Verkehrslärmbelastung im Bereich der Rheinkniebrücke/Rheinalleetunnel abhelfen
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus „Sachdarstellung“
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 2. Dezember 2020 nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat sich in der Vergangenheit intensiv mit der Lärmproblematik an der Rheinallee / Rheinkniebrücke befasst. In der Sitzung der Kleinen Kommission Lärmschutz (KKL) am 25. September 2019 wurden Überlegungen für eine Verbesserung der Lärmsituation an den Wohngebäuden der Rheinallee diskutiert. Die örtliche Situation (Übergang Tieflage zur Brücke, Rheinvorland) schränkt den Einsatz von Lärmschutzanlagen sehr ein. Die KKL hat deshalb entschieden, dass die vorgestellten Maßnahmen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse derzeit unverhältnismäßig wären und hat die Umsetzung zurückgestellt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Dezember 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 4
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/001/2021