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ABA/031/2025
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Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Betrifft:
Motorradparken auf Gehwegen
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss
04.12.2025 -
Kurzdarstellung:
Der Einsender regt an, das Parken von Motorrädern auf Gehwegen im
Innenstadtbereich einheitlich zu ahnden.
Anlagen:
Motorradparken auf Gehwegen_Eingabe
Motorradparken auf Gehwegen_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1
zu Vorlage ABA/031/2025
Eingabe nach § 24 GO:
Motorradparken auf Gehwegen
Eingabe vom 23.10.2025
Parkverstöße auf Gehwegen - Handlungsbedarf in der Düsseldorfer
Innenstadt
Sehr geehrter Herr Figge,
seit über einem Monat parkt in der Leopoldstraße in der Düsseldorfer Innenstadt ein
Motorrad verbotenerweise auf dem Gehweg. Trotz mehrmaliger Meldung an das
Ordnungsamt wurde der Verstoß bis heute nicht geahndet. Die Begründung des
Ordnungsamtes lautet, dass in Düsseldorf das Abstellen von Zweirädern auf
Gehwegen grundsätzlich nicht verfolgt werde, solange keine Behinderung vorliege.
Im konkreten Fall sei eine Restbreite des Gehwegs von 1,78 m gemessen worden,
was aus Sicht der Verkehrsüberwachung keine ausreichende Grundlage für
Maßnahmen darstelle. Meinen Mailwechsel mit dem Ordnungsamt habe ich angefügt.
Diese Praxis halte ich für problematisch aus mehreren Gründen:
1. Rechtliche Klarheit: Gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung
(StVO) ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten, sofern es nicht
durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist. Die pauschale Duldung von
Zweiradparkern auf Gehwegen, sofern eine bestimmte Restbreite verbleibt,
widerspricht meines Erachtens dem klaren Wortlaut der StVO.
2. Sicherheit und Barrierefreiheit: Eine Restbreite von 1,78 mag auf den
ersten Blick ausreichend erscheinen, doch für Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen, Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer:innen
kann ein zugestellter Gehweg schnell zur unüberwindbaren Hürde werden.
Zudem wird durch solche Parkverstöße ein Präzedenzfall geschaffen, der
weitere Falschparker anlockt.
3. Rechtssicherheit und Vollzug: Die derzeitige Handhabung des
Ordnungsamtes führt zu Willkür und Unklarheit. Welche Restbreite ist
tatsächlich noch zumutbar? Warum wird hier von der StVO abgewichen,
obwohl keine explizite Ausnahmeregelung für Düsseldorf besteht?
Ich bitte Sie daher, sich für eine klare und rechtskonforme Regelung des
Gehwegparkens in Düsseldorf einzusetzen. Mögliche Lösungsansätze könnten sein:
Eine Überprüfung der derzeitigen Vollzugspraxis des Ordnungsamtes im
Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der StVO.
Die Einführung von klar gekennzeichneten Parkflächen für Zweiräder, um
legale Abstellmöglichkeiten zu schaffen.
Eine Sensibilisierungskampagne zur Thematik „Gehwegparken" sowie eine
verstärkte Kontrolle in neuralgischen Bereichen.
Die Leopoldstraße ist nur ein Beispiel - ähnliche Probleme gibt es an vielen weiteren
Stellen in der Stadt. Es geht mir nicht um eine Einzelfalllösung, sondern um eine
grundsätzliche Klärung im Interesse aller Verkehrsteilnehmer:innen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich dieser Sache annehmen und mir mitteilen
könnten, welche Schritte Sie einleiten werden. Gerne stehe ich für weitere
Informationen oder einen Vor-Ort-Termin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Einsenders)
Anlage 1
zu Vorlage ABA/031/2025
Anlage zur Eingabe: vorausgegangene Korrepondenz
Von: [email protected]
Gesendet: Montag, 13. Oktober 2025 11:27
An: lhd.32-Drittanzeige <[email protected]>
Betreff: WG: Falsch geparkte Motorräder auf dem Bürgersteig
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon mehrfach hatte ich auf das parkende Motorrad auf der Leopoldstrasse
hingewiesen. Jedoch ohne Erfolg. Immer noch parkt es dort und ich habe Schwierigkeiten
mit dem Zwillingskinderwagen dort vorbeizukommen. Nach einem Monat Dauerparken
sollte doch eine Lösung gefunden werden.
Hoffnungsvoll
Mit freundlichen Grüßen
(Name und Anschrift des Einsenders)
Anlage 1
zu Vorlage ABA/031/2025
Von: [email protected]
Gesendet: Dienstag, 21. Oktober 2025 12:18
An: [email protected]
Betreff: AW: 2025-10-13- 32/24:WG: Falsch geparkte Motorräder auf dem Bürgersteig -
Leopoldstraße
Sehr geehrter Herr Hhhhhhhhhhhhh,,
Ihre Nachricht vom 13.10.2025 hat mich zuständigkeitshalber erreicht und gerne möchte
ich Ihnen darauf antworten.
Seitens der Verkehrsüberwachung erreichte mich die Rückmeldung, dass Ihr Anliegen vor
Ort geprüft wurde.
Das in Frage stehende Zweirad befindet sich parkend auf dem Gehweg in der
Leopoldstraße. In Düsseldorf wird das Abstellen von Zweirädern auf dem Gehweg nicht
geahndet, sofern dort niemand behindert wird. Im vorliegendem Fall konnte seitens des
Außendienstmitarbeiters an der engsten Stelle eine Restbreite des Gehwegs von 1}.78 m
festgestellt werden.
Das Zweirad verfügt über eine gültige Hauptuntersuchung (bis 2027) und ist angemeldet.
Bei verschiedenen Kontrollen konnte zudem festgestellt werden, dass das Motorrad
bewegt wurde und nicht dauerhaft an einer Stelle abgestellt wird.
Es wird seitens der Verkehrsüberwachung daher keine Grundlage für entsprechende
Maßnahmen gesehen.
Dennoch wird die Situation vor Ort im Rahmen von Kontrollen weiterhin beobachtet, um
bei einer veränderten Situation entsprechend reagieren zu können.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben, auch wenn diese
nicht umfänglich Ihrer Erwartungshaltung entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
fffffBBBBBB
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Beschwerdemanagement