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Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
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Sitzung kompakt
27.11.2024 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung · Sitzung vom 27.11.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 23.01.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausgangslage und gesamtstädtische Einordnung Die Landeshauptstadt Düsseldorf genießt eine hohe Nachfrage als Wohn- und Arbeitsstandort. Als siebtgrößte Stadt Deutschlands konnte Düsseldorf zum Stichtag 31.12.2023 rund 656.000 Einwohner verzeichnen - mit weiterhin steigender Tendenz. Die für den bestehenden erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten notwendigen Flächen sind nicht nur begrenzt, vielmehr liegt die Stadt im bundesweiten Vergleich der Flächengrößen lediglich an 73. Stelle, wodurch sich die allgemeine Ausgangslage am Wohnungsmarkt automatisch verschärft. Auch deshalb hat die Landesregierung im Jahr 2023 von dem Erlass einer Rechtsverordnung gem. § 201a BauGB Gebrauch gemacht und Düsseldorf als Gebiet mit einem „angespannten Wohnungsmarkt" bezeichnet (vgl. Anlage 1 zu § 1 BaulandmobilisierungsVO). Zudem liegt die Stadt im räumlichen Anwendungsbereich der Mieterschutzverordnung NRW.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass und Ziel Der zum Stadtbezirk 10 zählende Stadtteil Hellerhof umfasst sowohl Wohnbau- als auch Gewerbeflächen. Die Wohnbauflächen sind städtebaulich durch kleinteilige Siedlungsstrukturen mit überwiegender Reihenhausbebauung geprägt. Aktuell leben etwa 6.000 Menschen in Hellerhof. Viele der Menschen in Hellerhof wohnen bereits seit der Entstehung dieses Ortsteils in ihrem Quartier und sind dort älter geworden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 27.11.2024 Vorlage Nr. APS/104/2024 Flächennutzungsplanänderung Nr. 214 Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Vorentwurf Nr. 03/048 - Überbauung Münchener Straße - Vorlage Nr. APS/104/2024 Flächennutzungsplanänderung Nr. 214 - Überbauung Münchener Straße - Bebauungsplan Vorentwurf Nr. 03/048 - Überbauung Münchener Straße - - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussentwurf: BV 3 Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 214 und zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 03/048 - Überbauung Münchener Straße- angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die im Sachverhalt beschriebene Vorgehensweise.
Die Bestellung von Erbbaurechten ist ein wichtiger Baustein der aktiven Liegenschaftspolitik der Landeshauptstadt Düsseldorf. Im Vordergrund steht dabei das Interesse der Landeshauptstadt an einer langfristigen Bodenvorratspolitik, aber auch der Sicherung der mit den Grundstücksvergaben an Dritte verfolgten Zielsetzungen. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang schließlich ebenfalls die Einnahmenerzielung durch die Landeshauptstadt bei gleichzeitiger Beachtung, dass gem. § 92 GemO NRW Vermögensgegenstände nicht unter Wert vergeben werden dürfen. Dem entgegen steht die derzeitige Marktlage, die aufgrund gestiegener Zinsen und Baukosten enorme Schwierigkeiten mit sich bringt, dass Bauprojekte überhaupt begonnen und realisiert werden. Für den Erfolg dieser Erbbaurechts-Projekte stellen die maßgebenden finanzierenden Banken eine weitere Hürde dar, da Unsicherheiten im Umgang mit diesem in jüngerer Vergangenheit wenig genutzten Instrument bestehen. Neben dem Thema Erbbaurecht sehen Grundstücksverträge der Stadt überdies zahlreiche Abweichungen von im privaten Grundstücksgeschäft gängigen Regelungen vor, wie z.B. die Vereinbarung von Bauverpflichtungen oder auch Vorschriften zur Umsetzung öffentlich-geförderten Wohnungsbaus. Die aktuellen Gespräche mit Bankenvertretern deuten an, dass sämtliche vertragliche Regularien, die in irgendeiner Weise Einfluss auf eine Verwertung durch die Bank nehmen können, kritisch bedacht werden. Hinzu kommt, dass die Banken sich aktuell vielfach selbst in Konsolidierungen befinden und ihr Beratungsgeschäft konsequent zugunsten einer Standardisierung und Digitalisierung von Prozessen ausdünnen. Bei Projekten, die vom Standard abweichen, wird es mithin immer schwieriger, überhaupt finanzierende Banken zu finden. So bieten Institute z.B. Baugruppen zum Teil von vornherein keine Finanzierungen an - weder im Verkauf noch im Erbbaurecht. Aber auch Finanzierungen von normalen Einfamilienhausgrundstücken sind stark rückläufig. Die Komplexität des Prozesses und die Erwartungshaltung der Kreditgeber überfordern vielfach die Interessenten. Diese Beispiele zeigen, dass es sich derzeit um eine generell herausfordernde Immobilieninvestitionslage handelt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Hochhausbeirat nahm im September 2019 seine Arbeit als nichtöffentliches beratendes Gremium auf, wie im Ratsbeschluss vom 23.05.2019 verankert. Neben der Beratung von Einzelvorhaben hat der Beirat den Hochhausrahmenplan (HRP) begleitet und inhaltlich maßgeblich geprägt. Als Steuerungsinstrument legt dieser Rahmenplan die Kriterien und Methodik der Beratung neuer Hochhausvorhaben im Beirat und in der Verwaltung fest und trat im März 2022 in Kraft.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 27.11.2024 Vorlage Nr. APS/083/2024 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/009 Stellungnahmen, - Südlich An der Piwipp- Änderung, Satzung Vorlage Nr. APS/083/2024 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/009 - Südlich An der Piwipp- - Satzung Beschlussentwurf: BV 1 Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/009 Südlich An der Piwipp - angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen hat der Rat der Stadt Düsseldorf in seiner Sitzung vom 27.06.2024 seine Standortentscheidung für die Umsetzung eines Neubaus des Opernhauses an der Heinrich-Heine-Allee 16a revidiert. In gleicher Sitzung wurde der Beschluss zum Kauf der Grundstücke Am Wehrhahn 1 sowie Oststraße 15 aus der Insolvenzmasse des vorherigen Eigentümers beschlossen. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt einen Architekten- und Ingenieurwettbewerb durchzuführen, um eine dem Projekt und Standort angemessen hohe Gestaltungsqualität zu erreichen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit der Umbenennung des Jürgensplatzes wird der Ratsbeschluss (KUA/043/2024/2) vom 21.03.2024 zum Umgang mit der historischen Person Franz Jürgens in Düsseldorf für den Stadtbezirk 3 umgesetzt. Vor einer Umbenennung wurde gemäß KUA/043/2024/2 eine Präsenzveranstaltung durchgeführt. Hier wurde der Namensvorschlag „Edith-Fürst-Platz" vorgestellt und weitere Vorschläge gesammelt. Das entsprechende Meinungs- und Stimmungsbild ist als Anlage beigefügt (siehe beigefügtes Protokoll der Präsenzveranstaltung vom 22.08.2024).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Auslobung für die Umsetzung des Neubaus zum Opernhaus der Zukunft. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung: a) einen Architekten- und Ingenieurwettbewerb für das Opernhaus der Z ukunft am Standort Am Wehrhahn 1 inklusive der daran anschließenden Beauftragung des Generalplaners und die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss durchzuführen.
1. Kurzdarstellung Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 16.12.2021 mit dem Grundsatzbeschluss KUA/141/2021 den Neubau des Opernhaues beschlossen. Bis zur Realisierung desselbigen sollen lediglich Sanierungsarbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind, am Bestandsgebäude umgesetzt werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der vertiefenden Planung zur Realisierung des Opernhauses der Zukunft beauftragt. In den Jahren 2022 und 2023 wurde in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb die Umsetzungsmöglichkeiten an den Standorten Heinrich -Heine-Allee 16 und Am Wehrhahn 1 betrachtet. Es wurde festgestellt, dass beide Standorte Potential haben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP Ö -13 auf die Tagesordnung der Sitzung am 27. November 2024 zu nehmen und abstimmen zu lassen: Der APS beauftrag die Verwaltung, die Beschlussvorlage und den Entwurf der Auslobung bis zur Ratssitzung wie folgt zu ändern und ergänzen: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Auslobung für die Umsetzung des Neubaus zum Opernhaus der Zukunft. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung: a) einen Architekten- und Ingenieurwettbewerb für das Opernhaus der Zukunft am Standort Am Wehrhahn 1 inklusive der daran anschließenden Beauftragung des Generalplaners und die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung bis zum Ausführungs - und Finanzierungsbeschluss durchzuführen. b) die vorgenannten Planungs - und Bauaufgaben an das städtische Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) in Bauherrenfunktion zu übertragen. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt für 2025 der Aufnahme zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 6,1 Mio. EUR, für 2026 in Höhe von 14,3 Mio. EUR, für 2027 in Höhe von 14,4 Mio. EUR sowie für 2028 in Höhe von 5 Mio. EUR im Rahmen der Haushaltsplanung 2025ff. zu.
Es ist gut und richtig, dass die Stadtverwaltung Mitte dieses Jahres den Standortwechsel vollzogen hat und ein Neubau der Oper am bzw. im Hofgarten und eines 100 Millionen-Interims an der Messe vom Tisch ist. Das ist ein Erfolg des Widerstandes aus der Stadtgesellschaft und auch der Kritik unserer Fraktion. In anderen Aspekten ist jedoch noch keine Verbesserung zu sehen. Hierzu schlagen wir mit diesem Antrag die nötigen Änderungen vor: Politische Entscheidung über Planung und Kosten: Es ist immer noch vorgesehen, dass nach der Entscheidung des Preisgerichts im Wettbewerb direkt die Beauftragung des Generalplaners folgt. Der Rat würde damit die Planung für die nächsten vier Jahre und Planungsmitteln im Umfang von fast 40 Millionen aus der Hand geben. Wir GRÜNE wollen nach dem Wettbewerb eine erneute politische Entscheidung. Das Ergebnis mit den Siegerentwürfen inkl. Kostenschätzungen muss dem Rat vorgelegt werden, der über die weitere Planung beschließt. Kein Blanko-Scheck für die Planer*innen: Im Beschlussentwurf und in der Auslobung werden weiterhin keine Kosten genannt. Wir wollen mindestens eine grobe Kostenerwartung auf Basis von Raumprogramm und Bauvolumen, um den planenden Teams eine Orientierung zu geben, damit am Ende nicht nur die spektakulären - aber unbezahlbaren - Entwürfe eine Chance haben. Dazu gehört auch, dass mindestens die Kostenrahmen zu den Entwürfen schon in der 1. Phase in der Bewertung berücksichtigt werden. Nach aktueller Vorlage spielen die Kosten bei der Auswahl der Entwürfe für die 2. Phase keine Rolle. Gesamtstädtische Investitionsplanung : Die Oper ist nicht die einzige Herausforderung, die wir in den kommenden Jahren und Jahrzehnten meistern müssen. Der Haushalt ist bereits jetzt angespannt, und es stehen u. a. mit der Theodor-Heuss-Brücke, dem ÖPNV -Ausbau und dem Technischen Rathaus mehrere Großprojekte an, die noch in den Haushalt passen müssen. Es gibt bislang keine Aussage, wie sich das immense Investitionsvolumen in die mittel- und langfristige Investitions- und Liquiditätsplanung der Stadt einfügt. Wir wollen, dass dem Rat eine Prognose und ein Konzept gleichzeitig zum Beschluss über die weitere Planung für den Opernneubau vorgelegt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit der Vorlage AWIR/082/2023 haben der AWIR am 17. Oktober 2023 und alle hier erneut beteiligten politischen Gremien bis hin zum Rat am 9. November 2023 die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien - und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Festlegung des Gebietes für die „Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße" auf Grundlage des Antrages des Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße e.V. vom 2. Oktober 2023 beschlossen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.