Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/020/2026

Verwaltungsaufwand bei Beherbergungssteuer für Gelegenheitsvermieter

Amtlicher Titel: Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Beherbergungssteuer bei Gelegenheitsvermietern

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 7. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Stadt Düsseldorf prüft den Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Beherbergungssteuer bei Gelegenheitsvermietern. Die Eingabe wurde am 7. April 2026 erstellt und bezieht sich auf die Regelungen nach § 24 GO.

Einordnung

Die Eingabe zur Beherbergungssteuer wurde am 7. April 2026 erstellt. Sie trägt die Referenznummer ABA/020/2026. Die Stadtverwaltung untersucht, wie viel Aufwand die Erhebung der Steuer bei Gelegenheitsvermietern verursacht. Die Eingabe ist ein Schritt zur Klärung dieser Frage.

Hintergrund

Die Beherbergungssteuer betrifft Vermieter, die kurzfristige Unterkünfte anbieten. Diese Steuer soll die Einnahmen der Stadt erhöhen und die Nutzung von Wohnraum regulieren. Die Regelungen dazu sind in der Gemeindeordnung verankert.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Prüfung des Verwaltungsaufwands könnte Auswirkungen auf die zukünftige Handhabung der Beherbergungssteuer haben. Eine mögliche Anpassung der Verfahren könnte die Belastung für Gelegenheitsvermieter verringern oder erhöhen.

Nächste Schritte

Die Stadtverwaltung wird die Ergebnisse der Prüfung auswerten. Ein Bericht über die Erkenntnisse wird erwartet.

Die wichtigsten Punkte

  • Eingabe zur Beherbergungssteuer am 7. April 2026 erstellt
  • Referenznummer: ABA/020/2026
  • Untersuchung des Verwaltungsaufwands bei Gelegenheitsvermietern
  • Zwei relevante Dokumente zum Thema verfügbar
  • Ergebnisse der Prüfung werden ausgewertet

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Eingabe 24GO als Text anzeigen
Title: Eingabe nach 24 GO URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582712.pdf Published Time: 2026-04-20T13:45:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: ABA/020/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Beherbergungssteuer bei Gelegenheitsvermietern Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 30.04.2026 - Kurzdarstellung: Der Einsender regt an, den Verwaltungsaufwand bei den Quartalsmeldungen zur Beherbergungssteuer für Gelegenheitsvermieter zu vereinfachen. Anlagen: Beherbergungssteuer_Eingabe
Beherbergungssteuer_Eingabe als Text anzeigen
Title: Beherbergungssteuer_Eingabe URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582723.pdf Published Time: Tue, 07 Apr 2026 13:12:14 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 1 > zu Vorlage ABA/020/2026 Eingabe nach § 24 GO: Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Beherbergungssteuer bei Gelegenheitsvermietern Eingabe vom 24.02.2026 Thema: Sonstiges Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Anregung zur Überprüfung der Beherbergungssteuer – Verwaltungsaufwand für Gelegenheitsvermieter Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren, als Düsseldorfer Bürger und gelegentlicher privater Vermieter wende ich mich mit einer Anregung zur aktuellen Ausgestaltung der Beherbergungssteuer an Sie. Grundsätzlich habe ich Verständnis dafür, dass die Stadt Einnahmequellen erschließt und die Beherbergungssteuer erhebt. Was mich jedoch zunehmend beschäftigt, ist das deutliche Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Steueraufkommen bei Gelegenheitsvermietern und dem dafür entstehenden Verwaltungsaufwand – sowohl auf Seiten der Bürger als auch innerhalb der Verwaltung. Ich bewohne meine Wohnung selbst dauerhaft und vermiete sie nur gelegentlich. Dennoch bin ich verpflichtet, quartalsweise Meldungen abzugeben – selbst dann, wenn keinerlei Vermietung stattgefunden hat. Jede einzelne Übernachtung muss erfasst, zugeordnet, dokumentiert und fristgerecht gemeldet werden. Auch Nullmeldungen sind verpflichtend. Zur Verdeutlichung ein einfaches Beispiel: Wenn eine Person eine Nacht bei uns übernachtet, erhält die Stadt 3 Euro Beherbergungssteuer. Dem gegenüber stehen:  die administrative Erfassung durch mich als Bürger,  die Prüfung durch einen städtischen Mitarbeitenden,  ggf. Rückfragen, E-Mail-Verkehr, Systembuchungen und Zahlungsabgleich. Es stellt sich die Frage, ob dieser Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Steuerertrag steht – insbesondere bei privaten Gelegenheitsvermietern mit sehr geringem Volumen. In vielen anderen Städten wird die Beherbergungssteuer inzwischen automatisiert über Buchungsplattformen wie Airbnb eingezogen. Das reduziert sowohl den Verwaltungsaufwand auf Seiten der Stadt als auch die Belastung für Bürger erheblich. Alternativ könnten zumindest vereinfachte Regelungen für private Gelegenheitsvermieter geprüft werden (z. B. Jahresmeldung statt Quartalsmeldung oder Wegfall der Pflicht zu Nullmeldungen). Mir geht es ausdrücklich nicht darum, mich steuerlichen Pflichten zu entziehen. Ich halte mich an die geltenden Vorgaben. Allerdings empfinde ich die derzeitige Umsetzung als unverhältnismäßig bürokratisch und wenig bürgernah. Ich möchte Sie daher bitten zu prüfen, ob die bestehende Satzung bzw. deren praktische Umsetzung im Hinblick auf Effizienz, Verhältnismäßigkeit und Verwaltungsökonomie überprüft werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Name des Einsenders)

KI-gestützt aufbereitet am 21. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/020/2026