Zulassung der Vertreter*innen des Seniorenrates gemäß § 58 Gemeindeordnung NRW
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 6 beschließt gemäß § 58 Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen, Frank Scheulen und Dr. Notburga Bäcker als Vertreter des Seniorenrates für den Stadtbezirk 6 zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 6 mit Rederecht zu seniorenrelevanten Themen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Bei der Seniorenratswahl 2024 wurden Frank Scheulen und Dr. Notburga Bäcker für den Stadtbezirk 6 in den Seniorenrat der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt. Damit sind sie zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen der Bezirksvertretung 6 berechtigt und können sich in den Sitzungen zu seniorenrelevanten Themen äußern; es besteht jedoch kein Antrags- und Anfragerecht.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Beratungsweg
Bezirksvertretung 6
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/169/2025