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RAT/451/2024
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Düsseldorf, 06.12.2024
Ratsfraktion - Die Linke
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des
Rates am 12.12.2024
Betrifft:
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Beherbergungssteuer prozentual
berechnen
Produkt: 6161101 Zeile: 1 Konto: 40350000
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Rates am 12. Dezember 2024 stellt DIE LINKE Ratsfraktion
Düsseldorf folgenden
Haushaltsantrag:
Anstelle einer pauschalen Abgabe von 5 Euro pro Übernachtung erhebt
Düsseldorf ab dem 01.01.2025 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 7,5 v.
H. des Übernachtungspreises.
Die Beherbergungssteuersatzung wird dazu entsprechend angepasst:
„§ 3 (2) Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 7,5 v. H. des
Übernachtungspreises. Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 5 EUR."
Im Teilergebnisplan ist entsprechend der Haushaltsansatz für das Konto
40350000 in 2024 ff. zu erhöhen.
Begründung:
2023 beschloss der Düsseldorfer Stadtrat die Einführung einer Beherbergungssteuer.
Eine solche Steuer in unterschiedlicher Höhe erheben laut dem Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA) offiziell 30 Kommunen.
1
Dortmund und Flensburg
erheben 7,5 % des Bruttoübernachtungspreises, Dresden 6%, Berlin, Bremen,
1
https://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer/
Seite 2
Bremerhaven, Erfurt, Freiburg, Köln und Potsdam 5%.
DIE LINKE Ratsfraktion fragte vor der Einführung der Beherbergungssteuer an
(RAT/245/2023), wie hoch die voraussichtlichen Einnahmen der Stadt aus der Steuer
bei der Anwendung unterschiedlicher Hebesätze wären. Die Kämmerei äußerte auf
Nachfragen zur ursprünglichen Verwaltungsantwort, dass bei einer Bettensteuer von
7,5 v. H. auf den Übernachtungspreis Einnahmen von 37,5 Mio. Euro jährlich zu
erwarten sind.
Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus der Beherbergungssteuer beträgt im
Ergebnisplan für 2024 ff. jedoch nur 11 Mio. Euro. Dies führen wir auf den Umstand
zurück, dass in Düsseldorf nur pauschal 5 Euro je Übernachtung erhoben werden -
eine Suite im Steigenberger kostet gleichermaßen 5 Euro Beherbergungssteuer wie
eine Übernachtung in der Jugendherberge oder auf dem Campingpla tz. Das halten
wir für keine gerechte Besteuerung.
Die Umstellung auf eine prozentuale Besteuerung würde außerdem Mehreinnahmen
von über 26 Mio. Euro jährlich ermöglichen. Deshalb beantragt DIE LINKE
Ratsfraktion die Umstellung der Beherbergungssteuer auf einen Satz von 7,5 v. H.
durch Änderung der Satzung.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Sigrid Lehmann
f.d.R. Sönke Voigt
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Haushaltsjahr
Beträge in EUR
Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)