Verwaltungsaufwand bei Beherbergungssteuer für Gelegenheitsvermieter
Amtlicher Titel: Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Beherbergungssteuer bei Gelegenheitsvermietern
Zusammenfassung
Die Stadt Düsseldorf prüft den Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Beherbergungssteuer bei Gelegenheitsvermietern. Die Eingabe wurde am 7. April 2026 erstellt und bezieht sich auf die Regelungen nach § 24 GO.
Einordnung
Die Eingabe zur Beherbergungssteuer wurde am 7. April 2026 erstellt. Sie trägt die Referenznummer ABA/020/2026. Die Stadtverwaltung untersucht, wie viel Aufwand die Erhebung der Steuer bei Gelegenheitsvermietern verursacht. Die Eingabe ist ein Schritt zur Klärung dieser Frage.
Hintergrund
Die Beherbergungssteuer betrifft Vermieter, die kurzfristige Unterkünfte anbieten. Diese Steuer soll die Einnahmen der Stadt erhöhen und die Nutzung von Wohnraum regulieren. Die Regelungen dazu sind in der Gemeindeordnung verankert.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Prüfung des Verwaltungsaufwands könnte Auswirkungen auf die zukünftige Handhabung der Beherbergungssteuer haben. Eine mögliche Anpassung der Verfahren könnte die Belastung für Gelegenheitsvermieter verringern oder erhöhen.
Nächste Schritte
Die Stadtverwaltung wird die Ergebnisse der Prüfung auswerten. Ein Bericht über die Erkenntnisse wird erwartet.
Die wichtigsten Punkte
- Eingabe zur Beherbergungssteuer am 7. April 2026 erstellt
- Referenznummer: ABA/020/2026
- Untersuchung des Verwaltungsaufwands bei Gelegenheitsvermietern
- Zwei relevante Dokumente zum Thema verfügbar
- Ergebnisse der Prüfung werden ausgewertet
Themen
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Beratungsweg
Anregungs- und Beschwerdeausschuss
KI-gestützt aufbereitet am 21. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/020/2026