstaltungen zwischen Düsseldorf Hauptbahnhof und Flughafen Terminal gemäß Fahrplan verkehren. 6. Erweiterung der Piktogramme an der Unterführung in Kaiserswerth, Vorlage BV5/068/2026 BV-Sitzung vom 26. Mai 2026 Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, weitere Piktogramme zur gegenseitigen Rücksichtnahme von Fahrradfahrern und Fußgängern an der Unterführung in Kaiserswerth anzubringen, um hier die Sicherheit vor allem für Fußgänger zu erhöhen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Auf den abschüssigen Wegen westlich der Niederrheinstraße erfolgt die Markierung von zwei Piktogrammen „Gemeinsam mit Rücksicht“, um Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern auf Höhe der Unterführung zu verringern. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die Verwaltung derzeit keine verlässliche Aussage zum Umsetzungszeitpunkt machen.

KI-gestützt aufbereitet am 22. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/073/2026