Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/031/2025

Motorradparken auf Gehwegen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 29. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Der Einsender regt an, das Parken von Motorrädern auf Gehwegen im Innenstadtbereich einheitlich zu ahnden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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ABA/031/2025 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Motorradparken auf Gehwegen Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 04.12.2025 - Kurzdarstellung: Der Einsender regt an, das Parken von Motorrädern auf Gehwegen im Innenstadtbereich einheitlich zu ahnden. Anlagen: Motorradparken auf Gehwegen_Eingabe
Motorradparken auf Gehwegen_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1 zu Vorlage ABA/031/2025 Eingabe nach § 24 GO: Motorradparken auf Gehwegen Eingabe vom 23.10.2025 Parkverstöße auf Gehwegen - Handlungsbedarf in der Düsseldorfer Innenstadt Sehr geehrter Herr Figge, seit über einem Monat parkt in der Leopoldstraße in der Düsseldorfer Innenstadt ein Motorrad verbotenerweise auf dem Gehweg. Trotz mehrmaliger Meldung an das Ordnungsamt wurde der Verstoß bis heute nicht geahndet. Die Begründung des Ordnungsamtes lautet, dass in Düsseldorf das Abstellen von Zweirädern auf Gehwegen grundsätzlich nicht verfolgt werde, solange keine Behinderung vorliege. Im konkreten Fall sei eine Restbreite des Gehwegs von 1,78 m gemessen worden, was aus Sicht der Verkehrsüberwachung keine ausreichende Grundlage für Maßnahmen darstelle. Meinen Mailwechsel mit dem Ordnungsamt habe ich angefügt. Diese Praxis halte ich für problematisch aus mehreren Gründen: 1. Rechtliche Klarheit: Gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten, sofern es nicht durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist. Die pauschale Duldung von Zweiradparkern auf Gehwegen, sofern eine bestimmte Restbreite verbleibt, widerspricht meines Erachtens dem klaren Wortlaut der StVO. 2. Sicherheit und Barrierefreiheit: Eine Restbreite von 1,78 mag auf den ersten Blick ausreichend erscheinen, doch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer:innen kann ein zugestellter Gehweg schnell zur unüberwindbaren Hürde werden. Zudem wird durch solche Parkverstöße ein Präzedenzfall geschaffen, der weitere Falschparker anlockt. 3. Rechtssicherheit und Vollzug: Die derzeitige Handhabung des Ordnungsamtes führt zu Willkür und Unklarheit. Welche Restbreite ist tatsächlich noch zumutbar? Warum wird hier von der StVO abgewichen, obwohl keine explizite Ausnahmeregelung für Düsseldorf besteht? Ich bitte Sie daher, sich für eine klare und rechtskonforme Regelung des Gehwegparkens in Düsseldorf einzusetzen. Mögliche Lösungsansätze könnten sein:  Eine Überprüfung der derzeitigen Vollzugspraxis des Ordnungsamtes im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der StVO.  Die Einführung von klar gekennzeichneten Parkflächen für Zweiräder, um legale Abstellmöglichkeiten zu schaffen.  Eine Sensibilisierungskampagne zur Thematik „Gehwegparken" sowie eine verstärkte Kontrolle in neuralgischen Bereichen. Die Leopoldstraße ist nur ein Beispiel - ähnliche Probleme gibt es an vielen weiteren Stellen in der Stadt. Es geht mir nicht um eine Einzelfalllösung, sondern um eine grundsätzliche Klärung im Interesse aller Verkehrsteilnehmer:innen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich dieser Sache annehmen und mir mitteilen könnten, welche Schritte Sie einleiten werden. Gerne stehe ich für weitere Informationen oder einen Vor-Ort-Termin zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Name des Einsenders) Anlage 1 zu Vorlage ABA/031/2025 Anlage zur Eingabe: vorausgegangene Korrepondenz Von: [email protected] Gesendet: Montag, 13. Oktober 2025 11:27 An: lhd.32-Drittanzeige <[email protected]> Betreff: WG: Falsch geparkte Motorräder auf dem Bürgersteig Sehr geehrte Damen und Herren, schon mehrfach hatte ich auf das parkende Motorrad auf der Leopoldstrasse hingewiesen. Jedoch ohne Erfolg. Immer noch parkt es dort und ich habe Schwierigkeiten mit dem Zwillingskinderwagen dort vorbeizukommen. Nach einem Monat Dauerparken sollte doch eine Lösung gefunden werden. Hoffnungsvoll Mit freundlichen Grüßen (Name und Anschrift des Einsenders) Anlage 1 zu Vorlage ABA/031/2025 Von: [email protected] Gesendet: Dienstag, 21. Oktober 2025 12:18 An: [email protected] Betreff: AW: 2025-10-13- 32/24:WG: Falsch geparkte Motorräder auf dem Bürgersteig - Leopoldstraße Sehr geehrter Herr Hhhhhhhhhhhhh,, Ihre Nachricht vom 13.10.2025 hat mich zuständigkeitshalber erreicht und gerne möchte ich Ihnen darauf antworten. Seitens der Verkehrsüberwachung erreichte mich die Rückmeldung, dass Ihr Anliegen vor Ort geprüft wurde. Das in Frage stehende Zweirad befindet sich parkend auf dem Gehweg in der Leopoldstraße. In Düsseldorf wird das Abstellen von Zweirädern auf dem Gehweg nicht geahndet, sofern dort niemand behindert wird. Im vorliegendem Fall konnte seitens des Außendienstmitarbeiters an der engsten Stelle eine Restbreite des Gehwegs von 1}.78 m festgestellt werden. Das Zweirad verfügt über eine gültige Hauptuntersuchung (bis 2027) und ist angemeldet. Bei verschiedenen Kontrollen konnte zudem festgestellt werden, dass das Motorrad bewegt wurde und nicht dauerhaft an einer Stelle abgestellt wird. Es wird seitens der Verkehrsüberwachung daher keine Grundlage für entsprechende Maßnahmen gesehen. Dennoch wird die Situation vor Ort im Rahmen von Kontrollen weiterhin beobachtet, um bei einer veränderten Situation entsprechend reagieren zu können. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben, auch wenn diese nicht umfänglich Ihrer Erwartungshaltung entsprechen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag fffffBBBBBB Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Beschwerdemanagement

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/031/2025