Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588193.pdf
Published Time: 2026-06-16T06:49:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
BV5/073/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 5
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 30.06.2026 Kenntnisnahme
1. Taxi-Parkverkehr auf der Stockumer Kirchstraße zu Messezeiten, Vorlage
BV5/077/2025
BV-Sitzung vom 29. April 2025
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung um ein Konzept um dem ausufernden Taxi-
Parkverkehr auf der Stockumer Kirchstraße zu Messestoßzeiten zu begegnen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Kontrolle des Parkverbotes beziehungsweise laufender Motoren obliegt den
Ordnungsbehörden. Auf Basis der Ansprache mit den Taxigesellschaften durch die Messe
Düsseldorf konnte erreicht werden, dass die Taxen nunmehr so stehen, dass die Straße und
Bushaltestelle weitgehend freibleiben. Das frühe Eintreffen der Taxen kann jedoch -
insbesondere in zunehmender Konkurrenz zu Mietwagen - nicht vermieden werden.
Darüber hinaus kann die Verwaltung keine Notwendigkeit eines Konzeptes erkennen, da
sich die Schutzwürdigkeit auf den Teilabschnitt der Stockumer Kirchstraße mit
Wohnbebauung beschränkt und auf die Stoßzeiten der Messe.
2. Bauvoranfrage, Zeppenheimer Weg 25, 29 – 37-Quartiersentwicklung von 6
Wohngebäuden mit Tiefgarage, Vorlage APS/038/2026
BV-Sitzung vom 28. April 2026
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 5 lehnt die Vorlage ab, da nach ihrer Einschätzung das
Entscheidungsrecht nicht beim Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, sondern
vielmehr bei der Bezirksvertretung 5 liegt.
Die Verwaltung teilt folgendes mit:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 die
Vorlage mehrheitlich beschlossen.
3. Gewerbe und Infrastruktur in Lohausen erhalten, Vorlage BV5/051/2026
BV-Sitzung vom 28. April 2026 Seite 2
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern ein
ganzheitliches Konzept zur langfristigen Sicherung und Entwicklung des Gewerbestandortes
Lohausen vorzulegen. Dieses soll sich nicht ausschließlich auf den Bereich
Niederrheinstraße 98 bis 126 beschränken, sondern den gesamten Stadtteil Lohausen in
den Blick nehmen.
Dabei soll geprüft werden, welche planungsrechtlichen, wirtschaftsfördernden und
städtebaulichen Instrumente hierfür geeignet sind und wie insbesondere kleinen und
mittelständischen Unternehmen auch künftig verlässliche Entwicklungsperspektiven in
Lohausen eröffnet werden können.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Aktuell wird das gesamtstädtische Gewerbeflächenkonzept „Flächenstrategie für
produktions- und handwerksgeprägte Branchen“ fortgeschrieben. Die Kernzone B
Niederrheinstraße (5.B.1) wird im Rahmen dieser Fortschreibung zusammen mit der
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf (IHK Düsseldorf), der Handwerkskammer
Düsseldorf (HWK Düsseldorf) und dem Amt für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt
Düsseldorf (Amt 80) evaluiert. In diesem Kontext kann insbesondere der Randbereich der
Kernzone Niederrheinstraße in den Fokus genommen und das Anliegen der BV 5
thematisiert werden. Auch die erwähnte Verdrängung von kleinen Unternehmen wird mit den
Experten von IHK Düsseldorf, HWK Düsseldorf und Amt 80 erörtert.
4. Herstellung der Barrierefreiheit an den Räumlichkeiten für Beerdigungen auf dem
Friedhof Angermund, Vorlage BV5/055/2026
BV-Sitzung vom 28. April 2026
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung zu prüfen und zeitnah umzusetzen, wie die
Barrierefreiheit an den Räumlichkeiten für Beerdigungen auf dem Friedhof Angermund
hergestellt werden kann.
Insbesondere soll geprüft werden, ob durch den Einbau einer kleinen Rampe der Zugang für Seite 3
mobilitätseingeschränkte Menschen erleichtert werden kann.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die technische Machbarkeit eines für gehbehinderte Personen barrierefreien Zugangs zur
Friedhofskapelle an der Rahmer Straße 15 wurde vom Amt für Gebäudemanagement
geprüft. Ziel ist dabei die Herstellung einer außenliegenden Rampe.
Die Untersuchung zeigt, dass die vorhandene Wegeführung sowie die bestehenden
Erschließungen des Gebäudes die Positionierung der Rampe deutlich einschränken.
Aufgrund der bestehenden Wegebeziehungen kann die Rampe nicht ausladend ausgeführt,
sondern muss eng entlang des Gebäudes geführt werden. Zusätzlich begrenzen ein
vorhandener Nebeneingang an der Südfassade sowie eine bestehende rückseitige Rampe
die möglichen Anordnungsflächen, sodass eine Umsetzung ausschließlich auf der Nordseite
sinnvoll erscheint.
Für die barrierefreie Erschließung ist ein Höhenunterschied von ca. 0,56 Meter zu
überwinden. Unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Neigung von 6 Prozent ergibt
sich einschließlich der notwendigen Zwischenpodeste eine erforderliche Rampenlänge von
insgesamt fast 11 Metern bei einer Breite von 1,50 Meter. Die erforderlichen Bewegungs-
und Verkehrsflächen wurden in der Planung berücksichtigt. Die Rampe kann sowohl in
massiver, gepflasterter Bauweise als auch als leichte Metallkonstruktion ausgeführt werden.
Bei einer durchlässigen Metallkonstruktion könnte ein Großteil der bestehenden Fläche
weiterhin bepflanzt beziehungsweise begrünt erhalten bleiben.
Die technische Umsetzung der Maßnahme wird grundsätzlich als machbar bewertet. Im
weiteren Verfahren sind jedoch noch zusätzliche Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten
zu klären. Hierbei sind sowohl der Runde Tisch „Bauen“ als auch das Garten-, Friedhofs-
und Forstamt in den weiteren Prozess einzubeziehen und auch für das Vorhaben
gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen einzuholen.
Auf Basis vergleichbarer Referenzprojekte wird der Kostenrahmen für die Herstellung der
Rampe voraussichtlich auf insgesamt zirka 50.000 bis 65.000 Euro (brutto) eingeschätzt.
Zusätzliche Aufwendungen, beispielsweise für Pflanz- oder Anpassungsarbeiten im Umfeld,
sind gegebenenfalls noch ergänzend zu berücksichtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die weitere Planung und Durchführung der Maßnahme die
Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel voraussetzen. Eine Finanzierung
durch das Amt für Gebäudemanagement ist im Jahr 2026 nicht möglich. Darüber hinaus ist –
unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation – auch eine Einplanung in den
nächsten Jahren fraglich. Eine Umsetzung der Maßnahme ist daher nur möglich, wenn die
Finanzierung aus den Mitteln des bezirklichen Bauunterhalts der Bezirksvertretung 5 erfolgt.
5. Erhebliche Störung des Verkehrs des Düsseldorfer Nordens durch mangelhafte
Koordinierung von Baustellen Vorlage BV5/026/2026
BV-Sitzung vom 26. Mai 2026
In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurde folgende Zusatzfrage gestellt:
Wann werden sämtliche Radwege der Radleitroute 1 im Abschnitt zwischen
Niederrheinstraße / Stockumer Höfe (A 44) und Kaiserswerther Straße / Am Hain
beziehungsweise Kaiserswerther Straße / Stockumer Kirchstraße fertiggestellt sein?
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
Die baulichen Maßnahmen zur Radleitroute 1 an der Niederrheinstraße im Abschnitt
zwischen Freiligrathplatz und Stockumer Höfe werden voraussichtlich in der Kalenderwoche
24 abgeschlossen. Die Kaiserswerther Straße im Abschnitt zwischen Am Hain und
Freiligrathplatz wird in der Kalenderwoche 25 fertiggestellt. Am Knotenpunkt Kaiserswerther
Straße/Am Hain wird im Sommer eine Deckensanierung durchgeführt. Diese wird für einen
Zeitraum terminiert, in dem keine Messen stattfinden. Seite 4
6. Führt die Benennung der neuen U 80 nicht zu Missverständnissen und zu großen
Problemen in der Bevölkerung?, Vorlage BV5/038/2026
BV-Sitzung vom 26. Mai 2026
In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurde folgende Zusatzfrage gestellt:
Wird auch während der Messeveranstaltungen die U 80 weiterhin den Flughafen Düsseldorf
bedienen?
Die Verwaltung antwortet wie folgt :
Die U 80 wird selbstverständlich auch während Messeveranstaltungen zwischen Düsseldorf
Hauptbahnhof und Flughafen Terminal gemäß Fahrplan verkehren.
6. Erweiterung der Piktogramme an der Unterführung in Kaiserswerth, Vorlage
BV5/068/2026
BV-Sitzung vom 26. Mai 2026
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, weitere Piktogramme zur gegenseitigen
Rücksichtnahme von Fahrradfahrern und Fußgängern an der Unterführung in Kaiserswerth
anzubringen, um hier die Sicherheit vor allem für Fußgänger zu erhöhen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Auf den abschüssigen Wegen westlich der Niederrheinstraße erfolgt die Markierung von
zwei Piktogrammen „Gemeinsam mit Rücksicht“, um Konflikte zwischen Radfahrern und
Fußgängern auf Höhe der Unterführung zu verringern.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die Verwaltung derzeit keine verlässliche
Aussage zum Umsetzungszeitpunkt machen.